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Samstag, 30. Oktober 2021

Tjaden tappt (552)

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Aus der Trickkiste des Herrn Kroll

24. Oktober 2020. Heute hat die Klageschrift des Hamburger Anwaltes Christoph Frankenheim in meinem Briefkasten gesteckt. Dieser Anwalt vertritt den "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll, der angeblich seine Rechte an eine Firma namens "Copytrack" abgetreten hat. Zugestellt wurde mir die Klageschrift vom Amtsgericht Hannover, das nach Meinung von Frankenheim bei Urheberrechtsangelegenheiten im Oberlandesgerichtsbezirk Celle zuständig ist. 

Vorgeworfen wird mir der Diebstahl von fünf Fotos, die Bastian Kroll gemacht haben will. Ich soll diese Fotos widerrechtlich auf www.facebook.com/burgdorferkreisblatt veröffentlicht haben. Dafür soll ich 1 372 Euro berappen. Hinzu kämen die Anwalts- und Gerichtskosten. Das Gericht hat ein schriftliches Vorverfahren angeordnet. 

Zwei Vorwürfe habe ich bisher überprüft. Das erste Foto aus dem Jahre 2018, das in der Klageschrift schwarzweiß und undeutlich kopiert abgebildet wird, habe ich nie verwendet, das zweite Foto aus dem gleichen Jahr, das ebenfalls schwarzweiß und genauso undeutlich kopiert abgebildet wird, habe ich auf den Internetseiten des Spielmannszuges der Lehrter Bürgerschützengesellschaft gefunden. Dieses Foto muss Bastian Kroll bei "Copytrack" hochgeladen und als sein eigenes ausgegeben haben. Anders funktioniert die Überwachung nicht.

Über Copytrack heißt es in der Klageschrift von Christoph Frankenheim: "Die Klägerin, die Copytrack GmbH, überwacht online genutzte Fotos und Illustrationen im Auftrag von Fotografen, Bild- und Nachrichtenagenturen sowie E-Commerce-Anbietern und übernimmt im Interesse des jeweiligen Rechteinhabers die weltweite nachträgliche Lizensierung und rechtliche Durchsetzung von Urheberrechtsverletzungen. Hierzu tritt der jeweilige Rechteinhaber die ihm auf Grund unberechtigter öffentlicher Zugänglichmachungen von Lichtbildern zustehenden Schadenersatzansprüche an die Klägerin ab."

Bearbeitet und nicht von Kroll

26. Oktober 2020. Die Bürgerschützengesellschaft Lehrte hat mir mitgeteilt, dass es sich um ein bearbeitetes Foto handele, das mit Genehmigung des Urhebers veröffentlicht worden sei. 

Der Urheber ist nach meinen Recherchen ein freier Redakteur aus Burgdorf, der nicht Bastian Kroll heißt. 


27. Oktober 2020. Die Zahl der Anwälte, die sich mit Copytrack beschäftigen, ist sehr groß. Der erste Rat lautet immer (siehe links).

Passende Antworten

9. November 2020. Heute habe ich meinen Klageabweisungsantrag formuliert. Auf 10 Seiten bekam die Gegenseite die passenden Antworten von mir. Ich wies das Gericht auch darauf hin, dass ich - wenn Covid-19 das zulässt - am 5. Januar 2021 nach Funchal auf Madeira umziehen werde. 

Gütetermin und mündliche Verhandlung

14. November 2020. Das Amtsgericht Hannover hat für den 7. Dezember, 9.30 Uhr, einen Gütetermin im Raum 2201 anberaumt.  Scheitert der Gütetermin, findet gleich anschließend die mündliche Verhandlung statt. Die Ladung ist am 10. November 2020 verfasst worden, also vor meinem Klageabweisungsantrag.

"Altkreisblitz" kein journalistisches Glanzlicht?

