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Dienstag, 5. Dezember 2017

Tjaden tappt (238)

Wulff, Edathy, Kind - der Abzählreim
der hannoverschen Staatsanwälte?
"Bild" hält Hannover 96 für einen "Justizfall"

3. Dezember 2017. "Nach BILD-Re­cher­chen will die Staats­an­walt­schaft wich­ti­ge Un­ter­la­gen be­schlag­nah­men las­sen. Im Fall der Straf­an­zei­ge gegen u.a. Mar­tin Kind (73) hat die Staats­an­walt­schaft Han­no­ver einen rich­ter­li­chen Be­schlag­nah­me- und Heraus­ga­be­be­schluss be­an­tragt."

So wirbt "Bild" Hannover gerade auf Facebook für eine höhere Auflage am Montag. Angeblich handelt es sich bei Hannover 96 um einen "Justizfall". Und wer sitzt in der Sickergrube? Wer hat dieses Mal die Durchsteckeritis?

96-Boss Martin Kind hat in den vergangenen Wochen vieles über sich ergehen lassen müssen. Doch vor dem Landgericht in Hannover hat sich noch jeder Vorwurf als heiße Luft erwiesen. Deshalb will es die Staatsanwaltschaft von Hannover nun wissen?

Bei juristisch korrektem Vorgehen dürfte kein Journalist auch nur ahnen, was geschieht. Und die Behauptung, "Bild" habe recherchiert, ist lächerlich. Bei diesem Boulevardblatt muss sich eine Plaudertasche gemeldet haben. Einer dieser Zeitgenossen, die sich nicht gern sehen lassen, sondern sich lieber in dunklen Ecken herumdrücken. Das könnte natürlich auch ein Staatsanwalt sein. Ein Richter ist eher unwahrscheinlich.

Ein guter Ruf ist schnell zerstört. So gesehen muss sich die Staatsanwaltschaft von Hannover keine Gedanken machen...

Denn sie wissen nicht einmal, wen sie beschäftigen.

Und nun Verleumder bitte melden?

Neue Presse Hannover, 5. Dezember 2017



Mittwoch, 10. Mai 2017

Tjaden tappt (180)

Mein Jagdterrier Mike - wie er von
mir gequält und vernachlässigt
worden ist.
Foto: Heinz-Peter Tjaden 
Antwort an das Verwaltungsgericht Hannover auf das Schreiben vom 10. November 2016, Aktenzeichen 11 A 5408/15

Ich habe recherchiert, ich habe gegoogelt, ich habe telefoniert, ich bin viel gereist, sogar in Genf war ich und besichtigte dort den Large Hadron Collider, den leistungsstärksten Teilchenbeschleuniger der Welt. Ich konnte zwar nicht mit allen der 10 000 Wissenschaftler und Techniker sprechen, die dieses Projekt möglich machten, aber sogar der Hausmeister war der Meinung, dass Zeitreisen auf sozusagen absehbare Zeit nicht möglich sein werden. 

Deswegen bitte ich Sie, auf das von Ihnen vermisste Gegengutachten für meinen vor einem Jahr verstorbenen Hund Mike erst einmal zu verzichten. Ich liefere es nach, sobald Genf grünes Licht gibt. Dann lasse ich mir während meiner Zeitreise in die Vergangenheit selbstverständlich von einem Experten bestätigen, dass es Mike sowohl am 15. als auch am 16. September 2015 gut gegangen ist. 

Natürlich habe ich auch eine Kontaktaufnahme mit der Scientology Church in Erwägung gezogen, deren Mitglieder angeblich Raum und Zeit beherrschen. Da ich aber in der Vergangenheit Kritik an dieser Organisation geübt habe, wäre man dort sicherlich nicht sehr hilfsbereit gewesen. 

Ich hoffe, dass mir vom Verwaltungsgericht nun nicht unterlassene Kontaktaufnahme vorgeworfen wird. Ich bitte um entsprechenden richterlichen Hinweis.

In Ihrem Schreiben ist von einer "Fortnahme" meines Hundes am 16. September 2015 die Rede. Sie meinen sicherlich die Beschlagnahme nach fast einstündiger Belagerung meiner Wohnung durch Veterinäramt der Region Hannover und Polizei, die meines Erachtens gegen Artikel 13 des Grundgesetzes verstößt. 

Ansonsten verweise ich auf die nachfolgenden Hinweise zu den Aussagen, die von den von mir benannten Zeuginnen und Zeugen vor Gericht gemacht werden, falls Sie geladen werden. Für die Verhandlung beantrage ich vorsorglich einen Termin vor dem 16. September 2015. Dann könnte mir das Gericht auch einen Experten empfehlen, der vom Gericht als Gutachter anerkannt wird.

