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Samstag, 13. Februar 2016

Tjaden tappt (94)

Die Akte Tjaden...
Die Wahrheit ist manchmal ein stumpfes Schwert

Da mein Beitrag "Tjaden tappt (92)" immer noch zu den beliebtesten Posts auf diesen Seiten gehört und gestern auf wüste Weise anonym kommentiert worden ist, erzähle ich diese Geschichte. Der anonyme Kommentator behauptet, ich sei dement, Anjas Erste Property werde ein Opfer von mir, ich hätte bei der Stadt Neu-Isenburg einen Handelsregister-Auszug angefordert, der erst in Offenbach angefordert werden müsse und nun wolle ich die Gebühren dafür nicht bezahlen. Diese anonymen Kommentare habe ich nicht veröffentlicht, sie sind aber gespeichert. Derartige Beschimpfungen sind für mich nichts Neues. Sie sind sogar angekündigt worden. Dazu später.


Die Stadt Neu-Isenburg hat am 8. November 2015 eine Mail von mir bekommen. Ich schilderte meine Erkenntnisse über Anjas Erste Property, deren Mutter auf der Isle of man sitzt und dort Geld einsammelt für den Häuserkauf in Deutschland. Diese Geschäfte erledigen mehrere Firmen, die sich Anjas Erste Property, Anjas Zweite Property, Beates Erste Property, Beates Zweite Property etc. nennen. Alle haben den gleichen Geschäftsführer, der alle paar Jahre ersetzt worden ist. Die Firmensitze wechselten in den vergangenen Jahren zwischen Wuppertal und Frankfurt. Die vorletzte Adresse war die Kennedyallee 102 in Frankfurt. Der Südwestfunk und ich stellten 2013 fest, dass es die Anjas und Beates dort gar nicht gibt. 


Meine Spur führte anschließend in die Kurt-Schumacher-Straße 11 in Neu-Isenburg. Dort waren Briefkästen aufgehängt worden. Also fragte ich am 8. November 2015 die Stadt Neu-Isenburg, ob man diese Firmen kenne. Meine Frage, gespickt mit Informationen, wurde als Bitte um eine Firmenauskunft gewertet. Bevor ich die bekommen sollte, sollte ich 15 Euro an die Stadtkasse überweisen. Meine Frage wurde nicht beantwortet. Deshalb bekam die Stadt Neu-Isenburg am 8. Dezember 2015 eine zweite mail von mir. Darauf wurde mit einer ersten Mahnung reagiert. 


An meinem dritten Informations-Versuch beteiligte ich auch eine Lokalzeitung aus dem Rhein-Main-Gebiet. Ein Redakteur rief mich deswegen vorgestern an, dann konfrontierte er die Stadtverwaltung mit meiner Geschichte, worauf ich einen Anruf des Ordnungsamtes aus Neu-Isenburg bekam. Die Forderung werde storniert, hieß es, meinen Hinweisen werde nachgegangen. Es handele sich um ein Missverständnis.

Polizeibeamte dringen mit Gewalt in
meine Wohnung ein - Figuren aus
dem Setzkasten fallen herunter.

Damit sind wir wieder bei dem anonymen Kommentator. Im Netz kündigte ein Polizeibeamter aus Wilhelmshaven an: "Hier entsteht demnächst ein Blog, in dem für Aufklärung gesorgt werden wird. Dem Leser werden interessante Möglichkeiten geboten, sich ein Bild von einem Herrn machen zu können, der sich öffentlich in schändlicher Art und Weise zu gewissen Themen äußert. Sein einziges Ziel ist die öffentliche Diffamierung von Personen, mit denen er in der jüngeren oder ferneren Vergangenheit zu tun hatte. Speziell hat Herr Heinz-Peter Tjaden ein Problem mit behördlichem Handeln. Verschont von seinem Treiben bleiben aber auch nicht ehemals kontoführende Stellen, ehemalige Vermieter, Regionale Politiker, Unternehmer, Tageszeitungen und andere behördliche Institutionen wie Ordnungsämter, Jugendämter, Gerichte und Staatsanwaltschaften."