Hannover-7. Dezember 2020. Fünf Fotos soll ich geklaut haben, jetzt sind es noch drei: Nach einem knapp einstündigen "Mischmasch aus Gütetermin und Hauptverhandlung" (OT Richterin)  steht fest: 1372 Euro für fünf Fotos kann mir der "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll mit Hilfe des Inkassobüros Copytrack  nicht aus den Rippen leiern. Die Richterin am Amtsgericht Hannover wäre geneigt, ihm rund 500 Euro zu zu sprechen. Denn: "Herr Kroll ist Berufsfotograf. Laut Tarifvertrag steht ihm das für Marketing zu." Meinen Einwand, dass für den "Altkreisblitz"-Redakteur wohl eher die Tarifvereinbarungen für Pressefotografen gelten, ließ sie nicht gelten. Dann bekäme er 75,50 für drei Fotos, die nach Meinung des Gerichtes von Bastian Kroll stammen und von mir widerrechtlich bei Facebook genutzt worden sein sollen. 

So weit ist es aber noch nicht: Bis zum 21. Dezember soll Copytrack dem Gericht erklären, wie die 1 372 Euro für fünf Fotos zustande kommen. Das sei dem Gericht noch nicht klar. Während der Verhandlung erwähnte die Richterin auch einen Schriftsatz des Copytrack-Anwaltes, der Anfang Dezember bei Gericht eingegangen sein soll. Meinen Hinweis, dass ich diesen Schriftsatz noch gar nicht kenne, nahm sie erstaunt zur Kenntnis. Er war auch heute nicht in meinem Briefkasten. 

Zu diesem Schriftsatz soll eine eidesstattliche Versicherung eines Burgdorfer Fotografen aus November 2019 über die Abtretung seiner Rechte für eines der fünf Fotos an Bastian Kroll gehören. Zur Unterschrift sagte die Richterin: "Kann ich nicht lesen." Das gilt für mich täglich, wenn ich www.altkreisblitz.de anklicke. Jetzt weiß ich vielleicht auch, warum: Bastian Kroll ist kein Redakteur (wie im "Altkreisblitz"-Impressum behauptet), sondern Marketingmann mit Kamera. 

Amtsgericht Hannover verkündet Beschluss drei Mal?

16. Dezember 2020. Post vom Gericht bekommen, ein neuer Beschluss und ein Protokoll der Sitzung,  aus dem Kopfschütteln nicht mehr herausgekommen: Laut Protokoll hat die Richterin der Klägerin zur Klärung offener Fragen eine Frist bis zum 28. Dezember 2020 gesetzt (richtig ist: 21. Dezember 2020), den Verkündungstermin soll sie auf den 14. Januar 2021 festgesetzt haben (richtig ist: 15. Januar 2021). In dem neuen Beschluss heißt es: "Der Verkündungstermin wird vorverlegt auf Dienstag, den 12. 1. 2021, 10 Uhr, Zimmer 3209." Zum Glück muss man bei einem Verkündungstermin nicht anwesend sein. Sonst hätte ich jetzt drei Termine zur Auswahl.

18. Dezember 2020
Az. NZS 543 C 10422/20
Antrag auf Protokolländerungen

In dem Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 7. Dezember 2020 vor dem Amtsgericht Hannover heißt es:

„Die Klägervertreterin beantragte, der Klägerin auf die heutigen Hinweise des Gerichtes eine Nachlassfrist von drei Wochen zu bewilligen.“

Das ist falsch. Richtig ist:

„Das Gericht gab der Klägervertreterin zu verstehen, dass die Klage Mängel aufweise wie undeutliche Fotos und merkwürdige Begründungen. Deshalb seien noch Klarstellungen seitens der Klägerin erforderlich. Die Klägervertreterin vertrat die Meinung, dass mit einer Antwort der Klägerin nicht zu rechnen sei. Das Gericht fasste aber dennoch einen entsprechenden Beschluss.“

In dem Protokoll heißt es außerdem:

„1. Der Klägerin bleibt nachgelassen, auf die heutigen Hinweise des Gerichtes bis zum 28. 12. 2020 Stellung zu nehmen.“

Das ist ebenfalls falsch. In der öffentlichen Sitzung wurde der Klägerin eine Frist bis zum 21. Dezember 2020 gesetzt.

