Samstag, 4. Juli 2020

Tjaden tappt (515)

Mike schnitzt sich einen
Abstandshalter.
Locker bleiben in der Corona-Bewährungsprobe

Beim Lesen der Corona-Regeln sollte man locker bleiben. Zumal es auch Fortschritte gibt. Immerhin unterscheiden jetzt die ersten Bundesländer zwischen drinnen und draußen, da die Ansteckungsgefahr an der frischen Luft wesentlich geringer ist als in Gebäuden, wird draußen mehr erlaubt. 

In Mecklenburg-Vorpommern scheinen die Unterschiede bei der Luftqualität besonders groß zu sein. Drinnen dürfen sich 200 versammeln, draußen 500. In Niedersachsen sind die Qualitätsunterschiede wohl wesentlich geringer. Deshalb sind es immer höchstens 500, die an Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Wer sitzt, muss allerdings drinnen keine  Mund-Nase-Bedeckung mehr tragen.  Darüber dürften sich besonders Gefängnisinsassen freuen. 

Damit niemand auf die Idee kommt, mit dem eigenen Gartenstuhl ins Kino, in die Oper oder ins Theater zu gehen, ist bei jeder Veranstaltung eine feste Bestuhlung vorgeschrieben. Auch bei der Bestuhlung gibt es natürlich Unterschiede. In Hamburg schützen Stühle wesentlich besser vor dem Corona-Virus. Deswegen beginnt das Veranstaltungsverbot dort drinnen nicht bei 501, sondern bei 651 und draußen bei 1001.

Wird eine Veranstaltung so schlecht besucht, dass nicht einmal 11 kommen, darf die Abstandsregel in Niedersachsen missachtet werden. Merken müssen Sie sich auch das nicht, denn demnächst sollen neue Regeln bekannt gegeben werden. Locker bleiben!

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