Sonntag, 28. Mai 2017

Fake News

Heiteres Beruferaten?
Interview mit Psychiater Prof. Dr. Stachowske: Ein Geständnis kann Generationen erlösen

Das, sehr geehrter Herr Kamisli, ist die Überschrift der “Lippischen Landeszeitung” vom 13. März 2016. An diesem Tag berichten Sie über einen SS-Prozess in Detmold, Ruthard Stachowske soll wohl die Leserinnen und Leser Ihrer Zeitung mit einer Expertenmeinung versorgen. Doch: Ruthard Stachowske ist gar kein Psychiater. Das hat er bisher über sich auch noch nicht behauptet. Ein Hamburger Magazin machte aus ihm zwar auch schon einen Wissenschaftler, eine Hamburger Zeitung ließ ihn auf einer fiktiven Karriereleiter Arzt werden, aber irgendwie scheint das noch nicht zu genügen.

Der Mann ist Sozialpädagoge und Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule Dresden, sein Doktortitel hat einen esoterischen Hauch, er führte eine Zeitlang den Titel eines psychologischen Psychotherapeuten für Erwachsene, diesen Titel legte er so rechtzeitig ab, dass er einem Ermittlungsverfahren wegen Betruges knapp entging.  Bis dahin verleumdete er im Schutze dieses Titels Klientinnen und Klienten, was er über sie schrieb, entlarvten Experten aber schnell als krauses Zeug.

Wer seine Methoden kritisiert, muss damit rechnen, vor Gericht gezerrt zu werden. Das ist einer Ex-Klientin und mir geschehen. Allerdings war Ruthard Stachowske nicht in der Lage, unserer Kritik etwas Fundiertes entgegenzusetzen. Öffentlichen Diskussionen wich er stets aus. Wurde für ihn die juristische Kiste zu eng, behauptete er, die Theorien, die er gegenüber Medien vertreten haben soll, gar nicht zu vertreten.

Aktuell wird immer häufiger vor Fake News gewarnt, das niedersächsische Kultusministerium hat dieser Tage eine App vorgestellt, mit der Falschmeldungen entlarvt werden können. Aber: Würde diese App auch herausfinden, dass Ruthard Stachowske kein Psychiater ist?

Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Peter Tjaden
Up´n Kampe 6
30938 Burgwedel

http://familiensteller.blogspot.de Ein blog mit Erfahrungsberichten von ehemaligen Stachowske-Klienten

Tjaden tappt (213)

Das halte ich im Kopf nicht aus

Wenn ein Veranstalter dem "Marktspiegel" eine Pressemitteilung schickt und ankündigt: "Wir servieren bei unserer Feier Kaffee und Kuchen", dann steht das so in dieser Wochenzeitung. Demnächst spielt dieses Anzeigenblatt auch noch für Hannover 96 in der Bundesliga und der Trainer wird nach jedem Spiel entlassen. 

Dennoch ist der "Marktspiegel" nach eigenen Angaben ein "unbestreitbarer Erfolg", zumindest, wenn der Geschäftsführer geht. Dem allerdings ist vorher einige Male entgangen, dass man in einem Wald keineswegs ein Kunstwerk entfernen muss, damit zwischen den Bäumen der Wind wieder frei wehen kann. Stand jedoch im "Marktspiegel" und muss deshalb wohl stimmen.

Kreativer beim Abschreiben von Pressemitteilungen ist die "Neue Woche". Die werden dort so schnell abgetippt, dass sich so manches Wort auf wundersame Weise verändert. Hat man dieses Wort endlich entziffert, fehlt die nächste Zeile. 

Veranstaltungen werden mit dem Auftakt eröffnet. Eine Band, von der es viele Alben gibt, will bei einem Konzert angeblich beweisen, dass ihr letztes Album endlich gut geworden ist. Gestaltet werden die Seiten nicht mehr. So mancher Einspalter macht deswegen einen verklemmten, pardon: eingeklemmten Eindruck.

Fehlerfrei sind jedoch die Aufkleber, die es auf immer mehr Briefkästen gibt: "Keine kostenlosen Zeitungen". Diese Zusätze denke ich mir manchmal unter diese Hinweise: "Weil wir Kinder haben, die noch zur Schule gehen", "Weil ich den Einbürgerungstest gern bestehen möchte"...

