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Mittwoch, 22. April 2020

Tjaden tappt (449)

Von außen hübsch und von innen?
Foto: Heinz-Peter Tjaden
Erst ist der Smart zu alt, dann der Eigentümer

Seit fast zwei Monaten rührt sich mein Smart nicht mehr, weil der Funkschlüssel nach einem Batteriewechsel neu codiert werden muss. Dafür will ich Mercedes zur Kasse bitten, weil im Smart-Handbuch verschwiegen wird, dass die Batterie innerhalb von drei Minuten ausgetauscht werden muss. Diesen Fehler im Handbuch hat mir der Smart-Kundendienst inzwischen schriftlich bestätigt. Zahlen will man aber nicht. Mein Auto sei zu alt, heißt es aus Maastricht. 

Also habe ich mir einen Anwalt genommen. Ich füllte ein Formular für die Gewährung von Beratungshilfe aus, fügte meinen Renten-, meinen Wohngeld- und einen Bescheid über meine Honorare als Autor bei. Diese Unterlagen schickte mein Anwalt an das Amtsgericht Burgwedel, das über den Antrag immer noch nicht entschieden hat. 

Erst verlangte man von mir auch noch einen Kontoauszug über die Buchungen auf meinem Sparkassen-Konto in den vergangenen sechs Wochen. Bekam das Gericht. Doch das ist dem Gericht nicht genug. Jetzt verlangte das Gericht von meinem Anwalt Aufklärung darüber, warum meine Rente knapp 700 Euro beträgt, während ich meine monatlichen Gesamteinnahmen mit über 800 Euro angebe. Das könnte das Gericht eigentlich sehr leicht selbst ermitteln. Rente plus Wohngeld plus Buchhonorare = über 800 Euro. Soll ich aber machen.

Als nächstes erwarte ich vom Amtsgericht Burgwedel folgende Fragen: Sind Sie von Armut bedroht? Können Sie sich als Armer überhaupt einen Smart leisten? Wovon bezahlen Sie die Steuern, die Versicherung und das Benzin? Und irgendwann schließt sich das Gericht dem Smart-Kundendienst an: Nun ist das Auto zu alt. Meine Antwort könnte lauten: ich auch. Geht am 20. Februar schon los. Denn dann habe ich Geburtstag. 

P. S. Meine Rente ist übrigens so gering, weil die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht weiß, wie viele Wendts in dieser Behörde Entschädigungen für verschleppte Verfahren versprechen, ohne sich daran zu halten. Hier klicken

Klitschen-Wahrscheinlichkeit bei Mercedes steigt

18. März 2020. Die Klitschen-Wahrscheinlichkeit bei Mercedes wird immer höher. Meinen Smart abholen, mir 500 Euro in die Hand drücken, diesen Vorschlag habe ich meinen Anwalt machen lassen. Doch darauf will sich der Smart-Kundendienst nicht einlassen. 

In einer mail an meinen Anwalt sieht Marvin B. von der smart Kundenbetreuung Deutschland keinen Zusammenhang zwischen Batteriewechsel und verlorener Codierung meines Funkschlüssels. Die Batterie sei wohl schon leer gewesen, bevor ich sie ausgetauscht habe. 

Marvin B. schreibt: "Um dies zu vermeiden, empfehlen wir unseren Kunden einen Austausch der Schlüsselbatterie nach spätestens zwei Jahren." Laut Smart-Handbuch ist eine solche Empfehlung jedoch überflüssig, denn angeblich warnt der Smart so rechtzeitig vor einer bald leeren Batterie, dass zur Eile beim Batteriewechsel kein Anlass besteht. Außerdem habe ich den Smart erst Anfang 2019 gekauft. Bei einem Autohaus in Burgdorf. 

Im nächsten Absatz heißt es, dass der Batterietyp im Smart-Handbuch beschrieben sei. Man müsse die Batterie also nicht herausnehmen, um festzustellen, welche Batterie man braucht. Auch Marvin B. dürfte klar sein, dass man die alte Batterie entfernen muss, wenn man eine neue einsetzen will. Dass dies innerhalb von drei Minuten geschehen muss, steht nicht im smart-Handbuch.

Das Alter meines Autos erwähnt Marvin B. nicht... 

Die Klitsche antwortet

25. März 2020. Wir haben dem Smart-Kundendienst noch einmal unseren Standpunkt vorgetragen. Die Klitsche antwortet: "Wir bleiben vollumfänglich bei unserer Darstellung."

An ADAC-Fachabteilung weitergeleitet

26. März 2020. Da ich seit 1979 ADAC-Mitglied bin, habe ich diesen Fall der Redaktion der Mitgliederzeitschrift geschildert. Die Antwort:


Sehr geehrter Herr Tjaden,

vielen Dank für Ihre beiden Nachrichten und die Anhänge.

Ihr Verärgerung können wir gut verstehen. Auch Ihr Wunsch, andere Leser über negative Erfahrung mit Mercedes zu informieren, ist gut nachvollziehbar. Leider haben wir aber dazu keine Möglichkeit. Wie Sie sich sicher vorstellen können, erreichen und jeden Monat zahlreiche (ca. 500-700) Schilderungen unserer Mitglieder die Probleme mit einem Fahrzeug, dem Hersteller oder einer Werkstatt haben. Immer mit der Bitte um Veröffentlichung. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Mitglieder mussten wir uns entscheiden, aufgrund der großen Menge, die bei uns eingeht, Einzelfälle nicht zu veröffentlichen.