Mit diesem Foto habe ich mich ausführlich in meinem Klageabweisungsantrag beschäftigt.  

Ziemlich verspätete Citi-Post vom Amtsgericht

5. Januar 2021. Drei Stunden vor meinem Abflug nach Madeira habe ich noch einmal City-Post vom Amtsgericht (angeblich verfasst am 22. Dezember 2020!) bekommen: Da ich mich nach Madeira abgemeldet habe, soll ich innerhalb von 14 Tagen einen Vertreter für eine eventuelle Fortsetzung des Verfahrens mit Wohnsitz in Deutschland benennen. Gibt es am 14. Januar also doch noch keine Verkündung des Beschlusses? Auf meinen Antrag auf Protokolländerung hat das Gericht noch nicht reagiert. Den Vertreter habe ich heute per Ansichtskarte aus Funchal benannt. Für Mathematiker: Wie viele Tage liegen zwischen dem 22. Dezember 2020 und dem 5. Januar 2021. Genau: 14 Tage!

Unverschämter Schriftsatz

3. Februar 2021. "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll wird auf sein SCHWINDELerregendes Honorar in Höhe von 1372 Euro weiter warten müssen. Obwohl ich vom Amtsgericht Hannover aufgefordert worden  bin, für den Schriftverkehr einen Vertreter in Deutschland zu benennen, was ich von Madeira aus tat, bekam ich heute auf direktem Wege den Beschluss des Amtsgerichtes Hannover vom 12. Januar 2021, der da lautete: "Dem Beklagten wird aufgegeben, zu den Schriftsätzen der Klägerin vom 26. 11. 2020 (wurde während der mündlichen Verhandlung von mir auseinandergepflückt, obwohl ich erst während der Verhandlung von diesem Schriftsatz erfuhr) und vom 28. 12. 2020 binnen drei Wochen Stellung zu nehmen."

Der jüngste Schriftsatz ist derart schludrig verfasst, dass man ahnt: Der Anwalt des Klägers hat gar keine große Lust auf solche Fälle wie den "Altkreisblitz"-Fall. Zum Lehrter Spielmannszug-Foto merkte er an, dass sich Bastian Kroll im Schriftsatz vom 26. November 2020 selbst bestätigt habe, dass er die Rechte an dem fremden Bild erwarb, zu den Honorarforderungen berief er sich auf eine Preisliste von Bastian Kroll mit Abzockercharakter, die umstrittenen fünf Fotos liefert er wieder in schwarz-weiß und ohne jeden stichhaltigen Beweis für Krolls Behauptungen. 

In meiner Entgegnung werde ich diesen Schriftsatz als das einstufen, was er ist: eine Frechheit gegenüber dem Gericht und gegenüber mir.

Da strahlt die Sonne

17. Februar 2021. Bei strahlendem Sonnenschein habe ich auf Madeira meine Entgegnung zu Papier gebracht. Hier klicken 

Ich in Quarantäne-Kroll mit Kopierer

8. Juli 2021. Heute habe ich vom Amtsgericht Hannover eine Verfügung bekommen, die mit dem 3. Juni 2021 datiert ist. Das Gericht nimmt übrigens an, dass Funchal in Spanien liegt. Die Richterin lädt mich für den 2. August, 11 Uhr, zu einem Gütetermin mit anschließender mündlicher Verhandlung. Würde bedeuten: Ich müsste am 18. Juli 2021 nach Hannover fliegen und mich dort für 14 Tage in Quarantäne begeben. Aber wo? Der "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll ist als Zeuge geladen. Er müsste wohl nur seinen Kopierer mitbringen.

Antrag gestellt/Gütetermin und mündliche Verhandlung gab es schon im Dezember

10. Juli 2021. Ich habe eine Fortsetzung des Verfahrens auf dem begonnenen schriftlichen Wege beantragt.  Der Gütetermin mit anschließender mündlicher Verhandlung am 2. August wäre auch der zweite Gütetermin und die zweite mündliche Verhandlung, das gab es auch schon im Dezember 2020 kurz vor meinem Umzug nach Madeira, über den das Gericht von mir rechtzeitig informiert worden ist. Anfangs sah es für mich gar nicht gut aus, doch je länger ich vor Gericht saß, desto besser wurden meine Karten. 