Auf dieses Schreiben bezieht sich meine Antwort

Um ihn geht es. Foto: Tjaden
Weihnachtspost vom Verwaltungsgericht

24. Dezember 2016. Weihnachtspost am Heiligabend: Das Verwaltungsgericht Hannover hat mir eine Ladung für den 19. Januar geschickt. Die Verhandlung soll um 8.30 Uhr im Sitzungssaal 3 beginnen. Bei jedem anderen Gericht würde ich bei einem so frühen Termin auf eine Güteverhandlung schließen. Ob meine Zeugen geladen worden sind, wird mir nicht mitgeteilt. (Az. 11 A 5408/15)

Keine Zeugen-keine Teilnahme 

4. Januar 2017. Ich habe das Verwaltungsgericht per mail gefragt, ob meine Zeugen geladen werden. Die Antwort, die ich heute bekommen habe: "In der Verwaltungsrechtssache Tjaden ./. Region Hannover sind die von Ihnen angebotenen Zeugen nicht geladen worden." Außerdem habe ich darum gebeten, nicht erscheinen zu müssen, wenn meine Zeugen nicht geladen werden, weil ich auf die Teilnahme an einer Verhandlung mit offenbar feststehendem Ergebnis verzichten kann. Die Antwort: "Da Ihr persönliches Erscheinen nicht angeordnet ist, müssen Sie am Termin nicht teilnehmen."

Auf der Zunge zergehen lassen

Hannover-27. Januar 2017. Das hat schon vorher festgestanden: Die Tierheimkosten muss ich nicht tragen. Ansonsten ist meine Klage gegen das Veterinäramt abgewiesen worden. Aus der Begründung: "Soweit sich der Kläger gegen die tierschutzrechtliche Verfügung (des Veterinäramtes, gemeint ist die Beschlagnahme meines Hundes nach rund einstündiger Belagerung meiner Wohnung inclusive Polizeipräsenz) wendet, hat sich diese aufgrund des Todes des Hundes im November 2015 erledigt. Ein Rechtsschutzbedürfnis ist insoweit daher nicht (mehr) ersichtlich." Das gelte auch für Gebührenbescheide aus Oktober 2015 (von denen zwei inzwischen wieder zurückgenommen worden sind).

Dass vom Verwaltungsgericht meine privaten Zeugen nicht angehört worden sind, begründet das Gericht mit der "vorrangigen Beurteilungskompetenz (beamteter Tierärzte), die jedenfalls durch die Beobachtungen einer Nichtveterinärin nicht entscheidungserheblich angegriffen werden kann". 

Die Vernehmung des Burgdorfer Tierarztes, bei dem ich mit meinem Hund nach der Beschlagnahme gewesen bin, habe das Gericht abgelehnt, da sie "als unzulässiger Ausforschungsbeweis abzulehnen ist". Merke: Dieser Tierarzt hat mir privat versichert, dass das Veterinäramt lügt...(Az. 11 A 5408/15)

Den Streitwert hat das Gericht auf 6137,37 Euro festgesetzt!


Klagen und Vorschuss an Beklagte zahlen?

20. April 2017. In Ihrer “Ankündigung der Zwangsvollstreckung” vom 11. April 2017 fordern Sie von mir 117,68 Euro “sonstige Verwaltungsgebühren", fällig am 10. November 2015, plus 18 Euro “Säumniszuschläge”, fällig am 11. November 2015.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand bei Nichtbegleichung einer Forderung der Region Hannover mit Säumniszuschlägen rechnen muss, wenn er – wie ich – vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Forderung geklagt hat. Während eines laufenden Gerichtsverfahrens muss sicherlich niemand einen Vorschuss leisten.
Wenn dann auch noch der Hund, um den es in diesem Verfahren geht, bereits tot ist, dürften Säumniszuschläge noch schwerer zu erklären sein. Da Sie mir auch noch damit drohen, ich müsse unter Umständen eine Vermögensauskunft leisten, teile ich Ihnen vorsorglich mit, dass ich eine solche bereits im Februar 2016 abgegeben habe. 

Gezwungen wurde ich dazu von einer Immobilienfirma, die einen Sitz in Deutschland nur behauptet, und von zwei Polizeibeamten aus Wilhelmshaven, die gegen mich mit Lügen einen Prozesserfolg erzielten, der mich über 2000 Euro kosten sollte. Darüber berichte ich auf www.szenewilhelmshaven.de Diese mail werde ich – wie die ganze Hundegeschichte – auf www.burgdorferkreisblatt.de veröffentlichen. Die Immobilienfirma heißt Anjas Erste Property, die leicht zu googeln ist.

Und wann bekomme ich die nächste Vollstreckungsankündigung?