Diesen Seiten gab dieser Polizeibeamte am 28. Juli 2015 den Titel "Die Akte Tjaden". Erwähnt wurden als Opfer meines "schändlichen Tuns" auch "ehemalige Vermieter", also Anjas Erste Property, denn ich habe in Wilhelmshaven in einem Haus gewohnt, das ab 1. April 2007 bis vermutlich 2013 Anjas gehörte.


Ich entdeckte diese Seiten ein paar Wochen später, weil eine Bekannte von mir unter anonymen Internet-Veröffentlichungen zu leiden hatte, in denen auch ich erwähnt werde. Die Wilhelmshavener Polizei sorgte umgehend für eine Löschung der "Akte Tjaden", die bis dahin von rund 300 Leserinnen und Lesern aufgerufen worden war.


Wer ist dieser Polizeibeamte? Im Auftrag des Wilhelmshavener Jugendamtes drang er am 17. Juni 2013 gegen 21.40 Uhr in meine damalige Wohnung ein, weil mein Patensohn bei mir vermutet wurde. Er und sein Kollege nannten sich Wiegand und Schweiger, diese Namen waren falsch. Im Internet und in einer Broschüre berichtete ich über meine Versuche, Licht ins Dunkel dieser illegalen Jugendamts-Aktion zu bringen. 


Das dankten mir die beiden Polizeibeamten mit einem Strafantrag wegen Verleumdung. Die Verhandlung fand am 2. September 2014 vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht statt. Die Polizeibeamten belogen das Gericht mit einem Gleichmut, der mich erschreckte. Sie hätten sich vor der Wohnungsdurchsuchung bei mir vorgestellt. Auch der Grund für die Durchsuchung sei mir genannt worden. Die für die Durchsuchung verantwortliche Jugendamtsmitarbeiterin, die während dieser Aktion schweigend vor meiner Tür gestanden hatte, bekam im Namen des Oberbürgermeisters ein Aussageverbot. Meine Proteste dagegen wurden von der Stadt Wilhelmshaven abgewimmelt. Das Wilhelmshavener Amtsgericht verurteilte mich wegen übler Nachrede, die Richterin nannte das Aussageverbot für die Jugendamtsmitarbeiterin in ihrem schriftlichen Urteil "Beweisverkürzung", auf Deutsch: Behinderung der Justiz. Beim Oldenburger Landgericht legte ich Berufung ein, das Verfahren wurde auf Kosten des Staates eingestellt.


Außerdem hatte der Polizeibeamte, um den es hier geht, gegen mich einen Zivilprozess angestrengt, den ich im Dezember 2014 verlor. Sein Kollege log als Zeuge. Er behauptete sogar, vor meiner Tür hätten am 17. Juni 2013 nicht nur die beiden Polizeibeamten und die schweigende Jugendamtsmitarbeiterin gestanden, sondern auch der Vater meines Patenkindes und sein Fahrer. 


Nach der Verhandlung fragte ich auf schriftlichem Wege das Wilhelmshavener Jugendamt, wie dieser Fahrer hieß. Diese Auskunft wurde mir verweigert. Er sei kein "Verfahrensbeteiligter". Da wusste ich allerdings schon, dass weder der Vater noch der Fahrer nach ihren eigenen Angaben vor meiner Tür gestanden hatten, während die Polizeibeamten mit Gewalt in meine Wohnung eindrangen. 


Wenn es nun um den anonymen Kommentator von gestern geht. Welche Vermutung haben Sie? Meine Broschüre über diese Jugendamts-Aktion ist übrigens auf Initiative dieses Polizeibeamten verboten worden. Nur noch dieser Hinweis: Wird man wegen Verleumdung verklagt, gilt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht. Es gilt die umgekehrte Beweislast. Ich hätte beweisen müssen, dass ich die Wahrheit berichte. Das ist mir ohne Aussage der schweigenden Jugendamtsmitarbeiterin unmöglich gewesen.


Nach der Wohnungsdurchsuchung: Höhnisches Gelächter bei Anruf des Wilhelmshavener Jugendamtes Hier klicken 


"Frankfurter Neue Presse" berichtet über Anjas Erste Property Hier klicken  

Dienstag, 6. Oktober 2015

Tjaden tappt (54)

So, Sie kleines Dusselchen

Wir erklären Ihnen nun einmal, was ein Jagdterrier braucht. Wenn wir das nicht wissen, wer weiß es dann? Nach diesem Motto hat das Veterinäramt der Region Hannover meine Beschwerde über die Beschlagnahme meines Hundes beantwortet. 

