Posts mit dem Label Altkreisblitz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Altkreisblitz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 30. Oktober 2021

Tjaden tappt (552)

Mit linker Mousetaste
vergrößern.

Aus der Trickkiste des Herrn Kroll

24. Oktober 2020. Heute hat die Klageschrift des Hamburger Anwaltes Christoph Frankenheim in meinem Briefkasten gesteckt. Dieser Anwalt vertritt den "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll, der angeblich seine Rechte an eine Firma namens "Copytrack" abgetreten hat. Zugestellt wurde mir die Klageschrift vom Amtsgericht Hannover, das nach Meinung von Frankenheim bei Urheberrechtsangelegenheiten im Oberlandesgerichtsbezirk Celle zuständig ist. 

Vorgeworfen wird mir der Diebstahl von fünf Fotos, die Bastian Kroll gemacht haben will. Ich soll diese Fotos widerrechtlich auf www.facebook.com/burgdorferkreisblatt veröffentlicht haben. Dafür soll ich 1 372 Euro berappen. Hinzu kämen die Anwalts- und Gerichtskosten. Das Gericht hat ein schriftliches Vorverfahren angeordnet. 

Zwei Vorwürfe habe ich bisher überprüft. Das erste Foto aus dem Jahre 2018, das in der Klageschrift schwarzweiß und undeutlich kopiert abgebildet wird, habe ich nie verwendet, das zweite Foto aus dem gleichen Jahr, das ebenfalls schwarzweiß und genauso undeutlich kopiert abgebildet wird, habe ich auf den Internetseiten des Spielmannszuges der Lehrter Bürgerschützengesellschaft gefunden. Dieses Foto muss Bastian Kroll bei "Copytrack" hochgeladen und als sein eigenes ausgegeben haben. Anders funktioniert die Überwachung nicht.

Über Copytrack heißt es in der Klageschrift von Christoph Frankenheim: "Die Klägerin, die Copytrack GmbH, überwacht online genutzte Fotos und Illustrationen im Auftrag von Fotografen, Bild- und Nachrichtenagenturen sowie E-Commerce-Anbietern und übernimmt im Interesse des jeweiligen Rechteinhabers die weltweite nachträgliche Lizensierung und rechtliche Durchsetzung von Urheberrechtsverletzungen. Hierzu tritt der jeweilige Rechteinhaber die ihm auf Grund unberechtigter öffentlicher Zugänglichmachungen von Lichtbildern zustehenden Schadenersatzansprüche an die Klägerin ab."

Bearbeitet und nicht von Kroll

26. Oktober 2020. Die Bürgerschützengesellschaft Lehrte hat mir mitgeteilt, dass es sich um ein bearbeitetes Foto handele, das mit Genehmigung des Urhebers veröffentlicht worden sei. 

Der Urheber ist nach meinen Recherchen ein freier Redakteur aus Burgdorf, der nicht Bastian Kroll heißt. 


27. Oktober 2020. Die Zahl der Anwälte, die sich mit Copytrack beschäftigen, ist sehr groß. Der erste Rat lautet immer (siehe links).

Passende Antworten

9. November 2020. Heute habe ich meinen Klageabweisungsantrag formuliert. Auf 10 Seiten bekam die Gegenseite die passenden Antworten von mir. Ich wies das Gericht auch darauf hin, dass ich - wenn Covid-19 das zulässt - am 5. Januar 2021 nach Funchal auf Madeira umziehen werde. 

Gütetermin und mündliche Verhandlung

14. November 2020. Das Amtsgericht Hannover hat für den 7. Dezember, 9.30 Uhr, einen Gütetermin im Raum 2201 anberaumt.  Scheitert der Gütetermin, findet gleich anschließend die mündliche Verhandlung statt. Die Ladung ist am 10. November 2020 verfasst worden, also vor meinem Klageabweisungsantrag.

"Altkreisblitz" kein journalistisches Glanzlicht?

Hannover-7. Dezember 2020. Fünf Fotos soll ich geklaut haben, jetzt sind es noch drei: Nach einem knapp einstündigen "Mischmasch aus Gütetermin und Hauptverhandlung" (OT Richterin)  steht fest: 1372 Euro für fünf Fotos kann mir der "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll mit Hilfe des Inkassobüros Copytrack  nicht aus den Rippen leiern. Die Richterin am Amtsgericht Hannover wäre geneigt, ihm rund 500 Euro zu zu sprechen. Denn: "Herr Kroll ist Berufsfotograf. Laut Tarifvertrag steht ihm das für Marketing zu." Meinen Einwand, dass für den "Altkreisblitz"-Redakteur wohl eher die Tarifvereinbarungen für Pressefotografen gelten, ließ sie nicht gelten. Dann bekäme er 75,50 für drei Fotos, die nach Meinung des Gerichtes von Bastian Kroll stammen und von mir widerrechtlich bei Facebook genutzt worden sein sollen. 

