Der Einfall hat schon ein Cover. |
24. Februar 2018. Meine Sachen sind bereits gepackt. Da fällt mir der Anfang einer Geschichte ein. Ich lasse mir von der Bedienung M. einen Zettel und Kugelschreiber geben. Ich bringe den Anfang der Geschichte zu Papier.
Jemand musste die Akten vertauscht
haben, denn sonst wäre die Jugendamtsmitarbeiterin Tanja Printzen an
diesem Morgen nicht so früh aufgestanden, um die beiden
Polizeibeamten Christoph Baier und Rainer Wiegand zur Schule zu
begleiten, wo sie das falsche Kind aus einer Klasse holten.
4 b statt 4 d, das war ihr Fehler
gewesen. Holger statt Hannes auch. Das war ein Fehler, der vertuscht
werden musste, bevor die Eltern rebellisch wurden. Sie würden wissen
wollen, wo ihr Kind geblieben war. Warum es vertauscht wurde und was
das Jugendamt eigentlich mit seinen Akten tat, wenn es die dringend
erforderliche Förderung des hochbegabten Holger mit der Gefährdung
des Wohles von Hannes verwechselte.
Noch wusste Tanja Printzen weder Ausweg
noch Möglichkeit der Vertuschung. Sie ahnte zwar, dass sie zwei Wege
beschreiten musste, aber nicht welche. Das nagte an ihr. Ein
vertauschter Holger war zu verschmerzen, das ließe sich regeln, doch
ein zweiter Junge, der immer noch gefährdet war, das erforderte mehr
als Tanja Printzen sich in diesem Augenblick ausdenken konnte. Denn
das Wohl der Kinder lag ihr am Herzen. Kinder waren für sie mehr als
zwei Akten, die jemand falsch abgelegt hatte.
Ich zeige M. den Text. Sie sagt: "Für einen Mann haben Sie eine schöne Handschrift."
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24. Februar 2018. "Holger heißt gar nicht Hannes" gibt es nun auch als Print. Hier bestellen
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Rechtstipp, 21. März 2018
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Morast der möglichen Willkür
Doch bei noch nicht einmal 20 % der Inobhutnahmen durch die Jugendämter liegt auch nur der Verdacht auf Gewalt oder Missbrauch vor. Stattdessen werden in der überwältigenden Mehrzahl der Fälle die Kinder aus dem Familien gerissen, weil nach Meinung der Jugendämter die Eltern überfordert oder einfach nicht erziehungsgeeignet sind. Mit der Kaugummiformulierung „Kindeswohlgefährdung“ lässt sich nämlich alles und jedes begründen. Unser Rechtsstaat verlässt mit einer solchen Formulierungsvorgabe den Weg der berechenbaren Rechtssicherheit und begibt sich in den Morast der möglichen Willkür!
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