Da der ADAC jedoch negative Erfahrungen unserer Mitglieder mit der Fahrzeugqualität bzw. dem Service einzelner Hersteller sammelt, liegt Ihre Schilderung unserer Fachabteilung für Fahrzeugtechnik vor. Dort werden die Hinweise auf Defizite statistisch ausgewertet. Sollte sich ergeben, dass zu einem bestimmten Hersteller bei uns gehäuft Beschwerden eingehen, werden wir von unseren Kollegen hinsichtlich einer Veröffentlichung informiert.

Sie hätten auch die Möglichkeit, Ihren Fall in unserer Community zur Diskussion mit anderen Mitgliedern zu stellen. Sie finden uns unter www.adac.de/Community

Wir danken Ihnen herzlich für die Information und Ihr Interesse an unserer Arbeit und Zeitschrift.

Anmerkung: Bei mir funktioniert der Link nicht.

Mein Smart ist keine 34 Euro mehr wert?

1. April 2020. Da wir nun den Smart-Kundendienst verklagen wollen, haben mein Anwalt und ich über den Streitwert diskutiert. Da mir der Smart-Kundendienst mitgeteilt hat, dass man die Kosten einer Codierung meiner Funkschlüssel nicht übernehmen wolle, weil mein Auto zu alt sei und da ich bisher immer die Auskunft bekam, die Codierung koste um die 120 Euro pro Schlüssel, habe ich mich soeben im Internet schlau gemacht. Demnach kostet die Codierung 17 Euro pro Schlüssel! Nenne jemand den Preis von 120 Euro, wolle man mir einen neuen Schlüssel andrehen. Wen verarscht der Smart-Kundendienst sonst noch?

Problem gelöst

20. April 2020. Was die Codierung der Funkschlüssel kostet, scheint umstritten zu sein. Doch mit Hilfe des Autohauses "Stern Partner" in Westercelle sind nun alle Probleme gelöst. Danke für den tollen Service. XS Gebrauchtwagen mit Sitz in Burgdorf, Schillerslager Straße, hat auf mein Angebot, den Smart für 500 Euro zurückzukaufen, nicht reagiert. Verkauft wurde mir das Fahrzeug im Januar 2019 von XS Gebrauchtwagen für fast 3000 Euro!

Die Kosten der Codierung 
  

Teil 1 der Smart-Geschichte  

Samstag, 15. September 2018

Tjaden tappt (302)

Mit linker Mousetaste vergrößern.
Dreimal lügen darf er nicht

Das darf nie wieder vorkommen! 2014 haben die Polizeibeamten C. B. und St. in zwei Verfahren das Wilhelmshavener Amtsgericht belogen. Das ging so: Sie erzählten dem Gericht, sie hätten bei mir am 17. Juni 2013 an der Wohnungstür geklingelt. Als ich um 21.40 Uhr die Tür öffnete, stellten sie sich mir vor und nannten den Grund für ihr Erscheinen. Da ich ihnen den Zutritt zu meiner Wohnung, die sich damals in der Krummen Straße 1, Wilhelmshaven, befand, verweigert hätte, hätten sie sich Zutritt verschafft. Nicht ganz einig waren sich die beiden Polizeibeamten über die Zahl der an dieser Aktion Beteiligten. St. handelte sie auf 5 hoch: C. B., St., die Jugendamtsmitarbeiterin T. P., der Vater meines Patenjungen (der behauptet hatte, ich würde seinen Jungen in meiner Wohnung verstecken) und sein Fahrer. Sie versicherten mir, dass sie keine Eintrittskarten verkauft hatten. 

Ich berichtete über diesen Fall auch in meiner Broschüre "Lügen haben Jugendamts-Beine", die bei der deutschen Lulu erschien. C. B. ließ diese Broschüre 2015 verbieten. Die deutsche Lulu sperrte deswegen mein Buchkonto. Keine meiner Broschüren war fortan bei der deutschen Lulu mehr erhältlich. Auf entsprechende Hinweise reagierte weder das Jugendamt noch die Polizei. Also klagte ich jetzt vor dem Amtsgericht in Burgwedel auf Schadenersatz und Freigabe meines Buchkontos. Meine Broschüre "Lügen haben Jugendamts-Beine" nahm ich von dieser Freigabe aus. 

Das Burgwedeler Amtsgericht teilte mir heute mit: "...wird darauf hingewiesen, dass das Amtsgericht Burgwedel örtlich unzuständig sein dürfte, weil der Beklagte nicht im hiesigen Bezirk wohnt, sondern in Wilhelmshaven." In den nächsten zwei Wochen soll ich erklären, "ob das Verfahren an das Amtsgericht Wilhelmshaven verwiesen werden soll".

Das will ich nicht. Ich habe keinesfalls vor, dem Polizeibeamten C. B. die Gelegenheit zu geben, das Wilhelmshavener Amtsgericht ein drittes Mal zu belügen. Das werde ich dem Amtsgericht in Burgwedel mitteilen.