So weit ist es aber noch nicht: Bis zum 21. Dezember soll Copytrack dem Gericht erklären, wie die 1 372 Euro für fünf Fotos zustande kommen. Das sei dem Gericht noch nicht klar. Während der Verhandlung erwähnte die Richterin auch einen Schriftsatz des Copytrack-Anwaltes, der Anfang Dezember bei Gericht eingegangen sein soll. Meinen Hinweis, dass ich diesen Schriftsatz noch gar nicht kenne, nahm sie erstaunt zur Kenntnis. Er war auch heute nicht in meinem Briefkasten. 

Zu diesem Schriftsatz soll eine eidesstattliche Versicherung eines Burgdorfer Fotografen aus November 2019 über die Abtretung seiner Rechte für eines der fünf Fotos an Bastian Kroll gehören. Zur Unterschrift sagte die Richterin: "Kann ich nicht lesen." Das gilt für mich täglich, wenn ich www.altkreisblitz.de anklicke. Jetzt weiß ich vielleicht auch, warum: Bastian Kroll ist kein Redakteur (wie im "Altkreisblitz"-Impressum behauptet), sondern Marketingmann mit Kamera. 

Amtsgericht Hannover verkündet Beschluss drei Mal?

16. Dezember 2020. Post vom Gericht bekommen, ein neuer Beschluss und ein Protokoll der Sitzung,  aus dem Kopfschütteln nicht mehr herausgekommen: Laut Protokoll hat die Richterin der Klägerin zur Klärung offener Fragen eine Frist bis zum 28. Dezember 2020 gesetzt (richtig ist: 21. Dezember 2020), den Verkündungstermin soll sie auf den 14. Januar 2021 festgesetzt haben (richtig ist: 15. Januar 2021). In dem neuen Beschluss heißt es: "Der Verkündungstermin wird vorverlegt auf Dienstag, den 12. 1. 2021, 10 Uhr, Zimmer 3209." Zum Glück muss man bei einem Verkündungstermin nicht anwesend sein. Sonst hätte ich jetzt drei Termine zur Auswahl.

18. Dezember 2020
Az. NZS 543 C 10422/20
Antrag auf Protokolländerungen

In dem Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 7. Dezember 2020 vor dem Amtsgericht Hannover heißt es:

„Die Klägervertreterin beantragte, der Klägerin auf die heutigen Hinweise des Gerichtes eine Nachlassfrist von drei Wochen zu bewilligen.“

Das ist falsch. Richtig ist:

„Das Gericht gab der Klägervertreterin zu verstehen, dass die Klage Mängel aufweise wie undeutliche Fotos und merkwürdige Begründungen. Deshalb seien noch Klarstellungen seitens der Klägerin erforderlich. Die Klägervertreterin vertrat die Meinung, dass mit einer Antwort der Klägerin nicht zu rechnen sei. Das Gericht fasste aber dennoch einen entsprechenden Beschluss.“

In dem Protokoll heißt es außerdem:

„1. Der Klägerin bleibt nachgelassen, auf die heutigen Hinweise des Gerichtes bis zum 28. 12. 2020 Stellung zu nehmen.“

Das ist ebenfalls falsch. In der öffentlichen Sitzung wurde der Klägerin eine Frist bis zum 21. Dezember 2020 gesetzt.

Mit diesem Foto habe ich mich ausführlich in meinem Klageabweisungsantrag beschäftigt.  

Ziemlich verspätete Citi-Post vom Amtsgericht

5. Januar 2021. Drei Stunden vor meinem Abflug nach Madeira habe ich noch einmal City-Post vom Amtsgericht (angeblich verfasst am 22. Dezember 2020!) bekommen: Da ich mich nach Madeira abgemeldet habe, soll ich innerhalb von 14 Tagen einen Vertreter für eine eventuelle Fortsetzung des Verfahrens mit Wohnsitz in Deutschland benennen. Gibt es am 14. Januar also doch noch keine Verkündung des Beschlusses? Auf meinen Antrag auf Protokolländerung hat das Gericht noch nicht reagiert. Den Vertreter habe ich heute per Ansichtskarte aus Funchal benannt. Für Mathematiker: Wie viele Tage liegen zwischen dem 22. Dezember 2020 und dem 5. Januar 2021. Genau: 14 Tage!

Unverschämter Schriftsatz

3. Februar 2021. "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll wird auf sein SCHWINDELerregendes Honorar in Höhe von 1372 Euro weiter warten müssen. Obwohl ich vom Amtsgericht Hannover aufgefordert worden  bin, für den Schriftverkehr einen Vertreter in Deutschland zu benennen, was ich von Madeira aus tat, bekam ich heute auf direktem Wege den Beschluss des Amtsgerichtes Hannover vom 12. Januar 2021, der da lautete: "Dem Beklagten wird aufgegeben, zu den Schriftsätzen der Klägerin vom 26. 11. 2020 (wurde während der mündlichen Verhandlung von mir auseinandergepflückt, obwohl ich erst während der Verhandlung von diesem Schriftsatz erfuhr) und vom 28. 12. 2020 binnen drei Wochen Stellung zu nehmen."