Das Coyytrack-System, das der "Altkreisblitz" nutzt, ist ebenso raffiniert wie unseriös und auch für eine Richterin nicht leicht zu durchschauen. Journalisten und Redakteure, die auf ihren Ruf Wert legen und keinen Wert auf das schnelle ergaunerte Geld, überlassen Verwertungsgesellschaften die Wahrung ihrer Rechte.  Die Einnahmen sind zwar bescheiden, wenn ein Dritter Fotos oder Texte nutzt, dafür ist das Geld aber ehrlich verdient und niemand muss mit juristischen Auseinandersetzungen rechnen.

12. Juli 2021. Ein weiterer Trick. Hier klicken

Termin aufgehoben/Merkwürdige Pannen

13. Juli 2021. Die Richterin hat mir vorab per mail mitgeteilt, dass sie den Termin am 2. August aufgehoben hat. Sobald ich einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benannt habe, soll es aber eine mündliche Verhandlung geben. Auf den "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll als Zeuge könne nicht verzichtet werden. 

Merkwürdig an dieser mail ist: Einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland habe ich bereits im Dezember 2020 benannt, der aber nie Post vom Gericht bekam.  Auch auf meinen Antrag auf Protokolländerung aus dem gleichen Monat reagierte das Gericht bis heute nicht. Statt dessen verlegte das Gericht Funchal nach Spanien. 

Eine mail-mehr nicht

12. September 2021. Seit zwei Monaten lässt das Amtsgericht Hannover nichts mehr von sich hören. Mehr als die mail habe ich seitdem auch nicht bekommen.

Schuss in den Ofen

30. Oktober 2021. Das Thema kann ich wohl abhaken. Die Absage des Termins der mündlichen Verhandlung, geplant für den 2. August 2021, nur per mail ist rechtlich gar nicht zulässig, die Vermeidung von Entscheidungen über meine Anträge macht das Verfahren zur Farce. Immerhin: Dem "Altkreisblitz"-Redakteur Bastian Kroll ist es mit Hilfe des Inkassounternehmens "Copytrack" nicht gelungen, mich abzuzocken.




 


Dienstag, 20. Oktober 2020

Tjaden tappt (450)

Gefunden auf den Seiten des
Gewerbevereins Babenhausen.
Sichern auch Sie sich diese Papierspende

24. Februar 2020. Alles wird knapp. Papier auch. Deswegen startet das "Burgdorfer Kreisblatt" eine einmalige Aktion. Wer dem "Kreisblatt" eine mail schickt, bekommt als Anhang das jüngste Schreiben des Hamburger Anwaltes Dr. Frankenheim, der den "Altkreisblitz"-Herausgeber Bastian Kroll aus Pattensen vertritt. Die Rückseiten sind frei, können also für Notizen genutzt werden.

Seit eineinhalb Jahren ist der "Altkreisblitz" hinter mir her. Bastian Kroll verlangt von mir Honorare für Fotos, die ich auf Facebook veröffentliche. Sie stammen angeblich von ihm. Erst bekam ich Briefe von einem Unternehmen, das sich "Copytrack" nennt und angeblich jeden Bilderdieb im Internet aufspürt. Dann wurde ich bei Facebook beschimpft. Erst nach diesen Beschimpfungen wurde mir klar, wer "Copytrack" beauftragt hatte. Der "Altkreisblitz"-Geschäftsführer Bastian Kroll war´s. Das hatte mir bis dahin niemand verraten.

Neuerdings schreibt mir besagter Anwalt aus Hamburg, der mir immer neue Fristen setzt. Die jüngste ist der 5. März 2020. Weitere Schreiben folgen ganz bestimmt. In jedem wird stehen, dass ich sonst von Bastian Kroll verklagt werde. Falls Ihnen solche Wiederholungen nichts ausmachen, bekommen Sie auch diese Schreiben als Anhang-denn auch bei diesen Schreiben werden die Rückseiten frei sein.

