Dienstag, 23. Februar 2016

Tjaden tappt (98)

Der liebe F. J. Wagner. 
Liebe Bild-Zeitung,

täglich, außer sonntags, wirst du auf Seite 2 gequält von einem 72-Jährigen, der am 7. August sicherlich auch noch 73 wird, um dich weiter zu quälen. Der schreibt Briefe an den "lieben Minirock", an das "liebe Brandenburger Tor" und gestern sogar an den "lieben Freistaat Sachsen". Jeder Brief endet mit "Herzlichst F. J. Wagner", denn wer bindet schon gern jedem "Bild"-Leser auf die Nase, dass er den gleichen Vornamen hat wie der "liebe tote Strauß" aus dem "lieben Freistaat Bayern". Da fasst man sich doch lieber kurz.

Aber, du liebe "Bild"-Zeitung, obwohl du täglich auf Seite 2 von diesem "lieben Franz Josef Wagner" gequält wirst, liegt du im Burgdorfer Netto-Markt immer ganz entspannt im untersten Zeitungs- und Zeitschriftenregal - und das auch noch völlig friedlich neben der "lieben Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" und neben der "lieben Neuen Presse", die dort wie du von morgens bis abends liegen, weil die "lieben Kundinnen und Kunden" lieber Käse kaufen als Käse zu lesen. 

Morgen, liebe "Bild"-Zeitung, wirst du schon "liebes Altpapier" sein, gebündelt in einem "lieben Container", der nie wieder so leer sein wird wie gestern noch. Vielleicht hast du heute Nacht "lieben Beischlaf" mit der "lieben Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" und der "lieben Neuen Presse", denn im Burgdorfer Netto-Markt wird viel zu selten Liebe gemacht.

Herzlichst
Heinz-Peter Tjaden   


Samstag, 20. Februar 2016

Tjaden tappt (97)

Gute Flugeigenschaften im
Kindle-Shop. 
Über Nacht unter den Top 100

19. Februar 2016. Meine Broschüre "Wenn Zeitungsenten abheben" gibt es erst seit gestern als e-book im Kindle-Shop - und belegt unter den Veröffentlichungen, die sich mit der Justiz und mit verwandten Themen beschäftigen, bereits Platz 21. Hier klicken Die Print-Ausgabe gibt es schon länger, wird aber von den Medien verschwiegen. Was man mit schlampigem Journalismus anrichten kann, ist wohl zu peinlich. Dass sogar Staatsanwälte gelegentlich nicht die Wahrheit sagen, möglicherweise ebenfalls. 

Bestell-Positives kann ich auch über mein Mathe-Bilderbuch für Kinder, das die damals achtjährige Sarah Kodritzki aus Lübeck illustriert hat, berichten. "Wenn Zahlen Streit bekommen" hält sich als e-book seit Wochen unter den Top 100 im Kindle-Shop, Kategorie Mathematik. Hier klicken

"Tjaden tappt durch den Altkreis Burgdorf" hinkt noch hinterher. Wegen der Gründe tappe ich im Dunkeln. Hier klicken  Wie bei "Ich packe mein Buch". Vielleicht hätte ich bekanntere Persönlichkeiten als Peter Hahne, Kolumnist der "Bild am Sonntag", oder Alice Schwarzer auf die ironische Schippe nehmen sollen. Hier klicken 

E-book-mäßig endet mein Lebensjahr also heiter bis wolkig, morgen beginnt ein neues.

Dritte Auflage der Print-Ausgabe

20. Februar 2016. Heute Morgen habe ich die 3. aktualisierte Auflage von "Zwei Schweinchen und ein Anzeiger für Burgdorf" ins Netz gestellt. Titel: "Flieg, Zeitungsente, flieg" Hier klicken   

Mittwoch, 17. Februar 2016

Tjaden tappt (96)

Vergeblicher Anruf bei Anjas. 
"Frankfurter Neue Presse" reagiert auf meinen Tipp/Die Stadt Neu-Isenburg auch

Bei meinem 92. Tappen durch den Altkreis Burgdorf habe ich über ein Firmengeflecht berichtet, das nur eine Aufgabe hat: Geld aus einem englischen Steuerparadies in deutsche Häuser stecken, die so lange vergammeln, bis sie wieder abgestoßen werden. Die Mieter werden abgezockt. 