Der jüngste Schriftsatz ist derart schludrig verfasst, dass man ahnt: Der Anwalt des Klägers hat gar keine große Lust auf solche Fälle wie den "Altkreisblitz"-Fall. Zum Lehrter Spielmannszug-Foto merkte er an, dass sich Bastian Kroll im Schriftsatz vom 26. November 2020 selbst bestätigt habe, dass er die Rechte an dem fremden Bild erwarb, zu den Honorarforderungen berief er sich auf eine Preisliste von Bastian Kroll mit Abzockercharakter, die umstrittenen fünf Fotos liefert er wieder in schwarz-weiß und ohne jeden stichhaltigen Beweis für Krolls Behauptungen. 

In meiner Entgegnung werde ich diesen Schriftsatz als das einstufen, was er ist: eine Frechheit gegenüber dem Gericht und gegenüber mir.

Da strahlt die Sonne

17. Februar 2021. Bei strahlendem Sonnenschein habe ich auf Madeira meine Entgegnung zu Papier gebracht. Hier klicken 

Ich in Quarantäne-Kroll mit Kopierer

8. Juli 2021. Heute habe ich vom Amtsgericht Hannover eine Verfügung bekommen, die mit dem 3. Juni 2021 datiert ist. Das Gericht nimmt übrigens an, dass Funchal in Spanien liegt. Die Richterin lädt mich für den 2. August, 11 Uhr, zu einem Gütetermin mit anschließender mündlicher Verhandlung. Würde bedeuten: Ich müsste am 18. Juli 2021 nach Hannover fliegen und mich dort für 14 Tage in Quarantäne begeben. Aber wo? Der "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll ist als Zeuge geladen. Er müsste wohl nur seinen Kopierer mitbringen.

Antrag gestellt/Gütetermin und mündliche Verhandlung gab es schon im Dezember

10. Juli 2021. Ich habe eine Fortsetzung des Verfahrens auf dem begonnenen schriftlichen Wege beantragt.  Der Gütetermin mit anschließender mündlicher Verhandlung am 2. August wäre auch der zweite Gütetermin und die zweite mündliche Verhandlung, das gab es auch schon im Dezember 2020 kurz vor meinem Umzug nach Madeira, über den das Gericht von mir rechtzeitig informiert worden ist. Anfangs sah es für mich gar nicht gut aus, doch je länger ich vor Gericht saß, desto besser wurden meine Karten. 

Das Coyytrack-System, das der "Altkreisblitz" nutzt, ist ebenso raffiniert wie unseriös und auch für eine Richterin nicht leicht zu durchschauen. Journalisten und Redakteure, die auf ihren Ruf Wert legen und keinen Wert auf das schnelle ergaunerte Geld, überlassen Verwertungsgesellschaften die Wahrung ihrer Rechte.  Die Einnahmen sind zwar bescheiden, wenn ein Dritter Fotos oder Texte nutzt, dafür ist das Geld aber ehrlich verdient und niemand muss mit juristischen Auseinandersetzungen rechnen.

12. Juli 2021. Ein weiterer Trick. Hier klicken

Termin aufgehoben/Merkwürdige Pannen

13. Juli 2021. Die Richterin hat mir vorab per mail mitgeteilt, dass sie den Termin am 2. August aufgehoben hat. Sobald ich einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benannt habe, soll es aber eine mündliche Verhandlung geben. Auf den "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll als Zeuge könne nicht verzichtet werden. 

Merkwürdig an dieser mail ist: Einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland habe ich bereits im Dezember 2020 benannt, der aber nie Post vom Gericht bekam.  Auch auf meinen Antrag auf Protokolländerung aus dem gleichen Monat reagierte das Gericht bis heute nicht. Statt dessen verlegte das Gericht Funchal nach Spanien. 

Eine mail-mehr nicht

12. September 2021. Seit zwei Monaten lässt das Amtsgericht Hannover nichts mehr von sich hören. Mehr als die mail habe ich seitdem auch nicht bekommen.

Schuss in den Ofen

30. Oktober 2021. Das Thema kann ich wohl abhaken. Die Absage des Termins der mündlichen Verhandlung, geplant für den 2. August 2021, nur per mail ist rechtlich gar nicht zulässig, die Vermeidung von Entscheidungen über meine Anträge macht das Verfahren zur Farce. Immerhin: Dem "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll ist es mit Hilfe des Inkassounternehmens "Copytrack" nicht gelungen, mich abzuzocken.




 


Montag, 25. Januar 2021

Tjaden tappt (573)

Heute in Funchal: Sie 
kann wirklich nähen.
Foto: Heinz-Peter Tjaden

Weil er Berufsfotograf ist

Aufmerksame Leserinnen  und Leser wissen es bereits: Im Dezember ist der "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll vom Amtsgericht Hannover zum Berufsfotografen ernannt worden, der als solcher von mir eine Menge Geld fordern darf, weil seine Fotos eine Menge aussagen. Mit seinen Texten ist das genauso. 

In dem Hostel, in dem ich zurzeit in Funchal auf Madeira wohne, wird vornehmlich Englisch gesprochen. Außerdem lerne ich jeden Tag etwas Portugiesisches dazu. Da muss ich natürlich meine Deutschkenntnisse immer wieder einmal auffrischen, denn Rucksacktouristen aus Deutschland gibt es hier auch.