Also: Ran an die Papierspenden!

Ist das schon Liebe?

10. März 2020. Ist das schon Liebe oder immer noch nur ein weiterer Annäherungsversuch: Dr. Frankenheim, Anwalt des "Altkreisblitz"-Geschäftsführers Bastian Kroll, hat mir heute eine weitere Frist gesetzt, "10 Tage ab Datum dieses Schreibens". Auf Seite 2 seines Briefes rechnet er mir vor, was mich ein weiteres Schweigen zusätzlich kosten würde: 153,25 Euro für einen gerichtlichen Mahnbescheid etc. Von Ratenzahlung ist übrigens keine Rede mehr. Aber immerhin: Dieser Anwalt schafft etwas, was sein Mandant (der neuerdings auch für die "Neue Woche" arbeitet) nicht schafft: Er macht keine Deutschfehler.

Wieder ein "einmaliges Angebot"

9. April 2020. Den hatte ich schon fast vergessen, doch heute meldete er sich wieder: der Anwalt von "Altkreisblitz"-Geschäftsführer Bastian Kroll. Erneut machte er mir ein "einmaliges Ratenangebot". Bis zum 20. April 2020 soll ich eine erste Rate in Höhe von 551 Euro überwiesen haben.

Bei Anruf Forderung

15. Mai 2020. Es klingelt das erste Mal, ich hebe ab, niemand dran, es klingelt das zweite Mal, ich hebe ab, niemand dran, es klingelt das dritte Mal, eine Frauenstimme aus der Kanzlei von Dr. Frankenheim. "Es gibt noch eine offene Forderung", sagt sie. "Seit fast zwei Jahren", antworte ich , "droht mir der Altkreisblitz mit Klage. Bei Facebook beschimpft er mich. Soll er doch kommen und klagen." "Habe ich notiert", sagt die Frauenstimme. Gespräch beendet.

Ähnliche Erfahrungen

18. Juni 2020. Ein Leser macht ähnliche Erfahrungen. Hier klicken

Lächerliche "Altkreisblitz"-Methode

26. Juni 2020. Was von "soll er doch kommen und klagen" hat der Anwalt des "Altkreisblitz"-Geschäftsführers Bastian Kroll nicht verstanden? Heute ließ er mir vom zentralen Mahngericht Berlin-Brandenburg einen gerichtlichen Mahnbescheid über 1744,99 Euro zukommen. Das ist so ziemlich die lächerlichste Methode, wenn jemand an das Geld eines anderen herankommen will. Als Empfänger muss man nämlich nur eins tun: Das Kreuzchen bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" machen, das Formular unterschreiben und an das Gericht zurückschicken. Ob ein Mahnbescheid berechtigt ist oder nicht, wird vom Gericht gar nicht geprüft. Solche Anträge werden so wenig gelesen wie der "Altkreisblitz".

Nichts aus den Rippen geleiert

27. September 2020. Der gerichtliche Mahnbescheid scheint der letzte "Altkreisblitz"-Versuch gewesen zu sein, mir eine vierstellige Summe aus den Rippen zu leiern.

Die Mühlen der Justiz

13. Oktober 2020. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam: Heute habe ich Post vom zentralen Mahngericht Berlin-Brandenburg bekommen. Die Mitteilung lautet: "Sehr geehrter Herr Tjaden, in der oben genannten Mahnsache wurde am 30. 6. 2020 von Ihnen Widerspruch erhoben. Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor. Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das Amtsgericht Hannover -Zivilabteilung- 30175 Hannover abgegeben worden."

Der nächste Schritt: Das Amtsgericht Hannover prüft, ob es zuständig ist. (Ist es nicht. Denn Burgwedel hat ein eigenes Amtsgericht.)

Gutschrift ohne Begründung

20. Oktober 2020. Geradezu formlos sind mir heute in einem Schreiben des "Altkreisblitz"-Verbündeten Copytrack 50 Euro gut geschrieben worden. Eine Begründung gibt es in dieser Mitteilung nicht, nur diese Summe mit dem Vermerk "Korrektur Schadenersatz". Merke: Wenn jemand nach einem gerichtlichen Mahnbescheid die Forderung reduziert, gilt die Klage, mit der sich gerade das Amtsgericht Hannover beschäftigt, als zurückgenommen. Und nun?

