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Samstag, 20. Oktober 2018

Tjaden tappt (290)

Beitragsservice? Oder Fake-Behörde?
Jede Wohngemeinschaft muss ein Vermieter-Büro haben

14. August 2018. Nun erwartet der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio also von jeder Wohngemeinschaft, dass sich das Büro des Vermieters im gleichen Haus befindet? Schon nebenan ist gebührenpflichtig? 

Die GEZ-Geschichte der Wohngemeinschaft von Jens M. habe ich bereits erzählt. Die Rundfunkbeiträge soll wohl nur er bezahlen. Alle anderen WG-Überweisungen werden jedenfalls seit Jahren ignoriert. Seine aktuellen Schulden belaufen sich demnach auf 935,26 Euro. Darüber hat sich auch sein Vermieter gewundert. Deswegen schrieb er einen Brief an den Beitragsservice. Er wies darauf hin, welches Mitglied der Wohngemeinschaft wann die Rundfunkbeiträge bezahlt hat. Außerdem teilte er dem Beitragsservice mit, dass er ab Juli 2018 die Beiträge zahlt. Denn das zahlende Mitglied der Wohngemeinschaft ist ausgezogen. Für seinen Brief verwendete der Vermieter seine Büroadresse. 

Das soll Jens M. nun zur Beitrags-Last gelegt werden. Der Gebührenservice teilt ihm heute mit: "In Ihrem Schreiben machen Sie Angaben zu einer abweichenden Adresse, daher ist eine Klärung zu Ihrem Beitragskonto nicht möglich. Wir führen das Beitragskonto unverändert weiter."

Ein Widerspruch gegen den Bescheid sei zudem nicht mehr möglich. Die Festsetzung von 935,26 Euro sei rechtskräftig. Dann wird es scheinbar nett: "Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung an."

Der Beitragsservice sollte sich das noch einmal gut überlegen. Erstens fordert er von Jens M. doppelte Zahlungen der Wohngemeinschaft, zweitens ignoriert er das Angebot und die Hinweise des Vermieters. Weil sich dessen Büro nicht in der Hausnummer 6 befindet, sondern in der 8?

Beitragsservice schweigt

20. Oktober 2018. Der Gebührenservice lässt nichts mehr von sich hören, berichtet Jens M.: "Auch bei meinem Vermieter melden die sich nicht, so dass unsere Wohngemeinschaft seit Juli 2018 gar keine Gebühren mehr bezahlen muss."




Donnerstag, 21. April 2016

Tjaden tappt (113)

Bei Gerichtsprozessen wohnt Gerd Müller überall

Das ist ein Beispiel. Jede Ähnlichkeit mit tatsächlichen Ereignissen ist nicht nur gewollt, sondern unvermeidlich.

Sie mieten eine Wohnung, im Mietvertrag steht, dass Ihr Vermieter Gerd Müller heißt, in der Jahreszeitenstraße 2, Sommerdorf, wohnt. Mit den Nebenkosten bezahlen Sie einen Hausmeister, die Treppenhausreinigung. Nach zwei Jahren stellen Sie fest, dass Sie das Treppenhaus selbst reinigen müssen, einen Hausmeister haben Sie noch nie gesehen.

Also beschweren Sie sich per Einschreiben bei Ihrem Vermieter Gerd Müller. Der Brief kommt zurück. Da sich in Ihrer Wohnung inzwischen Schimmel ausbreitet, kürzen Sie Nebenkosten und Miete. Gerd Müller, Jahreszeitenstraße 2, Sommerdorf, nimmt sich einen Anwalt. Der Anwalt legt dem Gericht eine Meldebestätigung für seinen Mandanten vor. 

Vor Gericht weisen Sie auf das Einschreiben hin, das Sie zurückbekommen haben, Sie seien sogar in der Jahreszeitenstraße 2, Sommerdorf, gewesen. Dort kenne man Gerd Müller nicht. Trotzdem verlieren Sie den Prozess. Sie müssen die gekürzte Miete nachzahlen, die gekürzten Nebenkosten auch. Der Richter schreibt in seinem Urteil: "Herr Müller mag zwar schwer zu erreichen sein, aber er ist ordnungsgemäß gemeldet."

Das darf nicht wahr sein, denken Sie sich und legen Berufung ein. Der Anwalt von Gerd Müller zeigt dem Berufungsgericht an, dass sein Mandat inzwischen in der Dreijahreszeitenstraße 4, Herbststadt, wohnt. Auch dort schicken Sie ein Einschreiben hin, das ebenfalls zurückkommt, dafür interessiert sich aber das Berufungsgericht gar nicht, es bestätigt die Entscheidung der ersten Instanz.

