Freitag, 23. Oktober 2015

Tjaden tappt (60)

Das Regionshaus in Hannover.
Schmutziges Spiel des Veterinäramtes der Region Hannover

Fast 300 Euro Kosten soll ich schon tragen, seit heute sollen 517,68 Euro dazu kommen. Steht in einem Schreiben mit der Betreff-Zeile "Festsetzung von Zwangsgeld". Dabei beruft sich die Behörde auf Behauptungen, die der Burgdorfer Tierarzt S. "auf Nachfrage" des Veterinäramtes aufgestellt haben soll. 

In einer Antwort-mail habe ich dieser Behörde sofort klar gemacht, dass ich bei diesem schmutzigen Spiel nicht mitmachen werde und davon ausgehe, dass die S. untergeschobenen Behauptungen nicht stimmen, weil sie im krassen Widerspruch zu dem stehen, was mir dieser Tierarzt bei meinem ersten Praxisbesuch und zwei Tage später eine Mitarbeiterin von ihm am Telefon gesagt haben. 

Aber was erwarte ich eigentlich von einer Behörde, die bei mir erst den Eindruck erwecken lässt, der Tierschutzverein von Hannover stecke hinter der Beschlagnahme meines Hundes und dann der Polizei erzählt haben soll, man habe durch eines meiner Fenster ein unterernährtes Tier gesehen und müsse deshalb eingegreifen. Von Unterernährung meines Hundes ist auch nicht mehr die Rede, außerdem ist der zuständige Mitarbeiter des Veterinäramtes gegen eine Mitarbeiterin ausgetauscht worden. Durch mein Fenster hat am Tag der Beschlagnahme niemand etwas sehen können. Die Jalousien waren heruntergelassen.

Der Tierarzt S. soll gesagt haben, dass ich meinen Hund nicht habe wiegen lassen und dass ich zu einer "Futtermittelberatung" nicht erschienen sei. Bei meinem ersten Tierarztbesuch hat S. meinen Hund nicht gewogen, weil er ganz richtig feststellte, dass mein Jagdterrier nicht unterernährt ist, die behauptete und von mir angeblich versäumte "Futtermittelberatung" hätte so ausgesehen: "Bringen Sie doch einmal eine Dose Hundefutter vorbei. Dann schauen wir mal, ob etwas mit den angegebenen Kalorien nicht stimmt." Außerdem soll mich S. darauf hingewiesen haben, dass mein Hund "auf Medikamente gesetzt" werden müsse, weil er unter einer Schilddrüsenunterfunktion leide. 

Bei einem Telefongespräch mit einer Mitarbeiterin von S. ist aber nur die Rede davon gewesen, dass man "eine Kur probieren" könne, wenn ich das wolle, könne ich ja einmal ohne meinen Hund vorbeischauen und die Tabletten abholen. Da mein Hund kein einziges Symptom für eine Schilddrüsenunterfunktion hat, hielt ich das für überflüssig.

Das Veterinäramt der Region Hannover schließt nun messerscharf aus dem offenbar frei erfundenen Gespräch mit dem Burgdorfer Tierarzt S., dass ich mich auch weiterhin nicht an die Verfügung der Behörde halten werde. 

Ich habe vor dem Verwaltungsgericht in Hannover das Veterinäramt der Region Hannover verklagt. Falls der Burgdorfer Tierarzt S. als Zeuge geladen wird, könnte sich diese Behörde der Region Hannover so herausreden: "Wir haben nie behauptet, dass unsere Mitarbeiterin direkt mit dem Tierarzt gesprochen hat. Schließlich schrieb sie Herrn Tjaden nur: ´Wie mir die Tierarztpraxis auf meine Nachfrage mitteilte...`"

Noch mehr Probleme bekommt das Veterinäramt mit dem Vorwurf (soll mich 200 Euro kosten), ich hätte mich an die Anweisung "Die tierärztliche Behandlung ist binnen einer Woche an Hand einer Bescheinigung nachzuweisen." nicht gehalten. Bevor ich mich bei meinem ersten Tierarztbesuch von S. verabschiedet habe, fragte ich ihn: "Schreiben Sie an das Veterinäramt?" Seine Antwort: "Ich rufe die morgen an." 

Die Verfügung des Veterinäramtes der Region Hannover hatte ich bei diesem Besuch übrigens ebenso dabei, wie meinen Hund. S. behielt die Verfügung und schickte sie mir per Post zwei Tage später kommentarlos zurück.

Schlussbemerkung: Ich habe das Veterinäramt der Region Hannover auch um Auskunft darüber gebeten, was mein Hund bei der Einlieferung ins Tierheim Langenhagen-Krähenwinkel gewogen hat. Eine Auskunft bekam ich nicht...