Weitere Informationen

Freitag, 28. April 2017

Hohe See vor Gericht

Mutti wird es schon richten

Großburgwedel-19. Mai 2016 (tj). Heute Morgen vor dem Burgwedeler Amtsgericht wieder ein Wiedersehen mit einem alten Bekannten und Mutti sitzt im Gerichtssaal: Der Mittfünfziger breitet die Arme aus, schließt sie wieder, schaut den Richter ein wenig verständnislos an, kaum aus dem Gefängnis entlassen, hat er in einem Supermarkt Zigaretten für über 40 Euro gestohlen: "Die sind in einem Gitterkäfig. Man muss auf einen Knopf drücken, damit sich das Gitter öffnet. Doch das Gitter stand offen." Wer würde da nicht Zigaretten stehlen? Die Frage ist nur, ob wir uns auch so vorbildlich verhalten würden wie dieser Angeklagte: "Ich bin jemand, der sich auch immer verhaften lässt." 

Früher hat der Mittfünfziger auf einem Campingplatz gewohnt, ist dort auch handgreiflich geworden, doch Drogen hat er nicht mehr genommen, den Hinweis auf mehrere Dutzend Straftaten wischt der Angeklagte vom Tisch: "Ich wohne jetzt bei meiner Mutter." 

Dass er sich nach dem Gefängnisaufenthalt bewährt hat, kann er auf entsprechende Nachfrage des Richters zwar nicht behaupten, wenn er verurteilt werde, stehe für ihn aber fest: "Dann gehe ich ins Ausland." Verständlich, dass sich der Mittfünfziger an diesem Gerichts-Morgen wünscht, seine Mutti möge alles richten - und nicht dieser Richter, der einfach nicht verstehen kann, dass jemand aus seinen Straftaten nichts lernt.

Stadt zieht Daddel-Lose

Hannover-1. Juni 2016. In Hannover soll jede zweite Spielhalle geschlossen werden. Über Genehmigungen entscheidet das Los. Deswegen sind zwei Spielhallenbetreiber vor das Verwaltungsgericht gezogen. Sie scheiterten mit ihren Anträgen. Begründung des Gerichtes: "Das angekündigte Losverfahren stellt lediglich einen Verfahrensschritt ohne regelnden Charakter mit Außenwirkung dar und kann daher nicht gesondert angefochten werden (§ 44a VwGO)." Wer beim Losentscheid Pech habe, könne sich immer noch wehren.

Entschieden wird über den Betrieb von Spielhallen ab Juli 2017. Dazu das Gericht: "Darum ist auch nicht ersichtlich, dass bis dahin kein effektiver Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann."

Az. 11 B 3071/16 und 11 B 3102/16 (eine Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ist zulässig).

Adresse falsch? Macht nix!

Großburgwedel-3. Juni 2016. "Festsetzung ist möglich, auch wenn, wie der Schuldner vorträgt, die Anschrift der Gläubigerin nicht den Tatsachen entspricht." Hat das Großburgwedeler Amtsgericht am 31. Mai 2016 entschieden (Az. 11 M 305/16). Gläubigerin ist Anjas Erste Property mit Sitz auf der Isle of man und Schein-Adressen in Deutschland. 

Prozesserfolge erzielte diese Heuschrecke mit vorgegaukelten Frankfurter Sitzen in der Kennedyallee 102 und in der Bockenheimer Landstraße 51 bis 53, die Leipziger Anwaltskanzlei Nollau und Kollegen legte den Gerichten entsprechende Handelsregisterauszüge vor. Auf Hinweise des angeblichen Schuldners, dass es sich um Fälschungen handeln muss, haben diese Anwälte nie reagiert, Gerichte wischten sie vom Richtertisch (z. B. Amtsgericht Wilhelmshaven, Az. 6 C 695/13, Berichte hier). 

Für Schimmel in der Wohnung, Heizungsausfälle, Nebenkosten für Treppenhausreinigung und Hausmeister, die es nur selten gab, interessierte sich kein Gericht, Kontoauszüge wurden als Beweise für Mietzahlungen nicht akzeptiert. 

Immerhin aber nahm das Burgwedeler Amtsgericht einen Zeitungsbericht zur Kenntnis - mehr als Kenntnisnahme war aber nicht drin. Hier klicken

31. Juli 2016. Generalbevollmächtigter: "Anjas und Beates bald nur noch Geschichte" Hier klicken


Flüchtlingsheim darf weitergebaut werden

Sorgensen-23. Juni 2016. Das Flüchtlingsheim darf weitergebaut werden, die Sorgen eines Anliegers hält das Verwaltungsgericht für unbegründet. Die Pressemitteilung:

Der Antragsteller ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in Sorgensen. Die Region Hannover baut im Auftrag der beigeladenen Stadt Burgdorf in einer Entfernung von 80 m zum Grundstück des Antragstellers auf einem bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstück in der Nähe von Feuerwehr und THW in Modulbauweise eine Wohnanlage, die der Unterbringung von bis zu 216 Flüchtlingen dienen soll.

Den auf Unterlassung des Baus und des Betriebs gerichteten Eilantrag hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts mit Beschluss vom 23. 6. 2016 abgelehnt: Soweit der Antragsteller geltend mache, das Vorhaben sei baurechtlich nicht zulässig, fehle es nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg bereits an der Eilbedürftigkeit. Nach dieser Rechtsprechung sei es zumutbar, einen Antragsteller wegen der Verletzung solcher Rechte auf das Hauptsacheverfahren (Klageverfahren) zu verweisen. Anderes gelte nur, wenn irreparable Schäden oder Grundrechtsverletzungen drohten. In Bezug auf die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und die von ihm ausgehenden Lärmimmissionen, bei denen jedenfalls nicht geltend gemacht worden sei, dass die Grenze zur Gesundheitsgefährdung überschritten werde, sei dies nicht der Fall.

