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Mittwoch, 5. Juni 2019

Tjaden tappt (396)

Stichwahl mit Glücksfee

Es passiert selten, aber es kann am 16. Juni in Burgdorf durchaus geschehen: Armin Pollehn und Matthias Paul bekommen die gleiche Stimmenzahl. Dann kommt es zu einer Wahl aus dem Überraschungsei ("Süddeutsche Zeitung", 17. Mai 2010 zur Bürgermeister-Wahl in Neu Wulmstorf). Damals hat der CDU-Kandidat das Losglück auf seiner Seite gehabt und fand das nach eigenen Worten "sehr schön". In Bayern gab es 2010 sogar zwei Glückspilze, in Thüringen einen. Andere Losgewinner regierten bereits.

Gerichte hielten den Losentscheid durchaus für angebracht, auch Staatsrechtler hatten keine Bedenken. Nur bei Bundestags- und Europawahlen gab es noch nie Entscheidungen aus dem Überraschungsei.

Wenn es am 16. Juni in Burgdorf passiert, berichtet vielleicht auch die "Süddeutsche Zeitung".

Umfrage zur Bürgermeisterwahl (derzeit steht es unentschieden)

Samstag, 1. Dezember 2018

Tjaden tappt (354)

Aus schlimmen Zeiten.
Pestalozzistiftung: Immer noch Kommentare

"Wie Heimkinder ihre Stimme fanden", lautet der Titel eines Artikels in der "Süddeutschen Zeitung" vom 27. November 2018. Begonnen habe alles Anfang 2003 mit dem Anruf einer Frau in der "Spiegel"-Redaktion. Dieser Anruf sei eine Reaktion auf eine Rezension eines Films über Kinderheime in Irland gewesen, geschrieben von Peter Wensierski. Die Frau habe über ähnlich schlimme Erfahrungen in einem deutschen Kinderheim berichtet. 

Peter Wensierski verfasste einen Artikel mit dem Titel "Die unbarmherzigen Schwestern" und 2006 das Buch "Schläge im Namen des Herrn". Doch: War das wirklich der Anfang? Nein. Ulrike Meinhof, die den meisten wohl nur als Terroristin bekannt ist, befasste sich schon viel früher als Redakteurin der "konkret" mit dem Thema. Ihr Film "Bambule-Fürsorge-Sorge für wen?" wurde Anfang der 70-er Jahre verboten. Es dauerte 24 Jahre, bis er ausgestrahlt wurde.

Über Kinderheime tuschelte man damals nur, einige bedauerten "die armen Kinder", kannten aber auch nicht viel mehr als Gerüchte. Jugendämter verschanzten sich hinter einer Mauer des Schweigens, das Jugendamt von Hannover genehmigte jeden Arzneimittelversuch in Wunstorf. Kinderheime lagen abseits, so manches NS-Gebäude war umgewidmet worden. 

Auch heute noch sind Heimkinder auf der Suche nach ihrer eigenen Sprache. Mit dem, was der Runde Tisch des Bundestages vor 10 Jahren erreicht hat, sind viele nicht zufrieden. Die Frage, warum die Aufarbeitung der Heimgeschichten 1975 endet, drängt sich auf.

Großburgwedels Heimgeschichte ist auch nicht ruhmreich. Vor über acht Jahren habe ich über die Pestalozzistiftung berichtet. Diese Berichte werden immer noch kommentiert. 

Samstag, 27. Oktober 2018

Tjaden tappt (337)

Kein schlimmer Algrorithmus

Die "Zeit" hat mich gewarnt, die "Süddeutsche" auch: Der Algorithmus überwacht mich Tag und Nacht. Er bestimmt mein Kaufverhalten, er nimmt Einfluss auf meine Freizeitgestaltung, er liefert mir Nachrichten, mit denen ich manipuliert werden soll, sogar Donald Trump soll vom Algorithmus gewählt worden sein und Angela Merkel bleibt deshalb nach jeder Wahl Bundeskanzlerin. 

Alles nicht so schlimm. Weiß ich seit einigen Stunden. Denn der Algorithmus von Amazon hat mir gestern einen Autor empfohlen, den ich nicht nur sehr gut kenne, sondern auch sehr schätze. Amazon empfahl mir: "Folgen Sie Heinz-Peter Tjaden. Damit Sie immer wissen, was er schreibt und stets wissen, welche neuen Veröffentlichungen es von ihm gibt." 

Sonntag, 27. August 2017

Splitter 8

Die ersten Werbeplakate hängen schon herum. 


















