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Samstag, 4. Mai 2024

Tjaden tappt (578)

Erfreuliches-Unerfreuliches

Vergleiche: Zwei Krankenhäuser/zwei Treffpunkte

10. April 2024. In dem Beitrag, den ich morgen veröffentliche, werden Vergleiche angestellt: zwischen zwei Krankenhäusern, in dem einen bin ich 12 Tage gefangen gehalten worden, in dem anderen habe ich heute ein verlorenes Mädchen getroffen, das so häufig gelächelt hat wie niemals zuvor im Obdachlosenheim Drei Eichen in Burgdorf, wo es es nicht einmal zwei Polizeibeamtinnen gelungen ist, sich angemessen zu verhalten.

11. April 2024. Wer ihre Eltern sind, ob sie noch leben oder tot sind, weiß ich immer noch nicht. Ob sie jemals die Schule besucht hat, warum sie arm ist wie eine Kirchenmaus, das verrät mir niemand. Dass sie nicht in ein Obdachlosenheim gehört, da sind sich im vorigen Jahr alle einig gewesen. Nun hat sie ein Zimmer im Klinikum Wahrendorff bei Hannover. 

Die Tür, die zu der Station führt, wird per Summer geöffnet, ein Krankenpfleger begleitet mich, durch eine Glasscheibe sehe ich unter mir eine hochmoderne Sporthalle, das verlorene Mädchen ist nicht in seinem Zimmer, es liegt eingemummelt im so genannten "Wohnzimmer" auf dem Sofa, der Fernseher läuft.

Der Krankenpfleger geht, L. rappelt sich auf. Wir rufen erst einmal einen gemeinsamen Bekannten im Obdachlosenheim Drei Eichen in Burgdorf an. Dann genießt L. den Schokoladenpudding, den sie so gern mag. Sie begleitet mich zum Kaffeeausschank. Da zu Kaffee eine Tageszeitung gehört, nehme ich mir eine von dem Stapel hinter mir. Wir setzen uns in den Innenhof und rauchen eine Zigarette.

Während der 12-tägigen Gefangenschaft im Dr.-Nelio-Mendonca-Hospital in Funchal habe ich nie eine Zeitung lesen dürfen, für mich reserviert waren Schikanen, Isolation, üble Spielchen und Grobheiten. Nach meiner Entlassung am 9. Februar habe ich deswegen Strafantrag gestellt. Doch die Täterinnen und Täter können mit großer Sicherheit von Straffreiheit ausgehen. Wie die Frau, die mich vor über einem Jahr mit einem Messer bedroht hat. Oder mein Vermieter RB Living

Immer noch kann L. es nicht lange an einem Ort aushalten. Aber immerhin werden wir in dieser Klinik nicht von schrägen Typen gestört oder von Polizeibeamtinnen, die das verlorene Mädchen so lange provozieren, bis L. ausflippt. Wie im Obdachlosenheim Drei Eichen geschehen. 

Das verlorene Mädchen schaltet den Fernseher aus, schmiedet Zukunftspläne. Sie will mit mir den Zoo in Hannover besuchen, am Kröpcke mit mir Eis essen. Ihre Augen strahlen von innen. Sie bekommt in der Klinik drei Mahlzeiten am Tag, im Obdachlosenheim hat sie manchmal keine einzige bekommen, fast täglich kaufte ich für sie ein. 

Morgen will sie mit ihrem Betreuer sprechen. Sie hat ein Patiententelefon. Nächste Woche will L. mit mir den oben erwähnten gemeinsamen Bekannten im Obdachlosenheim besuchen.

"Ich habe Erdbeertorte für euch", hat er versprochen. Die schrägen Typen aus dem Vorjahr seien nicht mehr im Heim. 

14. April 2024. Von wegen Eintracht Braunschweig gegen Hannover 96! Das Spiel hätte ich mir heute Mittag gern im Waterloo-Biergarten angeschaut. Statt dessen radele ich heute wieder zum Klinikum Wahrendorff. Das verlorene Mädchen hat mich gestern Abend aus der Klinik angerufen. Sie klang nicht gut. "Kannst du mich besuchen?", fragte sie. Ich soll ihr Chips mitbringen. Und etwas zu trinken. Ich hoffe, ein Bekannter kann mir dabei helfen, denn mir fehlen derzeit die finanziellen Möglichkeiten, die ich mit Hilfe des Burgdorfer Sozialamtes durchaus hätte. 