Soweit der Antragsteller geltend mache, er habe Angst um seine 16-jährige Tochter, weil er sexuelle Übergriffe wie in der Silvesternacht in Köln befürchte, fehle es zumindest am Vorliegen eines Anordnungsanspruchs. Die offenbar mit diesem Einwand verbundene Annahme des Antragstellers, Flüchtlinge neigten in einem höheren Maß als andere Anwohner zur Begehung solcher Straftaten, teile die Kammer nicht. Sie halte es insbesondere nicht für zulässig, aus den Ereignissen in Köln einen solchen Schluss zu ziehen. Soweit der Antragsteller eine Überlastung der Kanalisation befürchte, habe die Antragsgegnerin dargelegt, dass die Anlage ausreichend dimensioniert sei und Probleme, die in der Vergangenheit bestanden hätten, mittlerweile behoben seien.
Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Aktenzeichen: 4 B 6483/12

REWE steckt Nachbarn nicht ins Gefängnis

Altwarmbüchen-23. Juni 2016. Ein Nachbar des geplanten REWE-Marktes will sich nicht "wie in einem Gefängnis" fühlen, er möchte auch nicht "eingemauert" werden. Das Verwaltungsgericht Hannover hält diese Befürchtungen für übertrieben, hat einen Eilantrag abgelehnt. Die Begründung:

Der Antragsteller ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks, das in westlicher Richtung an das über die Bothfelder Straße in Altwarmbüchen erschlossene Baugrundstück angrenzt. Das Grundstück des Antragstellers wird über die Hannoversche Straße erschlossen. Für das Baugrundstück hat die beklagte Region Hannover eine Baugenehmigung für die  Errichtung und den Betrieb eines Vollsortiment-Supermarktes nebst Backshop mit einer Verkaufsfläche von 1.342 m² erteilt. Die Gemeinde Isernhagen hat für das Baugrundstück einen Bebauungsplan beschlossen, der seit dem 6. 8. 2015 rechtsverbindlich ist. Gegen diesen Bebauungsplan betreibt der Antragsteller ein vor dem OVG Lüneburg anhängiges Normenkontrollverfahren.

Den Eilantrag, mit dem insbesondere eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes geltend gemacht wird, hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts mit Beschluss vom heutigen Tage abgelehnt: Das Vorhaben führe nach den Immissionsprognosen, die Gegenstand der Baugenehmigung seien, nicht zu unzumutbaren Lärmimmissionen. Die entsprechenden Grenzwerte würden deutlich unterschritten. Die Gutachten berücksichtigten entgegen der Auffassung des Antragstellers auch die für die Anlieferung erforderlichen Rangierbewegungen von LKW's. Es sei in der Genehmigung sichergestellt, dass eine Anlieferung nicht zur Nachtzeit, also nicht vor 6.00 Uhr und nicht nach 22.00 Uhr erfolgen dürfe. Zudem sehe die Genehmigung Immissionsmessungen drei Monate nach Inbetriebnahme vor, um zu überprüfen, ob die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. 

Das Bauvorhaben sei auch nicht deswegen rücksichtslos, weil es - so der Antragsteller - zum Gefühl des Eingemauertseins und einer Gefängnissituation führe. Das Vorhaben halte die Abstände ein und sei an der Grenze zum Grundstück des Antragstellers sogar niedriger als dessen Wohnhaus. Einen Anspruch auf Beibehaltung eines „Wohnens im Grünen" gebe es baurechtlich nicht. Im Übrigen sei das Baugrundstück nicht unbebaut, sondern mit einer im September 2015 abgerissenen Kirche bebaut gewesen. Die Frage, ob der Bebauungsplan wirksam sei, habe das Gericht im Übrigen dahinstehen lassen können, da eine mögliche Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans für sich genommen den Antragsteller nicht in seinen Rechten verletze.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Aktenzeichen: 4 B 916/16

Geht nicht: Erst Richter am Burgwedeler Amtsgericht-dann dort als Rechtsanwalt?

Burgwedel-26. Juli 2016. Der 1954 geborene Antragsteller war seit 1983 als Richter am Amtsgericht Burgwedel tätig. Er war dort vornehmlich für Strafsachen zuständig. Ende Mai 2015 wurde er auf seinen Antrag in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt trat er in einer vor dem Amtsgericht Burgwedel anhängigen Strafsache als Verteidiger auf. Mit Verfügung vom 14. 4. 2016 untersagte der Präsident des Landgerichts Hannover dem Antragsteller unter Berufung auf §§ 71 DRiG, 41 Satz 2 und 3 BeamtStG i.V.m. § 2 Nds.RiG, vor seinem früheren Dienstgericht als Rechtsanwalt aufzutreten, und zwar rückwirkend ab Beginn seines vorzeitigen Ruhestands für die Dauer von 5 Jahren, d. h. bis zum 31. 5. 2020. 

Zur Begründung führte der Präsident des Landgerichts aus, die Tätigkeit des Antragstellers als Rechtsanwalt stehe im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit als Richter beim Amtsgericht Burgwedel. Ein Auftreten als Rechtsanwalt vor dem Amtsgericht beeinträchtige dienstliche Interessen.

