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Mittwoch, 14. Juni 2023

Tjaden tappt (563)

Az. DRII 467/15 Anjas Erste Property
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31. Mai 2023. "Überweisen Sie das Geld." Auf diese Bitte hat ein Mitarbeiter der Sparkasse Hannover vor Jahren zurückhaltend reagiert. Er gab zu bedenken, dass Grundlage der Forderung ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sei. Ich entgegnete, dass es diese Pfändungsgläubigerin nicht mehr gibt. Er überwies die vierstellige Summe an das im Beschluss angegebene Konto von Anjas Erster Property. Am nächsten Tag kam das Geld mit dem Vermerk "Empfängerkonto unbekannt" zurück. Der Mitarbeiter der Sparkasse Hannover freute sich mit mir. 

Wie konnte ich so sicher sein? Wegen all der Erfahrungen, die ich mit dieser Immobilienfirma gemacht habe. 2014 gewann diese Firma zwar ein Verfahren gegen mich vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven, aber dieser Erfolg war nur möglich, weil die Richterin jedes Argument von mir vom Tisch wischte. Von mir kopierte Kontoauszüge als Belege geleisteter Mietzahlungen erkannte sie nicht an. 

Als der Beschluss rechtskräftig war, tat ich, was ich tun musste. Ich schickte mein Sparbuch an den angeblichen Generalbevollmächtigten von Anjas Erster Property. Das Guthaben rührte er aber bis heute nicht an. 

Möglicherweise waren der angebliche Geschäftsführer Haas aus Schollbrunn und er zu beschäftigt mit der Ankurbelung der Briefkasten-Nachfrage, an der sich auch die Verwalterin der Anjas-Häuser, Treureal, beteiligte. Wenn eine Mieterin oder ein Mieter in unserem Haus dachte, nun habe man Immobilienhai oder Hai-Fan gesichtet, waren die längst schon wieder woanders.

Heute ist Anjas Erste Property wieder gesichtet worden. Bei der Sparkasse Hannover. Ein Mitarbeiter hat mir mitgeteilt, wieviel Geld mir jetzt weggepfändet werden soll. 15 750,43 Euro! Bei dieser Summe kann ich nicht sagen "Überweisen Sie das Geld", weil es morgen wieder auf meinem Konto wäre...

14. Juni 2023. In dieser Sache bleibt es bisher bei der mündlichen Auskunft. 

Freitag, 28. April 2017

Hohe See vor Gericht

Mutti wird es schon richten

Großburgwedel-19. Mai 2016 (tj). Heute Morgen vor dem Burgwedeler Amtsgericht wieder ein Wiedersehen mit einem alten Bekannten und Mutti sitzt im Gerichtssaal: Der Mittfünfziger breitet die Arme aus, schließt sie wieder, schaut den Richter ein wenig verständnislos an, kaum aus dem Gefängnis entlassen, hat er in einem Supermarkt Zigaretten für über 40 Euro gestohlen: "Die sind in einem Gitterkäfig. Man muss auf einen Knopf drücken, damit sich das Gitter öffnet. Doch das Gitter stand offen." Wer würde da nicht Zigaretten stehlen? Die Frage ist nur, ob wir uns auch so vorbildlich verhalten würden wie dieser Angeklagte: "Ich bin jemand, der sich auch immer verhaften lässt." 

Früher hat der Mittfünfziger auf einem Campingplatz gewohnt, ist dort auch handgreiflich geworden, doch Drogen hat er nicht mehr genommen, den Hinweis auf mehrere Dutzend Straftaten wischt der Angeklagte vom Tisch: "Ich wohne jetzt bei meiner Mutter." 

Dass er sich nach dem Gefängnisaufenthalt bewährt hat, kann er auf entsprechende Nachfrage des Richters zwar nicht behaupten, wenn er verurteilt werde, stehe für ihn aber fest: "Dann gehe ich ins Ausland." Verständlich, dass sich der Mittfünfziger an diesem Gerichts-Morgen wünscht, seine Mutti möge alles richten - und nicht dieser Richter, der einfach nicht verstehen kann, dass jemand aus seinen Straftaten nichts lernt.

Stadt zieht Daddel-Lose

Hannover-1. Juni 2016. In Hannover soll jede zweite Spielhalle geschlossen werden. Über Genehmigungen entscheidet das Los. Deswegen sind zwei Spielhallenbetreiber vor das Verwaltungsgericht gezogen. Sie scheiterten mit ihren Anträgen. Begründung des Gerichtes: "Das angekündigte Losverfahren stellt lediglich einen Verfahrensschritt ohne regelnden Charakter mit Außenwirkung dar und kann daher nicht gesondert angefochten werden (§ 44a VwGO)." Wer beim Losentscheid Pech habe, könne sich immer noch wehren.

Entschieden wird über den Betrieb von Spielhallen ab Juli 2017. Dazu das Gericht: "Darum ist auch nicht ersichtlich, dass bis dahin kein effektiver Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann."

