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Montag, 10. August 2020

Tjaden tappt (529)

Bei den Zeugen Jehovas
führt eine Partnerschaft
sogar zur Bandenbildung. 
Bundesregierung verordnet Dauerhaftes für eine längere Dauer

Da die Zeugen Jehovas auf Dauer angelegt sind, obwohl sie täglich das Ende der Welt erwarten, sind sie in Deutschland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Dies vorausgeschickt und darauf basierend fordert die Bundesregierung von allen nicht verheirateten Paaren, die teils zur EU gehören und teils nicht, eine Erklärung, dass die Beziehung auf Dauer angelegt ist, bevor sie sich in Deutschland besuchen dürfen.  Wie bei den Zeugen Jehovas setzt die Bundesregierung auf einen ausgeklügelten Strafenkatalog, um die Dauer zu gewährleisten. 

1. Stellen Paare die Besuche innerhalb eines Monats ein, weil sie sich wieder getrennt haben, werden Bußgelder bis zu 5 000 Euro fällig. Der schuldige Teil ist dabei höher zu bestrafen als der nicht schuldige Teil. Da Bußgelder von Deutschen leichter einzutreiben sind, gilt bevorzugt der deutsche Partner/die deutsche Partnerin als schuldig, es sei denn der Nicht-EU-Partner/die Nicht-EU-Partnerin zahlt vor der Ausreise. 

2. Das Bußgeld reduziert sich pro weiterem Monat um 100 Euro. Bei angefangenen Monaten gilt die folgende Formel: 100 Euro : 30 x Beziehungstage.  

Die Bundesregierung behält sich Verordnungen ähnlicher Art für Einkäufe, Ausflüge, Kino- und Theaterbesuche, Sport, Hobbys, Beruf und Schule etc. vor.  Sollten die Neuinfektionen auf 50 pro 100 000 Einwohnerinnen/Einwohner steigen, wäre vorübergehend alles auf Dauer angelegt. Wer sich in einem Supermarkt befindet, müsste dort bleiben, wer Sport treibt, dürfte weder rasten noch ruhen, wer ein Konzert besucht, müsste Zugaben fordern, bis die Bundesregierung Entwarnung gibt. 

Mittwoch, 17. Juni 2020

Corona-Virus (VII)

Besuche mit Einschränkungen. 
Region Hannover-29. Mai 2020. Die Krankenhäuser in der Region Hannover haben sich auf die folgenden Regeln für Besuche geeinigt:


  • Pro Tag kann maximal ein Besucher oder eine Besucherin pro Patient oder Patientin in die Krankenhäuser kommen. Hier wird empfohlen, im Umfeld der Patientinnen und Patienten entsprechende Vorabsprachen zu treffen.
  • Die Besuchsdauer beträgt je nach Einrichtung 30-60 Minuten.Jedes Haus hat individuelle Besuchszeiten, die aber alle am Nachmittag und im frühen Abendbereich liegen.
  • An den Eingängen sind Registrierungsformulare (ggf. digitale Online-Registrierungen) auszufüllen, die von den Krankenhäusern nach vier Wochen datenschutzkonform vernichtet werden.
  • Bei Mehrbettzimmerbelegung darf nur ein Besucher gleichzeitig im Raum sein.
  • Generell dürfen keine Besuche auf Stationen für Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Infektion oder einem COVID-19-Verdacht erfolgen, hierzu zählen auch die Notaufnahmen. Darüber hinaus kann es weitere Sonderregelungen in den jeweiligen Häusern geben
  • Bistros und Cafés bleiben für Besucher gesperrt. Darüber hinaus kann es weitere Sonderregelungen in den jeweiligen Häusern geben.
  • Während ihres 30-60-minütigen Aufenthaltes müssen die Besucher sich an die Hygieneregeln halten. Entsprechende Informationen erhalten sie beim Betreten. Zu diesen Regeln gehört unter anderem:
    • Einhalten des Mindestabstands von 1,50 m (besser 2 m)
    • Das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) / eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) für Besucherinnen und Besucher sowie gleichzeitig das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) für Patienten; Besucher müssen/ können eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) mitbringen. Dabei werden Einmalprodukte empfohlen. Darüber hinaus kann es weitere Sonderregelungen in den jeweiligen Häusern geben.
    • Pro Patientenzimmer ist nur ein Besucher gestattet.
    • Die Händedesinfektion wird beim Betreten des Krankenhauses, spätestens aber vor Kontakt mit dem Patienten durchgeführt.
    • Die Nies- und Hustenetikette ist zu beachten (Ellenbeuge).
    • Während des Besuchs ist der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt.                      
    • Zweite Welle kann verhindert werden

