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Gefunden auf den Seiten des
Gewerbevereins Babenhausen. |
Sichern auch Sie sich diese Papierspende
24. Februar 2020. Alles wird knapp. Papier auch. Deswegen startet das "Burgdorfer Kreisblatt" eine einmalige Aktion. Wer dem "Kreisblatt" eine mail schickt, bekommt als Anhang das jüngste Schreiben des Hamburger Anwaltes Dr. Frankenheim, der den "Altkreisblitz"-Herausgeber Bastian Kroll aus Pattensen vertritt. Die Rückseiten sind frei, können also für Notizen genutzt werden.
Seit eineinhalb Jahren ist der "Altkreisblitz" hinter mir her. Bastian Kroll verlangt von mir Honorare für Fotos, die ich auf Facebook veröffentliche. Sie stammen angeblich von ihm. Erst bekam ich Briefe von einem Unternehmen, das sich "Copytrack" nennt und angeblich jeden Bilderdieb im Internet aufspürt. Dann wurde ich bei Facebook beschimpft. Erst nach diesen Beschimpfungen wurde mir klar, wer "Copytrack" beauftragt hatte. Der "Altkreisblitz"-Geschäftsführer Bastian Kroll war´s. Das hatte mir bis dahin niemand verraten.
Neuerdings schreibt mir besagter Anwalt aus Hamburg, der mir immer neue Fristen setzt. Die jüngste ist der 5. März 2020. Weitere Schreiben folgen ganz bestimmt. In jedem wird stehen, dass ich sonst von Bastian Kroll verklagt werde. Falls Ihnen solche Wiederholungen nichts ausmachen, bekommen Sie auch diese Schreiben als Anhang-denn auch bei diesen Schreiben werden die Rückseiten frei sein.
Also: Ran an die Papierspenden!
Ist das schon Liebe?
10. März 2020. Ist das schon Liebe oder immer noch nur ein weiterer Annäherungsversuch: Dr. Frankenheim, Anwalt des "Altkreisblitz"-Geschäftsführers Bastian Kroll, hat mir heute eine weitere Frist gesetzt, "10 Tage ab Datum dieses Schreibens". Auf Seite 2 seines Briefes rechnet er mir vor, was mich ein weiteres Schweigen zusätzlich kosten würde: 153,25 Euro für einen gerichtlichen Mahnbescheid etc. Von Ratenzahlung ist übrigens keine Rede mehr. Aber immerhin: Dieser Anwalt schafft etwas, was sein Mandant (der neuerdings auch für die "Neue Woche" arbeitet) nicht schafft: Er macht keine Deutschfehler.
Wieder ein "einmaliges Angebot"
9. April 2020. Den hatte ich schon fast vergessen, doch heute meldete er sich wieder: der Anwalt von "Altkreisblitz"-Geschäftsführer Bastian Kroll. Erneut machte er mir ein "einmaliges Ratenangebot". Bis zum 20. April 2020 soll ich eine erste Rate in Höhe von 551 Euro überwiesen haben.
Bei Anruf Forderung
15. Mai 2020. Es klingelt das erste Mal, ich hebe ab, niemand dran, es klingelt das zweite Mal, ich hebe ab, niemand dran, es klingelt das dritte Mal, eine Frauenstimme aus der Kanzlei von Dr. Frankenheim. "Es gibt noch eine offene Forderung", sagt sie. "Seit fast zwei Jahren", antworte ich , "droht mir der Altkreisblitz mit Klage. Bei Facebook beschimpft er mich. Soll er doch kommen und klagen." "Habe ich notiert", sagt die Frauenstimme. Gespräch beendet.
Ähnliche Erfahrungen
18. Juni 2020. Ein Leser macht ähnliche Erfahrungen.
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Lächerliche "Altkreisblitz"-Methode
26. Juni 2020. Was von "soll er doch kommen und klagen" hat der Anwalt des "Altkreisblitz"-Geschäftsführers Bastian Kroll nicht verstanden? Heute ließ er mir vom zentralen Mahngericht Berlin-Brandenburg einen gerichtlichen Mahnbescheid über 1744,99 Euro zukommen. Das ist so ziemlich die lächerlichste Methode, wenn jemand an das Geld eines anderen herankommen will. Als Empfänger muss man nämlich nur eins tun: Das Kreuzchen bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" machen, das Formular unterschreiben und an das Gericht zurückschicken. Ob ein Mahnbescheid berechtigt ist oder nicht, wird vom Gericht gar nicht geprüft. Solche Anträge werden so wenig gelesen wie der "Altkreisblitz".
Nichts aus den Rippen geleiert
27. September 2020. Der gerichtliche Mahnbescheid scheint der letzte "Altkreisblitz"-Versuch gewesen zu sein, mir eine vierstellige Summe aus den Rippen zu leiern.
Die Mühlen der Justiz
13. Oktober 2020. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam: Heute habe ich Post vom zentralen Mahngericht Berlin-Brandenburg bekommen. Die Mitteilung lautet: "Sehr geehrter Herr Tjaden, in der oben genannten Mahnsache wurde am 30. 6. 2020 von Ihnen Widerspruch erhoben. Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor. Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das Amtsgericht Hannover -Zivilabteilung- 30175 Hannover abgegeben worden."
Der nächste Schritt: Das Amtsgericht Hannover prüft, ob es zuständig ist. (Ist es nicht. Denn Burgwedel hat ein eigenes Amtsgericht.)
Gutschrift ohne Begründung
20. Oktober 2020. Geradezu formlos sind mir heute in einem Schreiben des "Altkreisblitz"-Verbündeten Copytrack 50 Euro gut geschrieben worden. Eine Begründung gibt es in dieser Mitteilung nicht, nur diese Summe mit dem Vermerk "Korrektur Schadenersatz". Merke: Wenn jemand nach einem gerichtlichen Mahnbescheid die Forderung reduziert, gilt die Klage, mit der sich gerade das Amtsgericht Hannover beschäftigt, als zurückgenommen. Und nun?
24. Oktober 2020. Ich habe die Klageschrift bekommen.
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