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Samstag, 15. September 2018

Tjaden tappt (302)

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Dreimal lügen darf er nicht

Das darf nie wieder vorkommen! 2014 haben die Polizeibeamten C. B. und St. in zwei Verfahren das Wilhelmshavener Amtsgericht belogen. Das ging so: Sie erzählten dem Gericht, sie hätten bei mir am 17. Juni 2013 an der Wohnungstür geklingelt. Als ich um 21.40 Uhr die Tür öffnete, stellten sie sich mir vor und nannten den Grund für ihr Erscheinen. Da ich ihnen den Zutritt zu meiner Wohnung, die sich damals in der Krummen Straße 1, Wilhelmshaven, befand, verweigert hätte, hätten sie sich Zutritt verschafft. Nicht ganz einig waren sich die beiden Polizeibeamten über die Zahl der an dieser Aktion Beteiligten. St. handelte sie auf 5 hoch: C. B., St., die Jugendamtsmitarbeiterin T. P., der Vater meines Patenjungen (der behauptet hatte, ich würde seinen Jungen in meiner Wohnung verstecken) und sein Fahrer. Sie versicherten mir, dass sie keine Eintrittskarten verkauft hatten. 

Ich berichtete über diesen Fall auch in meiner Broschüre "Lügen haben Jugendamts-Beine", die bei der deutschen Lulu erschien. C. B. ließ diese Broschüre 2015 verbieten. Die deutsche Lulu sperrte deswegen mein Buchkonto. Keine meiner Broschüren war fortan bei der deutschen Lulu mehr erhältlich. Auf entsprechende Hinweise reagierte weder das Jugendamt noch die Polizei. Also klagte ich jetzt vor dem Amtsgericht in Burgwedel auf Schadenersatz und Freigabe meines Buchkontos. Meine Broschüre "Lügen haben Jugendamts-Beine" nahm ich von dieser Freigabe aus. 

Das Burgwedeler Amtsgericht teilte mir heute mit: "...wird darauf hingewiesen, dass das Amtsgericht Burgwedel örtlich unzuständig sein dürfte, weil der Beklagte nicht im hiesigen Bezirk wohnt, sondern in Wilhelmshaven." In den nächsten zwei Wochen soll ich erklären, "ob das Verfahren an das Amtsgericht Wilhelmshaven verwiesen werden soll".

Das will ich nicht. Ich habe keinesfalls vor, dem Polizeibeamten C. B. die Gelegenheit zu geben, das Wilhelmshavener Amtsgericht ein drittes Mal zu belügen. Das werde ich dem Amtsgericht in Burgwedel mitteilen.

Weitere Informationen

Samstag, 25. August 2018

Tjaden tappt (293)

Alltag bei der Polizei?
Nach dem Einbruch ist während des Mobbings?

Ich gehöre nicht nur zu den potentiellen Opfern der Staatsanwaltschaft Hannover und einer durchgeknallten Lokalpresse, sondern auch der Wilhelmshavener Polizei. Unser Kinderverein in Burgdorf ist deswegen zwar den Bach hinuntergegangen, doch ich habe mich nicht zum Opfer machen lassen. Denn es gibt zu viele anständige Menschen als das man sich von den unanständigen Menschen klein kriegen lassen sollte.

Das Blatt wendet sich immer. Derzeit findet vor dem Oldenburger Landgericht ein Prozess gegen den ehemaligen Wilhelmshavener Polizeichef Hans-Henning von Dincklage statt, der 2013 entlassen worden ist. 

In jenem Jahr brachen bei mir zwei Wilhelmshavener Polizeibeamte auf Geheiß des Jugendamtes in meine Wohnung ein. Sie gaben sich falsche Namen, das Jugendamt verleumdete mich nach der Wohnungsdurchsuchung. Einer der beiden Polizeibeamten zerrte mich sogar noch straf- und zivilrechtlich vor das Wilhelmshavener Amtsgericht, weil ich über die Durchsuchung berichtet hatte. Für den Prozesserfolg belog der Polizeibeamte das Gericht, sein Kollege tat es ihm nach. Das Strafverfahren wurde trotzdem eingestellt, das Zivilverfahren verlor ich. Damit waren Kosten verbunden. Der niedersächsische Innenminister reagierte nicht auf meine Informationen. Die Pressesprecherin der Wilhelmshavener Polizei hüllte sich in Schweigen, als ich sie darauf hinwies, dass der prozesswütige Polizist auch noch Bücher von mir verboten hatte.

Dennoch scheint das, was ich erlebt habe, noch harmloserer Natur zu sein. In dem Prozess gegen den ehemaligen Wilhelmshavener Polizeichef Hans-Henning von Dincklage, dem Betrug bei Dienstfahrten vorgeworfen wird, sagen nun Zeugen aus, dass sie von ihren neuen Chefs unter Druck gesetzt worden seien, als sie zu Gerüchten über von Dincklage Stellung nehmen sollten. Sogar von Mobbing ist die Rede. Aber lesen Sie doch selbst... 

Anschau-bar

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