Montag, 22. Mai 2017

Tjaden tappt (212)

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Das Landgericht von München weiß, was Mörder wünschen

Die ersten vier Teile meines Fortsetzungskrimis sind bereits bei Amazon und im Kindle-Shop erschienen ("Die Mörderin, die unschuldig ist", "Der dunkle Informationsfluss"), der fünfte Teil strebt seiner Vollendung entgegen, dabei werde ich freundlich unterstützt vom Landgericht in München, ein Gericht, das ich allen, die einen Mord planen, nur empfehlen kann:


„Lies mal“, schlägt sie die Zeitung auf und zeigt auf einen Artikel mit der Überschrift „Verblüffendes Urteil“. Berichtet wird über einen Prozess vor dem Münchner Landgericht. Eine Frau, deren Alter nicht erwähnt wird, hat ihren Freund beim Sex mit einer Kreissäge getötet. Dafür bekommt sie zwölfeinhalb Jahre Gefängnis, denn:

Obwohl das Opfer gefesselt war, eine Schwimmbrille trug und somit nichts sehen konnte, sah die erste große Strafkammer das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht erfüllt an. Das Opfer sei arglos und auch wehrlos gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Michael Höhne. Allerdings führte er ein Urteil aus dem Jahr 2007 an, in dem begründet wurde, dass das Opfer aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlos sein müsse. Es müsse also einen Kausalzusammenhang geben. Wenn sich das Opfer selbst verteidigungsunfähig machen lässt, liege der Fall anders. Das Gericht war der Meinung, dass es nicht nachweisbar sei, dass die Frau ihren Freund töten wollte und ihn deshalb fesselte.

„Aber immerhin findet das Gericht ihr Verhalten sittlich verwerflich“, überlege ich laut, ob ich den Artikel weiterlesen soll. „Ein Witzbold als Richter.“

„Weiterlesen“, sagt Sabine Schneider. „Es kommt noch besser.“

Auch das Mordmerkmal der Grausamkeit verneinte die Strafkammer. Grausam tötet, wer dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen zufügt. Die Tötung mit einer Kreissäge sei schon sehr „skurril und bizarr“, sagte Höhner, aber nicht grausam. Das Opfer sei binnen weniger Sekunden bewusstlos, beziehungsweise tot gewesen.

Sofort tauchen vor meinen Augen Werbesprüche von Baumärkten auf.


Schneller töten mit unserer Kreissäge Turbo plus. Schmerzlos, weil schnell, bestätigt die Mafia. Sägen Sie sich Ihre Leichen schmerzlos auf Kühlschrank-Format zurecht. Empfohlen vom Münchner Landgericht für Morde, die keine sind.

Ende des Auszugs aus Teil 5 meines Krimis. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

"Die Mörderin, die unschuldig ist" Hier bestellen als Print Teil 1 und 2, als e-book Teile 1 bis 4

Teil 3 und 4 als Print

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