Wie die Zeit vergeht! Drei Stunden war ich in der Klinik. Sogar Kaffee und leckeren Kuchen hat es gegeben. Und für L. sieht es gut aus: Sie soll in eine Wohngruppe umziehen. Chips und Zigaretten habe ich bei meinem Bekannten für L. abgestaubt. Und das Derby endete torlos unentschieden.

16. April 2024. Die Zeiten, in denen L. sich täglich neue Vornamen gegeben hat, scheinen vorbei zu sein.

24. April 2024. Das verlorene Mädchen ist immer noch in der Klinik. Hier klicken

2. Mai 2024. Gestern hat mir das verlorene Mädchen in der Klinik alles verraten, was ich wissen muss, um ihr weiter helfen zu können. Ich weiß jetzt endlich, wo und wann sie geboren ist, wie ihre Eltern heißen und dass der Vater gestorben ist, wo sie zur Schule gegangen ist. Der Mutter habe ich bereits bei Facebook eine Freundschaftsanfrage geschickt.

4. Mai 2024. Das neu erworbene Wissen über das verlorene Mädchen hilft mir seit vorgestern nicht mehr weiter und die Mutter reagiert nicht. L. ist nicht mehr in der Klinik, die Gründe kann ich nur erraten, ich habe dem Betreuer am Donnerstag auf Band gesprochen, doch der ruft nicht zurück. Das verlorene Mädchen übernachtet erst einmal bei einem Bekannten. Weitere Infos

Samstag, 21. Oktober 2023

Tjaden tappt (574)

Aber doch nicht, wenn in
Burgdorf diese Blonde aus
einem Streifenwagen
steigt. 

Ruppige Polizeibeamtin droht Mobbingopfer mit Knast

4. September 2023. Das verlorene Mädchen L. aus der Unterkunft Drei Eichen kauert im Garten und weint. "Ich will hier nur noch weg", sagt sie. Ich erzähle L., dass ich die Lebenshilfe Peine-Burgdorf, bereits eingeschaltet habe. Von dieser Organisation wird sie angeblich betreut. Wie man mich dort hat auflaufen lassen, verschweige ich ihr. Nach der Drohung einer Polizeibeamtin, sie werde das verlorene Mädchen in eine Zelle stecken, will ich L. nicht noch einen Schock versetzen.

Sonntag, 3. September. L. klopft gegen 19.30 Uhr an mein Fenster im Aufgang 1 A. Ich habe ein neues Zimmer in der Unterkunft, das ich nach zwei Tagen auf Vordermann gebracht habe (Exkremente an den Wänden und der Tür beseitigen, mehrmals wischen usw.). L. möchte mich etwas fragen. Ich bitte sie ins Zimmer, sie setzt sich auf einen der beiden Stühle. Sie ist wieder die liebe L., die böse A. und die bitterböse K. melden sich nicht. Ich gebe ihr etwas zu essen und zu trinken. Wie so oft. 

Nach einer Weile fragt L. mich, ob sie duschen dürfe. Darüber freue ich mich. Endlich duscht sie fast regelmäßig. Sie steht kaum unter der Dusche, als mein ehemaliger Zimmernachbar V., der von allen "Cowboy" genannt wird, wieder einmal sturzbetrunken und unter Drogeneinfluss nach Hause kommt. Er lauscht, vermutet, dass sich L. im Badezimmer befindet und fängt an, sie auf übelste Weise zu beschimpfen. Die Begriffe, die er benutzt, möchte ich hier nicht wiederholen. Es ist nicht das erste Mal,  dass er L. anschreit. Wenn sie bei uns zu Gast ist, will er sie jedes Mal wieder verscheuchen. 

V. begibt sich in den Gemeinschaftsraum, der von einem kurzzeitigen Mieter zugemüllt worden ist. Seitdem bin ich nur noch im Gemeinschaftsraum, wenn ich mein Geschirr in der Küche abwaschen oder etwas aus dem Kühlschrank holen muss. Ich mache dort seit dem Einzug des Müllmannes, der mich auch schon bedroht und verfolgt hat, nicht mehr sauber. Das ist mir zu gefährlich.

An den Haaren nach draußen zerren

V. pöbelt im Treppenhaus herum, L. klopft an die Wand zwischen Bade- und meinem Zimmer. Bis zu meiner Tür sind es nur zwei, drei Schritte. L. hat Angst, sie schlüpft in mein Zimmer, V. donnert mit den Fäusten gegen meine Zimmertür, will, dass L. herauskommt. Im Gemeinschaftsraum kündigt er gegenüber dem Mieter Helmut (79) an, dass er L. an den Haaren aus dem Haus zerren werde. L. und ich schleichen nach draußen, ich rufe 110 an. 