24. Oktober 2020. Ich habe die Klageschrift bekommen. Weitere Infos

Donnerstag, 1. Februar 2018

Eine Petition

Kann  ein Mann  Familienminister?
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
wir schlagen Marcus Weinberg als Bundesfamilienminister vor.
Begründung:

"Es freut mich außerordentlich, dass meine Kollegen mich mit 89% zum familienpolitischen Sprecher meiner Fraktion gewählt haben. In diesen Themen steckt mein Herzblut und ich bin glücklich, mich auch in der kommenden Zeit für Familien einzusetzen. Die Bekämpfung der Kinderarmut, die Stärkung des Kinderschutzes und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen ganz oben auf der Agenda. Morgen konstituiert sich die Arbeitsgruppe und dann geht es endlich wieder los."
Schreibt Marcus Weinberg am 29. Januar 2018 auf seinen Facebook-Seiten. Viele haben ihm gratuliert, Familien, Mütter und Väter setzen offenbar große Hoffnungen in diesen CDU-Bundestagsabgeordneten.
Würde Marcus Weinberg zum Bundesfamilienminister ernannt werden, würde auch mit einem weiteren Vorurteil aufgeräumt werden. Noch ist angeblich Familie vornehmlich Frauensache, Frau Bundeskanzlerin, zeigen Sie mit der Ernennung der Öffentlichkeit, dass Familie auch Männersache ist.
Aktuell setzt sich Ihr Parteikollege für eine Kommission ein, die sich mit der Arbeit von Jugendämtern, Familiengerichten und Gutachtern beschäftigt. Klagen und Beschwerden, die ihn erreichten, haben ihn immer nachdenklicher gemacht.

Dienstag, 3. Mai 2016

Tjaden tappt (116)

Die ehemalige Briefkastentante
Johannes Mario Simmel. 
Deshalb Peter Wilmers

"Warum steht auf Ihren Internet-Seiten eigentlich "Eingestellt von Wilmers Peter"?", hat mich kürzlich ein Bekannter gefragt, als er an seinem Computer meine Seiten www.burgdorferkreisblatt.de aufrief. Ich gab ihm darauf nur eine Antwort, obwohl es auf seine Frage eigentlich mehrere Antworten gegeben hätte: "Das war mein Pseudonym bei einer Nachrichtenagentur in Hamburg. Der Chefredakteur meinte, dass man nicht alle Artikel von mir unter meinem Namen verbreiten könne, weil ich einfach zu viel schreibe."

Bei dieser Nachrichtenagentur war ich zuständig für mehrere Ressorts, angefangen bei Jugend- und Musikthemen bis hin zur Sozialpolitik. Ich beschäftigte mich mit DDR-Krimis und DDR-Bands genauso wie mit Versuchen, bestimmte Organisationen in Misskredit zu bringen, meine Interviews mit Schriftstellern waren beliebt bei allen Tageszeitungen, meine ironischen Betrachtungen über Alltägliches wurden von Frauenzeitschriften gedruckt, die mich "Irene" oder "Sibylle" nannten. Als ich das eines Tages dem Bestsellerautor Johannes Mario Simmel erzählte, sagte er: "Das ist ja so ähnlich wie bei mir. Ich war mal Briefkastentante."

Jahre später entdeckte ich das Internet als Medium für Themen, die von anderen gern verschwiegen werden. Das hat mir nicht nur Zustimmung eingebracht. 2010 zerstörte jemand mein google-Konto, angemeldet wurde ich bei einem virtuellen Spielcasino auf Gibraltar und bei anderen Bezahl-Diensten, die mir Rechnungen schickten, die ich aber nie beglich. Ich richtete unter Peter Wilmers ein neues google-Konto ein - und schrieb weiter.

Schließlich hatte ich schon als 14-Jähriger einer Lokalredakteurin auf ihre Frage, was ich denn nach der Schulzeit werden wolle, geantwortet: "Ich will Redakteur und Schriftsteller werden."