Burgwedel/Hannover-10. Mai 2017. "Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass gemäß § 80 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung Widerspruch und Anfechtungsklage eine aufschiebende Wirkung haben. Diese entfällt jedoch nach § 80 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung bei der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten", schreibt mir heute das "Team Verbraucherschutz und Veterinärwesen" der Region Hannover. Deswegen müsse ich 135,68 Euro zahlen. Für die gibt es bereits eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung". Außerdem werden in dem Schreiben, das mich heute erreicht hat, weitere 89,68 Euro von mir verlangt. Eine Vollstreckungsankündigung gibt es noch nicht. Folgt die noch?

So hat es angefangen


Samstag, 19. November 2016

Tjaden tappt (105)

Mike, der Jagdterier, der gern Auto
fuhr. Foto: Heinz-Peter Tjaden 
Mahnung für einen toten Hund

3. April 2016. Sie lassen mich nicht in Ruhe. Sie wollen den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Hannover wohl nicht abwarten. Dort habe ich gegen die Forderungen des Veterinäramtes der Region Hannover geklagt, einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

Mit Datum 1. April 2016 habe ich eine Mahnung der Vollstreckungsbehörde der Region Hannover bekommen. Innerhalb von einer Woche soll ich 219,99 Euro plus 10 Euro Säumniszuschlag plus 7 Euro Mahngebühren zahlen. Sonst werde ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Es sei denn, ich hätte Einwände.

Die habe ich. Das Veterinäramt der Region Hannover hat im September 2015 meine Wohnung belagert, bis ich mit meinem Jagdterrier Mike Tjaden nach draußen ging. Mein Hund wurde beschlagnahmt, über eine Woche später durfte ich ihn aus dem Tierheim wieder abholen. Angeordnet wurde ein Tierarztbesuch, Mike sollte einmal wöchentlich gewogen werden, weil er angeblich abgemagert war. 

Der Tierarzt wog meinen Hund nicht einmal, er sagte: "Der Hund ist nicht dürr." Darüber informierte er das Veterinäramt, ich auch. Trotzdem bekam ich eine Strafe. Mein Hund starb am 19. November 2015 nach einem Verkehrsunfall. Auch das teilte ich dem Veterinäramt mit. Die Todesnachricht bekam auch das Verwaltungsgericht von Hannover.

Und nun das...

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht

22. September 2016. Jetzt steht der Termin für die Verhandlung Tjaden gegen Region Hannover fest: 13. Oktober 2016, 11 Uhr, Sitzungssaal 01, Leonhardtstraße 15, Verwaltungsgericht Hannover. Warum ich vor dieser Verhandlung immer wieder mit Mahnungen belästigt worden bin, ist mir genauso ein Rätsel wie alles andere.

100-Gramm-Verhandlung verschoben

8. Oktober 2016. Der Termin ist per richterlicher Verfügung aufgehoben worden. Das Verwaltungsgericht will erst einmal über meinen Prozesskostenhilfeantrag entscheiden.

Viel Mühe für 100 Gramm: Das Veterinäramt der Region Hannover und der Tierschutzverein Hannover haben die Beschlagnahme meines Hundes im vorigen Jahr u. a. mit Abmagerung begründet. Es dauerte lange, bis mir verraten wurde, wie viel mein Hund am Tag der Beschlagnahme wog. Schließlich lautete die Antwort: 7,9 Kilogramm. Mein Hund war über eine Woche im Tierheim Krähenwinkel. Als ich ihn abholte, wog er 8,0 Kilogramm! (Az. 11 A 5408/15)

Teilweiser Erfolg

Burgdorf/Burgwedel/Hannover-19. Oktober 2016. Das Verwaltungsgericht Hannover hat meinem Prozesskostenhilfeantrag teilweise entsprochen. Die Tierheim-Kosten in Höhe von 130,31 Euro muss ich nicht tragen. Die Gebühren, die mir berechnet worden sind, seien dagegen rechtmäßig. Sie belaufen sich auf insgesamt 207,36 Euro. Mein Hund sei u. a. abgemagert gewesen. Das Gericht beruft sich auch auf einen angeblichen Bericht einer Burgdorfer Tierarztpraxis. In einem privaten Gespräch hat mir der Tierarzt aber versichert: "Das Veterinäramt lügt."

Im Tierheim soll eine medikamentöse Behandlung meines Hundes wegen einer Ohren- und einer Augenentzündung "eingeleitet" worden sein. Augen- und Ohrentropfen hat er von mir aber schon seit Januar 2015 bekommen. Die verschrieb ihm eine Burgwedeler Tierärztin. Im April 2015 war mein Hund in einem Tierheim bei Bremen. Nach Angaben des Tierpflegers war mein Hund fit.

Die Belagerung meiner Wohnung vor der Beschlagnahme meines Hundes wäre also rechtmäßig. Als ich die Tür öffnete, stellte ein Polizeibeamter seinen Fuß in den Türspalt. Auch das soll rechtmäßig sein? Artikel 13 Grundgesetz gilt nicht mehr?