Einige sind sogar schon so sehr genervt, dass sie auf ihre Briefkästen auch noch die Internet-Adresse der Verbraucherzentrale kleben, die sie notfalls vor kostenlosen Zeitungen schützen soll. 

Mittwoch, 24. Mai 2017

Dritter Krimi-Streich

Coverzeichnung
"Tanzende Bäume"
von Monka Schmidt-Rinke.
Was ist wirklich real?

Seit heute gibt es bei Amazon auch den dritten Teil meines Krimis "Die Mörderin, die unschuldig ist" über eine sechsfache Mutter, die wegen dreifachen Mordes angeklagt wird. Wieder verknüpfe ich Reales und Fiktives so, dass neue Fiktionen und neue Realitäten entstehen. 

Hier bestellen

Weitere Infos

Wahrheitsgehalt prüfen

Wie wahr sind die Geschichten, die ich in meinem Krimi erzähle? Hier ein Auszug: 


„Spannend“, sagt eine Leserin.

„Gut geschrieben“, meint der Besitzer des Cafés, der mich bei meinem ersten Besuch auf dem falschen Bein erwischt hat. Ich bin gerade umgezogen, noch sind nicht alle Umzugskartons ausgepackt, als ich Kaffeedurst bekomme. Ich leine meinen Hund an, schwinge mich auf mein Fahrrad, nach einem Kilometer steht am Straßenrand ein Schild, das für Kaffee, Kuchen und einen Mittagstisch wirbt. Ich stelle mein Fahrrad ab, gehe in das Café und werde von einem Mann mit Namen begrüßt, der hinter der Kuchentheke steht.

„Erkennen Sie mich nicht mehr?“, fragt er mich.


Während ich noch in meinem Gedächtnis krame, sagt er: „Wir haben mal in Hannover im gleichen Haus gewohnt.“

Montag, 22. Mai 2017

Tjaden tappt (212)

Morden mit Bosch für 69,50 Euro.
Hier bestellen
Das Landgericht von München weiß, was Mörder wünschen

Die ersten vier Teile meines Fortsetzungskrimis sind bereits bei Amazon und im Kindle-Shop erschienen ("Die Mörderin, die unschuldig ist", "Der dunkle Informationsfluss"), der fünfte Teil strebt seiner Vollendung entgegen, dabei werde ich freundlich unterstützt vom Landgericht in München, ein Gericht, das ich allen, die einen Mord planen, nur empfehlen kann:


„Lies mal“, schlägt sie die Zeitung auf und zeigt auf einen Artikel mit der Überschrift „Verblüffendes Urteil“. Berichtet wird über einen Prozess vor dem Münchner Landgericht. Eine Frau, deren Alter nicht erwähnt wird, hat ihren Freund beim Sex mit einer Kreissäge getötet. Dafür bekommt sie zwölfeinhalb Jahre Gefängnis, denn:

Obwohl das Opfer gefesselt war, eine Schwimmbrille trug und somit nichts sehen konnte, sah die erste große Strafkammer das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht erfüllt an. Das Opfer sei arglos und auch wehrlos gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Michael Höhne. Allerdings führte er ein Urteil aus dem Jahr 2007 an, in dem begründet wurde, dass das Opfer aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlos sein müsse. Es müsse also einen Kausalzusammenhang geben. Wenn sich das Opfer selbst verteidigungsunfähig machen lässt, liege der Fall anders. Das Gericht war der Meinung, dass es nicht nachweisbar sei, dass die Frau ihren Freund töten wollte und ihn deshalb fesselte.

„Aber immerhin findet das Gericht ihr Verhalten sittlich verwerflich“, überlege ich laut, ob ich den Artikel weiterlesen soll. „Ein Witzbold als Richter.“

„Weiterlesen“, sagt Sabine Schneider. „Es kommt noch besser.“

Auch das Mordmerkmal der Grausamkeit verneinte die Strafkammer. Grausam tötet, wer dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen zufügt. Die Tötung mit einer Kreissäge sei schon sehr „skurril und bizarr“, sagte Höhner, aber nicht grausam. Das Opfer sei binnen weniger Sekunden bewusstlos, beziehungsweise tot gewesen.

Sofort tauchen vor meinen Augen Werbesprüche von Baumärkten auf.


