Dienstag, 22. Januar 2019

Tjaden tappt (363)

Wenn Rohde und
der "Anzeiger" gut
zusammenarbeiten.
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Neulich "Wahlbetrüger"

Eigentlich veröffentlicht der "Anzeiger für Burgdorf" Fake News nur im redaktionellen Teil:  Doch neulich tat´s Andreas Greulich. Der schrieb in einem Leserbrief: "Nur durch Abweichler, die teilweise - sogar gerichtlich bestätigt - als Wahlbetrüger bezeichnet werden dürfen, ist die jetzige Mehrheit im Rat zustande gekommen." Das war schon ziemlich entfernt von den Tatsachen, dem "Anzeiger" aber wohl noch zu dicht dran. Also dichtete die Redaktion diesem Brief die Überschrift "Mehrheit im Rat durch Wahlbetrüger" an. 

Nun ist das, was man sagen darf, nicht immer das, was man auch sagen sollte, aber das darf ein Gericht nicht kümmern. Kümmern muss es sich äußerungsrechtlich darum, ob jemand die Grenze zur Verleumdung überschreitet. Davor hat sich der Magazinmacher Paul Rohde (ehemals Ratsherr der CDU) schon immer gehütet. Dieser Mann erzählt entweder Märchen, damit er sich auf die Kunstfreiheit berufen kann, oder er vermischt Tatsächliches und Erfundenes so geschickt, dass ihm von Gerichten nicht beizukommen ist. So geschehen am 20. August 2018 vor dem Landgericht Hildesheim, das ein Urteil des Amtsgerichtes Burgdorf bestätigt hat. Rohde ist eine "noch zulässige Meinungsäußerung" bescheinigt worden.

Nicht zum ersten Mal zieht sich der "Anzeiger für Burgdorf" die Meinung von Paul Rohde als eigene Meinung an. Ansonsten tut man so, als sei man sich spinnefeind. Die Tarnung ist perfekt. Fliegt nur manchmal auf. Wie neulich wieder. Deshalb halten wir fest: Die so genannten "Abweichler" einfach so "Wahlbetrüger" nennen, darf niemand. Das wäre eine nicht mehr zulässige Meinungsäußerung. Weil die Begründung fehlt. Mag sie auch noch so fadenscheinig sein.

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