Mir steht der Weg zum Oberverwaltungsgericht Lüneburg offen. Den Weg werde ich gehen.


Auch als Schriftsteller bekannt

Hannover-19. Oktober 2016. Mein inzwischen verstorbener Jagdterrier Mike Tjaden ist übrigens der einzige Hund, der ein Bilderbuch geschrieben hat, das man auch in der Niedersächsischen Landesbibliothek ausleihen kann. Das Werk heißt "Wuff am Sonntag". 

Beschwerde abgelehnt

Lüneburg-5. November 2016. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat meine Beschwerde zurückgewiesen. Mir wird vorgeworfen, ich hätte meinen Hund nicht artgerecht gehalten und gepflegt. Und das zitiere ich wörtlich: "Ausweislich der Auskunft der Kleintierpraxis S. vom 21. Oktober 2015 per E-Mail an das Veterinäramt der Beklagten und ausweislich eines Vermerks des Veterinäramtes über ein Telefongespräch mit der Kleintierpraxis S. vom 16. Oktober 2015 hat der Kläger gegen die Anordnungen...verstoßen..." Bei einem persönlichen Gespräch hat der Burgdorfer Tierarzt S. auf meine Frage, ob das Veterinäramt lügt, wenn es um die angeblichen Auskünfte seiner Tierarztpraxis geht, so geantwortet: "Ja." Darauf habe ich in meiner Beschwerde hingewiesen. Dieser Hinweis wird in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes überhaupt nicht erwähnt.

Die Behauptung, ich hätte meinen Hund nicht artgerecht gehalten, ist schlicht eine Verleumdung. Tierarzt S. aus Burgdorf hat das auch nie behauptet. Ich habe Zeugen benannt. Werden die angehört?

Nichts ist unmöglich, Verwaltungsgericht!

12. November 2016. Ich habe heute Post vom Verwaltungsgericht Hannover bekommen. Das Gericht schreibt: "11 A 5408/15 Sehr geehrter Herr Tjaden, in der Verwaltungsgerichtssache Tjaden gegen Region Hannover wird um Darlegung gebeten, zu welchen Tatsachenbehauptungen die Zeugen konkret angehört worden sollen.

Soweit es um die Feststellungen der Amtsveterinärin der Beklagten und des Tierarztes im Tierheim zum Zustand des Hundes bei der Fortnahme am 16. 9. 2015 gehen sollte, wurde bereits in den ablehnenden Prozesskostenhilfebeschlüssen darauf hingewiesen, dass den Amtsveterinären dabei eine vorrangige Beurteilungskompetenz zukommt. Für ein substantiiertes Bestreiten dieser Feststellungen müsste ein tierärztliches Gegengutachten vorgelegt werden, welches den Zustand des Hundes ebenfalls am 15./16. 9. 2015 beschreibt. Derartiges ist nicht ersichtlich."

Was nicht ersichtlich ist, kann ja noch ersichtlich werden. Da ich täglich mit einer Belagerung meiner Wohnung gerechnet habe, ließ ich natürlich auch stündlich ein vorsorgliches Gegengutachten des Tierarztes meines Vertrauens erstellen. Das macht in der Region Hannover doch jede Hundebesitzerin und jeder Hundebesitzer so...

Keine Fristsetzung

13. November 2016. Heute bin ich gefragt worden, ob mir das Verwaltungsgericht Hannover eine Frist gesetzt hat. Die Antwort: nein.

Auf Zeitreise

19. November 2016. Mit dem Verwaltungsgericht auf Zeitreise. Hier klicken    

Das Tierheim: Wie in einem Kühlschrank 



Tjaden tappt
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Donnerstag, 19. November 2015

Tjaden tappt (66)

Mein lieber Schwan, ich bekomme Besuch.
"Wuff am Sonntag" ist bei Lulu erschienen.
Mein Jagdterrier bekommt Besuch

17. November 2015. Ich habe meinem Jagdterrier Mike Tjaden das jüngste Schreiben des Veterinäramtes der Region Hannover vorgelesen. Seither liegt er auf der Couch und grübelt vor sich hin. In diese Grübelei mischt sich aber auch ein wenig Vorfreude.

Erst ist mein Jagdterrier nach einer Belagerung meiner Wohnung beschlagnahmt und in ein Tierheim gebracht worden, weil er angeblich unterernährt war, dann sollte er wöchentlich von einem Tierarzt gewogen werden, der das aber nicht gemacht hat, weil er dazu keinen Grund sah, und mich bat das Veterinäramt der Region Hannover zur Bußgeld-Kasse, wogegen ich vor dem Verwaltungsgericht in Hannover klagte - und nun bekommt Mike Tjaden Besuch.