Als Firmensitze sind im Handelsregister schon viele Adressen angegeben worden. Keine stimmte. Bis die Spur in die Kurt-Schumacher-Straße 11 in Neu-Isenburg führte. Ich gab der Stadt einen Tipp, die "Frankfurter Neue Presse" rief mich an - und berichtete heute.

Meine jüngsten Berichte auf heinzpetertjaden.wordpress.com über Anjas Erste Property etc. hatten zu wütenden Kommentaren geführt, die angeblich von der Sekretärin des Anjas-Geschäftsführers stammten. In Wirklichkeit war der Kommentator aber wohl nur ein "Trittbrett-Fahrer", der meinte, mir etwas am Zeug flicken zu können. Wie das einige Leute schon seit Jahren in anonymen blogs und anonymen Briefen versuchen.

Dass die "Frankfurter Neue Presse" ebenfalls festgestellt hat, dass die Handelsregister-Eintragungen von Anjas Erster Property gar nicht stimmen, wundert mich keinesfalls.

Der Klick zum Bericht der "Frankfurter Neuen Presse" 

Dienstag, 16. Februar 2016

Tjaden tappt (95)

Bei wem sind seine Gedanken?
Kein Papst ist ohne Frau ausgekommen/Jesus auch nicht

Papst Johannes Paul II. hatte eine Freundin. Enthüllt heute Abend arte in einer BBC-Dokumentation. Das Mädel hieß Anna-Teresa Tiemienycka, dem der oberste Katholik über 100 Briefe schrieb. Gemeinsam Urlaub machten sie auch. Ein anderer Papst war sogar verheiratet, enthüllte ich schon vor längerer Zeit. Hier klicken 

Der Vatikan hat zwar bereits dementiert, aber nur die BBC-Behauptungen, meine nicht. Deshalb hatte gestern ein mir sonst nicht gewogener Kommentator Recht, als er in einer seiner fast 50 Meinungsäußerungen feststellte, dass es besser sei, meine Seiten zu lesen als "Bild".

Deshalb sei hier festgehalten: Kein Papst kommt ohne Frau aus, niemand ohne www.burgdorferkreisblatt.de. Auch Jesus ist selbstverständlich verheiratet gewesen. Sonst hätte er nie so viel Kluges sagen können. Wurde ihm alles eingeflüstert. Von Maria Magdalena, die Jesus lieber war als seine Mutter. Seine Mutter herrschte Jesus bei der Hochzeit von Kanaan an, als sie noch ein Gläschen Wein trinken wollte, die Fässer jedoch leer waren, Maria Magdalena herrschte er nie an, weil Ehemänner sich so etwas gar nicht trauen, Söhne aber sehr wohl, wenn sie ein gewisses Alter erreicht haben. 

Außerdem: Wenn der Vatikan etwas dementiert, ist es meistens wahr. Beispiele: Die Erde ist doch keine Scheibe. Sie ist auch keinesfalls der Mittelpunkt des Universums. Obst wird auch nicht von Schlangen angeboten, die meisten Obstverkäuferinnen sind sehr nett.