Anschließend pfändet der Anwalt von Gerd Müller Ihr Konto, fordert von Ihnen auch noch die Kosten der Verfahren - und bekommt immer Recht. Auch Ihr Sparbuch wird gepfändet, das schicken Sie an Ihren Vermieter. Gerd Müller wohnt übrigens inzwischen nicht mehr in Sommerdorf, auch nicht in der Winterstadt. Der wohnt jetzt in der Überallallee, Rechtbekommercity. Das hat der Anwalt von Gerd Müller dem Gericht eindeutig, zweifelsfrei und ungeprüft per Meldebestätigung bewiesen. Ihr Sparbuch ist irgendwo verschwunden, Ihr Erspartes hat Gerd Müller nicht angerührt.

Das halten Sie für unmöglich, die Geschichte ist frei erfunden? Solche Gerichte, Richter und Anwälte gibt es gar nicht. Gibt es, Sie müssen nur Anjas Erste Property heißen und sich eine Kanzlei aus Leipzig nehmen, erfolgreich sind Sie damit vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven, vor dem Landgericht in Oldenburg, vor dem Amtsgericht in Burgwedel und vor dem Landgericht in Hannover. Das sind aber nur Beispiele. 

Eine ähnliche Geschichte. Hier klicken

Wenn Sie nun denken, dass irgendwann keine Vermieter keine Wohnungen an keine Mieter nicht vermieten, dann kann ich Ihnen nur sagen: Auch das gibt es schon länger...

Samstag, 13. Februar 2016

Tjaden tappt (94)

Die Akte Tjaden...
Die Wahrheit ist manchmal ein stumpfes Schwert

Da mein Beitrag "Tjaden tappt (92)" immer noch zu den beliebtesten Posts auf diesen Seiten gehört und gestern auf wüste Weise anonym kommentiert worden ist, erzähle ich diese Geschichte. Der anonyme Kommentator behauptet, ich sei dement, Anjas Erste Property werde ein Opfer von mir, ich hätte bei der Stadt Neu-Isenburg einen Handelsregister-Auszug angefordert, der erst in Offenbach angefordert werden müsse und nun wolle ich die Gebühren dafür nicht bezahlen. Diese anonymen Kommentare habe ich nicht veröffentlicht, sie sind aber gespeichert. Derartige Beschimpfungen sind für mich nichts Neues. Sie sind sogar angekündigt worden. Dazu später.


Die Stadt Neu-Isenburg hat am 8. November 2015 eine Mail von mir bekommen. Ich schilderte meine Erkenntnisse über Anjas Erste Property, deren Mutter auf der Isle of man sitzt und dort Geld einsammelt für den Häuserkauf in Deutschland. Diese Geschäfte erledigen mehrere Firmen, die sich Anjas Erste Property, Anjas Zweite Property, Beates Erste Property, Beates Zweite Property etc. nennen. Alle haben den gleichen Geschäftsführer, der alle paar Jahre ersetzt worden ist. Die Firmensitze wechselten in den vergangenen Jahren zwischen Wuppertal und Frankfurt. Die vorletzte Adresse war die Kennedyallee 102 in Frankfurt. Der Südwestfunk und ich stellten 2013 fest, dass es die Anjas und Beates dort gar nicht gibt. 


Meine Spur führte anschließend in die Kurt-Schumacher-Straße 11 in Neu-Isenburg. Dort waren Briefkästen aufgehängt worden. Also fragte ich am 8. November 2015 die Stadt Neu-Isenburg, ob man diese Firmen kenne. Meine Frage, gespickt mit Informationen, wurde als Bitte um eine Firmenauskunft gewertet. Bevor ich die bekommen sollte, sollte ich 15 Euro an die Stadtkasse überweisen. Meine Frage wurde nicht beantwortet. Deshalb bekam die Stadt Neu-Isenburg am 8. Dezember 2015 eine zweite mail von mir. Darauf wurde mit einer ersten Mahnung reagiert. 


An meinem dritten Informations-Versuch beteiligte ich auch eine Lokalzeitung aus dem Rhein-Main-Gebiet. Ein Redakteur rief mich deswegen vorgestern an, dann konfrontierte er die Stadtverwaltung mit meiner Geschichte, worauf ich einen Anruf des Ordnungsamtes aus Neu-Isenburg bekam. Die Forderung werde storniert, hieß es, meinen Hinweisen werde nachgegangen. Es handele sich um ein Missverständnis.

Polizeibeamte dringen mit Gewalt in
meine Wohnung ein - Figuren aus
dem Setzkasten fallen herunter.