Deswegen grübelt er, aber er freut sich auch, denn angekündigt worden ist vom Veterinäramt der Region Hannover, dass am 25. November 2015 eine Amtstierärztin vorbeikommt, um sich davon zu überzeugen, wie hübsch er ist. Dazu meint er und putzt dabei sein Fell: "Diese Amtstierärztin sollte Leckerlis mitbringen. Belagerungen der Wohnung meines Herrchens mit Polizei mag ich dagegen überhaupt nicht. Wir sind doch nicht bei einem öffentlichen Schönheitswettbewerb."

Dieser Meinungsäußerung schließe ich mich an.

Heinz-Peter Tjaden

19. November 2015. Mein Jagdterrier Mike Tjaden ist heute Nachmittag über ein Feld gerannt, um ein Tier zu jagen. Auf der Straße nach Fuhrberg wurde er von einem Fahrzeug erfasst, er schleppte sich noch zu einem Reiterhof. Dort starb er. :-( Hier klicken 

Zum Beginn der Serie 

Freitag, 23. Oktober 2015

Tjaden tappt (60)

Das Regionshaus in Hannover.
Schmutziges Spiel des Veterinäramtes der Region Hannover

Fast 300 Euro Kosten soll ich schon tragen, seit heute sollen 517,68 Euro dazu kommen. Steht in einem Schreiben mit der Betreff-Zeile "Festsetzung von Zwangsgeld". Dabei beruft sich die Behörde auf Behauptungen, die der Burgdorfer Tierarzt S. "auf Nachfrage" des Veterinäramtes aufgestellt haben soll. 

In einer Antwort-mail habe ich dieser Behörde sofort klar gemacht, dass ich bei diesem schmutzigen Spiel nicht mitmachen werde und davon ausgehe, dass die S. untergeschobenen Behauptungen nicht stimmen, weil sie im krassen Widerspruch zu dem stehen, was mir dieser Tierarzt bei meinem ersten Praxisbesuch und zwei Tage später eine Mitarbeiterin von ihm am Telefon gesagt haben. 

Aber was erwarte ich eigentlich von einer Behörde, die bei mir erst den Eindruck erwecken lässt, der Tierschutzverein von Hannover stecke hinter der Beschlagnahme meines Hundes und dann der Polizei erzählt haben soll, man habe durch eines meiner Fenster ein unterernährtes Tier gesehen und müsse deshalb eingegreifen. Von Unterernährung meines Hundes ist auch nicht mehr die Rede, außerdem ist der zuständige Mitarbeiter des Veterinäramtes gegen eine Mitarbeiterin ausgetauscht worden. Durch mein Fenster hat am Tag der Beschlagnahme niemand etwas sehen können. Die Jalousien waren heruntergelassen.

Der Tierarzt S. soll gesagt haben, dass ich meinen Hund nicht habe wiegen lassen und dass ich zu einer "Futtermittelberatung" nicht erschienen sei. Bei meinem ersten Tierarztbesuch hat S. meinen Hund nicht gewogen, weil er ganz richtig feststellte, dass mein Jagdterrier nicht unterernährt ist, die behauptete und von mir angeblich versäumte "Futtermittelberatung" hätte so ausgesehen: "Bringen Sie doch einmal eine Dose Hundefutter vorbei. Dann schauen wir mal, ob etwas mit den angegebenen Kalorien nicht stimmt." Außerdem soll mich S. darauf hingewiesen haben, dass mein Hund "auf Medikamente gesetzt" werden müsse, weil er unter einer Schilddrüsenunterfunktion leide. 

Bei einem Telefongespräch mit einer Mitarbeiterin von S. ist aber nur die Rede davon gewesen, dass man "eine Kur probieren" könne, wenn ich das wolle, könne ich ja einmal ohne meinen Hund vorbeischauen und die Tabletten abholen. Da mein Hund kein einziges Symptom für eine Schilddrüsenunterfunktion hat, hielt ich das für überflüssig.

Das Veterinäramt der Region Hannover schließt nun messerscharf aus dem offenbar frei erfundenen Gespräch mit dem Burgdorfer Tierarzt S., dass ich mich auch weiterhin nicht an die Verfügung der Behörde halten werde. 

Ich habe vor dem Verwaltungsgericht in Hannover das Veterinäramt der Region Hannover verklagt. Falls der Burgdorfer Tierarzt S. als Zeuge geladen wird, könnte sich diese Behörde der Region Hannover so herausreden: "Wir haben nie behauptet, dass unsere Mitarbeiterin direkt mit dem Tierarzt gesprochen hat. Schließlich schrieb sie Herrn Tjaden nur: ´Wie mir die Tierarztpraxis auf meine Nachfrage mitteilte...`"

Noch mehr Probleme bekommt das Veterinäramt mit dem Vorwurf (soll mich 200 Euro kosten), ich hätte mich an die Anweisung "Die tierärztliche Behandlung ist binnen einer Woche an Hand einer Bescheinigung nachzuweisen." nicht gehalten. Bevor ich mich bei meinem ersten Tierarztbesuch von S. verabschiedet habe, fragte ich ihn: "Schreiben Sie an das Veterinäramt?" Seine Antwort: "Ich rufe die morgen an." 