    • Der Virologe vom Berliner Universitätsklinikum Charité, Christian Drosten, macht den Deutschen Mut. Es gebe jetzt eine theoretische Möglichkeit, dass die Deutschen ohne zweite Corona-Welle durchkommen, sagte der Wissenschaftler dem Nachrichtenmagazin Spiegel. Man kenne das Virus nun genauer und wisse besser, wie es sich verbreite. Dies, so Droste, geschehe über wenige sogenannte Superspreader,also Infizierte, die für viele Ansteckungen verantwortlich sind. Ein solches Infektionsgeschehen könne besser kontrolliert werden.

Deutsche Welle, 29. Mai 2020

Würzburg-30. Mai 2020. Dicht an dicht stehen mehrere hundert Röhrchen, Plastikbehälter und Glasflaschen in dem Labor von Jürgen Seibel, Professor für organische Chemie an der Fakultät für Chemie und Pharmazie der Julius-Maximilian Universität Würzburg (JMU). Alle Substanzen sind unterschiedlich und könnten eine Grundlage für einen Wirkstoff gegen das Coronavirus sein. Einige Tests ergeben bereits kleine Erfolge, wie der Informationsdienst Wissenschaft mitteilt. 

InFranken, 30. Mai 2020

Region Hannover-31. Mai 2020. In der Region Hannover werden die Freibäder wieder geöffnet. Kann man sich beim Schwimmen anstecken? Das Umweltbundesamt sagt: Die Gefahr ist "äußerst gering". Die US-amerikanische Gesundheitsbehörde kommt zum gleichen Ergebnis. Die Weltgesundheitsorganisation hat keine Hinweise, dass eine Ansteckung auf dem Wasserweg möglich ist. 

Berlin-2. Juni 2020. Es ist ein Chaos zwischen Bund und Ländern: Die Bundesregierung wollte die ursprünglich bis zum 5. Juni geltenden Kontaktbeschränkungen weiterführen, einige Landesregierungen nicht. Geeinigt wurde sich nun auf eine Art Kompromiss: Die Kontaktbeschränkungen gelten noch bis zum 29. Juni – allerdings mit Lockerungen. So soll man sich ab dem 6. Juni mit insgesamt zehn Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gleichzeitig treffen dürfen. Eine Höchstzahl der Personenzahl im privaten Raum soll es hingegen nicht mehr geben. Abstands- und Hygieneregeln sollen allerdings weiter eingehalten werden.

RTL

Hannover-7. Juni 2020. Weiterhin untersagt ist die Öffnung von Clubs, Discos, Shisha-Bars, Opern- und Konzerthäusern, Messen und Kinos - sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden. Dasselbe gilt laut Krisenstabschefin Schröder auch für Prostitution, Saunabesuche und sämtliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Bis Ende August seien zudem Gruppenreisen für Kinder und Jugendliche verboten.

NDR

Hannover-10. Juni 2020. Der Notbetrieb in niedersächsischen Kindertagesstätten endet am 22. Juni. Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) kündigte am Dienstag in Hannover an, dass die Kitas dann einen eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder anbieten müssen. Das könne etwa bedeuten, dass dafür das Angebot zeitlich begrenzt sei. Das sei das Ergebnis von Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden und Kita-Trägern. Umfangreiche Hygieneauflagen blieben aber bestehen.

NDR

Osnabrück/Bonn-14. Juni 2020. Der Bonner Virologe Hendrik Streeck sieht den Einsatz von Atemmasken im Alltag wegen der oft falschen Anwendung skeptisch. "Die Leute knüllen die Masken in die Hosentasche, fassen sie ständig an und schnallen sie sich zwei Wochen lang immer wieder vor den Mund, wahrscheinlich ungewaschen", sagte Streeck der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). "Das ist ein wunderbarer Nährboden für Bakterien und Pilze", so der Direktor des Instituts für Virologie der Universitätsklinik Bonn.

Redaktionsnetzwerk Deutschland

Oxford-17. Juni 2020. Die Weltgesundheitsorganisation sieht in den vorläufigen Ergebnissen einer britischen Studie zu einem Medikament gegen Covid-19 einen Durchbruch im Kampf gegen die Krankheit. Bei dem Entzündungshemmer Dexamethason handle es sich um das erste Mittel, das die Sterblichkeit von Corona-Patienten verringere, die auf Sauerstoff oder Beatmungsgeräte angewiesen seien, sagte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus.

tagesschau

Corona-Virus (VIII)

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