Einer von ihnen hat mir soeben über die Schultern geblickt, während ich den "Altkreisblitz" aufrief. Er fragte mich: "Warum ist da denn so viel falsch geschrieben?" Meine Antwort: "Weil der Redakteur Berufsfotograf ist."

P. S. Dass Kroll Berufsfotograf ist, scheint das Amtsgericht inzwischen auch nicht mehr zu glauben. Mir gegenüber äußert sich die Richterin bisher nicht mehr. 


Dienstag, 20. Oktober 2020

Tjaden tappt (450)

Gefunden auf den Seiten des
Gewerbevereins Babenhausen.
Sichern auch Sie sich diese Papierspende

24. Februar 2020. Alles wird knapp. Papier auch. Deswegen startet das "Burgdorfer Kreisblatt" eine einmalige Aktion. Wer dem "Kreisblatt" eine mail schickt, bekommt als Anhang das jüngste Schreiben des Hamburger Anwaltes Dr. Frankenheim, der den "Altkreisblitz"-Herausgeber Bastian Kroll aus Pattensen vertritt. Die Rückseiten sind frei, können also für Notizen genutzt werden.

Seit eineinhalb Jahren ist der "Altkreisblitz" hinter mir her. Bastian Kroll verlangt von mir Honorare für Fotos, die ich auf Facebook veröffentliche. Sie stammen angeblich von ihm. Erst bekam ich Briefe von einem Unternehmen, das sich "Copytrack" nennt und angeblich jeden Bilderdieb im Internet aufspürt. Dann wurde ich bei Facebook beschimpft. Erst nach diesen Beschimpfungen wurde mir klar, wer "Copytrack" beauftragt hatte. Der "Altkreisblitz"-Geschäftsführer Bastian Kroll war´s. Das hatte mir bis dahin niemand verraten.

Neuerdings schreibt mir besagter Anwalt aus Hamburg, der mir immer neue Fristen setzt. Die jüngste ist der 5. März 2020. Weitere Schreiben folgen ganz bestimmt. In jedem wird stehen, dass ich sonst von Bastian Kroll verklagt werde. Falls Ihnen solche Wiederholungen nichts ausmachen, bekommen Sie auch diese Schreiben als Anhang-denn auch bei diesen Schreiben werden die Rückseiten frei sein.

Also: Ran an die Papierspenden!

Ist das schon Liebe?

10. März 2020. Ist das schon Liebe oder immer noch nur ein weiterer Annäherungsversuch: Dr. Frankenheim, Anwalt des "Altkreisblitz"-Geschäftsführers Bastian Kroll, hat mir heute eine weitere Frist gesetzt, "10 Tage ab Datum dieses Schreibens". Auf Seite 2 seines Briefes rechnet er mir vor, was mich ein weiteres Schweigen zusätzlich kosten würde: 153,25 Euro für einen gerichtlichen Mahnbescheid etc. Von Ratenzahlung ist übrigens keine Rede mehr. Aber immerhin: Dieser Anwalt schafft etwas, was sein Mandant (der neuerdings auch für die "Neue Woche" arbeitet) nicht schafft: Er macht keine Deutschfehler.

Wieder ein "einmaliges Angebot"

9. April 2020. Den hatte ich schon fast vergessen, doch heute meldete er sich wieder: der Anwalt von "Altkreisblitz"-Geschäftsführer Bastian Kroll. Erneut machte er mir ein "einmaliges Ratenangebot". Bis zum 20. April 2020 soll ich eine erste Rate in Höhe von 551 Euro überwiesen haben.

Bei Anruf Forderung

15. Mai 2020. Es klingelt das erste Mal, ich hebe ab, niemand dran, es klingelt das zweite Mal, ich hebe ab, niemand dran, es klingelt das dritte Mal, eine Frauenstimme aus der Kanzlei von Dr. Frankenheim. "Es gibt noch eine offene Forderung", sagt sie. "Seit fast zwei Jahren", antworte ich , "droht mir der Altkreisblitz mit Klage. Bei Facebook beschimpft er mich. Soll er doch kommen und klagen." "Habe ich notiert", sagt die Frauenstimme. Gespräch beendet.

Ähnliche Erfahrungen

18. Juni 2020. Ein Leser macht ähnliche Erfahrungen. Hier klicken

Lächerliche "Altkreisblitz"-Methode

26. Juni 2020. Was von "soll er doch kommen und klagen" hat der Anwalt des "Altkreisblitz"-Geschäftsführers Bastian Kroll nicht verstanden? Heute ließ er mir vom zentralen Mahngericht Berlin-Brandenburg einen gerichtlichen Mahnbescheid über 1744,99 Euro zukommen. Das ist so ziemlich die lächerlichste Methode, wenn jemand an das Geld eines anderen herankommen will. Als Empfänger muss man nämlich nur eins tun: Das Kreuzchen bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" machen, das Formular unterschreiben und an das Gericht zurückschicken. Ob ein Mahnbescheid berechtigt ist oder nicht, wird vom Gericht gar nicht geprüft. Solche Anträge werden so wenig gelesen wie der "Altkreisblitz".

