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Freitag, 13. September 2019

Tjaden tappt (417)

Stimmt gar nicht. 
Die Wahrheit über die steigende Zahl von "Inobhutnahmen"

Diese Jugendamts-Mitarbeiter aus Wilhelmshaven und Münster-Kinderhaus habe ich fälschlicherweise als ruppig empfunden, nur weil sie Dokumente fälschten. In Wirklichkeit aber wollten sie lediglich meiner unverfälschten Wiederhörens-Freude dienen.

Deshalb hat T. vom Jugendamt Münster-Kinderhaus am 24. September 2009 einer Mutter meine Patentochter abgeluchst und ein halbes Jahr später auch noch meinen Patenjungen. Als diese Mutter nach Wilhelmshaven umzog, sorgte der Fall für weiteren Wirbel. Deshalb meldete sich bei mir eine Mutter. Nach einiger Zeit stellten wir fest: Sie war als Jugendliche in einem Haus ein- und ausgegangen, das in Wilhelmshaven-Voslapp nur drei Häuser von meinem Elternhaus entfernt war. Die Mutter ihrer damaligen Freundin war während meiner Lehrzeit meine Freundin.

Dieser Tage hat sich wieder eine Mutter aus Münster bei mir gemeldet, die Probleme mit T. hat. Heute teilte sie mir mit, dass ein Onkel von ihr in Wilhelmshaven wohnt. Was sie nicht wusste: Dieser Onkel stellte mir vor Jahren Coverfotos für meine Broschüren "Tjaden tappt durch den Altkreis Burgdorf" und "Wenn Zeitungsenten abheben" zur Verfügung.

Jedes Jahr nehmen Jugendämter mehr Kinder in ihre so genannte "Obhut". Nun ahne ich, warum. Die Zahl wird erst wieder sinken, wenn diese Behörden nichts mehr für meine unverfälschte Wiederhörens-Freude tun können.

Montag, 19. August 2019

Tjaden tappt (411)

Wahres und Erfundenes.
Weitere Informationen
Seltsam, "Bild" Hannover zu lesen, kein Absatz sieht den anderen (frei nach Hermann Hesse)

Einige werden das Gedicht von Hermann Hesse kennen, in dem kein Baum den anderen sieht, weil es nebelig ist. Ebenso viele haben heute wahrscheinlich den "Bild"-Bericht auf Seite 9 mit der Überschrift "Gönnt man ihr die Liebe nicht?" gelesen und nicht mehr durchgeblickt. 

Erst einmal erfährt man: Diese Frage stellt der Redakteur C. Perrevoort angeblich im Namen einer Mutter aus Hildesheim, die nicht allein sein wollte, als man ihr vor einer Woche ihre Kinder Jamie (9) und Aurelia (11) weggenommen hat. Nach den ersten beiden Absätzen stellt man sich dieselbe Frage wie der Redakteur. 

Doch dann sieht man die Liebe nicht mehr. "Die 39-Jährige hat keinen Beruf, keinen Abschluss", schreibt der Redakteur, "ihr Stiefvater schlug sie", "der Vater der Kinder hat (sie) geschlagen, misshandelt und vergewaltigt". Schließlich verliert die bei "Bild" Hilfe suchende Mutter das Sorgerecht, ein anonymer Anrufer schwärzt sie beim Jugendamt an, weil sie angeblich ihre Kinder schlägt. 

Trotzdem wirft C. Perrevoort  alle Zweifel an der Mutter aus dem siebten Absatz, aber nur bis zum zweiten  Satz: "Doch ihr Junge spricht kaum, hat Konzentrationsschwierigkeiten." Der dritte Satz lautet: "Das Mädchen soll laut Gutachten zu loyal gegenüber der Mutter sein, so dass es sich nicht frei entwickeln wird."

