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Donnerstag, 7. September 2017

Splitter 11

 Roland Panter (Lehrte),
 Arifé Akcan-Hytrek
(Uetze) und Fabian
Heller (Burgdorf) mit der
Direktkandidatin (Zweite
von rechts).
Foto: Grüne Lehrte
Zur Direktkandidatur der Justizministerin

Ich hätte vielleicht doch nach Burgdorf zurückkehren sollen.

Dies vorweg geschickt, erkläre ich zur Nominierung von Antje Niewisch-Lennartz als Direktkandidatin der Grünen in Burgdorf, Lehrte und Uetze, dass es durchaus richtig klingt, wenn sie sagt, dass auch "außerhalb der großen Städte ... Gerichte in erreichbarer Nähe" zur "besten Infrastruktur für ein gutes Leben und Arbeiten" gehören. Doch richtig klingen ist noch lange nicht richtig sein. 

Antje Niewisch-Lennartz kann es seit ihrem Amtsantritt am 19. Februar 2013 nicht entgangen sein, dass von "funktionierenden Gerichten" in vielen kleineren Orten schon lange nicht mehr die Rede sein kann. Oft sind diese Gerichte deshalb nur noch Durchgangsstationen zu den Landgerichten, die sich nicht mehr "in erreichbarer Nähe" befinden, wobei ich eigentlich davon ausgehe, dass Nähe immer erreichbar ist. Aber eine  Richterin spricht wohl so wie die Direktkandidatin der Grünen.

Wer sich einen Tag lang als Zuhörer in einen Gerichtssaal begibt, muss vielerorts schon über sehr viel Sitzfleisch verfügen, wenn er nicht hin und wieder vor Empörung aufspringt. Denn die Urteile werden auch im Namen dieses Zuhörers gesprochen. Das ist nicht nur dann so, wenn ein Richter oder eine Richterin die Verhandlung souverän führt, sondern auch dann, wenn ein Richter oder eine Richterin nach wenigen Minuten erklärt, er oder sie könne der Verhandlung nicht mehr folgen.

Warum Antje Niewisch-Lennartz überhaupt von "erreichbarer Nähe" zu sprechen wagt, frage ich mich auch, weil sie nicht einmal auf Informationen reagiert, die persönlich in ihrem Ministerium abgegeben werden. Sind manche Eisen zu heiß? Und zur Direktkandidatin der Grünen reicht es sowieso immer noch? Ihre Amtszeit ist geprägt von Skandalen der Staatsanwaltschaft Hannover. "Ein System der Indiskretionen schadet der Justiz", ist zwar ein zutreffender Satz von ihr - er reicht aber nicht. Sie ist für die Justiz zuständig.

Ergo: Es war doch nicht falsch von mir, nach Burgwedel zu ziehen. Hier kann ich sie nicht wählen, in Burgdorf würde ich sie nicht wählen.

Wozu der Direktkandidatin überhaupt nichts mehr eingefallen ist

Der erste Splitter

Der zwölfte Splitter

Mittwoch, 1. Februar 2017

Bürgergesetz

Verwaltungen sollen gläserner werden

Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Infor­mationszugangsgesetzes (auch: Transparenzgesetz) beschlossen. Bürgerinnen und Bürger erhalten danach einen Auskunftsanspruch gegenüber der öffentlichen Verwaltung. Noch einfacher wird es künftig sein, wenn Bürgerinnen und Bürger die zentralen Inhalte über ein öffentliches Register im Internet recherchieren können.

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz bezeichnete das Gesetz als „Bürgergesetz". Wissen sei die Grundlage für die Teilnahme an Demokratie und für das Vertrauen in die staatlichen Institutionen. Egal, ob die Informationen die Menschen auf Antrag oder über das Informati­onsregister die Bürgerinnen und Bürger erreichen, dienten sie immer auch dem kritischen Dialog in einer offenen Gesellschaft, sagte Niewisch-Lennartz. Das Gesetz sei ein Beitrag zu einer lebendigen Demokratie.

