Das oberste Landesgericht lehnte den Antrag auf einstweilige Anordnung als unbegründet ab. „Im Rahmen der Folgenabwägung“ könnten die Corona-Regelungen kurzfristig nur dann außer Kraft gesetzt werden, wenn die Gründe dafür „besonderes Gewicht“ hätten und als unabweisbar erschienen.
msn-Nachrichten 18. April 2020
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben rund 50 Menschen in Stuttgart an einer ihnen zunächst untersagten Demonstration teilgenommen. Die Stadt sah sich durch den Richterspruch veranlasst, das von ihr erlassene Verbot des Treffens am Samstag auf dem zentralen Schlossplatz zurückzunehmen. Unter der Beachtung eines Abstandes von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern und einer Distanz zu Passanten von 2 Metern könne die Versammlung am Samstagnachmittag stattfinden, teilte die Stadt mit. Ein Privatmann hatte die Demonstration gegen die Einschränkung der Grundrechte in der Corona-Krise mit maximal 50 Teilnehmern angemeldet. Die Demonstration lief friedlich ab.
dpa 18. April 2020
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die vom Senat zur Eindämmung der Corona-Pandemie aufrechterhaltene Schließung von Läden mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche für unzulässig erklärt. Damit ist ein wichtiges Kriterium der Corona-Eindämmungsverordnung des Senats vorerst ungültig. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss habe das Gericht einem Eilantrag eines Sportgeschäfts in der Hamburger Innenstadt stattgegeben, teilte ein Sprecher mit. Der Senat habe aber bereits Beschwerde dagegen beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingereicht und beantragt, dass es bis zu einer Entscheidung bei der Regelung bleiben solle.
NDR 22. April 2020
taz, 26. April 2020
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht abgelehnt. Zwei Privatpersonen hatten sich ans Gericht gewandt, um die Verordnung, die seit Montag gilt, zu kippen.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die generelle Quarantänepflicht für Menschen einstweilig außer Vollzug gesetzt, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen. Das teilte die Justizbehörde gestern Abend mit. Die Entscheidung bezieht sich auf einen Paragrafen der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vom 8. Mai. Der Beschluss sei unanfechtbar.
Die Richter gaben damit dem Eilantrag des Eigentümers eines Ferienhauses in Schweden statt. Nach seiner Wiedereinreise muss der Mann nun nicht in die eigentlich vorgeschriebene vierzehntägige Quarantäne für Auslandsrückkehrer. Einzige Ausnahme von der Quarantäne-Regelung waren bisher Menschen, die mit einer Ausnahmegenehmigung einreisen, etwa Berufspendler.
tagesschau, 12. Mai 2020
Gastronom scheitert wohl mit Klage
Die erste Klage in Niedersachsen auf Schadenersatz wegen der coronabedingten Restaurantschließungen im März und April hat offenbar wenig Aussicht auf Erfolg. Ein Gastronom hat das Land auf Schadenersatz verklagt, weil er im Zuge der Infektionsschutzmaßnahmen, die die Landesregierung wegen der Corona-Pandemie angeordnet hatte, sein Lokal schließen musste.
NDR, 26. Juni 2020
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Corona-Beschränkungen für das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Land Nordrhein-Westfalen hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen - ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
ntv, 6. Juli 2020
Steuernachzahlung wegen Kurzarbeitergeld?
Rund sieben Millionen Menschen befinden sich wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit. Und als wäre das nicht genug, müssen sie nächstes Jahr eine extra Steuererklärung machen. Denn Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, genau wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld. Aber all das gilt als Einkommen und wird also auf den Steuersatz angerechnet. Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine erklärt das Prinzip des sogenannten Progressionsvorbehalts. "Ein furchtbarer Begriff", räumt er ein, "aber Progression heißt ja Steigerung, das steckt da drin. Und es steigt schlichtweg der Steuersatz."
tagesschau, 20. Juli 2020
Wer in Corona-Zeiten essen geht, hat das schon verinnerlicht: Man hinterlässt Namen, Anschrift und Telefonnummer. Die Corona-Verordnungen der Länder verlangen, dass die Restaurants die Angaben sammeln, damit Gesundheitsämter später mögliche Ansteckungsketten nachvollziehen können.