Okay, könnte man jetzt sagen, das ist typisch Jugendamt und Gutachter, die mögen enge Beziehungen zwischen Mutter und Kind nicht, es sei denn, sie finden etwas anderes, um einen Kindesentzug zu rechtfertigen, aber wo endet das Gutachten und wo beginnt die Einschätzung des Redakteurs?

Laut "Bild" Hannover leben die Kinder seit einer Woche in einer Wohngruppe bei Salzgitter. Immerhin: Man scheint sie nicht getrennt zu haben. Die Mutter kündigt die Einschaltung eines Anwaltes ein. Sie hat noch keinen? Trotz Sorgerechtsentzuges und Gutachten, das von einem Gericht in Auftrag gegeben worden sein muss? 

Jugendämter neigen zu Unverständlichem. Aber: Muss ein Artikel darüber ebenfalls unverständlich sein?

Samstag, 27. Dezember 2014

Tjaden tappt (XXI)

Bolzplätze und Kinder weg?

Das habe ich nun nicht so ganz verstanden: 2014 hat das Burgdorfer Jugendamt fast doppelt so viele Kinder (13 statt 7) aus ihren Familien geholt wie 2013, weil "die Akzeptanz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit" nicht "immer gegeben sei, wie Diskussionen um die Schließung von Bolzplätzen" zeigen? Soll laut "Anzeiger für Burgdorf und Lehrte" vom 27. Dezember 2014 die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Christiane Gersemann, gesagt haben. Oder ist dieses Zitat von der Redakteurin Sandra Köhler aus einem größeren Zusammenhang gerissen und sinnlos gemacht worden?

Bolzplatz-Verbote waren die Folge eines Urteils des Hamburger Landgerichtes aus dem Jahre 2005. Dieses Gericht untersagte damals den Bau eines Kindergartens in einem Wohngebiet. Die Urteilsbegründung machten sich bundesweit Miesepeter zunutze, die juristisch auch gegen Bolzplätze vorgingen. Kinder-Lärm galt vielen Richterinnen und Richtern ebenfalls als Belästigung. In Berlin war es besonders schlimm. Als beinahe auch der letzte Bolzplatz hätte geschlossen werden müssen, fuhr der zuständige Senator dazwischen und wies seine Beamten an, nicht jedem Richterspruch Gehör zu schenken. Das Immissionsschutzgesetz (!) wurde so geändert, dass fortan Lärm machen "als sozial adäquate Lebensäußerung von Kindern" gewertet wurde. Das hat der Gesetzgeber im vorigen Jahr fürwahr fein ausgedrückt...

Außerdem hat Burgdorf zwischen Kleinem Brückendamm und Hülptingsen den wahrscheinlich stillsten Bolzplatz Deutschlands, der wohl nur hin und wieder gemäht wird, damit sich dort keine seltenen Tierarten ansiedeln. Genutzt worden ist der meines Wissens das letzte Mal 2006 von meinem Neffen und von mir. Dieser Bolzplatz kann unmöglich der Grund für die Fast-Verdoppelung der Kindes-Entzüge sein. Wenn Christiane Gersemann zudem auch noch behauptet, dass Burgdorf mit dieser Entwicklung "im Bundestrend" liege, dann muss ihr widersprochen werden. Laut Statistischem Bundesamt hat es 2013 mit einem Anstieg der Inobhutnahmen um 5 Prozent gegenüber 2012 einen neuen Rekord gegeben. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht im November 2014 entschieden, dass Kinder nur dann aus ihren Familien geholt werden dürfen, wenn ihr "seelisches, geistiges oder körperliches Wohl nachhaltig gefährdet" ist.

Die von Christiane Gersemann genannten Gründe "Überforderung der Eltern", "wachsende Sprachlosigkeit in vielen Familien" und "Diskussionen über Bolzplätze" dürften also für das Bundesverfassungsgericht nicht ausreichend sein. Wo aber liegen die wahren Gründe?

Weitere Infos aus dem Kinderfeindesland Deutschland Hier klicken    


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