"Sie haben sich schon Gedanken gemacht und diese uns dargelegt. Ich möchte Sie darin bestärken...", schreibt die Leiterin des Fachdienstes Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Ihren Brief beendet sie mit "Sollten Sie weitere Verständnisfragen haben, können Sie mich gern anrufen."

Und wenn ich die nun täglich habe, um nicht zu sagen, stündlich? Darf ich dann jedes Mal anrufen? Darf ich mich dann auch danach erkundigen, warum mir vorgeworfen wird, ich sei zu oft mit meinem Jagdterrier als Radfahrer unterwegs, während mein Hund diese Ausflüge genießt und oft schneller zu Pfote unterwegs ist als ich? 

Noch mehr in Ehrfurcht erstarre ich bei der Antwort des Großburgwedeler Polizeikommissariats, das nach meiner Beschwerde mitteilt: "Da die beiden Mitarbeiterinnen des Fachdienstes der Region Hannover Ihren Hund durch ein Fenster Ihres Hauses in Augenschein nehmen konnten und eine Unterernährung des Tieres festgestellt haben, gab es nach telefonischer Rücksprache mit der Amtstierärztin der Region Hannover die Anordnung zur Beschlagnahme Ihres Hundes." 

Ich wohne im Erdgeschoss, das rechte Fenster hat auf Kipp gestanden, die Jalousien vor beiden Fenstern waren heruntergelassen - da sieht man schlicht nichts. Man hört nur etwas. Kann man neuerdings die Unterernährung eines Hundes hören?

Um die Frage, warum in den beiden Tierheimen, in denen mein Jagdterrier dieses Jahr gewesen ist, diese angebliche Unterernährung übersehen wurde, und warum eine Tierärztin, bei der mein Hund in diesem Jahr ebenfalls war, davon nichts bemerkte, haben sich Polizei und Veterinäramt elegant herumgedrückt. Außerdem haben alle, die meinen Hund und mich kennen, mit Unverständnis reagiert, als ich ihnen von der Beschlagnahme erzählte.

Auf mich kommen nun Kosten für den Tierarzt zu, der jede Woche das Gewicht meines Hundes kontrollieren soll, auch die Kosten für die Beschlagnahme und den anschließenden Tierheimaufenthalt werde ich tragen müssen. Das - und nur das - habe ich kleines Dusselchen begriffen. Dass Behörden Fehler nur selten zugeben, ist mir schon länger bekannt. So dusselig bin ich nicht...

Inzwischen habe ich es auch mit einem Polizeibeamten aus Wilhelmshaven zu tun, der auf Beschwerden gegen sein Verhalten mit einem blog "Die Akte Tjaden" reagiert. Damit beschäftigt sich gerade das Polizeikommissariat in Wilhelmshaven. Werde ich wieder das Dusselchen sein? Hier klicken

Anmerkung: Ich bin heute Nachmittag mit Mike bei einem Burgdorfer Tierarzt gewesen. Er stellte fest, dass mein Jagdterrier nicht dürr, sondern schlank ist, er drückte mir andere Augentropfen in die Hand, weil mir das Tierheim von Hannover die falschen empfohlen hatte und nahm Mike Blut ab, um festzustellen, ob seine Schilddrüse richtig funktioniert. Wenn jetzt die Mitarbeiterinnen des Veterinäramtes, die fast eine Stunde lang meine Wohnung belagert haben, behaupten sollten, sie hätten auch das mit der Schilddrüse durch ein Fenster mit heruntergelassener Jalousie bemerkt, dann sei ihnen gesagt: Das Ergebnis bekomme ich erst morgen. Dieser Tierarztbesuch hat mich 84,03 Euro gekostet. Und warum wurde am 16. September 2015 bei mir der Eindruck per Zettel im Briefkasten erweckt, die Belagerinnen seien vom Tierschutzverein Hannover?

Fast 300 Euro für Belagerung meiner Wohnung 

Zum Beginn der Dusselchen-Serie 

Anschau-bar

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