  

Samstag, 13. Februar 2016

Tjaden tappt (94)

Die Akte Tjaden...
Die Wahrheit ist manchmal ein stumpfes Schwert

Da mein Beitrag "Tjaden tappt (92)" immer noch zu den beliebtesten Posts auf diesen Seiten gehört und gestern auf wüste Weise anonym kommentiert worden ist, erzähle ich diese Geschichte. Der anonyme Kommentator behauptet, ich sei dement, Anjas Erste Property werde ein Opfer von mir, ich hätte bei der Stadt Neu-Isenburg einen Handelsregister-Auszug angefordert, der erst in Offenbach angefordert werden müsse und nun wolle ich die Gebühren dafür nicht bezahlen. Diese anonymen Kommentare habe ich nicht veröffentlicht, sie sind aber gespeichert. Derartige Beschimpfungen sind für mich nichts Neues. Sie sind sogar angekündigt worden. Dazu später.


Die Stadt Neu-Isenburg hat am 8. November 2015 eine Mail von mir bekommen. Ich schilderte meine Erkenntnisse über Anjas Erste Property, deren Mutter auf der Isle of man sitzt und dort Geld einsammelt für den Häuserkauf in Deutschland. Diese Geschäfte erledigen mehrere Firmen, die sich Anjas Erste Property, Anjas Zweite Property, Beates Erste Property, Beates Zweite Property etc. nennen. Alle haben den gleichen Geschäftsführer, der alle paar Jahre ersetzt worden ist. Die Firmensitze wechselten in den vergangenen Jahren zwischen Wuppertal und Frankfurt. Die vorletzte Adresse war die Kennedyallee 102 in Frankfurt. Der Südwestfunk und ich stellten 2013 fest, dass es die Anjas und Beates dort gar nicht gibt. 


Meine Spur führte anschließend in die Kurt-Schumacher-Straße 11 in Neu-Isenburg. Dort waren Briefkästen aufgehängt worden. Also fragte ich am 8. November 2015 die Stadt Neu-Isenburg, ob man diese Firmen kenne. Meine Frage, gespickt mit Informationen, wurde als Bitte um eine Firmenauskunft gewertet. Bevor ich die bekommen sollte, sollte ich 15 Euro an die Stadtkasse überweisen. Meine Frage wurde nicht beantwortet. Deshalb bekam die Stadt Neu-Isenburg am 8. Dezember 2015 eine zweite mail von mir. Darauf wurde mit einer ersten Mahnung reagiert. 


An meinem dritten Informations-Versuch beteiligte ich auch eine Lokalzeitung aus dem Rhein-Main-Gebiet. Ein Redakteur rief mich deswegen vorgestern an, dann konfrontierte er die Stadtverwaltung mit meiner Geschichte, worauf ich einen Anruf des Ordnungsamtes aus Neu-Isenburg bekam. Die Forderung werde storniert, hieß es, meinen Hinweisen werde nachgegangen. Es handele sich um ein Missverständnis.

Polizeibeamte dringen mit Gewalt in
meine Wohnung ein - Figuren aus
dem Setzkasten fallen herunter.

Damit sind wir wieder bei dem anonymen Kommentator. Im Netz kündigte ein Polizeibeamter aus Wilhelmshaven an: "Hier entsteht demnächst ein Blog, in dem für Aufklärung gesorgt werden wird. Dem Leser werden interessante Möglichkeiten geboten, sich ein Bild von einem Herrn machen zu können, der sich öffentlich in schändlicher Art und Weise zu gewissen Themen äußert. Sein einziges Ziel ist die öffentliche Diffamierung von Personen, mit denen er in der jüngeren oder ferneren Vergangenheit zu tun hatte. Speziell hat Herr Heinz-Peter Tjaden ein Problem mit behördlichem Handeln. Verschont von seinem Treiben bleiben aber auch nicht ehemals kontoführende Stellen, ehemalige Vermieter, Regionale Politiker, Unternehmer, Tageszeitungen und andere behördliche Institutionen wie Ordnungsämter, Jugendämter, Gerichte und Staatsanwaltschaften."


Diesen Seiten gab dieser Polizeibeamte am 28. Juli 2015 den Titel "Die Akte Tjaden". Erwähnt wurden als Opfer meines "schändlichen Tuns" auch "ehemalige Vermieter", also Anjas Erste Property, denn ich habe in Wilhelmshaven in einem Haus gewohnt, das ab 1. April 2007 bis vermutlich 2013 Anjas gehörte.