Zum Beginn der Serie

Tjaden tappt (63): Das Ideal-Herrchen  

8 Kommentare:

  1. peter, wir haben die verfügung des veterinäramtes vom 23. 9. 2015 gelesen. darin steht, dass du den anweisungen des tierarztes folgen sollst. da der tierarzt gesagt hat, dass du nicht noch einmal mit hund in seiner praxis erscheinen musst, ist doch alles klar. kümmer dich nicht um den psychoterror des veterinäramtes. schönes we s. und k.

    AntwortenLöschen
  2. wie das veterinäramt der region hannover arbeiten auch wir, tanja und robert, rund um die uhr für dich. was mike und dir als nächstes blühen könnte, kannst du hier lesen. schönes we http://www.bild.de/regional/hannover/blindenhund/veterinaeramt-nimmt-bilder-den-hund-weg-34129902.bild.html

    AntwortenLöschen
  3. Du bist der Vorbestrafte und der Tierarzt Dr. S. aus Burgdorf dein Bewährungshelfer oder wie oder was? Eine Verfügung auf Basis einseitig eingeholter Infos, die dazu auch noch zweifelhaft sind, ist rechtsstaatlich betrachtet doch wohl mehr als bedenklich...Karl Hildebrandt

    AntwortenLöschen
  4. Die Festsetzung des Zwangsgeldes in Höhe von 400 Euro begründet das Veterinäramt der Region Hannover mit einem Verstoß gegen zwei Anordnungen aus der Verfügung vom 23. September 2015. Sie lauten: "Der Hund ist unverzüglich einem niedergelassenen Tierarzt vorzustellen und nach dessen Anweisung zu behandeln. Die tierärztliche Behandlung ist binnen einer Woche an Hand einer Bescheinigung nachzuweisen. Frist 7. 10. 2015." "Zusätzlich ist bis auf weiteres der Hund wöchentlich durch einen Tierarzt zu wiegen. Das Gewicht ist mir wöchentlich vom Tierarzt mitzuteilen. Bei guter Gewichtsentwicklung können die Abstände durch mich verlängert werden."

    Aus dem Sinnzusammenhang ergibt sich für mich, dass die Information des Veterinäramtes Aufgabe des Tierarztes ist. Wenn der Tierarzt dieser Behörde das Gewicht meines Hundes mitteilt, kann er beim ersten Mal auch gleich mitteilen, ob und wie mein Hund behandelt werden muss. Später könnte er auch weitere Notwendigkeiten mitteilen.

    Nun werde ich vom Veterinäramt aufgefordert, diesen beiden Verfügungen Folge zu leisten, und zwar bis zum 30. 10. 2015. Wie soll das denn gehen? Sollen der Tierarzt und ich nächste Woche so tun, als kennten wir uns gar nicht und als sei ich das erste Mal bei ihm? Alzheimer auf Anordnung? Darf mir der Tierarzt dann auch andere Behandlungen meines Hundes empfehlen als beim ersten Mal.

    Doch es kommt noch kurioser: Für Zuwiderhandlungen soll ich 800 Euro bezahlen. Für jede 400 Euro. Wenn der Tierarzt also wieder das Veterinäramt anruft statt diese Behörde anzuschreiben, müssten wir also schon bald so tun, als hätten wir zwei Untersuchungstermine vergessen. Und wie lange sollen wir das so treiben? Bis man uns wegsperrt?

    AntwortenLöschen
  5. Außerdem habe ich dem Veterinäramt immer alles und jedes mitgeteilt. Mit dem Mitarbeiterwechsel sind diese Infos nun verloren gegangen?

    AntwortenLöschen
  6. Mein Hund spielt gern, ist gern unterwegs. Er ist 10,5 Jahre alt und erstaunlich fit. Zur Schilddrüsenunterfunktion heißt es im Internet:

    Die meisten Hunde sind in mittlerem Lebensalter, wenn Symptome einer Schilddrüsenunterfunktion auftreten. Da diese gewöhnlich schleichend beginnen, der Hund oft als erstes einfach nicht mehr so gerne spielt oder spazieren geht (was oft auf das zunehmende Alter zurückgeführt wird), vergeht meist einige Zeit, bis eine Schilddrüsenunterfunktion schließlich diagnostiziert wird.

    AntwortenLöschen
  7. Inzwischen habe ich ein weiteres Schreiben vom Veterinäramt bekommen. Das Gewicht meines Hundes bei der Beschlagnahme wird immer noch verschwiegen, konkrete Fristen gibt es in dem Schreiben nicht mehr. Was angeordnet worden ist, soll ich nur noch "unverzüglich" tun. Mein Hund sei beim Tierarztbesuch schlank, aber nicht dürr gewesen. Wenn also ein Hund schlank ist, darf eine Wohnung belagert und das Tier beschlagnahmt werden?

    AntwortenLöschen
  8. Ich habe heute den Burgdorfer Tierarzt S. auf dem Weg zum Schützenplatz getroffen. Der Kern unseres kurzen Gespräches. Ich: "Das Veterinäramt lügt." Dr. S.: "Ja!"

    AntwortenLöschen