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Die ersten vier Teile meines Fortsetzungskrimis sind bereits bei Amazon und im Kindle-Shop erschienen ("Die Mörderin, die unschuldig ist", "Der dunkle Informationsfluss"), der fünfte Teil strebt seiner Vollendung entgegen, dabei werde ich freundlich unterstützt vom Landgericht in München, ein Gericht, das ich allen, die einen Mord planen, nur empfehlen kann:
„Lies mal“, schlägt sie die
Zeitung auf und zeigt auf einen Artikel mit der Überschrift
„Verblüffendes Urteil“. Berichtet wird über einen Prozess vor
dem Münchner Landgericht. Eine Frau, deren Alter nicht erwähnt
wird, hat ihren Freund beim Sex mit einer Kreissäge getötet. Dafür
bekommt sie zwölfeinhalb Jahre Gefängnis, denn:
Obwohl das Opfer gefesselt war, eine
Schwimmbrille trug und somit nichts sehen konnte, sah die erste große
Strafkammer das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht erfüllt an. Das
Opfer sei arglos und auch wehrlos gewesen, sagte der Vorsitzende
Richter Michael Höhne. Allerdings führte er ein Urteil aus dem Jahr
2007 an, in dem begründet wurde, dass das Opfer aufgrund seiner
Arglosigkeit wehrlos sein müsse. Es müsse also einen
Kausalzusammenhang geben. Wenn sich das Opfer selbst
verteidigungsunfähig machen lässt, liege der Fall anders. Das
Gericht war der Meinung, dass es nicht nachweisbar sei, dass die Frau
ihren Freund töten wollte und ihn deshalb fesselte.
„Aber immerhin findet das Gericht ihr
Verhalten sittlich verwerflich“, überlege ich laut, ob ich den
Artikel weiterlesen soll. „Ein Witzbold als Richter.“
„Weiterlesen“, sagt Sabine
Schneider. „Es kommt noch besser.“
Auch das Mordmerkmal der Grausamkeit
verneinte die Strafkammer. Grausam tötet, wer dem Opfer besondere
Schmerzen oder Qualen zufügt. Die Tötung mit einer Kreissäge sei
schon sehr „skurril und bizarr“, sagte Höhner, aber nicht
grausam. Das Opfer sei binnen weniger Sekunden bewusstlos,
beziehungsweise tot gewesen.
Sofort tauchen vor meinen Augen
Werbesprüche von Baumärkten auf.
Schneller töten mit unserer
Kreissäge Turbo plus. Schmerzlos, weil schnell, bestätigt die
Mafia. Sägen Sie sich Ihre Leichen schmerzlos auf
Kühlschrank-Format zurecht. Empfohlen vom Münchner Landgericht für Morde, die keine sind.
Ende des Auszugs aus Teil 5 meines Krimis. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
"Die Mörderin, die unschuldig ist" Hier bestellen als Print Teil 1 und 2, als e-book Teile 1 bis 4
Teil 3 und 4 als Print
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