Die Verfügung des Veterinäramtes der Region Hannover hatte ich bei diesem Besuch übrigens ebenso dabei, wie meinen Hund. S. behielt die Verfügung und schickte sie mir per Post zwei Tage später kommentarlos zurück.

Schlussbemerkung: Ich habe das Veterinäramt der Region Hannover auch um Auskunft darüber gebeten, was mein Hund bei der Einlieferung ins Tierheim Langenhagen-Krähenwinkel gewogen hat. Eine Auskunft bekam ich nicht...

Zum Beginn der Serie

Tjaden tappt (63): Das Ideal-Herrchen  

Freitag, 16. Oktober 2015

Tjaden tappt (58)

In diesem Tierheim ist mein Hund
 in diesem Jahr zweimal
gewesen: Im Januar, weil
 er in Wettmar ausgerissen ist,
im September, weil er
 beschlagnahmt wurde.
Foto: Heinz-Peter Tjaden 
Fast 300 Euro für Belagerung meiner Wohnung

Da belagern am 16. September 2015 zwei Mitarbeiterinnen des Veterinäramtes der Region Hannover rund eine Stunde lang meine Wohnung, zwei Polizeibeamte werden hinzugerufen, die ebenfalls klingeln, klopfen und vor meinen Fenstern stehen, bis ich mit den Nerven fertig bin, mit meinem Hund nach draußen gehe, der sogleich beschlagnahmt wird, weil er angeblich unterernährt ist.

Meinen Hund darf ich nach 10 Tagen wieder aus dem Tierheim Langenhagen-Krähenwinkel abholen, dort werde ich behandelt, als sei ich ein Tierquäler, weisungsgemäß gehe ich zu einem Tierarzt, der stellt fest, dass mein Hund gar nicht unterernährt ist. Der Anweisung, meinen Hund wöchentlich zu wiegen, folgt dieser Tierarzt gar nicht, nach einem weiteren Praxisbesuch heißt es: "Wenn Sie noch einmal wiederkommen, müssen Sie Ihren Hund nicht mitbringen."

Der Tierarzt hat 84,03 Euro von mir bekommen, nun habe ich auch eine Rechnung vom Veterinäramt der Region Hannover erhalten. Für die Belagerung meiner Wohnung soll ich 87 Euro bezahlen, für den Tierheimaufenthalt meines Hundes 130,31 Euro. Fällig ist die Forderung innerhalb von zwei Wochen. Allerdings kann ich vor dem Verwaltungsgericht in Hannover klagen. 

Ich verfüge über monatliche Einnahmen von 700 Euro. Schon in diesem Monat bin ich wegen der Tierarztkosten finanziell am Ende...Ohne Futterspende einer Burgdorferin könnte ich meinem Hund nichts mehr in den Fressnapf tun.

Tjaden tappt (60): Schmutziges Spiel  

Zum Beginn der Serie


Dienstag, 6. Oktober 2015

Tjaden tappt (54)

So, Sie kleines Dusselchen

Wir erklären Ihnen nun einmal, was ein Jagdterrier braucht. Wenn wir das nicht wissen, wer weiß es dann? Nach diesem Motto hat das Veterinäramt der Region Hannover meine Beschwerde über die Beschlagnahme meines Hundes beantwortet. 

"Sie haben sich schon Gedanken gemacht und diese uns dargelegt. Ich möchte Sie darin bestärken...", schreibt die Leiterin des Fachdienstes Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Ihren Brief beendet sie mit "Sollten Sie weitere Verständnisfragen haben, können Sie mich gern anrufen."

Und wenn ich die nun täglich habe, um nicht zu sagen, stündlich? Darf ich dann jedes Mal anrufen? Darf ich mich dann auch danach erkundigen, warum mir vorgeworfen wird, ich sei zu oft mit meinem Jagdterrier als Radfahrer unterwegs, während mein Hund diese Ausflüge genießt und oft schneller zu Pfote unterwegs ist als ich? 

Noch mehr in Ehrfurcht erstarre ich bei der Antwort des Großburgwedeler Polizeikommissariats, das nach meiner Beschwerde mitteilt: "Da die beiden Mitarbeiterinnen des Fachdienstes der Region Hannover Ihren Hund durch ein Fenster Ihres Hauses in Augenschein nehmen konnten und eine Unterernährung des Tieres festgestellt haben, gab es nach telefonischer Rücksprache mit der Amtstierärztin der Region Hannover die Anordnung zur Beschlagnahme Ihres Hundes." 