L. und ich warten vor dem Aufgang 1 der Unterkunft auf den Streifenwagen, der gegen 20 Uhr ankommt. Die Fahrerin ist auffallend blond, die Beifahrerin hat kurze Haare. Sie klingeln einen Mieter an die Haustür des Aufgangs 1 A, ich höre Schritte im Treppenhaus, dann die Stimmen der beiden Polizeibeamtinnen und von V. 

Als die Fahrerin und die Beifahrerin des Streifenwagens wieder aus der Unterkunft kommen, halte ich den Einsatz für beendet. Doch ich täusche mich. Jetzt beginnt er erst richtig und wird zu einem ungeheuerlichen Skandal. L., die sich hinter der offenen Haustür des Aufgangs 1 versteckt, will nichts sagen. Die Fahrerin faucht L. an, nennt in wütendem Ton die beiden Vornamen und den Nachnamen des verlorenen Mädchens und zwingt L. aus ihrem Versteck. Ich versuche, die Fahrerin von weiterem Sadismus abzuhalten, doch die Kollegin schneidet mir das Wort ab und droht auch mir. 

Wüste Drohungen

Die auffallend blonde Polizeibeamtin beschimpft L. so lange ("Wenn Sie noch einmal den Gemeinschaftsraum zumüllen, kommen Sie in eine Zelle" kann als Höhepunkt des polizeilichen Psychoterrors gelten), bis sich die bitterböse K. zu ähnlichen Entgleisungen hinreißen lässt. Und dann werde auch ich noch mit ähnlichen Maßnahmen bedroht. 

Weg ist die Polizei wieder und hat nun einen Schandfleck in der Burgdorfer Polizeigeschichte hinterlassen, den beispielsweise die Polizeibeamtin F. und ihr Kollege, die am Mittwoch in der Unterkunft gewesen sind, nicht verdient haben. Sie brachten mir meine Sparkassen-Card zurück, die bei einer Durchsuchung des besagten Müll-Mieters gefunden worden ist. Ich musste nur noch die Strafanzeige unterschreiben. 

Stelle Strafantrag

6. September 2023. Da die sehr blonde Polizeibeamtin genügend Zeit gehabt hätte,  um sich bei L. und mir zu entschuldigen und dies nicht tat, stelle ich gleich Strafantrag gegen sie wegen Beleidigung und aller möglichen sonstigen Straftaten. 

Die von mir informierte Lebenshilfe Peine-Burgdorf hat es bis heute nicht für nötig befunden, nach L. zu schauen. 

Strafantrag gestellt

13.12 Uhr. Der Strafantrag ist abgeschickt. Die Vorgangsnummer lautet 202 301 14 39 39.

11. September 2023. 24-Jähriger wird das Leben gestohlen

14. September 2023. Die Polizei von Burgdorf hat mich darüber informiert, dass man der Sache nachgehen werde.  Bei einem neuerlichen Polizeieinsatz hat heute Nacht eine Polizeibeamtin im Treppenhaus der Unterkunft drei Eichen wieder L. bei vollem Namen angesprochen. Ich habe den Beamten, der sich mit meiner Online-Anzeige beschäftigt, darauf hingewiesen, dass dieser Name bei L. schreckliche Erinnerungen weckt. 

Gestern habe ich die Betreuerin des verlorenen Mädchens kurz vor der Unterkunft gesprochen. Man bemühe sich, für L. eine andere Unterkunft zu finden, sagte sie.

18. September 2023. Verlorenes Mädchen soll wegbleiben

20. September 2023. Polizeieinsatz ohne richterlichen Beschluss in Burgdorf möglich?  

22. September 2023. Erfundener Grund für Hausverbot

Der Nächste bitte-nein danke

25. September 2023. Nun soll sich ein zweiter Polizeibeamter um die Sache kümmern. Zuerst einmal teilt er mir mit, dass die beiden Polizeibeamtinnen immer noch keine Stellungnahme abgegeben hätten. Ich habe darauf mit dem Vorschlag reagiert, dass ich gegenüber dem verlorenen Mädchen L. behaupten werde, dass sich die beiden Polizeibeamtinnen für ihr Verhalten entschuldigt hätten, damit L. nicht länger damit rechnen muss, mit diesem Einsatz noch einmal konfrontiert zu werden. Die Akte muss also nicht in ein paar Wochen an den nächsten Mitarbeiter weitergereicht werden, der mir erst einmal...