Der Antragsteller hat gegen die Untersagungsverfügung Klage erhoben, über die das Gericht noch nicht entschieden hat. Nachdem der Präsident des Landgerichts Hannover nachträglich die sofortige Vollziehung seines Verbotes angeordnet hatte, hat der Antragsteller zusätzlich um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht. Nach seiner Auffassung beeinträchtigt eine Anwaltstätigkeit vor seinem früheren Gericht keine dienstlichen Interessen. Er hält die Untersagungsverfügung auch aus formalen Gründen für rechtswidrig und weist darauf hin, dass in der Vergangenheit im Gerichtsbezirk des Landgerichts viele Richter nach Eintritt in den Ruhestand als Rechtsanwälte tätig geworden seien, ohne dass es in irgendeinem Falle eine Einschränkung der Berufszulassung gegeben habe.

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover ist mit Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Einschätzung des Präsidenten des Landgerichts gefolgt. Die angegriffene Verfügung und die Anordnung ihrer sofortigen Vollziehung seien in formaler Hinsicht nicht zu beanstanden; insbesondere sei die zunächst unterbliebene Anhörung des Antragstellers in zulässiger Weise nachgeholt worden. In der Sache spreche Überwiegendes dafür, dass durch die Tätigkeit des Antragstellers als Rechtsanwalt vor dem Gericht, an dem er jahrelang tätig gewesen sei, dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können. Eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen liege hier darin, dass das Auftreten des Antragstellers vor dem Gericht seiner früheren richterlichen Dienstausübung geeignet sei, aus Sicht eines Bürgers den Anschein zu erwecken, dass durch die persönlichen Beziehungen des früheren Richters zu aktiven Richtern und nichtrichterlichen Dienstkräften dieses Gerichts eine dort anhängige Rechtssache in einer nicht sachgerechten Weise gefördert werden könnte. Dabei komme es nur auf die Eignung an, diesen Anschein zu erzeugen. Der Antragsteller sei über 30 Jahre am Amtsgericht Burgwedel tätig und in dieser Zeit fast durchgehend allein für das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht zuständig gewesen. Wenn der Antragsteller sich nun ca. 6 Monate nach seiner vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand als Rechtsanwalt am Sitz seines früheren Dienstgerichts niedergelassen habe, um dort insbesondere in Strafsachen aufzutreten, dann könne bei einem vernünftigen Bürger der Eindruck entstehen, dass der Antragsteller kollegiale Kontakte zu noch aktiven Bediensteten seiner früheren Dienststelle nutze. Dies würde das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Justiz erschüttern und deshalb dienstliche Interessen beeinträchtigen. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass sich Mitarbeiter des Amtsgerichts, die viele Jahre mit dem Antragsteller zusammengearbeitet haben, einem Loyalitätskonflikt ausgesetzt sähen, wenn dieser nun auf Anwaltsseite vor dem Amtsgericht auftrete. Auch aus diesem Grund sei zu besorgen, dass durch die Tätigkeit des Antragstellers dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Bei der Untersagung der Tätigkeit nach § 41 BeamtStG handele es sich im Übrigen um eine sog. „gebundene" Entscheidung. Wenn eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen zu besorgen sei, sei die Beschäftigung zu untersagen. Es komme deshalb nicht darauf an, ob dies in der Verwaltungspraxis des Antragsgegners bisher auch so gehandhabt worden sei.

Gegen die Entscheidung ist innerhalb von zwei Wochen die Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Aktenzeichen: 2 B 3650/16 

Wieder viele Klicks

Burgwedel/Burgdorf-18. Oktober 2016. Die Geschichte, die ich von 2003 bis 2006 mit der Staatsanwaltschaft von Hannover erlebt habe (Ermittlungsverfahren erst verzögert, dann völlig vergessen, bis ich endlich drei Jobs wieder verloren hatte, Lügen am Telefon, Verleumdungskampagnen, über die ich die Staatsanwaltschaft Hannover regelmäßig informierte), bewegt offenbar immer noch viele Menschen. Das beweisen immer häufigere Klicks auf zwei meiner Berichte. Der eine heißt "Kaputt gemacht" Hier klicken, der andere "Das Schweigen" Hier klicken 

Vor Gericht zog die Staatsanwaltschaft Hannover Gründonnerstag 2006 ohne ein einziges Beweismittel, auf meinen Freispruch reagierte sie mit einer Berufung vor dem Landgericht in Hildesheim und wurde dort vom Richter geradezu zusammengefaltet.

Wem gehört der Elefantenstoßzahn?

Hannover-18. Februar 2017. Der Kläger wendet sich gegen die Einziehung eines Elefantenstoßzahns, der im Juni 2014 im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung von Polizeibeamten sichergestellt wurde. Die beklagte Region Hannover ordnete - nachdem dem Kläger eine Frist zum Nachweis der Besitzberechtigung eingeräumt worden war - im September 2014 unter Bezugnahme auf § 47 BNatSchG die Einziehung des Stoßzahns an. Es sei gemäß § 44 Abs. 2 BNatSchG grundsätzlich verboten, Teile dieser streng geschützten Tierart in Besitz zu haben. Der Kläger habe eine Berechtigung zum Besitz nicht nachgewiesen.

Der Kläger behauptet, dass der streitgegenständliche Stoßzahn vor der Unterschutzstellung des asiatischen bzw. afrikanischen Elefanten erworben worden sei. Es handele sich um ein Geschenk seines Vaters, der diesen wiederum von seinem Vater geschenkt bekommen habe. Dass sich der Stoßzahn bereits vor der Unterschutzstellung im Besitz der Familie befunden habe, müsse er gemäß § 46 Abs. 2 BNatSchG nicht nachweisen, sondern allenfalls glaubhaft machen. Bei dem Stoßzahn handele es sich nämlich um „Hausrat" im Sinne dieser Vorschrift. Dieser Pflicht sei er durch Vorlage entsprechender schriftlicher Zeugenerklärungen nachgekommen.