Ich wohne im Erdgeschoss, das rechte Fenster hat auf Kipp gestanden, die Jalousien vor beiden Fenstern waren heruntergelassen - da sieht man schlicht nichts. Man hört nur etwas. Kann man neuerdings die Unterernährung eines Hundes hören?

Um die Frage, warum in den beiden Tierheimen, in denen mein Jagdterrier dieses Jahr gewesen ist, diese angebliche Unterernährung übersehen wurde, und warum eine Tierärztin, bei der mein Hund in diesem Jahr ebenfalls war, davon nichts bemerkte, haben sich Polizei und Veterinäramt elegant herumgedrückt. Außerdem haben alle, die meinen Hund und mich kennen, mit Unverständnis reagiert, als ich ihnen von der Beschlagnahme erzählte.

Auf mich kommen nun Kosten für den Tierarzt zu, der jede Woche das Gewicht meines Hundes kontrollieren soll, auch die Kosten für die Beschlagnahme und den anschließenden Tierheimaufenthalt werde ich tragen müssen. Das - und nur das - habe ich kleines Dusselchen begriffen. Dass Behörden Fehler nur selten zugeben, ist mir schon länger bekannt. So dusselig bin ich nicht...

Inzwischen habe ich es auch mit einem Polizeibeamten aus Wilhelmshaven zu tun, der auf Beschwerden gegen sein Verhalten mit einem blog "Die Akte Tjaden" reagiert. Damit beschäftigt sich gerade das Polizeikommissariat in Wilhelmshaven. Werde ich wieder das Dusselchen sein? Hier klicken

Anmerkung: Ich bin heute Nachmittag mit Mike bei einem Burgdorfer Tierarzt gewesen. Er stellte fest, dass mein Jagdterrier nicht dürr, sondern schlank ist, er drückte mir andere Augentropfen in die Hand, weil mir das Tierheim von Hannover die falschen empfohlen hatte und nahm Mike Blut ab, um festzustellen, ob seine Schilddrüse richtig funktioniert. Wenn jetzt die Mitarbeiterinnen des Veterinäramtes, die fast eine Stunde lang meine Wohnung belagert haben, behaupten sollten, sie hätten auch das mit der Schilddrüse durch ein Fenster mit heruntergelassener Jalousie bemerkt, dann sei ihnen gesagt: Das Ergebnis bekomme ich erst morgen. Dieser Tierarztbesuch hat mich 84,03 Euro gekostet. Und warum wurde am 16. September 2015 bei mir der Eindruck per Zettel im Briefkasten erweckt, die Belagerinnen seien vom Tierschutzverein Hannover?

Fast 300 Euro für Belagerung meiner Wohnung 

Zum Beginn der Dusselchen-Serie 

Mittwoch, 30. September 2015

Tjaden tappt (52)

Heute Mittag angekommen: die zweite Futterspende aus
Burgdorf - vier Pakete! Foto: Heinz-Peter Tjaden 























Offener Brief meines Jagdterriers Mike Tjaden

Liebe Leute,

warum schaut Ihr eigentlich immer tatenlos zu, wenn mein Herrchen Heinz-Peter Tjaden mit mir in einem Affenzahn durch Kleinburgwedel, Wettmar, Engensen, Schillerslage und Burgdorf radelt? Ihr steht am Straßenrand, geht weiter in die Geschäfte, während ich an strammer Leine durch die Kurven fliege und meine Pfoten kaum noch auf den Boden bekomme. 

Der Tierschutzverein Hannover hat doch vollkommen Recht. Hunde sind keine Bewegungstiere. Sie sind geschaffen für bequem auf der Couch liegen und alle 30 Minuten gefüttert werden. Und wann bekomme ich Futter? Das letzte Mal zu Weihnachten. Da hat mir mein Herrchen Heinz-Peter Tjaden ein schlecht geschmiertes Leberwurstbrot in den Napf gelegt, da war nicht einmal Butter drauf. 

Dieses Leid hätte am 16. September 2015 beinahe ein Ende gehabt, als Polizei und Tierschützerinnen vor der Wohnungstür meines Herrchens standen, ein Polizeibeamter seinen Fuß in die von meinem Herrchen geöffnete Tür stellte, um mich endlich zu befreien. Was mein Herrchen anschließend minutenlang verhinderte, bis ich endlich ins Tierheim gebracht wurde.

Nun bin ich wieder zuhause, mein Herrchen hat sich bei der Polizei beschwert, die prüft seine Beschwerde, das Veterinäramt der Region Hannover hat ihm heute mitgeteilt, dass der Vorgang vom zuständigen Team geprüft werde. 