Montag, 1. Februar 2016

Tjaden tappt (89)

Zuständiges google nicht zuständig?

26. Januar 2016. Auf meinen Internet-Seiten "Blog dir deine Meinung" berichte ich am 27. August 2014:

"Es ist drei Monate her, dass der Europäische Gerichtshof das "Recht auf Vergessen" auch im Internet beschlossen hat. Seither muss google falsche oder nicht mehr zutreffende Inhalte löschen. Also habe auch ich mich an google gewendet, weil es im Netz zwei blogs gibt, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Internet verschwinden müssten. Für das eine blog missbrauchen anonyme Verleumder von Ex-Klientinnen und Ex-Klienten der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg meinen Namen, den sie in die Adresse eingebaut haben, in dem anderen blog wird behauptet, dass ein Sohn von mir, den ich nicht habe, und meine dritte Frau, die gestorben ist, Informationen über mich sammeln. Auch dieses anonyme blog ist im Umfeld der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg entstanden. Diese Einrichtung gehört zur Step gGmbH in Hannover. Der Geschäftsführer Serdar Saris, ehemals Fraktionschef der Grünen in der Regionsversammlung Hannover, reagiert auf keinen Hinweis.

Heute hat google per mail auf meinen Löschantrag reagiert. Die Antwort veröffentliche ich ohne Kommentar:

Sehr geehrter Herr Heinz-Peter Tjaden, 

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.06.2014.

Diese Nachricht betrifft folgende URLs:

http://heinzpetertjaden-...com/
http://tjaden...com/

Die URLs in diesem Fall scheinen sich auf Angelegenheiten zu beziehen, die mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen und von erheblichem öffentlichen Interesse sind. Die URLs könnten zum Beispiel für Ihre jetzigen und potentiellen Kunden oder Nutzer Ihrer Dienstleistung(en) von Bedeutung sein. Dies betrifft ebenfalls Informationen über von Ihnen kürzlich ausgeführte Berufe oder Unternehmen, in denen Sie tätig waren. 

Folglich wird der Zugang zu den betroffenen Inhalten bei der Suche nach Ihrem Namen gewährleistet, da dieser von allgemeinem öffentlichen Interesse ist.

Google wird vorerst keine weiteren Maßnahmen treffen in Bezug auf diese URLs."

Da ich seit dem 13. November 2015 anonyme Briefe bekomme, in denen auch auf diese nicht gelöschten Seiten Bezug genommen wird, nutze ich am 22. Dezember 2015 nicht das Internet-Formular für die Meldung von Verstößen, ich schreibe diesen Brief:

"Google Germany
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Sperrung von Seiten
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie um Sperrung der folgenden Seiten
Heinz-PeterTjaden Die Biografie: Offener Brief Deiner Familie
heinzpetertjaden (Teile der Adresse gelöscht)tjaden-startseite.html
Im Cache
Ähnliche Seiten
mittlerweile,daß Deine Geschichte, Heinz Peter, neu geschrieben werden muss ! … Die Fakten auf Tjaden (Teile der Adresse gelöscht) belegen dies schonungslos und offen!
Meine Familie hat diesen offenen Brief nicht verfasst, ich habe keinen Sohn, der wie ich Heinz-Peter mit Vornamen heißt. Immer wieder wird auf diesen Seiten behauptet, meine Ehefrau Angelika habe diesen Brief mitverfasst. Sie ist seit fast zwei Jahren tot.
Verwiesen wird auf heinzpetertjaden-(Teile der Adresse gelöscht) auf tjaden (Teile der Adresse gelöscht). Diese Seiten sind von google in Deutschland und in der Schweiz gesperrt worden. Dafür hat seinerzeit die Lüneburger Polizei gesorgt. Tjaden (Teile der Adresse gelöscht) ist deswegen nach Ungarn umgezogen. Auch diese Seiten sollten endlich vollständig entfernt werden. Veröffentlicht werden auf tjaden (Teile der Adresse gelöscht) u. a. Dokumente, die 2011 aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gestohlen worden sind. Diese Einrichtung wurde 2014 geschlossen. Ich habe damals einen Gegen-blog gestartet. Dort berichtet mein Jagdterrier aus seinem Leben. Tjaden (Teile der Adresse gelöscht) habe ich damit aber nicht von vorderen google-Rängen vertrieben.
Derzeit bekomme ich anonyme Briefe, in denen weitere Veröffentlichungen auf diesen Seiten angekündigt werden. Verfasst werden diese Briefe angeblich in der Margaretenstraße 29, 26384 Wilhelmshaven, abgestempelt werden sie in Hamburg 101. Auch bei diesen Briefen gehört angeblich meine tote Ehefrau Angelika zu den Verfasserinnen. Da es bei der Lüneburger Staatsanwaltschaft unter dem Aktenzeichen NZS 1207 Ujs 16940/14 ein Ermittlungsverfahren wegen tjaden (Teile der Adresse gelöscht) gibt, das derzeit ruht, bekommt die Lüneburger Staatsanwaltschaft eine Kopie dieses Schreibens."