Schneller töten mit unserer Kreissäge Turbo plus. Schmerzlos, weil schnell, bestätigt die Mafia. Sägen Sie sich Ihre Leichen schmerzlos auf Kühlschrank-Format zurecht. Empfohlen vom Münchner Landgericht für Morde, die keine sind.

Ende des Auszugs aus Teil 5 meines Krimis. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

"Die Mörderin, die unschuldig ist" Hier bestellen als Print Teil 1 und 2, als e-book Teile 1 bis 4

Teil 3 und 4 als Print

Mittwoch, 17. Mai 2017

Zu früh gestorben

Dieses Foto zeigt keine Naturlyriker,
sondern den "Dachluke"-Vorsitzenden
Frank Mehnert (links), den Garbsener
CDU-Ratsherrn Otto-Georg Hoffmann
(rechts) und mich.
Foto: Anita Kreutzer. 
Hauptperson segnet auf Seite 64 das Zeitliche

So manche Geschichte nimmt ein überraschendes Ende: Liebesgeschichten tun es, Erzählungen tun es, Krimis tun es auch. Davon wird gelegentlich auch der Autor überrascht. Wie jenes Mitglied unseres damaligen Literaturvereins "Dachluke", der uns bei jedem Treffen aus seinem Krimi vorgelesen hat, bis er uns mitteilte: "Meine Hauptperson ist auf Seite 64 gestorben. Einfach so. Ich kann deshalb den Krimi nicht zu Ende schreiben." 

Das fanden wir bedauerlich. Jedenfalls taten wir so, denn unser Literaturverein hatte bis dahin noch keinen Krimi-Autor hervorgebracht, obwohl er sich bereits einer gewissen Beliebtheit erfreute, weil die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" behauptet hatte, wir würden bei Lesungen vornehmlich Naturlyrik zu Gehör bringen, obwohl es in unseren Reihen auch keinen Naturlyriker gab. Aber das ist eine andere Geschichte, die ich hier nur erwähne, weil auch in Zeitungen gelegentlich Dinge stehen, die überraschend sein können.

Mir dagegen ist die Hauptperson in meinem Fortsetzungskrimi "Die Mörderin, die unschuldig ist" noch nicht weggestorben. Die Gefahr, dass die Angeklagte, die wegen dreifachen Mordes vor Gericht steht, doch noch unter meiner Tastatur das Zeitliche segnet, wird immer geringer, denn ich bin schon auf Seite 84 und erlebe Überraschendes auf andere Weise.

In meinem Krimi versucht der Ich-Erzähler, den Fall auch mit Recherchen im Internet zu lösen. Dabei bin ich auf tatsächliche Fälle gestoßen, die Schwung in meinen ausgedachten Fall bringen. Auf ungeahnte Weise. 

Heute habe ich den von mir ausgedachten Namen eines Kindes gegoogelt, das in meinem Krimi in einem Heim aufwächst. Ein Kind mit diesem Namen gibt es tatsächlich, bei Facebook schreibt dieses Kind im Jahre 2011, dass es sich nach seiner Familie sehnt. Deshalb muss ich in meinem Krimi dafür sorgen, dass niemand glaubt, das ich die Geschichte dieses Kindes erzähle.

Doch es kommt noch toller: Die Angeklagte in meinem Krimi muss sich vor Gericht verantworten, obwohl sie die ihr zur Last gelegten Morde nie gestanden hat. Die Staatsanwaltschaft verlässt sich bei ihrer Anklage auf einen einzigen Zeugen, der zudem auch noch von der Unschuld der Angeklagten überzeugt ist. 

Beim Googeln habe ich heute einen Kommentar aus der "Neuen Zürcher Zeitung" gefunden, in dem ein Prozessbeobachter sich darüber wundert, dass eine Frau wegen dreifachen Mordes verurteilt werden kann, obwohl alles für ihre Unschuld spricht, der Staatsanwalt habe weder bewiesen, dass die Frau am Tatort gewesen ist, noch habe man am Tatort Spuren von ihr gefunden:

"Den Prozess vor dem Obergericht gegen die sogenannte Parkhaus-Mörderin (vgl. NZZ 19. 12. 01) habe ich im Publikum aufmerksam verfolgt. Dass die Angeklagte verwahrt wurde, erschien auf Grund der bewiesenen Serie von Brandlegungen und der Gewaltneigung nachvollziehbar. Rechtsstaatlich höchst fragwürdig und nicht überzeugend ist aber die Schuldigsprechung wegen dreifachen Mordes. Denn diese beruhte einzig auf dem Geständnis der psychisch höchst auffälligen, von Albträumen bedrängten, selbstdestruktiven und zu Selbstbezichtigung neigenden Frau. Völlig unverständlich ist das Fehlen auch nur einer einzigen Tatspur (DNS-Analyse) bei drei zum Teil heftigen Nahkämpfen, ebenso die fehlende Wiedererkennung der Täterin durch das überlebende Opfer. Mögliche suggestive Befragungen durch ehrgeizige Kriminalbeamte ohne Anwesenheit des Verteidigers oder Tonbandaufnahmen konnten nicht überprüft werden. Der Beweis der Täterschaft ist nicht erbracht. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Verurteilte die Täterin ist. Der Mörder dürfte noch frei herumlaufen."

Keine Bange, ich bin auf weitere Überraschungen vorbereitet. Wenn ein Krimi sogar den Autor überrascht, muss er - also der Krimi -  ja nicht schlecht sein...

"Die Mörderin, die unschuldig ist" Teil 1 und 2
"Der dunkle Informationsfluss - Die Mörderin, die unschuldig ist" Teil 3 und 4  

Donnerstag, 11. Mai 2017

Tjaden tappt (211)

Erschienen im Kindle-Shop.
Toller Krimi-Autor bei Staatsanwaltschaft Hannover

Einige wissen es bereits, andere werden es noch erfahren: Ich schreibe derzeit einen Krimi, der auf wahren Begebenheiten beruht. Die ersten vier Kapitel sind fertig, veröffentlicht habe ich "Die Mörderin, die unschuldig ist" bei Amazon und im Kindle-Shop. Mein Krimi ist also teilweise bereits real, die Veröffentlichung wird in meinem Krimi aber auch fiktiv. Sie soll zu weiteren Hinweisen führen, mit denen die Handlung vorangetrieben wird. Ich finde das spannend, Sie hoffentlich auch. Mein Krimi erzählt manchmal also über sich selbst. 

Nicht nur über sich selbst erzählt hat leider vor vier Jahren der hannoversche Staatsanwalt Türkay, als ich ihn darauf hinwies, dass mich ein Mitarbeiter seiner Behörde belogen hatte, als er mir eine Entschädigung für schlampige Arbeit der Staatsanwaltschaft Hannover versprach. Bei seinem Anruf behauptete dieser Mitarbeiter, sein Name sei Wendt und er sei Rechtspfleger. Da er zuerst meine Mutter angerufen hatte, weil er mich telefonisch nicht erreichte, konnte ich das damals sogar beweisen, denn meine Mutter hatte sich den Namen und die Telefonnummer notiert. Als ich zurückrief, meldete er sich auch mit dem Namen Wendt. 

Türkay behauptete in seiner Antwort, bei der Staatsanwaltschaft Hannover gebe es nur einen Wendt - und der sei Behördenleiter. Daraus schloss ich, dass ich vom Chef persönlich belogen worden war und verfasste diesen Text:

Zweimal habe ich die Staatsanwaltschaft von Hannover gefragt, ob ich im November 2006 von einem Rechtspfleger mit Namen Wendt belogen worden bin, als mir eine Entschädigung versprochen wurde, oder ob es sich um den Chef persönlich handelte. Nach zwei Monaten eiert nun Staatsanwalt Türkay herum. Er schreibt: "...aufgrund des Umstandes, dass die Akten des Verfahrens 3744 Js 59979/03 nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet wurden, (kann) heute nicht mehr nachvollzogen werden, wer damals Gesprächspartner des von Ihnen erwähnten Telefonats war. Abgesehen von dem Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Hannover, Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Wendt, gibt es keinen anderen Bediensteten mit dem Namen Wendt  bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Ich gehe nicht davon aus, dass es Herr Leitender Oberstaatsanwalt Wendt war, der mit Ihnen im November 2006 telefonierte, weil die Abwicklung von Asservaten nicht in den Zuständigkeitsbereich des Behördenleiters fällt." Dann bedauert Türkay noch, dass er mir keine "günstigere Mitteilung" machen könne.

