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Mittwoch, 8. April 2020

Tjaden tappt (473)


Wenn Laien Berichte schreiben

In Zeiten wie diesen sollten Laien im Netz eigentlich nicht berichten. Laut Kopieren/Einfügen-Portal "Altkreisblitz" bekommt jetzt ein "Quartett" wegen "Verstoßes gegen die Corona-Einschränkungen eine Strafe". Bei diesem Quartett handelt es sich nach Polizeiangaben um vier 24- bis 39-Jährige, die sich gestern Abend in Hänigsen auf der Straße getroffen haben. Eine Polizeisprecherin soll gesagt haben, dass die Strafe für diese vier Männer zwischen 200 und 400 Euro liegen werde. 

Woher will diese Polizeisprecherin das wissen? Und woher der "Altkreisblitz"? In Niedersachsen gibt es noch keinen Bußgeldkatalog. Der ist aber erforderlich, um Willkür in einer Situation zu vermeiden, mit der niemand gerechnet hat. Außerdem kann jeder Bußgeldbescheid angefochten werden. Dann muss ein Richter entscheiden. Darauf sind die Gerichte aber noch gar nicht vorbereitet.

Geklärt werden müsste im Streitfalle auch die Frage, warum das Kontaktverbot bei drei Personen beginnt und nicht bei vier oder fünf...Erklärt hat das noch keiner. Gestern habe ich zwei Paare mit Kinderwagen gesehen, die sich zufällig an einer Weggabelung trafen. Sie unterhielten sich, worüber Mütter und Väter zu plaudern  pflegen. Müssten die auch blechen?

Jede Vorschrift ist nur so gut, wie sie nachvollziehbar ist. Daran mangelt es. Wer sich zum Beispiel darauf verlassen hat, dass die Einschränkungen gelockert werden, wenn sich die Zahl der "Corona-Fälle" nicht mehr in 5,5, sondern in 10 Tagen verdoppelt, handelte mit den Zitronen der Bundeskanzlerin. Das Ziel ist erreicht und was macht Angela Merkel? Sie sagt: Reicht noch nicht. Warum?




Samstag, 27. Dezember 2014

Tjaden tappt (XXI)

Bolzplätze und Kinder weg?

Das habe ich nun nicht so ganz verstanden: 2014 hat das Burgdorfer Jugendamt fast doppelt so viele Kinder (13 statt 7) aus ihren Familien geholt wie 2013, weil "die Akzeptanz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit" nicht "immer gegeben sei, wie Diskussionen um die Schließung von Bolzplätzen" zeigen? Soll laut "Anzeiger für Burgdorf und Lehrte" vom 27. Dezember 2014 die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Christiane Gersemann, gesagt haben. Oder ist dieses Zitat von der Redakteurin Sandra Köhler aus einem größeren Zusammenhang gerissen und sinnlos gemacht worden?

Bolzplatz-Verbote waren die Folge eines Urteils des Hamburger Landgerichtes aus dem Jahre 2005. Dieses Gericht untersagte damals den Bau eines Kindergartens in einem Wohngebiet. Die Urteilsbegründung machten sich bundesweit Miesepeter zunutze, die juristisch auch gegen Bolzplätze vorgingen. Kinder-Lärm galt vielen Richterinnen und Richtern ebenfalls als Belästigung. In Berlin war es besonders schlimm. Als beinahe auch der letzte Bolzplatz hätte geschlossen werden müssen, fuhr der zuständige Senator dazwischen und wies seine Beamten an, nicht jedem Richterspruch Gehör zu schenken. Das Immissionsschutzgesetz (!) wurde so geändert, dass fortan Lärm machen "als sozial adäquate Lebensäußerung von Kindern" gewertet wurde. Das hat der Gesetzgeber im vorigen Jahr fürwahr fein ausgedrückt...

Außerdem hat Burgdorf zwischen Kleinem Brückendamm und Hülptingsen den wahrscheinlich stillsten Bolzplatz Deutschlands, der wohl nur hin und wieder gemäht wird, damit sich dort keine seltenen Tierarten ansiedeln. Genutzt worden ist der meines Wissens das letzte Mal 2006 von meinem Neffen und von mir. Dieser Bolzplatz kann unmöglich der Grund für die Fast-Verdoppelung der Kindes-Entzüge sein. Wenn Christiane Gersemann zudem auch noch behauptet, dass Burgdorf mit dieser Entwicklung "im Bundestrend" liege, dann muss ihr widersprochen werden. Laut Statistischem Bundesamt hat es 2013 mit einem Anstieg der Inobhutnahmen um 5 Prozent gegenüber 2012 einen neuen Rekord gegeben. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht im November 2014 entschieden, dass Kinder nur dann aus ihren Familien geholt werden dürfen, wenn ihr "seelisches, geistiges oder körperliches Wohl nachhaltig gefährdet" ist.

Die von Christiane Gersemann genannten Gründe "Überforderung der Eltern", "wachsende Sprachlosigkeit in vielen Familien" und "Diskussionen über Bolzplätze" dürften also für das Bundesverfassungsgericht nicht ausreichend sein. Wo aber liegen die wahren Gründe?

Weitere Infos aus dem Kinderfeindesland Deutschland Hier klicken    


Anschau-bar

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