Tjaden tappt (552)
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24. Oktober 2020. Heute hat die Klageschrift des Hamburger Anwaltes Christoph Frankenheim in meinem Briefkasten gesteckt. Dieser Anwalt vertritt den "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll, der angeblich seine Rechte an eine Firma namens "Copytrack" abgetreten hat. Zugestellt wurde mir die Klageschrift vom Amtsgericht Hannover, das nach Meinung von Frankenheim bei Urheberrechtsangelegenheiten im Oberlandesgerichtsbezirk Celle zuständig ist.
Vorgeworfen wird mir der Diebstahl von fünf Fotos, die Bastian Kroll gemacht haben will. Ich soll diese Fotos widerrechtlich auf www.facebook.com/burgdorferkreisblatt veröffentlicht haben. Dafür soll ich 1 372 Euro berappen. Hinzu kämen die Anwalts- und Gerichtskosten. Das Gericht hat ein schriftliches Vorverfahren angeordnet.
Zwei Vorwürfe habe ich bisher überprüft. Das erste Foto aus dem Jahre 2018, das in der Klageschrift schwarzweiß und undeutlich kopiert abgebildet wird, habe ich nie verwendet, das zweite Foto aus dem gleichen Jahr, das ebenfalls schwarzweiß und genauso undeutlich kopiert abgebildet wird, habe ich auf den Internetseiten des Spielmannszuges der Lehrter Bürgerschützengesellschaft gefunden. Dieses Foto muss Bastian Kroll bei "Copytrack" hochgeladen und als sein eigenes ausgegeben haben. Anders funktioniert die Überwachung nicht.
Über Copytrack heißt es in der Klageschrift von Christoph Frankenheim: "Die Klägerin, die Copytrack GmbH, überwacht online genutzte Fotos und Illustrationen im Auftrag von Fotografen, Bild- und Nachrichtenagenturen sowie E-Commerce-Anbietern und übernimmt im Interesse des jeweiligen Rechteinhabers die weltweite nachträgliche Lizensierung und rechtliche Durchsetzung von Urheberrechtsverletzungen. Hierzu tritt der jeweilige Rechteinhaber die ihm auf Grund unberechtigter öffentlicher Zugänglichmachungen von Lichtbildern zustehenden Schadenersatzansprüche an die Klägerin ab."
Bearbeitet und nicht von Kroll
26. Oktober 2020. Die Bürgerschützengesellschaft Lehrte hat mir mitgeteilt, dass es sich um ein bearbeitetes Foto handele, das mit Genehmigung des Urhebers veröffentlicht worden sei.
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Antrag auf Protokolländerungen
„Die Klägervertreterin beantragte, der Klägerin auf die heutigen Hinweise des Gerichtes eine Nachlassfrist von drei Wochen zu bewilligen.“
Das ist falsch. Richtig ist:
„Das Gericht gab der Klägervertreterin zu verstehen, dass die Klage Mängel aufweise wie undeutliche Fotos und merkwürdige Begründungen. Deshalb seien noch Klarstellungen seitens der Klägerin erforderlich. Die Klägervertreterin vertrat die Meinung, dass mit einer Antwort der Klägerin nicht zu rechnen sei. Das Gericht fasste aber dennoch einen entsprechenden Beschluss.“
In dem Protokoll heißt es außerdem:
„1. Der Klägerin bleibt nachgelassen, auf die heutigen Hinweise des Gerichtes bis zum 28. 12. 2020 Stellung zu nehmen.“
Das ist ebenfalls falsch. In der öffentlichen Sitzung wurde der Klägerin eine Frist bis zum 21. Dezember 2020 gesetzt.
Mit diesem Foto habe ich mich ausführlich in meinem Klageabweisungsantrag beschäftigt.
Ziemlich verspätete Citi-Post vom Amtsgericht
5. Januar 2021. Drei Stunden vor meinem Abflug nach Madeira habe ich noch einmal City-Post vom Amtsgericht (angeblich verfasst am 22. Dezember 2020!) bekommen: Da ich mich nach Madeira abgemeldet habe, soll ich innerhalb von 14 Tagen einen Vertreter für eine eventuelle Fortsetzung des Verfahrens mit Wohnsitz in Deutschland benennen. Gibt es am 14. Januar also doch noch keine Verkündung des Beschlusses? Auf meinen Antrag auf Protokolländerung hat das Gericht noch nicht reagiert. Den Vertreter habe ich heute per Ansichtskarte aus Funchal benannt. Für Mathematiker: Wie viele Tage liegen zwischen dem 22. Dezember 2020 und dem 5. Januar 2021. Genau: 14 Tage!
Unverschämter Schriftsatz
3. Februar 2021. "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll wird auf sein SCHWINDELerregendes Honorar in Höhe von 1372 Euro weiter warten müssen. Obwohl ich vom Amtsgericht Hannover aufgefordert worden bin, für den Schriftverkehr einen Vertreter in Deutschland zu benennen, was ich von Madeira aus tat, bekam ich heute auf direktem Wege den Beschluss des Amtsgerichtes Hannover vom 12. Januar 2021, der da lautete: "Dem Beklagten wird aufgegeben, zu den Schriftsätzen der Klägerin vom 26. 11. 2020 (wurde während der mündlichen Verhandlung von mir auseinandergepflückt, obwohl ich erst während der Verhandlung von diesem Schriftsatz erfuhr) und vom 28. 12. 2020 binnen drei Wochen Stellung zu nehmen."
Der jüngste Schriftsatz ist derart schludrig verfasst, dass man ahnt: Der Anwalt des Klägers hat gar keine große Lust auf solche Fälle wie den "Altkreisblitz"-Fall. Zum Lehrter Spielmannszug-Foto merkte er an, dass sich Bastian Kroll im Schriftsatz vom 26. November 2020 selbst bestätigt habe, dass er die Rechte an dem fremden Bild erwarb, zu den Honorarforderungen berief er sich auf eine Preisliste von Bastian Kroll mit Abzockercharakter, die umstrittenen fünf Fotos liefert er wieder in schwarz-weiß und ohne jeden stichhaltigen Beweis für Krolls Behauptungen.
In meiner Entgegnung werde ich diesen Schriftsatz als das einstufen, was er ist: eine Frechheit gegenüber dem Gericht und gegenüber mir.
Da strahlt die Sonne
17. Februar 2021. Bei strahlendem Sonnenschein habe ich auf Madeira meine Entgegnung zu Papier gebracht. Hier klicken
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