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Samstag, 23. September 2017

Tjaden tappt (232)

So ist es!
Ein Gutachter beschwert sich

In diesen Tagen versichert fast jeder Politiker und fast jede Politikerin, dass wir in einer "offenen Gesellschaft" leben. Daran könnten auch Terroristen nichts ändern. Das ist zu hoffen.

Allerdings würde ich noch einen Schritt weiter gehen. Auch Jugendämter, Familiengerichte und Gutachter sollten daran nichts ändern können. Denn die gehören bisher nicht zu dieser "offenen Gesellschaft". Auf ihrer Mauer steht "Datenschutz", der angeblich stets dem Kindeswohl dient.

Doch mit "stets" ist das so eine Sache. Denn auch im Kinder- und Jugendhilfesystem gibt es derart viele Missstände, dass die Öffentlichkeit davon erfahren muss. Inzwischen scheinen aber einige Vertreterinnen und Vertreter dieser Parallelgesellschaft schon so mauersüchtig zu sein, dass sie bereits beim geringsten Anlass fürchten, man würde ihnen den Stoff, aus dem Unfähigkeit, Arroganz, Willkür, Fantasielosigkeit  und Lügen bestehen, entziehen. Sie reagieren wie viele Süchtige. Panisch. 

Jetzt auch ein Gutachter auf einen Beitrag von mir, den ich am 14. Juni 2017 verfasst habe. Ich zitierte eine Passage aus einem Familiengerichtsbeschluss. Dabei ging es um besagten Gutachter. Der sich jetzt bei Gericht darüber beschwerte, dass ich die Beschlüsse eines Familiengerichtes gelesen habe und deshalb kenne. Dass ich daraus auch noch zitierte, gefiel ihm natürlich auch nicht.

Der Klick zu meinem damaligen Beitrag

Ich habe mich auch nicht beeindrucken lassen, als ein von Jugendämtern geförderter und finanzierter Scharlatan eine Klagelawine gegen mich losgetreten hat, als ein Gutachter die Behauptung verbreitete, ich sei ein Rechtsradikaler und möglicherweise NPD-Mitglied, als mich das Jugendamt von Wilhelmshaven als Stalker verleumdete und lügende Polizisten deckte usw. usw.

Siehe auch "Mit Marks- und Engelszungen" Hier klicken  

Mittwoch, 1. Februar 2017

Bürgergesetz

Verwaltungen sollen gläserner werden

Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Infor­mationszugangsgesetzes (auch: Transparenzgesetz) beschlossen. Bürgerinnen und Bürger erhalten danach einen Auskunftsanspruch gegenüber der öffentlichen Verwaltung. Noch einfacher wird es künftig sein, wenn Bürgerinnen und Bürger die zentralen Inhalte über ein öffentliches Register im Internet recherchieren können.

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz bezeichnete das Gesetz als „Bürgergesetz". Wissen sei die Grundlage für die Teilnahme an Demokratie und für das Vertrauen in die staatlichen Institutionen. Egal, ob die Informationen die Menschen auf Antrag oder über das Informati­onsregister die Bürgerinnen und Bürger erreichen, dienten sie immer auch dem kritischen Dialog in einer offenen Gesellschaft, sagte Niewisch-Lennartz. Das Gesetz sei ein Beitrag zu einer lebendigen Demokratie.

Interessierte müssen laut Gesetzentwurf keine besonderen Gründe vortragen, um Informati­onen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Auch Bürgerinitiativen sollen einen Informationszugangsanspruch erhalten. Ganz kostenfrei ist das Antragsverfahren nicht. Dem Aufwand der Behörde muss Rechnung getragen und einem Missbrauch soll vorgebeugt werden.

Schützenswerte öffentliche oder private Belange sind dennoch sicher. Für personenbezoge­ne Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist die Informationsherausgabe regelmäßig ausgeschlossen, wenn ein betroffener Dritter der Herausgabe der Information nicht zu­stimmt. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin bei einigen Behörden wegen ihrer besonderen Aufgaben und rechtlichen Stellung Ausnahmen vom Informationsanspruch vor. Während zum Beispiel ein solcher Anspruch gegenüber Landesbehörden und auch Gemeinden und Gemeindever­bänden vorgesehen ist, besteht er gegenüber Landtag, Gerichten, Strafverfol­gungsbehör­den, Finanzbehörden oder Bildungseinrichtungen nur teilweise oder gar nicht.

Das Gesetz sieht vor, dass die Verwaltungen zukünftig alle wesentlichen Informationen in ein allgemein zugängliches zentrales Informationsregister einstellen. In dem Gesetzentwurf wird die Landesregierung ermächtigt, mittels Rechtsverordnung ein solches Register einzurichten. Auch das Transparenzgesetz wird - wie die meisten Gesetzentwürfe und Verordnungen - auf der Website 

http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/ 

veröffent­licht.

Anschau-bar

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