Eine Antwort bekomme ich nicht aus Hamburg, sondern von Google Inc., 1600 Amphittheatre Parkway, Mountain View, CA 94043. Die lautet:

"Google Case 2-3389000010083

12. 01. 2016

Sehr geehrter Herr Tjaden,

vielen Dank für Ihre Anfrage an die Google Germany GmbH, die uns diese in diesem Einzelfall weitergeleitet hat.

Die Google Germany GmbH ist nicht die Betreiberin der Suchmaschine Google oder anderer unter www.google.de zur Verfügung gestellter Dienste. Bereit gestellt werden diese von der Google Inc., Mountain View, Kalifornien, wie Sie dem Impressum unter http://www.google.de/contact/impressum html entnehmen können.

Wenden Sie sich bitte direkt an die Google Inc. und nutzen Sie dazu unsere Webformulare, die Sie unter der folgenden URL finden:

http://support.google.com/legal/

Durch Nutzung dieser Formulare wird sichergestellt, dass Ihr Anliegen unser zuständiges Team mit allen notwendigen Angaben direkt erreicht und zügig bearbeitet werden kann. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Google-Team
(Keine Unterschrift)"

Ergo: Google aus Kalifornien erklärt mir, dass Google aus Kalifornien zuständig ist...Briefe lesen kann das Team aber nicht?

Zweiter Brief

1. Februar 2016. Nun bekommt google Germany in Hamburg den zweiten Brief von mir. 

Zum Beginn der Serie

Freitag, 13. November 2015

Tjaden tappt (64)

Fortsetzung folgt?
Erpresser fordern: "Tjaden darf kein Journalist mehr sein"

Ein Briefumschlag, abgestempelt in “Hamburg 101”, zwei am Computer verfasste Erpresserschreiben, angeblich aus der Margaretenstraße 29 in Wilhelmshaven, wo Heinz-Peter Tjaden junior und meine Ehefrauen Monika Schmidt-Tjaden, Anita Kreutzer-Tjaden, Angelika Lütje und Claudia Nettelroth-Tjaden zusammengesessen haben sollen, um mir mitzuteilen: “Lieber Vater, lieber Heinz Peter Wir haben uns entschieden, uns vor dir zu schützen, indem wir nun dafür sorgen, dass deinem diffamierendem Handeln ein Ende gesetzt wird. Im Laufe der letzten Jahre haben wir, ohne dass du es bemerkt hast, eine Reihe von Kontoauszügen, E-Mail-Korrespondenzen und andere deiner Unterlagen an uns genommen…Wir werden am 23. 11. 2015 diesen und den Brief in der Anlage an den Direktor des Amtsgerichtes Wilhelmshaven, Herrn Stefan Schröder, per Einschreiben mit Rückschein senden.”

Weitere Informationen über den Erpressungsversuch

Das Schweigen von Serdar Saris/Step gGmbH Hannover Hier klicken

Wieder ein Brief: Ich werde Papa! Hier klicken 

Anschau-bar

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