Verwaltungen sollen gläserner werden
Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf
eines Informationszugangsgesetzes (auch: Transparenzgesetz) beschlossen.
Bürgerinnen und Bürger erhalten danach einen Auskunftsanspruch gegenüber der
öffentlichen Verwaltung. Noch einfacher wird es künftig sein, wenn Bürgerinnen
und Bürger die zentralen Inhalte über ein öffentliches Register im Internet
recherchieren können.
Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz bezeichnete das Gesetz als
„Bürgergesetz". Wissen sei die Grundlage für die Teilnahme an Demokratie und für
das Vertrauen in die staatlichen Institutionen. Egal, ob die Informationen die
Menschen auf Antrag oder über das Informationsregister die Bürgerinnen und
Bürger erreichen, dienten sie immer auch dem kritischen Dialog in einer offenen
Gesellschaft, sagte Niewisch-Lennartz. Das Gesetz sei ein Beitrag zu einer
lebendigen Demokratie.
Interessierte müssen laut Gesetzentwurf keine besonderen Gründe vortragen, um
Informationen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Auch
Bürgerinitiativen sollen einen Informationszugangsanspruch erhalten. Ganz
kostenfrei ist das Antragsverfahren nicht. Dem Aufwand der Behörde muss Rechnung
getragen und einem Missbrauch soll vorgebeugt werden.
Schützenswerte öffentliche oder private Belange sind dennoch sicher. Für
personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist die
Informationsherausgabe regelmäßig ausgeschlossen, wenn ein betroffener Dritter
der Herausgabe der Information nicht zustimmt. Der Gesetzentwurf sieht
weiterhin bei einigen Behörden wegen ihrer besonderen Aufgaben und rechtlichen
Stellung Ausnahmen vom Informationsanspruch vor. Während zum Beispiel ein
solcher Anspruch gegenüber Landesbehörden und auch Gemeinden und
Gemeindeverbänden vorgesehen ist, besteht er gegenüber Landtag, Gerichten,
Strafverfolgungsbehörden, Finanzbehörden oder Bildungseinrichtungen nur
teilweise oder gar nicht.
Das Gesetz sieht vor, dass die Verwaltungen zukünftig alle wesentlichen
Informationen in ein allgemein zugängliches zentrales Informationsregister
einstellen. In dem Gesetzentwurf wird die Landesregierung ermächtigt, mittels
Rechtsverordnung ein solches Register einzurichten. Auch das Transparenzgesetz
wird - wie die meisten Gesetzentwürfe und Verordnungen - auf der Website
http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/
veröffentlicht.
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Mittwoch, 1. Februar 2017
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