Ich kann wirklich nicht beurteilen, ob es für eine Staatsanwaltschaft günstiger ist, wenn dort zwei Leute Wendt heißen, oder ob man sich eine Staatsanwaltschaft wünschen sollte, die nur einen Wendt beschäftigt. Keinesfalls jedoch sollte man sich eine Staatsanwaltschaft wie die von Hannover wünschen, die sich um Hinweise der Polizei nicht kümmert, wenn es um die sachgemäße Lagerung von Computern geht, wie das in meinem Fall die Kripo von Garbsen 2004 der mir vorliegenden Akte zufolge zweimal getan hat.

Im November 2006 habe ich übrigens einmal auch mit einem Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft von Hannover gesprochen, der sich Morich nannte. Wie oft, Herr Türkay, gibt es den bei Ihnen? Oder gehen Sie davon aus, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover niemals jemanden einstellen würde, der Morich heißt?

Staatsanwalt Türkay rät mir abschließend, dass ich einen Anwalt einschalten sollte, falls ich der Meinung sei, noch nicht verjährte Schadenersatzansprüche zu haben. Gegen wen soll ich die geltend machen? Wer garantiert mir dafür, dass Türkay im Klagefalle nicht behaupten würde, dass es die Staatsanwaltschaft von Hannover gar nicht gibt, weil in Hannover keine Ermittlungsbehörde existiere, die ordentliche Arbeit leiste?


Mehr erfahren Sie aus diesem e-book

1506 Mal angeklickt

Da ich talentierte Krimi-Autoren gern fördere, habe ich über Türkay auch auf meinen Seiten http://staatsanwaltschafthannover.blogspot.de berichtet. Mein Loblied wurde bisher 1506 Mal angeklickt. 



Mittwoch, 10. Mai 2017

Tjaden tappt (180)

Mein Jagdterrier Mike - wie er von
mir gequält und vernachlässigt
worden ist.
Foto: Heinz-Peter Tjaden 
Antwort an das Verwaltungsgericht Hannover auf das Schreiben vom 10. November 2016, Aktenzeichen 11 A 5408/15

Ich habe recherchiert, ich habe gegoogelt, ich habe telefoniert, ich bin viel gereist, sogar in Genf war ich und besichtigte dort den Large Hadron Collider, den leistungsstärksten Teilchenbeschleuniger der Welt. Ich konnte zwar nicht mit allen der 10 000 Wissenschaftler und Techniker sprechen, die dieses Projekt möglich machten, aber sogar der Hausmeister war der Meinung, dass Zeitreisen auf sozusagen absehbare Zeit nicht möglich sein werden. 

Deswegen bitte ich Sie, auf das von Ihnen vermisste Gegengutachten für meinen vor einem Jahr verstorbenen Hund Mike erst einmal zu verzichten. Ich liefere es nach, sobald Genf grünes Licht gibt. Dann lasse ich mir während meiner Zeitreise in die Vergangenheit selbstverständlich von einem Experten bestätigen, dass es Mike sowohl am 15. als auch am 16. September 2015 gut gegangen ist. 

Natürlich habe ich auch eine Kontaktaufnahme mit der Scientology Church in Erwägung gezogen, deren Mitglieder angeblich Raum und Zeit beherrschen. Da ich aber in der Vergangenheit Kritik an dieser Organisation geübt habe, wäre man dort sicherlich nicht sehr hilfsbereit gewesen. 

Ich hoffe, dass mir vom Verwaltungsgericht nun nicht unterlassene Kontaktaufnahme vorgeworfen wird. Ich bitte um entsprechenden richterlichen Hinweis.

In Ihrem Schreiben ist von einer "Fortnahme" meines Hundes am 16. September 2015 die Rede. Sie meinen sicherlich die Beschlagnahme nach fast einstündiger Belagerung meiner Wohnung durch Veterinäramt der Region Hannover und Polizei, die meines Erachtens gegen Artikel 13 des Grundgesetzes verstößt. 

Ansonsten verweise ich auf die nachfolgenden Hinweise zu den Aussagen, die von den von mir benannten Zeuginnen und Zeugen vor Gericht gemacht werden, falls Sie geladen werden. Für die Verhandlung beantrage ich vorsorglich einen Termin vor dem 16. September 2015. Dann könnte mir das Gericht auch einen Experten empfehlen, der vom Gericht als Gutachter anerkannt wird.