Die Beklagte ist der Ansicht, die vom Kläger vorgelegten Erklärungen genügten aufgrund ihrer Pauschalität und Widersprüchlichkeit weder einem Nachweis noch einer Glaubhaftmachung. Es fehle an einer konkreten zeitlichen Einordnung, wann der Stoßzahn in den Besitz der Familie gelangt sei.

Zu dem Termin sind sechs Zeugen geladen.
Az. 4 A 3981/15

Beginn: 21. 2. 2017, 9.00 Uhr, Saal 4, Verwaltungsgericht Hannover 

Klägerfamilie auf den Elefantenzahn gefühlt

Hannover-22. Februar 2017. Salomonisches Urteil eines pfiffigen Richters: Das Verwaltungsgericht präsentierte während der Verhandlung dem Kläger und Familienmitgliedern drei Elefantenstoßzähne. Sie sollten den eigenen herausfinden. Das gelang. Deshalb durften sie den Elefantenstoßzahn behalten.

Riechen Pferde besser als Kühe?

Hannover/Isernhagen-3. April 2017. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 31. März dem Eilantrag eines Nachbarn stattgegeben, der sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine dem Beigeladenen von der Region Hannover erteilte Baugenehmigung zur Errichtung von Pferdeställen wendet. 

Der Beigeladene betreibt eine Pferdezucht in der Dorfstraße in Isernhagen und beantragte die Umnutzung des sich auf seinem Grundstück befindlichen ehemaligen Kuhstalls sowie der Scheune zum Zwecke der Errichtung von Pferdeställen für insgesamt neun Aufzuchttiere und sieben Stuten nebst dazugehöriger Fohlen. Die Region Hannover beschied den Antrag des Beigeladenen unter Bezugnahme auf die dem Bauantrag beigefügte gutachterliche Geruchsprognose positiv. Es sei nicht davon auszugehen, dass mit dem Vorhaben unzumutbare Geruchsimmissionen verbunden seien. In dem Geruchsgutachten wird u. a. der Pferdehaltung derselbe sog. „Gewichtungsfaktor" im Sinne der niedersächsischen Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) zugemessen wie einer Rinderhaltung.

Gegen die nach § 212a BauGB von Gesetzes wegen sofort vollziehbare Baugenehmigung hat der Antragsteller erfolgreich um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht. Nach Auffassung der 4. Kammer steht auf der Grundlage der bislang vorgelegten Geruchsgutachten nicht sicher fest, dass die nach der GIRL zulässigen Werte eingehalten würden. Es bestünden jedenfalls Zweifel daran, ob für Pferde und Rinder bezüglich der Geruchsbelastung derselbe Gewichtungsfaktor anzulegen sei. Das werde in dem Geruchsgutachten nicht plausibel begründet. Bereits bei einer geringfügigen Erhöhung des Faktors seien die Werte der GIRL aber nicht mehr eingehalten. Die Frage, wie die Geruchsqualität der Tierart „Pferd" zu bewerten sei, bedürfe einer eingehenden wissenschaftlichen Überprüfung. Diese müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Dem Interesse des Antragstellers an der Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung sei vor diesem Hintergrund gegenüber dem Interesse des Beigeladenen an deren Ausnutzung der Vorrang zu gewähren.

Az. 4 B 2350/16 

Forderung auf 1600 Euro gesenkt

Burgwedel/Hannover - 25. April 2017. Der Kläger, ein privater Veranstalter, der die „Kunsttage Burgwedel" organisiert, wendete sich gegen einen Gebührenbescheid, mit dem er zu Gebühren für eine Brandsicherheitswache auf der Grundlage der Feuerwehrgebührensatzung der beklagten Stadt Burgwedel herangezogen wurde. Die Stadt Burgwedel hatte im Jahr 2016 die Gebühren für eine Brandsicherheitswache angehoben mit der Folge, dass der Kläger statt bislang 402,00 Euro nunmehr 5.187,00 Euro zahlen sollte.

In der mündlichen Verhandlung äußerte die 10. Kammer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Burgwedel. Diese sieht in Nr. 4 der Anlage zu § 4 vor, dass bei „kulturellen Veranstaltungen", die die örtliche Gemeinschaft fördern, keine Gebühren erhoben werden. Im Hinblick auf den von Clifford Geertz begründeten, in der Wissenschaft allgemein akzeptierten weiten Kulturbegriff bestünden Bedenken, ob die Regelung bestimmt genug sei.

Die Beteiligten einigten sich dahingehend, dass die Gebührenforderung auf 1.600,00 Euro reduziert wird und die beklagte Stadt die Kosten des Verfahrens trägt.


Az. 10 A 7706/16

"Kunsttage" eine gewerbliche Veranstaltung?

Großburgwedel/Hannover- 24. April 2017. Der Kläger, ein privater Eventveranstalter, der die „Kunsttage Burgwedel" organisiert, wendet sich gegen einen Gebührenbescheid, mit dem er zu Gebühren für eine Brandsicherheitswache auf der Grundlage der Feuerwehrgebührensatzung der beklagten Stadt Burgwedel herangezogen wird. 

