Montag, 24. Februar 2020

Tjaden tappt (438)

Jetzt kommt "Altkreis-Blitz" mit Dr. Frankenheim

18. Dezember 2019. Dass mein blog dem "Altkreis-Blitz" ein Dorn im Kopieren-/Einfügen-Auge ist, verstehe ich allzu gut. Glaubt man dem Geschäftsführer Bastian Kroll, ist seine Leserzahl in den vergangenen Wochen auf ein Drittel gesunken, meine wächst weiter. Die Zahl der Deutsch-Fehler wird im "Altkreis-Blitz"-Impressum leider nicht angegeben. Sie ist auf jeden Fall gestiegen. 

Dass mir nun aber Bastian Kroll einen Dr. Frankenheim auf den Hals schickt, verstehe ich weniger gut. Dieser Hamburger Rechtsanwalt verlangt von mir 1619,72 Euro (davon 149,50 Euro Anwaltskosten), weil ich dem "Altkreis-Blitz" fünf Fotos gestohlen haben soll. Allerdings nennt Dr. Frankenheim in seinem Schreiben keine Rechtsgrundlage für dieses teure Ansinnen. Verständlich. Die gibt es nämlich gar nicht. Dr. Frankenheim fügt auch keine Vollmacht bei. Was dringend erforderlich wäre. 

Der "Altkreis-Blitz" ist auch Mitglied im Stadtmarketing-Verein Burgdorf. Den werde ich heute noch informieren.

Geteilte Fotos-doppelte Einnahmen?

4. Januar 2020. Heute Morgen ist mir so ein Gedanke durch den Kopf geschossen: Hätte ich die Forderung von Copytrack, erhoben im Namen von Bastian Kroll, eigentlich schon begleichen müssen? Hätte ich. Gestern. Bastian Kroll ist übrigens auch bei Facebook vertreten. Nicht sehr erfolgreich. Aber immerhin können dort seine Fotos geteilt werden. D. h.: Jede und jeder darf sie weiterverbreiten. Und sobald das jemand gemacht hat, meldet sich Copytrack und irgendwann Dr. Frankenheim? Natürlich nicht. Das geschieht nur mir. Der Grund ist leicht zu erraten.

Die nächste Frist

24. Januar 2020. Seriöse Anwälte kündigen Schritte an und setzen Fristen. Verstreicht die Frist, wird der angekündigte Schritt getan. Doch der Copy-Track-Anwalt von "Altkreisblitz"-Geschäftsführer Bastian Kroll schickt mir heute per mail-Anhang ein Schreiben mit neuer Frist (3. Februar 2020). Außerdem schreibt er: "Einen vollständigen Zahlungsausgleich konnten wir bislang nicht feststellen." Merke: Es gibt auch keinen unvollständigen Zahlungsausgleich...

Einmaliges Angebot

24. Februar 2020. Schreibfaul ist der Hamburger Anwalt des "Altkreisblitz"-Herausgebers Bastian Kroll nicht. Im Gegensatz zu seinem Mandanten begnügt der sich nicht mit kopieren/einfügen, der lässt sich jedes Mal einen neuen Text einfallen. Heute hat er mir ein "einmaliges Ratenzahlungsangebot" gemacht, ich soll ab dem 5. März 2020 549 Euro im Monat zahlen. Von mir aus kann dieses Angebot auch zweimal werden. Ich antworte sowieso nicht. 

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