Interessierte müssen laut Gesetzentwurf keine besonderen Gründe vortragen, um Informati­onen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Auch Bürgerinitiativen sollen einen Informationszugangsanspruch erhalten. Ganz kostenfrei ist das Antragsverfahren nicht. Dem Aufwand der Behörde muss Rechnung getragen und einem Missbrauch soll vorgebeugt werden.

Schützenswerte öffentliche oder private Belange sind dennoch sicher. Für personenbezoge­ne Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist die Informationsherausgabe regelmäßig ausgeschlossen, wenn ein betroffener Dritter der Herausgabe der Information nicht zu­stimmt. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin bei einigen Behörden wegen ihrer besonderen Aufgaben und rechtlichen Stellung Ausnahmen vom Informationsanspruch vor. Während zum Beispiel ein solcher Anspruch gegenüber Landesbehörden und auch Gemeinden und Gemeindever­bänden vorgesehen ist, besteht er gegenüber Landtag, Gerichten, Strafverfol­gungsbehör­den, Finanzbehörden oder Bildungseinrichtungen nur teilweise oder gar nicht.

Das Gesetz sieht vor, dass die Verwaltungen zukünftig alle wesentlichen Informationen in ein allgemein zugängliches zentrales Informationsregister einstellen. In dem Gesetzentwurf wird die Landesregierung ermächtigt, mittels Rechtsverordnung ein solches Register einzurichten. Auch das Transparenzgesetz wird - wie die meisten Gesetzentwürfe und Verordnungen - auf der Website 

http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/ 

veröffent­licht.

Donnerstag, 13. März 2014

Tjaden tappt (II)

Hier hält die Staatsanwaltschaft von Hannover ihre Dackel.
Foto: Heinz-Peter Tjaden















Gestern hat die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz von den Grünen den Gang nach Kann-Hossa angetreten. Nach Berlin mitgenommen wurde sie von Oberstaatsanwalt Jörg Fröhlich aus Hannover und von Generalstaatsanwalt Frank Lüttig aus Celle. Vor dem Innenausschuss erkannte die Ministerin pflichtgemäß keine "eklatanten" Fehler ihrer Vorgesetzten, bei der anschließenden Flucht sah die Ministerin wieder reichlich mitgenommen aus. Fröhlich und Lüttig aber nicht. Die hatten Niewisch-Lennartz in die Mitte genommen, sonst wäre sie bei zufälligen Begegnungen mit Journalisten möglicherweise doch noch umgefallen. Nach Hannover zurückgekehrt, wurde die Ministerin in ihr Büro gebracht, wo sie sogleich weitere Texte von Fröhlich und Lüttig auswendig lernt, die sie vor dem Untersuchungsausschuss des niedersächsischen Landtages intus haben müsste, falls der Oberstaatsanwalt und der Generalstaatsanwalt einen solchen Ausschuss genehmigen.

Jörg Fröhlich ist zwar noch nicht lange Chef der Staatsanwaltschaft von Hannover, genehmigt wird ihm aber schon alles. Bei Pressekonferenzen darf der bereits sagen, was ihm in den Kram passt, wird er der Lüge überführt, wird er von Lüttig wieder raus gehauen. Das Bundestagsbüro von Sebastian Edathy ist versiegelt worden, wenn Fröhlich das behauptet, da können noch so viele Redakteure aus eigener Anschauung anderes berichten, was Oberstaatsanwalt und Generalstaatsanwalt behaupten, das stimmt laut Justizministerin sowieso immer. Die Dackel, die von der Justiz am Waterlooplatz 1 in Hannover gezüchtet werden, sind immer gehorsam. Die dackeln alles.

Da kann der Innenausschuss der Deutschen Bundestages so fassungslos sein wie er will - in Hannover fällt nichts aus dem Rahmen - das Justizministerium hält auf Geheiß alles zusammen. Wahrscheinlich sind dreieinhalb Monate zwischen Hinweis und Wohnungsdurchsuchung auch nur deshalb vergangen, weil der Lokalredakteur vorher keine Zeit für Fotos hatte. Die Sonntagszeitung, die genüsslich aus der Ermittlungsakte zitierte, musste auch noch informiert werden. Das dauert. Weiß ich aus eigener Erfahrung.

Wie die aussieht, können Sie in vier Flugblättern nachlesen - hier klicken.

Anschau-bar

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