Auf dieses Schreiben bezieht sich meine Antwort

Um ihn geht es. Foto: Tjaden
Weihnachtspost vom Verwaltungsgericht

24. Dezember 2016. Weihnachtspost am Heiligabend: Das Verwaltungsgericht Hannover hat mir eine Ladung für den 19. Januar geschickt. Die Verhandlung soll um 8.30 Uhr im Sitzungssaal 3 beginnen. Bei jedem anderen Gericht würde ich bei einem so frühen Termin auf eine Güteverhandlung schließen. Ob meine Zeugen geladen worden sind, wird mir nicht mitgeteilt. (Az. 11 A 5408/15)

Keine Zeugen-keine Teilnahme 

4. Januar 2017. Ich habe das Verwaltungsgericht per mail gefragt, ob meine Zeugen geladen werden. Die Antwort, die ich heute bekommen habe: "In der Verwaltungsrechtssache Tjaden ./. Region Hannover sind die von Ihnen angebotenen Zeugen nicht geladen worden." Außerdem habe ich darum gebeten, nicht erscheinen zu müssen, wenn meine Zeugen nicht geladen werden, weil ich auf die Teilnahme an einer Verhandlung mit offenbar feststehendem Ergebnis verzichten kann. Die Antwort: "Da Ihr persönliches Erscheinen nicht angeordnet ist, müssen Sie am Termin nicht teilnehmen."

Auf der Zunge zergehen lassen

Hannover-27. Januar 2017. Das hat schon vorher festgestanden: Die Tierheimkosten muss ich nicht tragen. Ansonsten ist meine Klage gegen das Veterinäramt abgewiesen worden. Aus der Begründung: "Soweit sich der Kläger gegen die tierschutzrechtliche Verfügung (des Veterinäramtes, gemeint ist die Beschlagnahme meines Hundes nach rund einstündiger Belagerung meiner Wohnung inclusive Polizeipräsenz) wendet, hat sich diese aufgrund des Todes des Hundes im November 2015 erledigt. Ein Rechtsschutzbedürfnis ist insoweit daher nicht (mehr) ersichtlich." Das gelte auch für Gebührenbescheide aus Oktober 2015 (von denen zwei inzwischen wieder zurückgenommen worden sind).

Dass vom Verwaltungsgericht meine privaten Zeugen nicht angehört worden sind, begründet das Gericht mit der "vorrangigen Beurteilungskompetenz (beamteter Tierärzte), die jedenfalls durch die Beobachtungen einer Nichtveterinärin nicht entscheidungserheblich angegriffen werden kann". 

Die Vernehmung des Burgdorfer Tierarztes, bei dem ich mit meinem Hund nach der Beschlagnahme gewesen bin, habe das Gericht abgelehnt, da sie "als unzulässiger Ausforschungsbeweis abzulehnen ist". Merke: Dieser Tierarzt hat mir privat versichert, dass das Veterinäramt lügt...(Az. 11 A 5408/15)

Den Streitwert hat das Gericht auf 6137,37 Euro festgesetzt!


Klagen und Vorschuss an Beklagte zahlen?

20. April 2017. In Ihrer “Ankündigung der Zwangsvollstreckung” vom 11. April 2017 fordern Sie von mir 117,68 Euro “sonstige Verwaltungsgebühren", fällig am 10. November 2015, plus 18 Euro “Säumniszuschläge”, fällig am 11. November 2015.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand bei Nichtbegleichung einer Forderung der Region Hannover mit Säumniszuschlägen rechnen muss, wenn er – wie ich – vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Forderung geklagt hat. Während eines laufenden Gerichtsverfahrens muss sicherlich niemand einen Vorschuss leisten.
Wenn dann auch noch der Hund, um den es in diesem Verfahren geht, bereits tot ist, dürften Säumniszuschläge noch schwerer zu erklären sein. Da Sie mir auch noch damit drohen, ich müsse unter Umständen eine Vermögensauskunft leisten, teile ich Ihnen vorsorglich mit, dass ich eine solche bereits im Februar 2016 abgegeben habe. 

Gezwungen wurde ich dazu von einer Immobilienfirma, die einen Sitz in Deutschland nur behauptet, und von zwei Polizeibeamten aus Wilhelmshaven, die gegen mich mit Lügen einen Prozesserfolg erzielten, der mich über 2000 Euro kosten sollte. Darüber berichte ich auf www.szenewilhelmshaven.de Diese mail werde ich – wie die ganze Hundegeschichte – auf www.burgdorferkreisblatt.de veröffentlichen. Die Immobilienfirma heißt Anjas Erste Property, die leicht zu googeln ist.

