Samstag, 30. Oktober 2021

Tjaden tappt (552)

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Aus der Trickkiste des Herrn Kroll

24. Oktober 2020. Heute hat die Klageschrift des Hamburger Anwaltes Christoph Frankenheim in meinem Briefkasten gesteckt. Dieser Anwalt vertritt den "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll, der angeblich seine Rechte an eine Firma namens "Copytrack" abgetreten hat. Zugestellt wurde mir die Klageschrift vom Amtsgericht Hannover, das nach Meinung von Frankenheim bei Urheberrechtsangelegenheiten im Oberlandesgerichtsbezirk Celle zuständig ist. 

Vorgeworfen wird mir der Diebstahl von fünf Fotos, die Bastian Kroll gemacht haben will. Ich soll diese Fotos widerrechtlich auf www.facebook.com/burgdorferkreisblatt veröffentlicht haben. Dafür soll ich 1 372 Euro berappen. Hinzu kämen die Anwalts- und Gerichtskosten. Das Gericht hat ein schriftliches Vorverfahren angeordnet. 

Zwei Vorwürfe habe ich bisher überprüft. Das erste Foto aus dem Jahre 2018, das in der Klageschrift schwarzweiß und undeutlich kopiert abgebildet wird, habe ich nie verwendet, das zweite Foto aus dem gleichen Jahr, das ebenfalls schwarzweiß und genauso undeutlich kopiert abgebildet wird, habe ich auf den Internetseiten des Spielmannszuges der Lehrter Bürgerschützengesellschaft gefunden. Dieses Foto muss Bastian Kroll bei "Copytrack" hochgeladen und als sein eigenes ausgegeben haben. Anders funktioniert die Überwachung nicht.

Über Copytrack heißt es in der Klageschrift von Christoph Frankenheim: "Die Klägerin, die Copytrack GmbH, überwacht online genutzte Fotos und Illustrationen im Auftrag von Fotografen, Bild- und Nachrichtenagenturen sowie E-Commerce-Anbietern und übernimmt im Interesse des jeweiligen Rechteinhabers die weltweite nachträgliche Lizensierung und rechtliche Durchsetzung von Urheberrechtsverletzungen. Hierzu tritt der jeweilige Rechteinhaber die ihm auf Grund unberechtigter öffentlicher Zugänglichmachungen von Lichtbildern zustehenden Schadenersatzansprüche an die Klägerin ab."

Bearbeitet und nicht von Kroll

26. Oktober 2020. Die Bürgerschützengesellschaft Lehrte hat mir mitgeteilt, dass es sich um ein bearbeitetes Foto handele, das mit Genehmigung des Urhebers veröffentlicht worden sei. 

Der Urheber ist nach meinen Recherchen ein freier Redakteur aus Burgdorf, der nicht Bastian Kroll heißt. 


27. Oktober 2020. Die Zahl der Anwälte, die sich mit Copytrack beschäftigen, ist sehr groß. Der erste Rat lautet immer (siehe links).

Passende Antworten

9. November 2020. Heute habe ich meinen Klageabweisungsantrag formuliert. Auf 10 Seiten bekam die Gegenseite die passenden Antworten von mir. Ich wies das Gericht auch darauf hin, dass ich - wenn Covid-19 das zulässt - am 5. Januar 2021 nach Funchal auf Madeira umziehen werde. 

Gütetermin und mündliche Verhandlung

14. November 2020. Das Amtsgericht Hannover hat für den 7. Dezember, 9.30 Uhr, einen Gütetermin im Raum 2201 anberaumt.  Scheitert der Gütetermin, findet gleich anschließend die mündliche Verhandlung statt. Die Ladung ist am 10. November 2020 verfasst worden, also vor meinem Klageabweisungsantrag.

"Altkreisblitz" kein journalistisches Glanzlicht?

Hannover-7. Dezember 2020. Fünf Fotos soll ich geklaut haben, jetzt sind es noch drei: Nach einem knapp einstündigen "Mischmasch aus Gütetermin und Hauptverhandlung" (OT Richterin)  steht fest: 1372 Euro für fünf Fotos kann mir der "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll mit Hilfe des Inkassobüros Copytrack  nicht aus den Rippen leiern. Die Richterin am Amtsgericht Hannover wäre geneigt, ihm rund 500 Euro zu zu sprechen. Denn: "Herr Kroll ist Berufsfotograf. Laut Tarifvertrag steht ihm das für Marketing zu." Meinen Einwand, dass für den "Altkreisblitz"-Redakteur wohl eher die Tarifvereinbarungen für Pressefotografen gelten, ließ sie nicht gelten. Dann bekäme er 75,50 für drei Fotos, die nach Meinung des Gerichtes von Bastian Kroll stammen und von mir widerrechtlich bei Facebook genutzt worden sein sollen. 