Nichts aus den Rippen geleiert

27. September 2020. Der gerichtliche Mahnbescheid scheint der letzte "Altkreisblitz"-Versuch gewesen zu sein, mir eine vierstellige Summe aus den Rippen zu leiern.

Die Mühlen der Justiz

13. Oktober 2020. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam: Heute habe ich Post vom zentralen Mahngericht Berlin-Brandenburg bekommen. Die Mitteilung lautet: "Sehr geehrter Herr Tjaden, in der oben genannten Mahnsache wurde am 30. 6. 2020 von Ihnen Widerspruch erhoben. Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor. Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das Amtsgericht Hannover -Zivilabteilung- 30175 Hannover abgegeben worden."

Der nächste Schritt: Das Amtsgericht Hannover prüft, ob es zuständig ist. (Ist es nicht. Denn Burgwedel hat ein eigenes Amtsgericht.)

Gutschrift ohne Begründung

20. Oktober 2020. Geradezu formlos sind mir heute in einem Schreiben des "Altkreisblitz"-Verbündeten Copytrack 50 Euro gut geschrieben worden. Eine Begründung gibt es in dieser Mitteilung nicht, nur diese Summe mit dem Vermerk "Korrektur Schadenersatz". Merke: Wenn jemand nach einem gerichtlichen Mahnbescheid die Forderung reduziert, gilt die Klage, mit der sich gerade das Amtsgericht Hannover beschäftigt, als zurückgenommen. Und nun?

24. Oktober 2020. Ich habe die Klageschrift bekommen. Weitere Infos

Tjaden tappt (551)

Mit linker
Mousetaste
vergrößern.

Werbung für die "Richtigen"


Das Portal heißt "Altkreisblitz", kopiert täglich Meldungen, fügt sie ins Portal ein und macht jetzt auch noch Werbung für so genannte "Christen", über die es in der Bibel heißt "Wahrlich, ihr seid die Richtigen, mit euch wird die Weisheit sterben" (Hiob 12).

Bei Wikipedia erfährt man über diese "Richtigen":

Die Aktion Kinder in Gefahr behandelt die Themen Jugendmedienschutz, Familienpolitik und ähnliche. Leiter der Aktion ist Mathias von Gersdorff. Die Aktion führt öffentliche Kampagnen durch und gibt Publikationen zu diesen Themen heraus.[2] Im Internet führt die Aktion Initiativen gegen die Zeitschrift Bravo,[3] gegen Gotteslästerung,[4] und gegen ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.[5] Kinder in Gefahr ist in YouTube mit dem Konto aktionkig[6] präsent. Dort wird regelmäßig zu Themen wie gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, Lebensrecht u. a. Stellung genommen. 

Zitat Ende

Für Teufelszeug hält diese Initiative übrigens auch Koalitionen der Union mit den Grünen.

Mittwoch, 8. April 2020

Tjaden tappt (473)


Wenn Laien Berichte schreiben

In Zeiten wie diesen sollten Laien im Netz eigentlich nicht berichten. Laut Kopieren/Einfügen-Portal "Altkreisblitz" bekommt jetzt ein "Quartett" wegen "Verstoßes gegen die Corona-Einschränkungen eine Strafe". Bei diesem Quartett handelt es sich nach Polizeiangaben um vier 24- bis 39-Jährige, die sich gestern Abend in Hänigsen auf der Straße getroffen haben. Eine Polizeisprecherin soll gesagt haben, dass die Strafe für diese vier Männer zwischen 200 und 400 Euro liegen werde. 

Woher will diese Polizeisprecherin das wissen? Und woher der "Altkreisblitz"? In Niedersachsen gibt es noch keinen Bußgeldkatalog. Der ist aber erforderlich, um Willkür in einer Situation zu vermeiden, mit der niemand gerechnet hat. Außerdem kann jeder Bußgeldbescheid angefochten werden. Dann muss ein Richter entscheiden. Darauf sind die Gerichte aber noch gar nicht vorbereitet.

Geklärt werden müsste im Streitfalle auch die Frage, warum das Kontaktverbot bei drei Personen beginnt und nicht bei vier oder fünf...Erklärt hat das noch keiner. Gestern habe ich zwei Paare mit Kinderwagen gesehen, die sich zufällig an einer Weggabelung trafen. Sie unterhielten sich, worüber Mütter und Väter zu plaudern  pflegen. Müssten die auch blechen?

Jede Vorschrift ist nur so gut, wie sie nachvollziehbar ist. Daran mangelt es. Wer sich zum Beispiel darauf verlassen hat, dass die Einschränkungen gelockert werden, wenn sich die Zahl der "Corona-Fälle" nicht mehr in 5,5, sondern in 10 Tagen verdoppelt, handelte mit den Zitronen der Bundeskanzlerin. Das Ziel ist erreicht und was macht Angela Merkel? Sie sagt: Reicht noch nicht. Warum?




