Freitag, 16. August 2019

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Öffentlich vorbildlich arbeiten

Ich mag diese Sternchen-Schreibweise zwar nicht, aber in dieser Pressemitteilung werden sie verwendet. 

Ab dem 1. September 2019 suchen das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt wieder deutschlandweit nach Beispielen erfolgreicher Bürger*innenbeteiligung. Der Wettbewerb »Ausgezeichnet! – Wettbewerb für vorbildliche Bürgerbeteiligung« richtet sich in diesem Jahr an Verwaltungen und öffentliche Unternehmen, die Bürger*innenbeteiligung erfolgreich verstetigt haben.  Wettbewerbsbeiträge können bis zum 15. Oktober 2019 eingereicht werden.

Der Wettbewerb soll dazu beitragen, vorbildhafte Beteiligungsprozesse von Bürger*innen sichtbar zu machen und die Qualität politischer Lösungsfindungsprozesse weiter zu steigern. Der Wettbewerb richtet sich an Verwaltungen und öffentliche Unternehmen, die Bürger*innenbeteiligungen im Themenbereich des Bundesumweltministeriums institutionalisiert haben und Beispiele für gelungene partizipative Praxis bieten. Die Wettbewerbsbeiträge sollen als dauerhafte Prozesse angelegt sein, in denen Leitbilder erarbeitet, konkrete Maßnahmen zu umweltpolitischen Problemstellungen formuliert oder Gesetzgebungsverfahren mitgestaltet werden können. Im letzten Jahr wurde beispielsweise das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg für seine Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung am integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg [IEKK] ausgezeichnet. Ein weiteres Beispiel ist die Stadt Gunzenhausen, die sich in einem Bürgerbeteiligungsverfahren dazu entschied, die Altmühl wieder in ihr ursprüngliches Flussbett zu verlegen, um eine für alle Bewohner*innen akzeptable Lösung für den Hochwasserschutz zu finden. Dadurch wurde gleichzeitig ein naturnaher Erholungs- und Freizeitraum geschaffen.

Unterschieden nach Akteursgruppen gliedert sich der Wettbewerb in die drei Kategorien »Verwaltung« »öffentliche Unternehmen« und »Bürgerinnen und Bürger«. Wettbewerbsbeiträge können bis zum 15. Oktober 2019 eingereicht werden.

Die Einreichungen werden von einer interdisziplinären Jury in zwei Auswahlrunden bewertet, die sich aus Expert*innen, Bürger*innen sowie Pat*innen aus den Gewinner-Projekten des letztjährigen Wettbewerbs zusammensetzt. Unterstützt wird die Expert*innenenjury von einer Bürger*innenjury. Bürger*innen sind zudem eingeladen, aus ihrer Sicht vorbildliche Bürgerbeteiligungsprozesse für die Teilnahme am Wettbewerb zu nominieren.

Zusätzlich zu den drei genannten Kategorien kann die Jury zwei Sonderpreise in den Kategorien »Innovation« und »Kooperation« vergeben. Die Gewinner*innen werden im Februar 2020 im Rahmen einer hochkarätig besetzten Fachtagung ausgezeichnet werden.

Die Expert*innenjury setzt sich wie folgt zusammen:

- Prof. Dr. Moreen Heine, Universität zu Lübeck

- Prof. Dr. Hans Lietzmann, Bergische Universität Wuppertal

- Prof. Dr. Ines Mergel, Universität Konstanz

- Prof. Dr. Patrizia Nanz, IASS Potsdam

- Prof. Dr. Jens Newig, Leuphana Universität Lüneburg

- Hanns-Jörg Sippel, Stiftung Mitarbeit

- Jörg Sommer, Deutsche Umweltstiftung

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

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