Und wann bekomme ich die nächste Vollstreckungsankündigung?

Burgwedel/Hannover-10. Mai 2017. "Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass gemäß § 80 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung Widerspruch und Anfechtungsklage eine aufschiebende Wirkung haben. Diese entfällt jedoch nach § 80 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung bei der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten", schreibt mir heute das "Team Verbraucherschutz und Veterinärwesen" der Region Hannover. Deswegen müsse ich 135,68 Euro zahlen. Für die gibt es bereits eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung". Außerdem werden in dem Schreiben, das mich heute erreicht hat, weitere 89,68 Euro von mir verlangt. Eine Vollstreckungsankündigung gibt es noch nicht. Folgt die noch?

So hat es angefangen


Montag, 8. Mai 2017

Dunkler Informationsfluss

Coverzeichnung:
Monka Schmidt-Rinke
von der
Vereinigung Barsinghäuser Künstler.
Welche Rolle spielen Anrufer und Mercedes-Fahrer?

Soeben sind bei Amazon das dritte und vierte Kapitel meines Krimis "Die Mörderin, die unschuldig ist" als Print erschienen. Nach dem vertagten Prozess gegen Sabine Becker, die drei Morde begangen haben soll, melden sich bei dem Zeugen der Anklage einige Informanten. Doch was taugen diese Informationen? Wer ist der Mann im weißen Mercedes? Welche Rolle spielt der Anrufer, der die Tante von Sabine Becker als Lügnerin bezeichnet?

Hier bestellen
Informationen über die beiden ersten Kapitel

Samstag, 6. Mai 2017

Tjaden tappt (210)

So sieht die Sonne aus. Gibt es auch ohne Sonnenbrille.
Vor sieben Jahren hat Radio Antenne diesen Beitrag von mir ausgestrahlt, den ich hiermit wiederhole: 

So weit,

lieber Petrus,

ist es gekommen. Mein Hund schult auf Seehund um. Besucht einen Kursus an der Volkshochschule (VHS). Lässt sich mit dem Taxi hinfahren, weil es ohne Unterlass regnet. Mal weniger - meistens mehr. Die Taxifahrten gehen ins Geld. Sollte ich mich weigern, die trockene Anreise zu finanzieren, droht Mike - so heißt mein Hund - mit der Einschaltung des Tierschutzvereins.

Wie man meine Toilette benutzt, hat mein Hund inzwischen gelernt. Manchmal rutscht Mike noch mit dieser oder jener Pfote von der Toilettenbrille ab, aber von Regentag zu Regentag sinkt seine Unfallrate. Gehe ich zur Wohnungstür, versteckt sich Mike hinter Sofakissen. Er will nicht mehr raus. Dort trifft man auch kaum noch Hundedamen. Und wenn, dann schnüffeln sie nicht, sie treiben von Pfütze zu Pfütze an einem vorbei.

Lieber Petrus, wir schreiben den 15. März 2010. Ist Frühling. Eigentlich. In Deutschland gibt es vier Jahreszeiten. Früher. Hast du die Jahreszeiten verlegt, wie ältere Menschen hin und wieder ihre Brille verlegen und nach zwei Stunden feststellen: Sie sitzt auf der Nase?

Sollen wir uns einen jüngeren Wettergott suchen, der sich noch auskennt mit Winter (Schnee, Frost), Frühling (Blumen, Sonne), Sommer (Strand, Schweiß auf der Stirn) und Herbst (Bunte Blätter, Ernte)? Oder müssen wir wie 1985 die "Bild"-Zeitung einschalten, damit du per Schlagzeile "Petrus spinnt" daran erinnert wirst, was ein Wettergott zu tun und was er zu lassen hat?

Wenn wir dir einen Klempner schicken sollen, damit der den Wasserhahn repariert, dann sag Bescheid. Aber schnell.


"Tjaden tappt" auch durch dieses e-book

Mittwoch, 3. Mai 2017

Post bei Facebook

Zahlen nicht mehr
doof finden. 
Tag verschönt

Das ist ja sowas von süß 🙂
Hat mir gerade den Tag verschönt

Und wandert im Sommer in die Schultüte der Tochter einer Freundin. Die gerne malt. Aber Zahlen doof findet.