So weit ist es aber noch nicht: Bis zum 21. Dezember soll Copytrack dem Gericht erklären, wie die 1 372 Euro für fünf Fotos zustande kommen. Das sei dem Gericht noch nicht klar. Während der Verhandlung erwähnte die Richterin auch einen Schriftsatz des Copytrack-Anwaltes, der Anfang Dezember bei Gericht eingegangen sein soll. Meinen Hinweis, dass ich diesen Schriftsatz noch gar nicht kenne, nahm sie erstaunt zur Kenntnis. Er war auch heute nicht in meinem Briefkasten. 

Zu diesem Schriftsatz soll eine eidesstattliche Versicherung eines Burgdorfer Fotografen aus November 2019 über die Abtretung seiner Rechte für eines der fünf Fotos an Bastian Kroll gehören. Zur Unterschrift sagte die Richterin: "Kann ich nicht lesen." Das gilt für mich täglich, wenn ich www.altkreisblitz.de anklicke. Jetzt weiß ich vielleicht auch, warum: Bastian Kroll ist kein Redakteur (wie im "Altkreisblitz"-Impressum behauptet), sondern Marketingmann mit Kamera. 

Amtsgericht Hannover verkündet Beschluss drei Mal?

16. Dezember 2020. Post vom Gericht bekommen, ein neuer Beschluss und ein Protokoll der Sitzung,  aus dem Kopfschütteln nicht mehr herausgekommen: Laut Protokoll hat die Richterin der Klägerin zur Klärung offener Fragen eine Frist bis zum 28. Dezember 2020 gesetzt (richtig ist: 21. Dezember 2020), den Verkündungstermin soll sie auf den 14. Januar 2021 festgesetzt haben (richtig ist: 15. Januar 2021). In dem neuen Beschluss heißt es: "Der Verkündungstermin wird vorverlegt auf Dienstag, den 12. 1. 2021, 10 Uhr, Zimmer 3209." Zum Glück muss man bei einem Verkündungstermin nicht anwesend sein. Sonst hätte ich jetzt drei Termine zur Auswahl.

18. Dezember 2020
Az. NZS 543 C 10422/20
Antrag auf Protokolländerungen

In dem Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 7. Dezember 2020 vor dem Amtsgericht Hannover heißt es:

„Die Klägervertreterin beantragte, der Klägerin auf die heutigen Hinweise des Gerichtes eine Nachlassfrist von drei Wochen zu bewilligen.“

Das ist falsch. Richtig ist:

„Das Gericht gab der Klägervertreterin zu verstehen, dass die Klage Mängel aufweise wie undeutliche Fotos und merkwürdige Begründungen. Deshalb seien noch Klarstellungen seitens der Klägerin erforderlich. Die Klägervertreterin vertrat die Meinung, dass mit einer Antwort der Klägerin nicht zu rechnen sei. Das Gericht fasste aber dennoch einen entsprechenden Beschluss.“

In dem Protokoll heißt es außerdem:

„1. Der Klägerin bleibt nachgelassen, auf die heutigen Hinweise des Gerichtes bis zum 28. 12. 2020 Stellung zu nehmen.“

Das ist ebenfalls falsch. In der öffentlichen Sitzung wurde der Klägerin eine Frist bis zum 21. Dezember 2020 gesetzt.

Mit diesem Foto habe ich mich ausführlich in meinem Klageabweisungsantrag beschäftigt.  

Ziemlich verspätete Citi-Post vom Amtsgericht

5. Januar 2021. Drei Stunden vor meinem Abflug nach Madeira habe ich noch einmal City-Post vom Amtsgericht (angeblich verfasst am 22. Dezember 2020!) bekommen: Da ich mich nach Madeira abgemeldet habe, soll ich innerhalb von 14 Tagen einen Vertreter für eine eventuelle Fortsetzung des Verfahrens mit Wohnsitz in Deutschland benennen. Gibt es am 14. Januar also doch noch keine Verkündung des Beschlusses? Auf meinen Antrag auf Protokolländerung hat das Gericht noch nicht reagiert. Den Vertreter habe ich heute per Ansichtskarte aus Funchal benannt. Für Mathematiker: Wie viele Tage liegen zwischen dem 22. Dezember 2020 und dem 5. Januar 2021. Genau: 14 Tage!

Unverschämter Schriftsatz

3. Februar 2021. "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll wird auf sein SCHWINDELerregendes Honorar in Höhe von 1372 Euro weiter warten müssen. Obwohl ich vom Amtsgericht Hannover aufgefordert worden  bin, für den Schriftverkehr einen Vertreter in Deutschland zu benennen, was ich von Madeira aus tat, bekam ich heute auf direktem Wege den Beschluss des Amtsgerichtes Hannover vom 12. Januar 2021, der da lautete: "Dem Beklagten wird aufgegeben, zu den Schriftsätzen der Klägerin vom 26. 11. 2020 (wurde während der mündlichen Verhandlung von mir auseinandergepflückt, obwohl ich erst während der Verhandlung von diesem Schriftsatz erfuhr) und vom 28. 12. 2020 binnen drei Wochen Stellung zu nehmen."