Samstag, 25. Januar 2020

Tjaden tappt (444)

Freibier für Gert Fröbe

Wenn man beispielsweise den "Altkreisblitz" aufgerufen hat, findet man anschließend wahrscheinlich jeden anderen blog gut, wenn nicht sogar vorzüglich. Doch dieser ist wirklich klasse. Er heißt "Kinder, alles für Kids" und wird in Huttwil (Schweiz) ins Netz gestellt. Veröffentlicht werden Geschichten, Gedichte und Tipps.

Eines der Gedichte stammt von Joachim Ringelnatz und schon denke ich an einen Abend mit Gert Fröbe, der auf Bösewicht-Rollen spezialisiert gewesen ist und gern zeigte, dass er auch anders konnte. Das gelang ihm auch mit Gedichten, wie Ringelnatz und Morgenstern sie schrieben. Da blieb kein Auge trocken.

Wenn dieser Tausendsassa in seine Stammkneipe kam, luchste er den Gästen Freibier ab, sobald er versprach, einige Gedichte vorzutragen. 

Schauen Sie doch mal hier rein

Mittwoch, 24. Juli 2019

Tjaden tappt (398)

Copytrack startet den zweiten Versuch

Sie versuchen es zum zweiten Mal. Wieder per mail.  Weitere Informationen über das erste Mal
21. Juni 2019
Sehr geehrte Damen und Herren
die COPYTRACK GmbH verwaltet die Bildrechte und -lizenzen von Fotografen, Bild- und Nachrichtenagenturen sowie anderer Unternehmen mit Bildrechten. Eines unserer Mitglieder hat festgestellt, dass Ihr Unternehmen Bilder nutzt bzw. öffentlich zugänglich macht, konnte jedoch für deren Nutzung keine gültige Lizenzvereinbarung mit Ihnen ersehen.
Es kann natürlich dennoch sein, dass diese Verwendung erlaubt erfolgt. Wir bitten Sie deshalb, eine geeignete Lizenzierung nachzuweisen, da die Verwendung der Bilder ansonsten eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Sollten Sie keine entsprechende Lizenz nachweisen können, bietet Ihnen unser Mitglied im Interesse der Fairness, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, an, für die bisherige Nutzung nachträglich eine Lizenz zu erwerben. Damit steht es Ihnen dann auch frei, das Bild weiter zu nutzen.
Ohne den Nachweis einer Lizenz oder Annahme des Angebotes zum nachträglichen Lizenzerwerb, werden wir die Angelegenheit eingehend rechtlich prüfen lassen und ggf. umfänglicheren Schadensersatz, sowie die Unterlassung geltend machen müssen. Erlauben Sie uns den Hinweis, dass es leider nicht ausreichend ist, das Bild von Ihrer Webseite zu löschen.
Weitere Informationen zu dem von Ihnen verwendeten Bild finden Sie unter Ihrer Fallnummer 5FA5F7 auf https://portal.copytrack.com/de/start
Alternativ können Sie auch einfach den folgenden Link verwendenhttps://portal.copytrack.com/de/license/start/5FA5F7
Wir bitten um eine Rückmeldung bis spätestens Donnerstag, 4. Juli 2019.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr COPYTRACK - Team
P.S. Weitere Informationen zu Urheberrechtsverletzungen und den Möglichkeiten der rechtlichen Durchsetzung finden Sie unter: http://faq.copytrack.com

Wer sich das Foto anschauen möchte, das ich angeblich missbräuchlich veröffentlicht habe, möge das tun. Wie beim ersten Mal werde ich auch jetzt nicht reagieren. Was macht eigentlich dieses Copytrack-Mitglied? Es verwendet frei verfügbare Fotos und versieht die Bild-Datei mit seinem Namen, so dass man den Eindruck haben muss, dieses Foto stamme von ihm. Außerdem veröffentlicht dieses Mitglied Polizeiberichte und Pressemitteilungen mit allen Deutschfehlern-kopieren und einfügen lautet das Motto.



Stimmt-ich habe nicht reagiert

Betreffend Ihrer Veröffentlichung auf facebook.com

5. Juli 2019

Sehr geehrte Damen und Herren

leider haben Sie auf unsere E-Mail und das unterbreitete Angebot vom Donnerstag, 20. Juni 2019 nicht reagiert.
Zu dem von Ihnen genutzten Bildern liegt weiterhin keine gültige Lizenzvereinbarung vor. Wir bitten Sie deshalb noch einmal, eine geeignete Lizenzierung nachzuweisen, da die Verwendung der Bilder ansonsten eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Sollten Sie keine entsprechende Lizenz nachweisen können, bietet Ihnen unser Mitglied, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, letztmalig an, für die bisherige Nutzung nachträglich eine Lizenz zu erwerben.
Ohne den Nachweis einer Lizenz oder Annahme des Angebotes zum nachträglichen Lizenzerwerb, werden wir die Angelegenheit eingehend rechtlich prüfen lassen und ggf. umfänglicheren Schadensersatz, sowie die Unterlassung geltend machen müssen. Erlauben Sie uns den Hinweis, dass es leider nicht ausreichend ist, das Bild von Ihrer Webseite zu löschen.
Weitere Informationen zu dem von Ihnen verwendeten Bild finden Sie unter Ihrer Fallnummer 5FA5F7 auf https://portal.copytrack.com/de/start
Alternativ können Sie auch einfach den folgenden Link verwendenhttps://portal.copytrack.com/de/license/start/5FA5F7
Wir erwarten Ihre Rückmeldung bis spätestens Freitag, 19. Juli 2019.
Diese E-Mail wird automatisiert versandt, weshalb es in wenigen Ausnahmefällen zu zeitlichen Überschneidungen mit Ihrer Rückmeldung kommen kann. Sollten Sie bereits mit uns Kontakt aufgenommen haben oder eine Lizenz nachgewiesen haben, bitten wir Sie, diese E-Mail vorerst nicht zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr COPYTRACK - Team
P.S. Weitere Informationen zu Urheberrechtsverletzungen und den Möglichkeiten der rechtlichen Durchsetzung finden Sie unter: http://faq.copytrack.com

