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Montag, 22. Oktober 2018

Tjaden tappt (314)

Staatsanwaltschaft von Hannover
macht es Mördern nicht einfach.
Foto: Heinz-Peter Tjaden
Nicht einfach: Mord

"Der Angeklagte soll aus dem Gefühl der Verzweiflung und Ausweglosigkeit gehandelt haben. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kein niedriger Beweggrund." Sagt Oberstaatsanwalt Thomas Klinge der "Bild"-Redaktion aus Hannover, die sich in der heutigen Ausgabe mit der Frage beschäftigt "Warum ist das nur Totschlag?" Wir lernen also: Mord ist gar nicht so einfach (zu begehen).

Der erste Fall: Ein Ehemann muslimischen Glaubens vermutet, dass seine Ehefrau ihm nicht treu ist. Er wirft sie aus dem Fenster, sticht danach 25 Mal auf sie ein und schneidet ihr auch noch die Kehle durch.   

Erst einmal kein klarer Fall von Mord, entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahre 2017: "Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass, Rache und/oder Eifersucht kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen."

Da wir alle viele Mörder kennen, die aus edler Gesinnung anderen so etwas Sinnloses wie das Leben nehmen, können wir dem BGH durchaus folgen. Nun wird es allerdings schwieriger. Ein Mörder muss auch noch wissen, dass es Motive gibt, die von der Gesellschaft, in der er lebt, um zu töten, nicht akzeptiert werden. 

Daraus lernen wir: Man muss sich auskennen, wenn man aus niedrigen Gründen handeln will. Besagtem Ehemann ist übrigens zum Mord-Verhängnis geworden, dass er laut BGH seiner Frau "praktisch das Lebensrecht abgesprochen" hat. 

Nun zum Klinge-Fall, der nur Totschlag sein soll: Ein 57-Jähriger lauert in Hannover seiner 35-jährigen Ex-Freundin auf, er sticht elfmal zu und macht sich aus dem Staub. Die Frau stirbt auf der Straße vor dem Haus, in dem sie wohnt. Und das hält die Staatsanwaltschaft nicht für verachtenswert und zeugt keinesfalls von einer Gesinnung "auf niedrigster Stufe"? Warum plädiert sie nicht gleich auf missbräuchlichen Gebrauch eines Küchengerätes mit anschließender Sicherheitsverwahrung in einem Kochkursus der Volkshochschule?

P. S. Auch in München ist Mord gar nicht so einfach, erfahren Sie aus meinem Krimi "Die Mörderin, die unschuldig ist"





Mittwoch, 6. Dezember 2017

Tjaden tappt (239)

Tür nach Mord versiegelt. 
Ein entsetzlicher Fall

2007 habe ich das Experiment "Kommissar Internet" gestartet, um Hinweise, Tipps und Anstöße zu bekommen, wenn ein Fall undurchsichtig war. Die Resonanz war riesig, die Erkenntnisse waren manchmal sehr erschreckend. Lob bekam ich sogar von Ermittlungsbehörden, Fälle wurden neu aufgerollt.

Als Kommissar Internet bin ich nun auf die entsetzlichste Geschichte aufmerksam gemacht worden, die ich je gehört habe. Sie beginnt so:

Das Trierer Landgericht hat soeben einen 28-jährigen Trierer wegen Mordes,versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Berufskraftfahrer hatte im Dezember seine 23-jährige Freundin in der gemeinsamen Wohnung in Breit (Bernkastel-Wittlich) erstochen.

Vier Mal soll er der Frau in den Rücken gestochen haben, als sie sich über ein Kinderbett gebeugt hatte. Als sie rückwärts auf den Boden fiel, soll der Mann weiter auf sie eingestochen haben. Die Frau hatte dem 28-Jährigen zuvor in einer SMS mitgeteilt, dass sie aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen wollte.

Auch den Ehemann, von dem die Frau getrennt lebte, hat der Angeklagte angegriffen, als dieser der 23-Jährigen helfen wollte. Mindestens drei Mal hat dieser auf den Mann eingestochen, der dadurch schwer verletzt wurde. Daher wurde der 28-Jähriger auch wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Berichtet der "Trierer Volksfreund" am 25. Juni 2013

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