Buch statt Wahlkampf

Das ist doch wieder einmal typisch: Alle machen Wahlkampf. Angela Merkel schreibt ein Buch. Der Titel klingt zwar etwas sperrig, der Titel lautet "Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben", außerdem hätten gut und gerne 100 Seiten mehr dem Werk gut zu Umschlag gestanden, aber die Aufmerksamkeit der Medien ist ihr sicher.

Worüber Merkel schreibt? Das ist ein streng gehütetes Geheimnis des Verlages. Bis zum 24. 9. soll darüber nichts durchsickern. Der "Spiegel" vermutet, dass es sich um einen Roman im Stile von Rosamunde Pilcher handelt, der sicherlich sofort vom ZDF verfilmt wird, die "Süddeutsche Zeitung" will erfahren haben, dass es sich um ein politisches Buch handelt, mit dem Angela Merkel an die Doktorarbeit von Helmut Kohl anknüpfen will. 

Laut "Frankfurter Rundschau" soll für dieses Buch aber keinesfalls gelten, was für Kohls Doktorarbeit gilt: "Niemand, der mehr über Merkels Sicht auf die Ereignisse der Nachkriegszeit erfahren will, muss sich während des Lesens mit einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz einverstanden erklären. Dieses Buch wird im Gegensatz zu Kohls Geheimschrift frei verkäuflich sein." Darauf habe der Verband der Deutschen Buchhändler bestanden.

Gerüchte, dass sich der Verkaufsstart verzögern könnte, weisen Autorin und Verlag zurück: "Wir schaffen das." 

Womit man rechnen muss, wenn man Kohls Doktorarbeit lesen will

Der erste Splitter

Der neunte Splitter


Montag, 22. Mai 2017

Tjaden tappt (212)

Morden mit Bosch für 69,50 Euro.
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Das Landgericht von München weiß, was Mörder wünschen

Die ersten vier Teile meines Fortsetzungskrimis sind bereits bei Amazon und im Kindle-Shop erschienen ("Die Mörderin, die unschuldig ist", "Der dunkle Informationsfluss"), der fünfte Teil strebt seiner Vollendung entgegen, dabei werde ich freundlich unterstützt vom Landgericht in München, ein Gericht, das ich allen, die einen Mord planen, nur empfehlen kann:


„Lies mal“, schlägt sie die Zeitung auf und zeigt auf einen Artikel mit der Überschrift „Verblüffendes Urteil“. Berichtet wird über einen Prozess vor dem Münchner Landgericht. Eine Frau, deren Alter nicht erwähnt wird, hat ihren Freund beim Sex mit einer Kreissäge getötet. Dafür bekommt sie zwölfeinhalb Jahre Gefängnis, denn:

Obwohl das Opfer gefesselt war, eine Schwimmbrille trug und somit nichts sehen konnte, sah die erste große Strafkammer das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht erfüllt an. Das Opfer sei arglos und auch wehrlos gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Michael Höhne. Allerdings führte er ein Urteil aus dem Jahr 2007 an, in dem begründet wurde, dass das Opfer aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlos sein müsse. Es müsse also einen Kausalzusammenhang geben. Wenn sich das Opfer selbst verteidigungsunfähig machen lässt, liege der Fall anders. Das Gericht war der Meinung, dass es nicht nachweisbar sei, dass die Frau ihren Freund töten wollte und ihn deshalb fesselte.

„Aber immerhin findet das Gericht ihr Verhalten sittlich verwerflich“, überlege ich laut, ob ich den Artikel weiterlesen soll. „Ein Witzbold als Richter.“

„Weiterlesen“, sagt Sabine Schneider. „Es kommt noch besser.“

Auch das Mordmerkmal der Grausamkeit verneinte die Strafkammer. Grausam tötet, wer dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen zufügt. Die Tötung mit einer Kreissäge sei schon sehr „skurril und bizarr“, sagte Höhner, aber nicht grausam. Das Opfer sei binnen weniger Sekunden bewusstlos, beziehungsweise tot gewesen.

Sofort tauchen vor meinen Augen Werbesprüche von Baumärkten auf.


Schneller töten mit unserer Kreissäge Turbo plus. Schmerzlos, weil schnell, bestätigt die Mafia. Sägen Sie sich Ihre Leichen schmerzlos auf Kühlschrank-Format zurecht. Empfohlen vom Münchner Landgericht für Morde, die keine sind.

Ende des Auszugs aus Teil 5 meines Krimis. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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Teil 3 und 4 als Print

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