Nur noch Strafantrag

11. Oktober 2023. Die Beschwerde habe ich zurückgezogen, den Strafantrag nicht. Er trägt jetzt die Vorgangsnummer 202 301 305 208.

Aus prominenter Familie?

29. September 2023. Stammt das verlorene Mädchen aus einer prominenten Familie? Wird sie in der Unterkunft Drei Eichen versteckt? Hier klicken

Immer mehr Terror/Hilferuf bei Facebook

2. Oktober 2023. Bei Facebook habe ich einen Hilferuf gestartet, im Obdachlosenheim wird das verlorene Mädchen von zwei Typen immer mehr terrorisiert. Dabei machen sie sich ein grundloses Hausverbot für L. zunutze. In dem Hilferuf verrate ich auch den vollständigen Namen. Hier klicken

Der neue Mitbewohner S. hat mir gestern erzählt, Hausmeister Klaus D. habe ihn darauf hingewiesen, dass Gewalt zum Rauswurf aus der Unterkunft führe. Stimmt nicht. Der Terrorist V. H. ist immer noch da. 

Immer zu Diensten

4. Oktober 2023. Dem Ordnungsamt zu Diensten. Wutanfall in Gemeinschaftsraum Hier klicken

Auch in Landesbibliothek

7. Oktober 2023. Meine Erzählung "Eta und das verlorene Mädchen" gibt es nun auch in der Landesbibliothek Niedersachsen

Länger  im Dienst

11. Oktober 2023. Volker H. (der Hemden-Rauswerfer) nun auch nach 22 Uhr im Dienst

Gegen freie Meinungsäußerung

13. Oktober 2023. Diverse aus dem Rathaus gegen freie Meinungsäußerung

16. Oktober 2023. Kopien gemacht, Polizei entlastet Hier klicken 

Wer schwindelt, verhält sich korrekt

16. Oktober 2023. Nun hat die Polizei doch noch Stellung genommen zu dem rüpelhaften Einsatz am 3. September 2023. Wie von mir erwartet, kann die Einsatzabteilung kein Fehlverhalten der beiden Polizistinnen feststellen. Ich habe nur kurz geantwortet. Mehr lohnt sich nicht. Immerhin kenne ich auch Polizeibeamte aus Burgdorf, die keine Schwindler sind. 

21. Oktober 2023. Schnelle Bullen für die Alte

Dienstag, 5. Dezember 2017

Tjaden tappt (238)

Wulff, Edathy, Kind - der Abzählreim
der hannoverschen Staatsanwälte?
"Bild" hält Hannover 96 für einen "Justizfall"

3. Dezember 2017. "Nach BILD-Re­cher­chen will die Staats­an­walt­schaft wich­ti­ge Un­ter­la­gen be­schlag­nah­men las­sen. Im Fall der Straf­an­zei­ge gegen u.a. Mar­tin Kind (73) hat die Staats­an­walt­schaft Han­no­ver einen rich­ter­li­chen Be­schlag­nah­me- und Heraus­ga­be­be­schluss be­an­tragt."

So wirbt "Bild" Hannover gerade auf Facebook für eine höhere Auflage am Montag. Angeblich handelt es sich bei Hannover 96 um einen "Justizfall". Und wer sitzt in der Sickergrube? Wer hat dieses Mal die Durchsteckeritis?

96-Boss Martin Kind hat in den vergangenen Wochen vieles über sich ergehen lassen müssen. Doch vor dem Landgericht in Hannover hat sich noch jeder Vorwurf als heiße Luft erwiesen. Deshalb will es die Staatsanwaltschaft von Hannover nun wissen?

Bei juristisch korrektem Vorgehen dürfte kein Journalist auch nur ahnen, was geschieht. Und die Behauptung, "Bild" habe recherchiert, ist lächerlich. Bei diesem Boulevardblatt muss sich eine Plaudertasche gemeldet haben. Einer dieser Zeitgenossen, die sich nicht gern sehen lassen, sondern sich lieber in dunklen Ecken herumdrücken. Das könnte natürlich auch ein Staatsanwalt sein. Ein Richter ist eher unwahrscheinlich.

Ein guter Ruf ist schnell zerstört. So gesehen muss sich die Staatsanwaltschaft von Hannover keine Gedanken machen...

Denn sie wissen nicht einmal, wen sie beschäftigen.

Und nun Verleumder bitte melden?

Neue Presse Hannover, 5. Dezember 2017



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