Damit sind wir wieder bei dem anonymen Kommentator. Im Netz kündigte ein Polizeibeamter aus Wilhelmshaven an: "Hier entsteht demnächst ein Blog, in dem für Aufklärung gesorgt werden wird. Dem Leser werden interessante Möglichkeiten geboten, sich ein Bild von einem Herrn machen zu können, der sich öffentlich in schändlicher Art und Weise zu gewissen Themen äußert. Sein einziges Ziel ist die öffentliche Diffamierung von Personen, mit denen er in der jüngeren oder ferneren Vergangenheit zu tun hatte. Speziell hat Herr Heinz-Peter Tjaden ein Problem mit behördlichem Handeln. Verschont von seinem Treiben bleiben aber auch nicht ehemals kontoführende Stellen, ehemalige Vermieter, Regionale Politiker, Unternehmer, Tageszeitungen und andere behördliche Institutionen wie Ordnungsämter, Jugendämter, Gerichte und Staatsanwaltschaften."


Diesen Seiten gab dieser Polizeibeamte am 28. Juli 2015 den Titel "Die Akte Tjaden". Erwähnt wurden als Opfer meines "schändlichen Tuns" auch "ehemalige Vermieter", also Anjas Erste Property, denn ich habe in Wilhelmshaven in einem Haus gewohnt, das ab 1. April 2007 bis vermutlich 2013 Anjas gehörte.


Ich entdeckte diese Seiten ein paar Wochen später, weil eine Bekannte von mir unter anonymen Internet-Veröffentlichungen zu leiden hatte, in denen auch ich erwähnt werde. Die Wilhelmshavener Polizei sorgte umgehend für eine Löschung der "Akte Tjaden", die bis dahin von rund 300 Leserinnen und Lesern aufgerufen worden war.


Wer ist dieser Polizeibeamte? Im Auftrag des Wilhelmshavener Jugendamtes drang er am 17. Juni 2013 gegen 21.40 Uhr in meine damalige Wohnung ein, weil mein Patensohn bei mir vermutet wurde. Er und sein Kollege nannten sich Wiegand und Schweiger, diese Namen waren falsch. Im Internet und in einer Broschüre berichtete ich über meine Versuche, Licht ins Dunkel dieser illegalen Jugendamts-Aktion zu bringen. 


Das dankten mir die beiden Polizeibeamten mit einem Strafantrag wegen Verleumdung. Die Verhandlung fand am 2. September 2014 vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht statt. Die Polizeibeamten belogen das Gericht mit einem Gleichmut, der mich erschreckte. Sie hätten sich vor der Wohnungsdurchsuchung bei mir vorgestellt. Auch der Grund für die Durchsuchung sei mir genannt worden. Die für die Durchsuchung verantwortliche Jugendamtsmitarbeiterin, die während dieser Aktion schweigend vor meiner Tür gestanden hatte, bekam im Namen des Oberbürgermeisters ein Aussageverbot. Meine Proteste dagegen wurden von der Stadt Wilhelmshaven abgewimmelt. Das Wilhelmshavener Amtsgericht verurteilte mich wegen übler Nachrede, die Richterin nannte das Aussageverbot für die Jugendamtsmitarbeiterin in ihrem schriftlichen Urteil "Beweisverkürzung", auf Deutsch: Behinderung der Justiz. Beim Oldenburger Landgericht legte ich Berufung ein, das Verfahren wurde auf Kosten des Staates eingestellt.


Außerdem hatte der Polizeibeamte, um den es hier geht, gegen mich einen Zivilprozess angestrengt, den ich im Dezember 2014 verlor. Sein Kollege log als Zeuge. Er behauptete sogar, vor meiner Tür hätten am 17. Juni 2013 nicht nur die beiden Polizeibeamten und die schweigende Jugendamtsmitarbeiterin gestanden, sondern auch der Vater meines Patenkindes und sein Fahrer. 


Nach der Verhandlung fragte ich auf schriftlichem Wege das Wilhelmshavener Jugendamt, wie dieser Fahrer hieß. Diese Auskunft wurde mir verweigert. Er sei kein "Verfahrensbeteiligter". Da wusste ich allerdings schon, dass weder der Vater noch der Fahrer nach ihren eigenen Angaben vor meiner Tür gestanden hatten, während die Polizeibeamten mit Gewalt in meine Wohnung eindrangen. 


Wenn es nun um den anonymen Kommentator von gestern geht. Welche Vermutung haben Sie? Meine Broschüre über diese Jugendamts-Aktion ist übrigens auf Initiative dieses Polizeibeamten verboten worden. Nur noch dieser Hinweis: Wird man wegen Verleumdung verklagt, gilt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht. Es gilt die umgekehrte Beweislast. Ich hätte beweisen müssen, dass ich die Wahrheit berichte. Das ist mir ohne Aussage der schweigenden Jugendamtsmitarbeiterin unmöglich gewesen.


Nach der Wohnungsdurchsuchung: Höhnisches Gelächter bei Anruf des Wilhelmshavener Jugendamtes Hier klicken 


"Frankfurter Neue Presse" berichtet über Anjas Erste Property Hier klicken  

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