Samstag, 20. Oktober 2018

Tjaden tappt (290)

Beitragsservice? Oder Fake-Behörde?
Jede Wohngemeinschaft muss ein Vermieter-Büro haben

14. August 2018. Nun erwartet der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio also von jeder Wohngemeinschaft, dass sich das Büro des Vermieters im gleichen Haus befindet? Schon nebenan ist gebührenpflichtig? 

Die GEZ-Geschichte der Wohngemeinschaft von Jens M. habe ich bereits erzählt. Die Rundfunkbeiträge soll wohl nur er bezahlen. Alle anderen WG-Überweisungen werden jedenfalls seit Jahren ignoriert. Seine aktuellen Schulden belaufen sich demnach auf 935,26 Euro. Darüber hat sich auch sein Vermieter gewundert. Deswegen schrieb er einen Brief an den Beitragsservice. Er wies darauf hin, welches Mitglied der Wohngemeinschaft wann die Rundfunkbeiträge bezahlt hat. Außerdem teilte er dem Beitragsservice mit, dass er ab Juli 2018 die Beiträge zahlt. Denn das zahlende Mitglied der Wohngemeinschaft ist ausgezogen. Für seinen Brief verwendete der Vermieter seine Büroadresse. 

Das soll Jens M. nun zur Beitrags-Last gelegt werden. Der Gebührenservice teilt ihm heute mit: "In Ihrem Schreiben machen Sie Angaben zu einer abweichenden Adresse, daher ist eine Klärung zu Ihrem Beitragskonto nicht möglich. Wir führen das Beitragskonto unverändert weiter."

Ein Widerspruch gegen den Bescheid sei zudem nicht mehr möglich. Die Festsetzung von 935,26 Euro sei rechtskräftig. Dann wird es scheinbar nett: "Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung an."

Der Beitragsservice sollte sich das noch einmal gut überlegen. Erstens fordert er von Jens M. doppelte Zahlungen der Wohngemeinschaft, zweitens ignoriert er das Angebot und die Hinweise des Vermieters. Weil sich dessen Büro nicht in der Hausnummer 6 befindet, sondern in der 8?

Beitragsservice schweigt

20. Oktober 2018. Der Gebührenservice lässt nichts mehr von sich hören, berichtet Jens M.: "Auch bei meinem Vermieter melden die sich nicht, so dass unsere Wohngemeinschaft seit Juli 2018 gar keine Gebühren mehr bezahlen muss."




1 Kommentar:

  1. Die doppelten Zahlungen sollen Jens M. nun erspart werden. Dass der Gebührenservice Jens M. erst jetzt gefunden hat, wird auch nicht mehr behauptet. Behauptet wird nun, die Post habe Schreiben des Gebührenservice als "nicht zustellbar" zurückgeschickt.

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