Samstag, 19. November 2016

Tjaden tappt (105)

Mike, der Jagdterier, der gern Auto
fuhr. Foto: Heinz-Peter Tjaden 
Mahnung für einen toten Hund

3. April 2016. Sie lassen mich nicht in Ruhe. Sie wollen den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Hannover wohl nicht abwarten. Dort habe ich gegen die Forderungen des Veterinäramtes der Region Hannover geklagt, einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

Mit Datum 1. April 2016 habe ich eine Mahnung der Vollstreckungsbehörde der Region Hannover bekommen. Innerhalb von einer Woche soll ich 219,99 Euro plus 10 Euro Säumniszuschlag plus 7 Euro Mahngebühren zahlen. Sonst werde ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Es sei denn, ich hätte Einwände.

Die habe ich. Das Veterinäramt der Region Hannover hat im September 2015 meine Wohnung belagert, bis ich mit meinem Jagdterrier Mike Tjaden nach draußen ging. Mein Hund wurde beschlagnahmt, über eine Woche später durfte ich ihn aus dem Tierheim wieder abholen. Angeordnet wurde ein Tierarztbesuch, Mike sollte einmal wöchentlich gewogen werden, weil er angeblich abgemagert war. 

Der Tierarzt wog meinen Hund nicht einmal, er sagte: "Der Hund ist nicht dürr." Darüber informierte er das Veterinäramt, ich auch. Trotzdem bekam ich eine Strafe. Mein Hund starb am 19. November 2015 nach einem Verkehrsunfall. Auch das teilte ich dem Veterinäramt mit. Die Todesnachricht bekam auch das Verwaltungsgericht von Hannover.

Und nun das...

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht

22. September 2016. Jetzt steht der Termin für die Verhandlung Tjaden gegen Region Hannover fest: 13. Oktober 2016, 11 Uhr, Sitzungssaal 01, Leonhardtstraße 15, Verwaltungsgericht Hannover. Warum ich vor dieser Verhandlung immer wieder mit Mahnungen belästigt worden bin, ist mir genauso ein Rätsel wie alles andere.

100-Gramm-Verhandlung verschoben

8. Oktober 2016. Der Termin ist per richterlicher Verfügung aufgehoben worden. Das Verwaltungsgericht will erst einmal über meinen Prozesskostenhilfeantrag entscheiden.

Viel Mühe für 100 Gramm: Das Veterinäramt der Region Hannover und der Tierschutzverein Hannover haben die Beschlagnahme meines Hundes im vorigen Jahr u. a. mit Abmagerung begründet. Es dauerte lange, bis mir verraten wurde, wie viel mein Hund am Tag der Beschlagnahme wog. Schließlich lautete die Antwort: 7,9 Kilogramm. Mein Hund war über eine Woche im Tierheim Krähenwinkel. Als ich ihn abholte, wog er 8,0 Kilogramm! (Az. 11 A 5408/15)

Teilweiser Erfolg

Burgdorf/Burgwedel/Hannover-19. Oktober 2016. Das Verwaltungsgericht Hannover hat meinem Prozesskostenhilfeantrag teilweise entsprochen. Die Tierheim-Kosten in Höhe von 130,31 Euro muss ich nicht tragen. Die Gebühren, die mir berechnet worden sind, seien dagegen rechtmäßig. Sie belaufen sich auf insgesamt 207,36 Euro. Mein Hund sei u. a. abgemagert gewesen. Das Gericht beruft sich auch auf einen angeblichen Bericht einer Burgdorfer Tierarztpraxis. In einem privaten Gespräch hat mir der Tierarzt aber versichert: "Das Veterinäramt lügt."

Im Tierheim soll eine medikamentöse Behandlung meines Hundes wegen einer Ohren- und einer Augenentzündung "eingeleitet" worden sein. Augen- und Ohrentropfen hat er von mir aber schon seit Januar 2015 bekommen. Die verschrieb ihm eine Burgwedeler Tierärztin. Im April 2015 war mein Hund in einem Tierheim bei Bremen. Nach Angaben des Tierpflegers war mein Hund fit.