Der jüngste Schriftsatz ist derart schludrig verfasst, dass man ahnt: Der Anwalt des Klägers hat gar keine große Lust auf solche Fälle wie den "Altkreisblitz"-Fall. Zum Lehrter Spielmannszug-Foto merkte er an, dass sich Bastian Kroll im Schriftsatz vom 26. November 2020 selbst bestätigt habe, dass er die Rechte an dem fremden Bild erwarb, zu den Honorarforderungen berief er sich auf eine Preisliste von Bastian Kroll mit Abzockercharakter, die umstrittenen fünf Fotos liefert er wieder in schwarz-weiß und ohne jeden stichhaltigen Beweis für Krolls Behauptungen. 

In meiner Entgegnung werde ich diesen Schriftsatz als das einstufen, was er ist: eine Frechheit gegenüber dem Gericht und gegenüber mir.

Da strahlt die Sonne

17. Februar 2021. Bei strahlendem Sonnenschein habe ich auf Madeira meine Entgegnung zu Papier gebracht. Hier klicken 

Ich in Quarantäne-Kroll mit Kopierer

8. Juli 2021. Heute habe ich vom Amtsgericht Hannover eine Verfügung bekommen, die mit dem 3. Juni 2021 datiert ist. Das Gericht nimmt übrigens an, dass Funchal in Spanien liegt. Die Richterin lädt mich für den 2. August, 11 Uhr, zu einem Gütetermin mit anschließender mündlicher Verhandlung. Würde bedeuten: Ich müsste am 18. Juli 2021 nach Hannover fliegen und mich dort für 14 Tage in Quarantäne begeben. Aber wo? Der "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll ist als Zeuge geladen. Er müsste wohl nur seinen Kopierer mitbringen.

Antrag gestellt/Gütetermin und mündliche Verhandlung gab es schon im Dezember

10. Juli 2021. Ich habe eine Fortsetzung des Verfahrens auf dem begonnenen schriftlichen Wege beantragt.  Der Gütetermin mit anschließender mündlicher Verhandlung am 2. August wäre auch der zweite Gütetermin und die zweite mündliche Verhandlung, das gab es auch schon im Dezember 2020 kurz vor meinem Umzug nach Madeira, über den das Gericht von mir rechtzeitig informiert worden ist. Anfangs sah es für mich gar nicht gut aus, doch je länger ich vor Gericht saß, desto besser wurden meine Karten. 

Das Coyytrack-System, das der "Altkreisblitz" nutzt, ist ebenso raffiniert wie unseriös und auch für eine Richterin nicht leicht zu durchschauen. Journalisten und Redakteure, die auf ihren Ruf Wert legen und keinen Wert auf das schnelle ergaunerte Geld, überlassen Verwertungsgesellschaften die Wahrung ihrer Rechte.  Die Einnahmen sind zwar bescheiden, wenn ein Dritter Fotos oder Texte nutzt, dafür ist das Geld aber ehrlich verdient und niemand muss mit juristischen Auseinandersetzungen rechnen.

12. Juli 2021. Ein weiterer Trick. Hier klicken

Termin aufgehoben/Merkwürdige Pannen

13. Juli 2021. Die Richterin hat mir vorab per mail mitgeteilt, dass sie den Termin am 2. August aufgehoben hat. Sobald ich einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benannt habe, soll es aber eine mündliche Verhandlung geben. Auf den "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll als Zeuge könne nicht verzichtet werden. 

Merkwürdig an dieser mail ist: Einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland habe ich bereits im Dezember 2020 benannt, der aber nie Post vom Gericht bekam.  Auch auf meinen Antrag auf Protokolländerung aus dem gleichen Monat reagierte das Gericht bis heute nicht. Statt dessen verlegte das Gericht Funchal nach Spanien. 

Eine mail-mehr nicht

12. September 2021. Seit zwei Monaten lässt das Amtsgericht Hannover nichts mehr von sich hören. Mehr als die mail habe ich seitdem auch nicht bekommen.

Schuss in den Ofen

30. Oktober 2021. Das Thema kann ich wohl abhaken. Die Absage des Termins der mündlichen Verhandlung, geplant für den 2. August 2021, nur per mail ist rechtlich gar nicht zulässig, die Vermeidung von Entscheidungen über meine Anträge macht das Verfahren zur Farce. Immerhin: Dem "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll ist es mit Hilfe des Inkassounternehmens "Copytrack" nicht gelungen, mich abzuzocken.




 


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