Mittwoch, 25. April 2018

Tjaden tappt (261)

So sieht das e-book aus.
Endlich richtig geladen?

23. April 2018. Dieses Manuskript habe ich schon oft geladen. Als Print klappte es sofort, als e-book stimmte die Seitenzahl nie. Bei 43 war Schluss. Eine Leserin wunderte sich deswegen darüber, dass mein Krimi "Die Mörderin, die unschuldig ist" plötzlich zu Ende war. Besonders hatte ihr zwar die Fliege gefallen, die den Erzähler begleitete. Aber sie hätte natürlich auch gern gewusst, was aus der sechsfachen Mutter geworden ist, die in Mordverdacht geriet. 

Seltsamerweise sind die e-books stets erfolgreicher als die Print-Ausgaben. Das nie ganz richtig geladene Manuskript kletterte dieser Tage in der Katagorie Krimis gar auf Platz 128. Also probierte ich es heute mit der nächsten Ladung, die gelungen sein dürfte.

"Die Mörderin, die unschuldig ist" hat als Print 138 Seiten. Als e-book müssten es über 100 Seiten sein. Die Inhaltsangabe: Die Geschichte ist wahr. Wenn es um den Sorgerechts-Fall geht. Ein Jugendamt trennt sechs Kinder, verteilt sie auf Kinderheime, bringt sie bei Pflegeeltern unter. Die Gespräche und Protokolle sind echt. Wenn es um Kontakte mit Jugendämtern geht. Solche Gesprächsverläufe und Notizen kann man nicht erfinden.

Und was ist mit der Mordgeschichte? Diese Frage lässt der Autor offen. Der Prozessverlauf ist einem tatsächlichen Verfahren nachempfunden. Wie der Erzähler und eine Bekannte aus Regensburg ein Jugendamt hereinlegen, ist reine Fantasie. Aber möglich. Die Liebesgeschichte hat der Autor so verändert, dass sich niemand wiedererkennen kann. 



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Der Klick zur Print-Ausgabe

25. April 2018. Das Werk ist gelungen! Und es gibt auch schon weitere Leserinnen und Leser meiner kriminellen Liebesgeschichte. 

Freitag, 20. April 2018

Tjaden tappt (260)

Aus meiner
Kindheit.
Mein Leben als zweifacher Doppelgänger

Früher habe ich mal geglaubt, dass ich ein hübsches Kerlchen bin, das keinem anderen Kerlchen gleicht. Meine Freunde und Bekannten ließen mich in dem Glauben, gelegentlich behaupteten sie sogar: "Du siehst heute aber gut aus."

Dabei sah ich auch damals schon aus wie Bernhard und Conny. In Isernhagen KB wurde ich dieser Tage deshalb von einem Radfahrer als "Bernhard" begrüßt. Ich stieg ab und versuchte, den Irrtum aufzuklären. Die Antwort: "Alles klar, Bernhard."

In Großburgwedel freute sich am nächsten Tag ein anderer Radfahrer darüber, dass er mit mir nach langer Zeit endlich seinen Bekannten Conny wiedergesehen hatte. "Wo hast du denn so lange gesteckt?", fragte er. Ich neigte zu der Antwort "In Isernhagen KB als Bernhard". Verkniff mir diese aber. 

Andere sollen nur Doppelgänger haben. Die sind aber auch nicht hübscher als ich. Glaube ich.  

Mittwoch, 18. April 2018

Tjaden tappt (259)

Landgericht Hamburg: Zuständig
auch für gefärbte Haare.
Eine Zensur findet doch statt

Darf man das, was ich gerade tue, eigentlich noch? Darf ich in einer Satire das Verhalten eines Jugendamtes so lange aufs Korn nehmen, bis sich diese Behörde endlich darum kümmert, dass ein Bruder und eine Schwester, die seit 2009 getrennt sind, zusammenleben können? Von dem inzwischen 11-jährigen Jungen weiß ich, dass er sich das sehr wünscht. Ich habe ihm versprochen, dass ich alles dafür tue, damit sein Wunsch in Erfüllung geht. Das war vor fünf Jahren. Im gleichen Jahr hat das Jugendamt mit einem Einbruch bei mir, bei dem sich gegen 21.40 Uhr zwei Polizeibeamte falsche Namen gaben, alle Bemühungen erst einmal zunichte gemacht. 

Einer der Polizeibeamten verklagte mich sogar noch wegen meiner Berichte über den Einbruch. Er behauptete, ich hätte ihn verleumdet. Das Gericht machte daraus üble Nachrede. Der Kollege des Polizeibeamten belog den Richter genauso wie der Kläger. Das Gericht hielt zwar meine Aussage für glaubwürdig, was die Polizisten erzählten, sei aber auch realistisch. Eigentlich hätte mich das Gericht unter diesen Umständen freisprechen müssen. Wie alt hätten dann aber die Polizeibeamten ausgesehen?

Äußerungsrechtliche Verfahren sind stets ein juristisches Abenteuer. Besonders abenteuerlich sind sie vor dem Landgericht in Hamburg. Altkanzler Schröder erstritt dort sogar einen Erfolg wegen seiner nicht gefärbten Haare, die Zeugen Jehovas gewannen Verfahren, weil das Gericht eine neue Lehre dieser Sekte erfand, um die Zeugen Jehovas raus zu pauken, ein Sozialpädagoge aus Lüneburg verließ als Sieger den Gerichtssaal, weil der Richter die im Saal anwesenden Zeuginnen und Zeugen ignorierte. Er ließ sie einfach mit ihrer Kritik an diesem Sozialpädagogen nicht zu Wort kommen.