Darum mein dringender Aufruf: Wenn mein Herrchen mit mir das Haus verlässt, ruft sofort den Tierschutzverein an, wenn er los radelt, ruft sofort den Tierschutzverein an, wenn er durch die von mir erwähnten Orte radelt, ruft sofort den Tierschutzverein an.

Sogar in England spricht sich schon herum, wie sehr ich leide. Dort kaufen bereits viele meine Broschüre "Wuff am Sonntag", in der ich Schlimmes erzähle. Bisher vergeblich. Lesen Sie doch einmal meine schockierenden Berichte. Hier klicken Wenn Sie so knapp bei Kasse sein sollten, wie ich an Futter, dann können Sie sich diese Broschüre auch in der Niedersächsischen Landesbibliothek ausleihen. Hier klicken  

Online habe ich gestern eine Hellseherin befragt, welches Schicksal mir droht, wenn ich nicht endlich hier für alle Zeiten wegkomme. In ihrer Kristallkugel sah sie:


Tjaden tappt (54): Hören Sie einmal zu, Sie kleines Dusselchen

Samstag, 26. September 2015

Tjaden tappt (L)

Mike schneller als
ich mit dem Rad.
Foto: H.-P.Tjaden
Tierheim-Büro wie Eisschrank

Gegen 15 Uhr werde ich einen Kühlschrank betreten, das Büro des Tierheims Langenhagen-Krähenwinkel: Erst einmal radele ich aber zum Café in Kleinburgwedel, ich erzähle dem Besitzer, den ich schon Jahrzehnte kenne, von der Beschlagnahme meines Jagdterriers Mike am Mittwoch voriger Woche, er reagiert ungläubig, sagt: "Was Ihnen immer so passiert."

Kurz nach 13 Uhr radele ich los, auf meinem Weg liegen Großburgwedel, Isernhagen HB und NB, dann erreiche ich Langenhagen, schließlich das Tierheim im Ortsteil Krähenwinkel. Im Büro stehen zwei Frauen hinter dem Tresen, eine jüngere, die nichts sagt, eine ältere, die mich dermaßen unfreundlich behandelt, dass ich nur schnell wieder weg will, und ein Mann, der sagt, dass er seit 20 Jahren Tierpfleger sei, aber einen Hund wie meinen, der so schlecht ausgesehen habe, sei ihm noch nie begegnet: "Der bekommt von dir wohl nur einmal in der Woche Futter." 

Der Tierpfleger duzt mich von Anfang an, seine Vorwürfe werden immer größer, bis sich wieder die ältere Frau einmischt. Mein Bericht im "Burgdorfer Kreisblatt" über die Beschlagnahme sei Verleumdung, sagt sie, das Tierheim habe mit der Sache gar nichts zu tun, sagt sie. Aber der Tierschutzverein Hannover, antworte ich. Auch nicht, sagt sie, das war das Veterinäramt. 

Ich unterschreibe ein Formular, die ältere Frau sagt, dass sie die Entscheidung, mir meinen Hund zurückzugeben, sehr bedauere, ich gehe nach draußen. Kurze Zeit später steht der Tierpfleger neben mir, sagt, dass das Tierheim ein Foto von mir machen wolle. Ich weise auf mein Recht am eigenen Bild hin. Da wird er freundlicher. Erst bringt er mir meinen Hund, der sich riesig freut, dann noch Futter für Mike. Ein Foto macht er nicht.

Ich schwinge mich auf mein Rad, Mike verlässt das Tierheim in einem Tempo, dass ich ihm kaum folgen kann, langsamer wird er auch nicht in Langenhagen. Ich radele weiter, obwohl die ältere Frau aus dem Tierheim behauptet hat, dass meinem Hund eine Radtour nach Kleinburgwedel nicht zuzumuten sei. Mike scheint das nicht zu wissen, er wird auch in Isernhagen NB und HB kaum langsamer. 

Unterwegs fällt mir wieder die Behauptung der älteren Frau aus dem Tierheim ein, Tierheim und Tierschutzverein Hannover hätten mit der Sache gar nichts zu tun, und ich frage mich, wer in meinem Briefkasten einen Zettel hinterlassen hat, auf dem die Sache die Vorgangsnummer 10019 bekommen hat. Die Unterzeichnerin vermerkt auf diesem Zettel, sie sei Tierinspektorin des Tierschutzvereins Hannover. 

In der Feldmark von Kleinburgwedel lasse ich Mike von der Leine. Er ist schneller als ich mit dem Rad. Quietschvergnügt läuft er hin und her. Meinem Hund ist also sehr wohl eine Radtour von Langenhagen-Krähenwinkel nach Kleinburgwedel zuzumuten...

Tjaden tappt (51): Erste Futterspende aus Burgdorf 

Anschau-bar

Gesund und umweltfreundlich. Foto: VVV Hannover-die  schmucke Stadt April-Sonntag in Hannover-List Bärenstarkes Hannover Im Süden von Hann...