Vorläufiges Machtwort. |
"Bild" darf nicht mehr "in einer diesen durch Nennung seines Namens und Veröffentlichung seines Bildnisses identifizierbaren Weise" über den ehemaligen Nationalspieler Christoph Metzelder berichten. Hat jetzt das Kölner Landgericht in einer einstweiligen Verfügung entschieden. Dagegen will "Bild" klagen.
Diese einstweilige Verfügung wird sicherlich auch anderen Medien erst einmal eine Warnung sein. Und wie sieht es mit den Staatsanwälten aus? Werden die auch vorsichtiger?
In einer Pressemitteilung vom 4. September 2019 hat die Staatsanwaltschaft von Hamburg alle Medien darüber informiert, was Christoph Metzelder vorgeworfen wird. In durchaus identifizierbarer Weise, es sei denn die Staatsanwaltschaft von Hamburg präsentiert irgendwann mehrere weitere ehemalige Nationalspieler, die ebenfalls Christoph Metzelder heißen. Zuständig ist jetzt übrigens die Staatsanwaltschaft von Düsseldorf. Es müssten inzwischen also Christoph Metzelders sein, die im Zuständigkeitsbereich dieser Staatsanwaltschaft wohnen.
Wenn ein Fall sonderbar ist, wird er wahrscheinlich zwangsläufig immer sonderbarer. Wenn sich ein Krimi-Autor den Anfang dieser Geschichte ausdenken würde, bekäme er wahrscheinlich sein Manuskript sofort wieder zurück. Begründung: "Ein sehr prominenter Mann schickt seiner Freundin schweinische und dazu auch noch strafbare Fotos, die sie einer Freundin zeigt, die darüber eine Freundin informiert, die damit zu einer großen Zeitung geht. Die Zeitung schaltet die Polizei ein. Darüber freut sich die Polizei dermaßen, dass die Zeitung dabei sein darf, als dieser prominente Mann festgenommen wird. Die Zeitung darf sogar ein Video drehen. Wie bescheuert ist das denn?"
Das Landgericht in Köln hält sich in seiner Entscheidung an die Gesetze. Das zumindest ist neu in diesem Fall und gar nicht bescheuert. Möge "Bild" mit ihrer Klage scheitern...
Siehe auch: Musterbeispiel Staatsanwaltschaft Hannover: Immer ein Doppelgänger verfügbar
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