24. Juli 2019. Copytrack erwartet von mir zu viel, wenn Copytrack von mir eine Reaktion erwartet...

Weiter geht es

Freitag, 1. März 2019

Tjaden tappt (345)

Wir machen Belästigungen möglich.
Copytrack senkt Kosten um 125,59 Euro/Ende November kommt die erste Mahnung

September 2018. Das Unternehmen heißt Copytrack, der Geschäftsführer heißt Marcus Schmitt, die GmbH sitzt in Berlin und mir seit dem 13. September im Nacken, weil ich in meinem blog www.burgdorfklingtgut.de ein Foto von dem Konzert, das Max Giesinger in Burgdorf gegeben hat, veröffentlicht habe, um das Portal "Altkreisblitz" für seine Schnelligkeit zu loben. Per mail wurde ich zu einer Zahlung aufgefordert, die ich im Internet erst ermitteln musste. Ich berichtete darüber, tat aber sonst nichts. Copytrack schickte mir auch noch einen Brief, auch in diesem Schreiben wurde die Forderungssumme nicht verraten, anschließend verlängerte die GmbH per mail die Zahlungsfrist. 

Und heute habe ich einen zweiten Brief von Copytrack bekommen. Zahlen soll ich nicht mehr 175,59 Euro, sondern 50 Euro. Behauptet wird, ich hätte das Foto vom Giesinger-Konzert am 30. Mai 2018 ins Netz gestellt, was gar nicht möglich ist, denn das Konzert fand am 25. August 2018 statt. Warum die Kosten gesenkt wurden, erläutert das Unternehmen gar nicht erst. 

Dass diese GmbH unseriös ist, war mir von Anfang an klar. Warum mir Copytrack das nun auch noch beweisen will, erscheint rätselhaft. Da muss ich doch gar nicht mehr erwähnen, dass mir diese Leute am 13. September 2018 damit gedroht haben, dass die Kosten steigen würden, wenn ich nicht sofort zahle.

9. November 2018. Da ich bei Facebook gefragt worden bin, ob es vielleicht um ein zweites Foto geht: nein.

30. November 2018. Heute hat mir Copytrack eine Mahnung geschickt, in der ich zur "unverzüglichen Zahlung" von 50 Euro aufgefordert werde. Die Mahnkosten sollen 10 Euro betragen. Weiterhin wird mir nicht verraten, wessen Interessen Copytrack vertritt. Die des Fotografen oder die des Portals, in dem das Foto erschienen ist, das ich mit Quellenangabe veröffentlicht habe, um das Portal zu loben.

Bekanntlich wird auf europäischer Ebene über das Urheberrecht im Internet diskutiert. Wie lange die Diskussionen noch dauern, kann niemand sagen. Zur Kasse gebeten werden sollen die Internet-Riesen, fordern die Kritiker des bisherigen Gesetzestextes.

Nicht gezahlt-nicht reagiert

1. März 2019. Bevor Gras über diese Internet-Sache wächst: Ich habe weder reagiert noch gezahlt. 

Der Anfang der Geschichte

Der zweite Versuch 

Samstag, 3. November 2018

Tjaden tappt (301)

Betreffend Ihrer Veröffentlichung auf blogspot.com

13. September 2018 

Sehr geehrte Damen und Herren 

die COPYTRACK GmbH verwaltet die Bildrechte und -lizenzen von Fotografen, Bild- und Nachrichtenagenturen sowie anderer Unternehmen mit Bildrechten. Eines unserer Mitglieder hat festgestellt, dass Ihr Unternehmen Bilder nutzt bzw. öffentlich zugänglich macht, konnte jedoch für deren Nutzung keine gültige Lizenzvereinbarung mit Ihnen ersehen. 

Es kann natürlich dennoch sein, dass diese Verwendung erlaubt erfolgt. Wir bitten Sie deshalb, eine geeignete Lizenzierung nachzuweisen, da die Verwendung der Bilder ansonsten eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Sollten Sie keine entsprechende Lizenz nachweisen können, bietet Ihnen unser Mitglied im Interesse der Fairness, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, an, für die bisherige Nutzung nachträglich eine Lizenz zu erwerben. 

