Donnerstag, 20. August 2020

Tjaden tappt (532)

Jugendamt Münster-
Kinderhaus 2010
Foto: Heinz-Peter Tjaden
Vor zehn Jahren und jetzt in Münster-Kinderhaus

Nun sitzt auch die Mutter des Hauptbeschuldigten Adrian V. (27)  in U-Haft. Gegen die Freundin des 27-Jährigen wird ermittelt. Über die hat das Jugendamt von Münster Stunden vorher noch in einem Interview mit den "Westfälischen Nachrichten" gesagt: "Gegen die lag nichts vor." 

In einer Laube in Münster-Kinderhaus werden Kinder missbraucht. Dazu gehört auch der Sohn (10) von Adrian V. Mutter, Vater und Sohn leben unter einem Dach. Die Polizei wird Monate brauchen, um die Dateien auszuwerten. Was sich die Beamten ansehen müssen, geht weit über die Grenzen ihrer Vorstellungskraft hinaus. Immer mehr Mitglieder des Kinderporno-Ringes fliegen auf. Jetzt eins aus Saarbrücken. 

2015 findet ein Verfahren vor dem Familiengericht in Münster statt. Es geht um den Sohn von Adrian V., der inzwischen zwei Mal wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie vorbestraft ist. Das Gericht meint, dass die Freundin des 27-Jährigen in der Lage sei, das gemeinsame Kind vor Adrian V. zu schützen. Der Zehnjährige wird nicht angehört. Er wird seinem Schicksal überlassen. 

In einem Artikel über diesen Skandal wird Münster-Kinderhaus dieser Tage von der Wochenzeitung "Die Zeit" in Kinderborn umgetauft. Die Autorin macht sich Gedanken darüber, warum Laubenpieper nicht mitbekommen, was in ihrer Siedlung geschieht. Und warum bekommen Jugendämter und Familiengerichte nicht mit, was geschieht?

Ich kenne das Jugendamt Münster-Kinderhaus. 2010 schaltet mich eine Mutter ein, die um ihre beiden Kinder kämpft. Das Jugendamt lehnt ein Gespräch mit mir ab, das Familiengericht will mich nicht als Beistand der Mutter dulden. Begründung: "Herr Tjaden berichtet im Netz über diesen Fall." Andere Gerichte lassen mich jedoch als Beistand zu. Vor dem Verwaltungsgericht Münster weise ich dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes Münster-Kinderhaus die Fälschung der Gefährdungsmeldung nach, mit der dieser Fall ins Rollen gebracht worden ist. Kümmert die Richterin nicht. Die Familienrichterin erwartet von der Mutter ein anderes Verhalten, da sie doch aus Chile stamme. Die Mutter stammt aus Costa Rica. 

Das Jugendamt Münster-Kinderhaus bevorzugt unablässig den deutschen Vater der Kinder.  Wenn er seine ehemalige Freundin in Münster-Kinderhaus besucht, ist das in Ordnung, besucht sie ihren ehemaligen Freund, gibt es Ärger mit dem Jugendamt. Die Geschwister sind seit 2009 getrennt. Der Junge lebt beim Vater. Obwohl ich bis heute eine allumfassende Vollmacht der Mutter habe, verrät mir niemand, wo sich die Schwester des inzwischen Dreizehnjährigen befindet. Die Mutter weiß das auch nicht.  Der Junge vermisst seine Schwester. 


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