Die Stadt Burgwedel hatte im Jahr 2016 die Gebühren für eine Brandsicherheitswache angehoben mit der Folge, dass der Kläger statt bislang 402,00 Euro nunmehr 5.187,00 Euro zahlen soll. 

Die Beteiligten streiten darüber, ob das Ausrichten eines Kunst- und Kunsthandwerkermarktes eine kulturelle Veranstaltung ist, die nach der Satzung von der Gebührenpflicht ausgenommen ist. Die Stadt verneint dies, weil der gewerbliche Charakter der Veranstaltung im Vordergrund stehe.
Az. 10 A 7706/16


Beginn: 25. 4. 2017, 12.30 Uhr in Saal 1 des Verwaltungsgerichtes Hannover 

Samstag, 21. Mai 2016

Tjaden tappt (123)

Ziemlich bester Unfug in Zeitungsbeilage

"So einen Prozess erlebt ein Amtsrichter nicht alle Tage: Seit 2011 liegen ein Burgwedeler Rentner und ein Ratsherr aus Norddeutschland im Streit – per Facebook soll es mehrfach zu Beleidigungen gekommen sein. Dank der Landeskasse und gutem Zureden konnte jetzt aber Frieden geschlossen werden. Nur für wie lange?"

Berichtet online die Burgwedeler Beilage von "Hannoversche Allgemeine Zeitung/Neue Presse". Die Überschrift lautet "Einigung zwischen ziemlich besten Feinden". Mehr kann ich nicht lesen. Muss ich auch nicht. Denn schon der Vorspann ist ziemlich "bester Unfug". Das weiß ich, weil ich im Gerichtssaal gesessen habe. Ich bin der "Burgwedeler Rentner", der als Schriftsteller in den Beilagen von "Hannoversche Allgemeine Zeitung/Neue Presse" nicht erwähnt wird, wohl weil ich auch eine Broschüre über einen Burgdorfer Beilagen-Redakteur geschrieben habe, der einen Kripo-Beamten am Telefon hereingelegt hat, um über mich einen Aufmacher schreiben zu können, der mich im Laufe der Zeit drei Jobs gekostet hat. Dieser Burgdorfer Beilagen-Redakteur ist heute Burgwedeler Beilagen-Redakteur. 

Wahr an der Geschichte ist: Ich soll einen Ratsherrn aus Norddeutschland auf meinen Facebook-Seiten beleidigt haben, und zwar am 2. Juli 2015. Dass diese Behauptung falsch ist, habe ich dem Gericht im Vorfeld bewiesen. Dennoch habe ich mich im Gerichtssaal bei dem Ratsherrn entschuldigt, weil ich sonst in Berufung hätte gehen müssen, um zu beweisen, dass ich ihn auch nicht auf anderen Facebook-Seiten beleidigt habe. Dazu habe ich einfach keine Lust. Der Richter hat mich dazu angehalten, die angeblichen Beleidigungen zu löschen. Was nicht ist, kann sehr leicht gelöscht werden, habe ich mir gedacht. Dass ein Richter solch einen Prozess nicht alle Tage erlebt, glaube ich gern. Und ich versichere hier: Was ich auf meinen Facebook-Seiten nicht veröffentlicht habe, streiche ich auch ganz schnell wieder. Man muss mich nur anzeigen und darauf hoffen, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover einen Prozess daraus macht. Mehr über diese Behörde hier

Der Frieden zwischen diesem Ratsherrn und mir wird übrigens ewig halten. Bis Anfang 2014 haben wir in der gleichen Stadt gelebt, das ist nun nicht mehr der Fall. Gestern haben wir deswegen bei Facebook ganz locker über die zweite Relegations-Überraschung in Würzburg geplaudert. Die Burgwedeler Beilage der "Hannoversche Allgemeine Zeitung/Neue Presse" könnte nun ganz locker mein Mathe-Bilderbuch für Kinder "Wenn Zahlen Streit bekommen" rezensieren. Die Schlagzeile "Einigung zwischen ziemlich besten Feinden" könnte durchaus erneut verwendet werden. Auch in diesem Bilderbuch hält der Frieden ewig. Nett wäre auch: In dieser Rezension wird mein Name erwähnt. Schon daran dürfte die Rezension aber scheitern...

Mehr über mein Bilderbuch Hier klicken 

Mehr über Kleinstadt-Beilagen Hier klicken 


Donnerstag, 21. April 2016

Tjaden tappt (113)

Bei Gerichtsprozessen wohnt Gerd Müller überall

Das ist ein Beispiel. Jede Ähnlichkeit mit tatsächlichen Ereignissen ist nicht nur gewollt, sondern unvermeidlich.

Sie mieten eine Wohnung, im Mietvertrag steht, dass Ihr Vermieter Gerd Müller heißt, in der Jahreszeitenstraße 2, Sommerdorf, wohnt. Mit den Nebenkosten bezahlen Sie einen Hausmeister, die Treppenhausreinigung. Nach zwei Jahren stellen Sie fest, dass Sie das Treppenhaus selbst reinigen müssen, einen Hausmeister haben Sie noch nie gesehen.

Also beschweren Sie sich per Einschreiben bei Ihrem Vermieter Gerd Müller. Der Brief kommt zurück. Da sich in Ihrer Wohnung inzwischen Schimmel ausbreitet, kürzen Sie Nebenkosten und Miete. Gerd Müller, Jahreszeitenstraße 2, Sommerdorf, nimmt sich einen Anwalt. Der Anwalt legt dem Gericht eine Meldebestätigung für seinen Mandanten vor. 