Die Medien berichten nur selten über die Zensur, die es laut Grundgesetz gar nicht gibt, von Gerichten aber immer häufiger geübt wird, die Anwälte müssen nur clever genug sein - und die Verfassung nicht mögen.

Darf ich also eigenlich noch, was ich jetzt tue? 

Lesen Sie doch selbst - die in diesem Flugblatt Erwähnten bekommen es von mir.  

Bei der Sparkasse in Isernhagen HB
warnt das Bundesinnenministerium
vor dem Wilhelmshavener Jugendamt?
Foto: Heinz-Peter Tjaden 
Keine Fremden in die Wohnung lassen

Sonnenschein, fast 30 Grad: Da mache ich gern eine Radtour und in meinen Fahrradkorb passen immer ein paar Flugblätter. Die verteile ich stets gezielt. Dieses Mal an eine Jugendamts-Außenstelle in Großburgwedel, an eine kulturelle Einrichtung und an eine Stiftung in Isernhagen. Auch in Sparkassen-Filialen habe ich das Flugblatt ausgelegt. Aus der Filiale in Isernhagen HB nahm ich ein Pappschild für die Haustür mit, das vom Bundesinnenministerium stammte. "Ich lasse keine Unbekannten in meine Wohnung!" stand drauf. Hat man etwa im Innenministerium schon einmal etwas über das Jugendamt in Wilhelmshaven gehört? 

Bei der Post war ich auch. Ein Exemplar meines Flugblattes schickte ich an das Rathaus in Wilhelmshaven. Dort wird gern gelesen, was ich schreibe. Reagiert wird darauf offiziell allerdings nie. 


Mittwoch, 11. April 2018

Tjaden tappt (258)

Facebook erinnert sich. 

Erinnerungen an einen Freundeskreis

Heute bin ich von Facebook darauf hingewiesen worden, dass ich mich ganz bestimmt gern an ein 12 Jahre zurückliegendes Ereignis erinnern würde. In dieser Zeit verbreitete ich demnach in sozialen Netzwerken nicht nur, wann ich mich wo aufgehalten hatte, damit Einbrecher nicht vergeblich kommen würden, wenn sie denn kämen, sondern zumindest auch einmal etwas für Gauner Unwichtiges.

Dabei handelte es sich um die Gründung eines Freundeskreises für den damaligen Oberbürgermeister meines Geburtsortes, Eberhard Menzel, der wieder einmal außer sich war, weil sich Kritiker zu Wort gemeldet hatten. Sogleich verbreitete ich im Netz, dass derlei Kritik vom Freundeskreis nicht mehr geduldet werden würde, woüber sich Menzel so sehr freute, dass er bei einer öffentlichen Veranstaltung ein Treffen mit dem Freundeskreis ankündigte. Dazu kam es aber nicht, denn inzwischen hatte der Oberbürgermeister begriffen, dass es sich bei der Gründungsmeldung um einen Scherz gehandelt hatte.

Dieser Oberbürgermeister, der den Küstenstreifen mit einem zweiten Kohlekraftwerk verziert hatte, ging 2011 in Pension. Sein Nachfolger Andreas Wagner verzeichnete ähnliche Erfolge. Laut eigener Pressemitteilung gründete er einen Handelsplatz für gebrauchte Flugkörper, den man bis heute vergeblich sucht. Auch die Fusion eines städtischen Krankenhauses mit einer katholischen Klinik stand nur auf dem Papier. Andere Dokumente sind von der Staatsanwaltschaft in Oldenburg noch nicht vollständig gesichtet worden. 

In seiner Neujahrsansprache beschwerte sich Wagner inzwischen über Intrigen und Missgunst. Deshalb werde er kein zweites Mal antreten. Der Freundeskreis auch nicht.

Montag, 9. April 2018

Tjaden tappt (257)

Das Krankenlager der Verwaltung.  
Krank im Herbst, krank im Winter, krank im Frühjahr

5. April 2018. Nach fast fünf Monaten sollte ein Antrag bearbeitet worden sein. Ist dieser Wohngeldantrag aber nicht. Mitte November wurde er im Rathaus von Burgwedel abgegeben. Es ging um die Weiterförderung ab 1. Januar 2018. Bisherige monatliche Zahlung: 73 Euro. 

Mitte Januar bekam der Antragsteller am Telefon die Auskunft: "Die Mitarbeiter der Wohngeldstelle sind krank." Krank waren sie demnach auch noch im Februar - und im März. Nun lautete die Auskunft: "Vor April können die Wohngeldanträge nicht bearbeitet werden." Werde jedoch für den Antragsteller "das Geld knapp", könne er jederzeit im Rathaus vorbeischauen und sich einen Vorschuss auszahlen lassen: "Mehr als Ihren Personalausweis brauchen Sie dafür nicht."

Den hätte der Antragsteller heute Nachmittag getrost vergessen können. Denn die Mitarbeiterin des Bürgerbüros legte weder Wert auf Ausweis noch auf irgendwas sonst: "Da müssen Sie mit dem Sozialamt sprechen. Die sind aber erst am Montag wieder da."

Nicht mehr krank

9. April 2018. Laut Auskunft aus dem Rathaus ist die Wohngeldstelle wieder besetzt.