Verwaltungen sollen gläserner werden
Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf
eines Informationszugangsgesetzes (auch: Transparenzgesetz) beschlossen.
Bürgerinnen und Bürger erhalten danach einen Auskunftsanspruch gegenüber der
öffentlichen Verwaltung. Noch einfacher wird es künftig sein, wenn Bürgerinnen
und Bürger die zentralen Inhalte über ein öffentliches Register im Internet
recherchieren können.
Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz bezeichnete das Gesetz als
„Bürgergesetz". Wissen sei die Grundlage für die Teilnahme an Demokratie und für
das Vertrauen in die staatlichen Institutionen. Egal, ob die Informationen die
Menschen auf Antrag oder über das Informationsregister die Bürgerinnen und
Bürger erreichen, dienten sie immer auch dem kritischen Dialog in einer offenen
Gesellschaft, sagte Niewisch-Lennartz. Das Gesetz sei ein Beitrag zu einer
lebendigen Demokratie.
Interessierte müssen laut Gesetzentwurf keine besonderen Gründe vortragen, um
Informationen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Auch
Bürgerinitiativen sollen einen Informationszugangsanspruch erhalten. Ganz
kostenfrei ist das Antragsverfahren nicht. Dem Aufwand der Behörde muss Rechnung
getragen und einem Missbrauch soll vorgebeugt werden.
Schützenswerte öffentliche oder private Belange sind dennoch sicher. Für
personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist die
Informationsherausgabe regelmäßig ausgeschlossen, wenn ein betroffener Dritter
der Herausgabe der Information nicht zustimmt. Der Gesetzentwurf sieht
weiterhin bei einigen Behörden wegen ihrer besonderen Aufgaben und rechtlichen
Stellung Ausnahmen vom Informationsanspruch vor. Während zum Beispiel ein
solcher Anspruch gegenüber Landesbehörden und auch Gemeinden und
Gemeindeverbänden vorgesehen ist, besteht er gegenüber Landtag, Gerichten,
Strafverfolgungsbehörden, Finanzbehörden oder Bildungseinrichtungen nur
teilweise oder gar nicht.
Das Gesetz sieht vor, dass die Verwaltungen zukünftig alle wesentlichen
Informationen in ein allgemein zugängliches zentrales Informationsregister
einstellen. In dem Gesetzentwurf wird die Landesregierung ermächtigt, mittels
Rechtsverordnung ein solches Register einzurichten. Auch das Transparenzgesetz
wird - wie die meisten Gesetzentwürfe und Verordnungen - auf der Website
http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/
veröffentlicht.
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Mittwoch, 1. Februar 2017
Freitag, 20. Februar 2015
Tjaden tappt (XXVII)
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Staatsanwalt
Diese Erklärung hat die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz heute vor dem Niedersächsischen Landtag abgegeben:
"Die Staatsanwaltschaft Göttingen führt seit mehreren Monaten ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Herrn Bundespräsident a.D. Christian Wulff.
Aus gleichem Grunde führt die Staatsanwaltschaft Göttingen seit Mitte Dezember 2014 ein Verfahren im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy.
Ich möchte Sie wegen der besonderen Bedeutung der Sache darüber informieren, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft Göttingen nach umfangreichen Vorermittlungen nun zu dem Ergebnis gelangt ist, dass ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Herrn Dr. Frank Lüttig, besteht. Ihm wird vorgeworfen, als früherer Leiter der Strafrechtsabteilung im Niedersächsischen Justizministerium sowie als Generalstaatsanwalt in acht Fällen in strafbarer Weise Geheiminformationen an Dritte weitergegeben zu haben. Sieben Fälle davon betreffen geheime Informationen aus dem Verfahren gegen Herrn Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff. Ein Fall betrifft das laufende Verfahren gegen Herrn Edathy.
Die Ermittlungen richten sich darüber hinaus gegen eine zweite Person, deren Namen ich Ihnen derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen jedoch nicht nennen darf.
Ich bin mir der Bedeutung meiner Erklärung vor diesem Hohen Haus sehr bewusst. Und deshalb lassen sie mich anfügen: In diesem, wie in jedem anderen Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung - also auch hier. So schwer der Vorwurf auch heute auf den Schultern der Justiz lastet, so wichtig ist die vollständige und lückenlose Aufklärung der Vorwürfe. Wir sollten deshalb die Staatsanwaltschaft Göttingen ihre Ermittlungen in Ruhe zu Ende führen lassen. Selbstverständlich werde ich Sie über den weiteren Fortgang unterrichten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit."
Auch ich habe negative Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft von Hannover gemacht, mit dem "Anzeiger für Burgdorf und Lehrte" ebenfalls. Einiges schilderte ich in meiner Broschüre "Zwei Schweinchen und ein Anzeiger". Ein Exemplar bekam die Justizministerin, die nicht reagierte. Der Klick zur Broschüre Ihr Vorgänger im Amt ließ mich dreist belügen. Das ich die Wahrheit geschrieben habe, bestritt niemand.
Diese Erklärung hat die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz heute vor dem Niedersächsischen Landtag abgegeben:
"Die Staatsanwaltschaft Göttingen führt seit mehreren Monaten ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Herrn Bundespräsident a.D. Christian Wulff.
Aus gleichem Grunde führt die Staatsanwaltschaft Göttingen seit Mitte Dezember 2014 ein Verfahren im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy.
Ich möchte Sie wegen der besonderen Bedeutung der Sache darüber informieren, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft Göttingen nach umfangreichen Vorermittlungen nun zu dem Ergebnis gelangt ist, dass ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Herrn Dr. Frank Lüttig, besteht. Ihm wird vorgeworfen, als früherer Leiter der Strafrechtsabteilung im Niedersächsischen Justizministerium sowie als Generalstaatsanwalt in acht Fällen in strafbarer Weise Geheiminformationen an Dritte weitergegeben zu haben. Sieben Fälle davon betreffen geheime Informationen aus dem Verfahren gegen Herrn Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff. Ein Fall betrifft das laufende Verfahren gegen Herrn Edathy.
Die Ermittlungen richten sich darüber hinaus gegen eine zweite Person, deren Namen ich Ihnen derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen jedoch nicht nennen darf.
Ich bin mir der Bedeutung meiner Erklärung vor diesem Hohen Haus sehr bewusst. Und deshalb lassen sie mich anfügen: In diesem, wie in jedem anderen Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung - also auch hier. So schwer der Vorwurf auch heute auf den Schultern der Justiz lastet, so wichtig ist die vollständige und lückenlose Aufklärung der Vorwürfe. Wir sollten deshalb die Staatsanwaltschaft Göttingen ihre Ermittlungen in Ruhe zu Ende führen lassen. Selbstverständlich werde ich Sie über den weiteren Fortgang unterrichten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit."
Auch ich habe negative Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft von Hannover gemacht, mit dem "Anzeiger für Burgdorf und Lehrte" ebenfalls. Einiges schilderte ich in meiner Broschüre "Zwei Schweinchen und ein Anzeiger". Ein Exemplar bekam die Justizministerin, die nicht reagierte. Der Klick zur Broschüre Ihr Vorgänger im Amt ließ mich dreist belügen. Das ich die Wahrheit geschrieben habe, bestritt niemand.
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