Vor Gericht weisen Sie auf das Einschreiben hin, das Sie zurückbekommen haben, Sie seien sogar in der Jahreszeitenstraße 2, Sommerdorf, gewesen. Dort kenne man Gerd Müller nicht. Trotzdem verlieren Sie den Prozess. Sie müssen die gekürzte Miete nachzahlen, die gekürzten Nebenkosten auch. Der Richter schreibt in seinem Urteil: "Herr Müller mag zwar schwer zu erreichen sein, aber er ist ordnungsgemäß gemeldet."

Das darf nicht wahr sein, denken Sie sich und legen Berufung ein. Der Anwalt von Gerd Müller zeigt dem Berufungsgericht an, dass sein Mandat inzwischen in der Dreijahreszeitenstraße 4, Herbststadt, wohnt. Auch dort schicken Sie ein Einschreiben hin, das ebenfalls zurückkommt, dafür interessiert sich aber das Berufungsgericht gar nicht, es bestätigt die Entscheidung der ersten Instanz.

Anschließend pfändet der Anwalt von Gerd Müller Ihr Konto, fordert von Ihnen auch noch die Kosten der Verfahren - und bekommt immer Recht. Auch Ihr Sparbuch wird gepfändet, das schicken Sie an Ihren Vermieter. Gerd Müller wohnt übrigens inzwischen nicht mehr in Sommerdorf, auch nicht in der Winterstadt. Der wohnt jetzt in der Überallallee, Rechtbekommercity. Das hat der Anwalt von Gerd Müller dem Gericht eindeutig, zweifelsfrei und ungeprüft per Meldebestätigung bewiesen. Ihr Sparbuch ist irgendwo verschwunden, Ihr Erspartes hat Gerd Müller nicht angerührt.

Das halten Sie für unmöglich, die Geschichte ist frei erfunden? Solche Gerichte, Richter und Anwälte gibt es gar nicht. Gibt es, Sie müssen nur Anjas Erste Property heißen und sich eine Kanzlei aus Leipzig nehmen, erfolgreich sind Sie damit vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven, vor dem Landgericht in Oldenburg, vor dem Amtsgericht in Burgwedel und vor dem Landgericht in Hannover. Das sind aber nur Beispiele. 

Eine ähnliche Geschichte. Hier klicken

Wenn Sie nun denken, dass irgendwann keine Vermieter keine Wohnungen an keine Mieter nicht vermieten, dann kann ich Ihnen nur sagen: Auch das gibt es schon länger...

Dienstag, 1. März 2016

Tjaden tappt (99)

Burgdorfer Anwalt soll scharfe Suppe bezahlen

Was wollen wir kochen, was wäre am 1. März 2016 Recht? Das Landgericht Hannover empfiehlt Kostenfestsetzungssuppe der schärfsten Art. Wichtigste Zutat: Pfeffer. Am ersten Tisch sitzt: Anjas Erste Property, ein Immobilienunternehmen, das angeblich in der Kennedyallee 102, Frankfurt, beheimatet ist, und derzeit von der Stadt Neu-Isenburg gesucht wird, weil es nur in Neu-Isenburg gefunden werden könnte - wenn überhaupt. 

Am zweiten Tisch sitzt: Ein Burgdorfer Anwalt, der diese Suppe gar nicht essen will, dafür stimmt aber die Adresse seiner Kanzlei. Das ist gut für den Suppenlieferanten "Juristen lassen Federn". In die Suppe kommt also auch ein bisschen Suppenhuhn.

Noch besser ist das für mich: Eigentlich müsste ich die Kostenfestsetzungssuppe, die 60 Euro kosten soll, auslöffeln. Denn ich habe mich beim Burgwedeler Amtsgericht darüber beschwert, dass Anjas Erste Property Lügen auftischt, wenn es um die Firmenadresse geht. "Das schreibt der Tjaden immer wieder", entschied das Burgwedeler Amtsgericht, "und da er das immer wieder schreibt, ist das nichts Neues. Nur mit Neuem kann er erfolgreich sein." Denn vor Gericht ist man oft in der falschen Küche. Besonders einfallslos kocht das Landgericht von Hannover, das vom Burgwedeler Amtsgericht mit an den Herd gebeten worden ist.

Die scharfe Suppe war schnell gekocht und an den Burgdorfer Anwalt geliefert. Beigefügt wurde eine Kosten festsetzende Rechnung mit Hinweisen wie "zahlen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen" und "Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist ohne weitere Mahnung die zwangsweise Einziehung zulässig".

Das schlug dem Burgdorfer Anwalt doch irgendwie auf den Magen. Er teilte der Suppenküche des Landgerichtes Hannover umgehend mit, dass er nicht esse, was er nicht bestellt habe, dafür bezahlen werde er schon gar nicht. Die Rechnung müsse also storniert werden.

Die Stornierung einer Rechnung wäre in diesem Fall etwas Neues. Was diesem Burgdorfer Anwalt passiert ist, könnte Anjas Erster Property nie passieren. Eine Kosten festsetzende Rechnung, vom Landgericht Hannover gerichtet an die Kennedyallee 102 in Frankfurt käme nie an. Das wiederum ist nichts Neues - und macht mich so erfolglos...

Anjas wird in Neu-Isenburg gesucht 





 

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