Damit steht es Ihnen dann auch frei, das Bild weiter zu nutzen. Ohne den Nachweis einer Lizenz oder Annahme des Angebotes zum nachträglichen Lizenzerwerb, werden wir die Angelegenheit eingehend rechtlich prüfen lassen und ggf. umfänglicheren Schadensersatz, sowie die Unterlassung geltend machen müssen. Erlauben Sie uns den Hinweis, dass es leider nicht ausreichend ist, das Bild von Ihrer Webseite zu löschen. 

Weitere Informationen zu dem von Ihnen verwendeten Bild finden Sie unter Ihrer Fallnummer 9EB222 auf https://portal.copytrack.com/de/start 

Alternativ können Sie auch einfach den folgenden Link verwenden 

https://portal.copytrack.com/de/license/start/9EB222 

Wir bitten um eine Rückmeldung bis spätestens Donnerstag, 27. Sep. 2018. Mit freundlichen Grüßen 

Ihr COPYTRACK - Team

Diese mail habe ich heute bekommen. "Copytrack" sagte mir bis dahin nichts, also googelte ich das Unternehmen erst einmal. Nach eigenen Angaben verfolgt "Copytrack" in über 140 Ländern die Verletzung von Bildrechten.

Das fand ich schon einmal bemerkenswert, aber nicht sehr seriös. Ich fühlte mich erinnert an die Webkiller, die angeblich jede unerwünschte Information wieder aus dem Netz vertreiben können. Damit drohte man mir schon mehrfach. Vergeblich.

Doch das Neue ist immer spannend-also in diesem Fall "Copytrack". Ich klickte auf den Link mit der Lizenznummer 9EB222. Dort wurde mir ein Bild präsentiert, das beim Konzert von Max Giesinger entstanden ist. Ich veröffentlichte es in meinem blog www.burgdorfklingtgut.de unter "Gezwitscher" und schrieb dazu: "26. August 2018. Über 4000 Giesinger-Fans haben auf dem Schützenplatz ihren Star gefeiert. Das erste Foto habe ich im Netz auf www.altkreisblitz.de gefunden. Bei Facebook werden sicherlich noch viele folgen. Denn die Fans kamen aus ganz Norddeutschland."

Als ich bei "Copytrack" auf "Keine Lizenz" klickte, wurde mir die Rechnung für das Foto präsentiert. 175,59 Euro! Danach sollte ich auf "weiter" klicken. Den Klick habe ich mir gespart.

Statt dessen googelte ich weiter und fand dies: "Haben Sie eine Abmahnung von Copytrack erhalten? Wir können Ihnen helfen! Wir kämpfen für Ihr Recht – und Ihren Geldbeutel." Die Erstberatung ist kostenlos. Hier klicken

18. September 2018. Den Mail-Text habe ich heute auch als Brief bekommen. Wie viel ich bezahlen soll, steht nicht drin. "Copytruck" gibt sich als eine Art Inkassobüro zu erkennen, Sitz ist Berlin.

28. September 2018. Die Frist ist abgelaufen. Ich habe nicht bezahlt.

Copytrack nimmt neuen Anlauf per mail vom 28. September 2018


Betreffend Ihrer Veröffentlichung auf blogspot.com

Sehr geehrte Damen und Herren

leider haben Sie auf unsere E-Mail und das unterbreitete Angebot vom Donnerstag, 13. Sep. 2018 nicht reagiert.
Zu dem von Ihnen genutzten Bildern liegt weiterhin keine gültige Lizenzvereinbarung vor. Wir bitten Sie deshalb noch einmal, eine geeignete Lizenzierung nachzuweisen, da die Verwendung der Bilder ansonsten eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Sollten Sie keine entsprechende Lizenz nachweisen können, bietet Ihnen unser Mitglied, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, letztmalig an, für die bisherige Nutzung nachträglich eine Lizenz zu erwerben.
Ohne den Nachweis einer Lizenz oder Annahme des Angebotes zum nachträglichen Lizenzerwerb, werden wir die Angelegenheit eingehend rechtlich prüfen lassen und ggf. umfänglicheren Schadensersatz, sowie die Unterlassung geltend machen müssen. Erlauben Sie uns den Hinweis, dass es leider nicht ausreichend ist, das Bild von Ihrer Webseite zu löschen.
Weitere Informationen zu dem von Ihnen verwendeten Bild finden Sie unter Ihrer Fallnummer 9EB222 auf https://portal.copytrack.com/de/start
Alternativ können Sie auch einfach den folgenden Link verwendenhttps://portal.copytrack.com/de/license/start/9EB222
Wir erwarten Ihre Rückmeldung bis spätestens Freitag, 12. Okt. 2018.

13. Oktober 2018. Auch diese Frist habe ich verstreichen lassen.

3. November 2018. Dieses Thema kann ich wohl abhaken und mich darüber freuen, dass ich auf diesen Schwindel nicht hereingefallen bin.

Die Fortsetzung 


Anschau-bar

Gesund und umweltfreundlich. Foto: VVV Hannover-die  schmucke Stadt April-Sonntag in Hannover-List Bärenstarkes Hannover Im Süden von Hann...