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Freitag, 16. August 2019

Mitmachen

Öffentlich vorbildlich arbeiten

Ich mag diese Sternchen-Schreibweise zwar nicht, aber in dieser Pressemitteilung werden sie verwendet. 

Ab dem 1. September 2019 suchen das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt wieder deutschlandweit nach Beispielen erfolgreicher Bürger*innenbeteiligung. Der Wettbewerb »Ausgezeichnet! – Wettbewerb für vorbildliche Bürgerbeteiligung« richtet sich in diesem Jahr an Verwaltungen und öffentliche Unternehmen, die Bürger*innenbeteiligung erfolgreich verstetigt haben.  Wettbewerbsbeiträge können bis zum 15. Oktober 2019 eingereicht werden.

Der Wettbewerb soll dazu beitragen, vorbildhafte Beteiligungsprozesse von Bürger*innen sichtbar zu machen und die Qualität politischer Lösungsfindungsprozesse weiter zu steigern. Der Wettbewerb richtet sich an Verwaltungen und öffentliche Unternehmen, die Bürger*innenbeteiligungen im Themenbereich des Bundesumweltministeriums institutionalisiert haben und Beispiele für gelungene partizipative Praxis bieten. Die Wettbewerbsbeiträge sollen als dauerhafte Prozesse angelegt sein, in denen Leitbilder erarbeitet, konkrete Maßnahmen zu umweltpolitischen Problemstellungen formuliert oder Gesetzgebungsverfahren mitgestaltet werden können. Im letzten Jahr wurde beispielsweise das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg für seine Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung am integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg [IEKK] ausgezeichnet. Ein weiteres Beispiel ist die Stadt Gunzenhausen, die sich in einem Bürgerbeteiligungsverfahren dazu entschied, die Altmühl wieder in ihr ursprüngliches Flussbett zu verlegen, um eine für alle Bewohner*innen akzeptable Lösung für den Hochwasserschutz zu finden. Dadurch wurde gleichzeitig ein naturnaher Erholungs- und Freizeitraum geschaffen.

Unterschieden nach Akteursgruppen gliedert sich der Wettbewerb in die drei Kategorien »Verwaltung« »öffentliche Unternehmen« und »Bürgerinnen und Bürger«. Wettbewerbsbeiträge können bis zum 15. Oktober 2019 eingereicht werden.

Die Einreichungen werden von einer interdisziplinären Jury in zwei Auswahlrunden bewertet, die sich aus Expert*innen, Bürger*innen sowie Pat*innen aus den Gewinner-Projekten des letztjährigen Wettbewerbs zusammensetzt. Unterstützt wird die Expert*innenenjury von einer Bürger*innenjury. Bürger*innen sind zudem eingeladen, aus ihrer Sicht vorbildliche Bürgerbeteiligungsprozesse für die Teilnahme am Wettbewerb zu nominieren.

Zusätzlich zu den drei genannten Kategorien kann die Jury zwei Sonderpreise in den Kategorien »Innovation« und »Kooperation« vergeben. Die Gewinner*innen werden im Februar 2020 im Rahmen einer hochkarätig besetzten Fachtagung ausgezeichnet werden.

Die Expert*innenjury setzt sich wie folgt zusammen:

- Prof. Dr. Moreen Heine, Universität zu Lübeck

- Prof. Dr. Hans Lietzmann, Bergische Universität Wuppertal

- Prof. Dr. Ines Mergel, Universität Konstanz

- Prof. Dr. Patrizia Nanz, IASS Potsdam

- Prof. Dr. Jens Newig, Leuphana Universität Lüneburg

- Hanns-Jörg Sippel, Stiftung Mitarbeit

- Jörg Sommer, Deutsche Umweltstiftung

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Mittwoch, 1. Februar 2017

Bürgergesetz

Verwaltungen sollen gläserner werden

Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Infor­mationszugangsgesetzes (auch: Transparenzgesetz) beschlossen. Bürgerinnen und Bürger erhalten danach einen Auskunftsanspruch gegenüber der öffentlichen Verwaltung. Noch einfacher wird es künftig sein, wenn Bürgerinnen und Bürger die zentralen Inhalte über ein öffentliches Register im Internet recherchieren können.

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz bezeichnete das Gesetz als „Bürgergesetz". Wissen sei die Grundlage für die Teilnahme an Demokratie und für das Vertrauen in die staatlichen Institutionen. Egal, ob die Informationen die Menschen auf Antrag oder über das Informati­onsregister die Bürgerinnen und Bürger erreichen, dienten sie immer auch dem kritischen Dialog in einer offenen Gesellschaft, sagte Niewisch-Lennartz. Das Gesetz sei ein Beitrag zu einer lebendigen Demokratie.

Interessierte müssen laut Gesetzentwurf keine besonderen Gründe vortragen, um Informati­onen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Auch Bürgerinitiativen sollen einen Informationszugangsanspruch erhalten. Ganz kostenfrei ist das Antragsverfahren nicht. Dem Aufwand der Behörde muss Rechnung getragen und einem Missbrauch soll vorgebeugt werden.

Schützenswerte öffentliche oder private Belange sind dennoch sicher. Für personenbezoge­ne Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist die Informationsherausgabe regelmäßig ausgeschlossen, wenn ein betroffener Dritter der Herausgabe der Information nicht zu­stimmt. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin bei einigen Behörden wegen ihrer besonderen Aufgaben und rechtlichen Stellung Ausnahmen vom Informationsanspruch vor. Während zum Beispiel ein solcher Anspruch gegenüber Landesbehörden und auch Gemeinden und Gemeindever­bänden vorgesehen ist, besteht er gegenüber Landtag, Gerichten, Strafverfol­gungsbehör­den, Finanzbehörden oder Bildungseinrichtungen nur teilweise oder gar nicht.

Das Gesetz sieht vor, dass die Verwaltungen zukünftig alle wesentlichen Informationen in ein allgemein zugängliches zentrales Informationsregister einstellen. In dem Gesetzentwurf wird die Landesregierung ermächtigt, mittels Rechtsverordnung ein solches Register einzurichten. Auch das Transparenzgesetz wird - wie die meisten Gesetzentwürfe und Verordnungen - auf der Website 

http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/ 

veröffent­licht.

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