Die Daten würden nur im Falle einer Corona-Infektion verwendet, heißt es oft auf den Bögen. Doch es sind mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen auch die Polizei für ihre Ermittlungen auf Gäste-Listen zugegriffen hat - in Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern etwa. Der Gaststättenverband Dehoga befürchtet deshalb, dass es auch zu Konflikten zwischen Restaurantbetreibern und Gästen kommt, wenn die befürchten müssen, dass ihre Daten schnell bei der Poizei landen.
Volle Erstattung des Reisepreises bei Gefahr im Verzuge
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises verpflichtet ist, wenn ein Kunde die gebuchte Reise vor Reiseantritt storniert und zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Corona-Virus im Reisegebiet bestand. (Amtsgericht Frankfurt a. M., Urt. v. 11. 8. 2020, Az.: 32 C 2136/20 (18)).
Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen, 11. August 2020
Juristisches Tauziehen um Demo in Berlin
28. August 2020. Die Berliner Polizei geht gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor, die Demonstration gegen die Corona-Politik zu erlauben. Sie legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Begründung der Polizei werde noch bis 18.30 Uhr nachgereicht, hieß es. Dann erhalten die Veranstalter der Demonstration noch einmal Gelegenheit zu einer kurzen Stellungnahme. Voraussichtlich will das OVG noch heute Abend seine Entscheidung verkünden.
Sollte das OVG die Aufhebung des Demonstrationsverbots bestätigen und damit den Veranstaltern Recht geben, wäre diese Entscheidung rechtskräftig. Die Polizei hätte dann keine Möglichkeit mehr für einen Einspruch. Würde das OVG hingegen die Entscheidung der ersten Instanz aufheben und der Polizei mit ihrem Verbot Recht geben, könnten die Anmelder der Demonstration kurzfristig noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen.
Gericht kippt Sperrstunde in Berlin
Wie Anwalt Niko Härting am Freitag auf B.Z.-Anfrage bestätigte, sei es ab sofort sechs Berliner Bars erlaubt, auch nach 23 Uhr geöffnet zu sein. Jedoch darf ab diesem Zeitpunkt kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.
Berliner Zeitung, 16. Oktober 2020
Die nächste Niederlage
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die strengen Corona-Vorschriften für Menschen, die nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen teilweise außer Vollzug gesetzt. Es sei nicht mit höherrangigem Recht vereinbar, wenn Einreisende aus Risikogebieten einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, während dies von Studierenden oder Berufspendlern aus Risikogebieten nicht verlangt werde. Ein sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung sei nach Ansicht des Gerichts nicht überzeugend dargelegt worden. Der Beschluss sei unanfechtbar. Geklagt hatten zweit Hoteliers.
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits am Wochenende angekündigt, die Einreise-Regeln ab morgen zu lockern. Bislang mussten Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten einen negativen Corona-Test vorlegen und zudem in eine fünftägige Quarantäne, die durch einen zweiten Test abgekürzt werden konnte.
tagesschau, 20. Oktober 2020
Kein Rechtsanspruch auf Präsenzunterricht
Schülerinnen und Schüler, die kurz vor einem Abschluss stehen, haben einem Gerichtsbeschluss zufolge aktuell keinen Anspruch auf Präsenzunterricht. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) wies eine entsprechende Beschwerde eines Schülers zurück, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Angesichts des gewichtigen öffentlichen Interesses an der Bekämpfung der Corona-Pandemie sei es den Schülern von Abschlussklassen zuzumuten, auch bei unbestrittenen technischen Schwierigkeiten via Schulcloud zu lernen. Zumal es gerade für Abschlussklassen ein besonderes Konzept gebe, bei dem das Lernen zuhause mit Präsenzunterricht kombiniert werde.
dpa, 4. Februar 2021
Verfassungsgerichtspräsident betont Rolle des BundestagesDer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat die Rolle des Bundestags in der Corona-Krise betont. "Die wesentliche Entscheidungen müssten vom Parlament getroffen werden", sagte er der "Rheinischen Post". Zwar seien Krisen in ihrem frühen Stadium die Stunde der Exekutive, ab einem bestimmten Zeitpunkt habe aber "der Gesetzgeber der Exekutive genauere Handlungsanweisungen zu geben". Je wichtiger die betroffenen Rechtsgüter seien, desto stärker sei der Gesetzgeber zur Entscheidung berufen.
Seit Monaten kritisieren Abgeordnete der Opposition in Bund und Ländern, dass Parlamente bei zentralen Entscheidungen der Pandemie-Bekämpfung keine große Rolle spielen.
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