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Das darf nie wieder vorkommen! 2014 haben die Polizeibeamten C. B. und St. in zwei Verfahren das Wilhelmshavener Amtsgericht belogen. Das ging so: Sie erzählten dem Gericht, sie hätten bei mir am 17. Juni 2013 an der Wohnungstür geklingelt. Als ich um 21.40 Uhr die Tür öffnete, stellten sie sich mir vor und nannten den Grund für ihr Erscheinen. Da ich ihnen den Zutritt zu meiner Wohnung, die sich damals in der Krummen Straße 1, Wilhelmshaven, befand, verweigert hätte, hätten sie sich Zutritt verschafft. Nicht ganz einig waren sich die beiden Polizeibeamten über die Zahl der an dieser Aktion Beteiligten. St. handelte sie auf 5 hoch: C. B., St., die Jugendamtsmitarbeiterin T. P., der Vater meines Patenjungen (der behauptet hatte, ich würde seinen Jungen in meiner Wohnung verstecken) und sein Fahrer. Sie versicherten mir, dass sie keine Eintrittskarten verkauft hatten.
Ich berichtete über diesen Fall auch in meiner Broschüre "Lügen haben Jugendamts-Beine", die bei der deutschen Lulu erschien. C. B. ließ diese Broschüre 2015 verbieten. Die deutsche Lulu sperrte deswegen mein Buchkonto. Keine meiner Broschüren war fortan bei der deutschen Lulu mehr erhältlich. Auf entsprechende Hinweise reagierte weder das Jugendamt noch die Polizei. Also klagte ich jetzt vor dem Amtsgericht in Burgwedel auf Schadenersatz und Freigabe meines Buchkontos. Meine Broschüre "Lügen haben Jugendamts-Beine" nahm ich von dieser Freigabe aus.
Das Burgwedeler Amtsgericht teilte mir heute mit: "...wird darauf hingewiesen, dass das Amtsgericht Burgwedel örtlich unzuständig sein dürfte, weil der Beklagte nicht im hiesigen Bezirk wohnt, sondern in Wilhelmshaven." In den nächsten zwei Wochen soll ich erklären, "ob das Verfahren an das Amtsgericht Wilhelmshaven verwiesen werden soll".
Das will ich nicht. Ich habe keinesfalls vor, dem Polizeibeamten C. B. die Gelegenheit zu geben, das Wilhelmshavener Amtsgericht ein drittes Mal zu belügen. Das werde ich dem Amtsgericht in Burgwedel mitteilen.
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