Die Belagerung meiner Wohnung vor der Beschlagnahme meines Hundes wäre also rechtmäßig. Als ich die Tür öffnete, stellte ein Polizeibeamter seinen Fuß in den Türspalt. Auch das soll rechtmäßig sein? Artikel 13 Grundgesetz gilt nicht mehr?

Mir steht der Weg zum Oberverwaltungsgericht Lüneburg offen. Den Weg werde ich gehen.


Auch als Schriftsteller bekannt

Hannover-19. Oktober 2016. Mein inzwischen verstorbener Jagdterrier Mike Tjaden ist übrigens der einzige Hund, der ein Bilderbuch geschrieben hat, das man auch in der Niedersächsischen Landesbibliothek ausleihen kann. Das Werk heißt "Wuff am Sonntag". 

Beschwerde abgelehnt

Lüneburg-5. November 2016. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat meine Beschwerde zurückgewiesen. Mir wird vorgeworfen, ich hätte meinen Hund nicht artgerecht gehalten und gepflegt. Und das zitiere ich wörtlich: "Ausweislich der Auskunft der Kleintierpraxis S. vom 21. Oktober 2015 per E-Mail an das Veterinäramt der Beklagten und ausweislich eines Vermerks des Veterinäramtes über ein Telefongespräch mit der Kleintierpraxis S. vom 16. Oktober 2015 hat der Kläger gegen die Anordnungen...verstoßen..." Bei einem persönlichen Gespräch hat der Burgdorfer Tierarzt S. auf meine Frage, ob das Veterinäramt lügt, wenn es um die angeblichen Auskünfte seiner Tierarztpraxis geht, so geantwortet: "Ja." Darauf habe ich in meiner Beschwerde hingewiesen. Dieser Hinweis wird in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes überhaupt nicht erwähnt.

Die Behauptung, ich hätte meinen Hund nicht artgerecht gehalten, ist schlicht eine Verleumdung. Tierarzt S. aus Burgdorf hat das auch nie behauptet. Ich habe Zeugen benannt. Werden die angehört?

Nichts ist unmöglich, Verwaltungsgericht!

12. November 2016. Ich habe heute Post vom Verwaltungsgericht Hannover bekommen. Das Gericht schreibt: "11 A 5408/15 Sehr geehrter Herr Tjaden, in der Verwaltungsgerichtssache Tjaden gegen Region Hannover wird um Darlegung gebeten, zu welchen Tatsachenbehauptungen die Zeugen konkret angehört worden sollen.

Soweit es um die Feststellungen der Amtsveterinärin der Beklagten und des Tierarztes im Tierheim zum Zustand des Hundes bei der Fortnahme am 16. 9. 2015 gehen sollte, wurde bereits in den ablehnenden Prozesskostenhilfebeschlüssen darauf hingewiesen, dass den Amtsveterinären dabei eine vorrangige Beurteilungskompetenz zukommt. Für ein substantiiertes Bestreiten dieser Feststellungen müsste ein tierärztliches Gegengutachten vorgelegt werden, welches den Zustand des Hundes ebenfalls am 15./16. 9. 2015 beschreibt. Derartiges ist nicht ersichtlich."

Was nicht ersichtlich ist, kann ja noch ersichtlich werden. Da ich täglich mit einer Belagerung meiner Wohnung gerechnet habe, ließ ich natürlich auch stündlich ein vorsorgliches Gegengutachten des Tierarztes meines Vertrauens erstellen. Das macht in der Region Hannover doch jede Hundebesitzerin und jeder Hundebesitzer so...

Keine Fristsetzung

13. November 2016. Heute bin ich gefragt worden, ob mir das Verwaltungsgericht Hannover eine Frist gesetzt hat. Die Antwort: nein.

Auf Zeitreise

19. November 2016. Mit dem Verwaltungsgericht auf Zeitreise. Hier klicken    

Das Tierheim: Wie in einem Kühlschrank 



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