Ich entdeckte diese Seiten ein paar Wochen später, weil eine Bekannte von mir unter anonymen Internet-Veröffentlichungen zu leiden hatte, in denen auch ich erwähnt werde. Die Wilhelmshavener Polizei sorgte umgehend für eine Löschung der "Akte Tjaden", die bis dahin von rund 300 Leserinnen und Lesern aufgerufen worden war.


Wer ist dieser Polizeibeamte? Im Auftrag des Wilhelmshavener Jugendamtes drang er am 17. Juni 2013 gegen 21.40 Uhr in meine damalige Wohnung ein, weil mein Patensohn bei mir vermutet wurde. Er und sein Kollege nannten sich Wiegand und Schweiger, diese Namen waren falsch. Im Internet und in einer Broschüre berichtete ich über meine Versuche, Licht ins Dunkel dieser illegalen Jugendamts-Aktion zu bringen. 


Das dankten mir die beiden Polizeibeamten mit einem Strafantrag wegen Verleumdung. Die Verhandlung fand am 2. September 2014 vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht statt. Die Polizeibeamten belogen das Gericht mit einem Gleichmut, der mich erschreckte. Sie hätten sich vor der Wohnungsdurchsuchung bei mir vorgestellt. Auch der Grund für die Durchsuchung sei mir genannt worden. Die für die Durchsuchung verantwortliche Jugendamtsmitarbeiterin, die während dieser Aktion schweigend vor meiner Tür gestanden hatte, bekam im Namen des Oberbürgermeisters ein Aussageverbot. Meine Proteste dagegen wurden von der Stadt Wilhelmshaven abgewimmelt. Das Wilhelmshavener Amtsgericht verurteilte mich wegen übler Nachrede, die Richterin nannte das Aussageverbot für die Jugendamtsmitarbeiterin in ihrem schriftlichen Urteil "Beweisverkürzung", auf Deutsch: Behinderung der Justiz. Beim Oldenburger Landgericht legte ich Berufung ein, das Verfahren wurde auf Kosten des Staates eingestellt.


Außerdem hatte der Polizeibeamte, um den es hier geht, gegen mich einen Zivilprozess angestrengt, den ich im Dezember 2014 verlor. Sein Kollege log als Zeuge. Er behauptete sogar, vor meiner Tür hätten am 17. Juni 2013 nicht nur die beiden Polizeibeamten und die schweigende Jugendamtsmitarbeiterin gestanden, sondern auch der Vater meines Patenkindes und sein Fahrer. 


Nach der Verhandlung fragte ich auf schriftlichem Wege das Wilhelmshavener Jugendamt, wie dieser Fahrer hieß. Diese Auskunft wurde mir verweigert. Er sei kein "Verfahrensbeteiligter". Da wusste ich allerdings schon, dass weder der Vater noch der Fahrer nach ihren eigenen Angaben vor meiner Tür gestanden hatten, während die Polizeibeamten mit Gewalt in meine Wohnung eindrangen. 


Wenn es nun um den anonymen Kommentator von gestern geht. Welche Vermutung haben Sie? Meine Broschüre über diese Jugendamts-Aktion ist übrigens auf Initiative dieses Polizeibeamten verboten worden. Nur noch dieser Hinweis: Wird man wegen Verleumdung verklagt, gilt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht. Es gilt die umgekehrte Beweislast. Ich hätte beweisen müssen, dass ich die Wahrheit berichte. Das ist mir ohne Aussage der schweigenden Jugendamtsmitarbeiterin unmöglich gewesen.


Nach der Wohnungsdurchsuchung: Höhnisches Gelächter bei Anruf des Wilhelmshavener Jugendamtes Hier klicken 


"Frankfurter Neue Presse" berichtet über Anjas Erste Property Hier klicken  

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