Az. 11 B 3071/16 und 11 B 3102/16 (eine Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ist zulässig).

Adresse falsch? Macht nix!

Großburgwedel-3. Juni 2016. "Festsetzung ist möglich, auch wenn, wie der Schuldner vorträgt, die Anschrift der Gläubigerin nicht den Tatsachen entspricht." Hat das Großburgwedeler Amtsgericht am 31. Mai 2016 entschieden (Az. 11 M 305/16). Gläubigerin ist Anjas Erste Property mit Sitz auf der Isle of man und Schein-Adressen in Deutschland. 

Prozesserfolge erzielte diese Heuschrecke mit vorgegaukelten Frankfurter Sitzen in der Kennedyallee 102 und in der Bockenheimer Landstraße 51 bis 53, die Leipziger Anwaltskanzlei Nollau und Kollegen legte den Gerichten entsprechende Handelsregisterauszüge vor. Auf Hinweise des angeblichen Schuldners, dass es sich um Fälschungen handeln muss, haben diese Anwälte nie reagiert, Gerichte wischten sie vom Richtertisch (z. B. Amtsgericht Wilhelmshaven, Az. 6 C 695/13, Berichte hier). 

Für Schimmel in der Wohnung, Heizungsausfälle, Nebenkosten für Treppenhausreinigung und Hausmeister, die es nur selten gab, interessierte sich kein Gericht, Kontoauszüge wurden als Beweise für Mietzahlungen nicht akzeptiert. 

Immerhin aber nahm das Burgwedeler Amtsgericht einen Zeitungsbericht zur Kenntnis - mehr als Kenntnisnahme war aber nicht drin. Hier klicken

31. Juli 2016. Generalbevollmächtigter: "Anjas und Beates bald nur noch Geschichte" Hier klicken


Flüchtlingsheim darf weitergebaut werden

Sorgensen-23. Juni 2016. Das Flüchtlingsheim darf weitergebaut werden, die Sorgen eines Anliegers hält das Verwaltungsgericht für unbegründet. Die Pressemitteilung:

Der Antragsteller ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in Sorgensen. Die Region Hannover baut im Auftrag der beigeladenen Stadt Burgdorf in einer Entfernung von 80 m zum Grundstück des Antragstellers auf einem bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstück in der Nähe von Feuerwehr und THW in Modulbauweise eine Wohnanlage, die der Unterbringung von bis zu 216 Flüchtlingen dienen soll.

Den auf Unterlassung des Baus und des Betriebs gerichteten Eilantrag hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts mit Beschluss vom 23. 6. 2016 abgelehnt: Soweit der Antragsteller geltend mache, das Vorhaben sei baurechtlich nicht zulässig, fehle es nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg bereits an der Eilbedürftigkeit. Nach dieser Rechtsprechung sei es zumutbar, einen Antragsteller wegen der Verletzung solcher Rechte auf das Hauptsacheverfahren (Klageverfahren) zu verweisen. Anderes gelte nur, wenn irreparable Schäden oder Grundrechtsverletzungen drohten. In Bezug auf die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und die von ihm ausgehenden Lärmimmissionen, bei denen jedenfalls nicht geltend gemacht worden sei, dass die Grenze zur Gesundheitsgefährdung überschritten werde, sei dies nicht der Fall.

Soweit der Antragsteller geltend mache, er habe Angst um seine 16-jährige Tochter, weil er sexuelle Übergriffe wie in der Silvesternacht in Köln befürchte, fehle es zumindest am Vorliegen eines Anordnungsanspruchs. Die offenbar mit diesem Einwand verbundene Annahme des Antragstellers, Flüchtlinge neigten in einem höheren Maß als andere Anwohner zur Begehung solcher Straftaten, teile die Kammer nicht. Sie halte es insbesondere nicht für zulässig, aus den Ereignissen in Köln einen solchen Schluss zu ziehen. Soweit der Antragsteller eine Überlastung der Kanalisation befürchte, habe die Antragsgegnerin dargelegt, dass die Anlage ausreichend dimensioniert sei und Probleme, die in der Vergangenheit bestanden hätten, mittlerweile behoben seien.
Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Aktenzeichen: 4 B 6483/12

REWE steckt Nachbarn nicht ins Gefängnis

Altwarmbüchen-23. Juni 2016. Ein Nachbar des geplanten REWE-Marktes will sich nicht "wie in einem Gefängnis" fühlen, er möchte auch nicht "eingemauert" werden. Das Verwaltungsgericht Hannover hält diese Befürchtungen für übertrieben, hat einen Eilantrag abgelehnt. Die Begründung:

Der Antragsteller ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks, das in westlicher Richtung an das über die Bothfelder Straße in Altwarmbüchen erschlossene Baugrundstück angrenzt. Das Grundstück des Antragstellers wird über die Hannoversche Straße erschlossen. Für das Baugrundstück hat die beklagte Region Hannover eine Baugenehmigung für die  Errichtung und den Betrieb eines Vollsortiment-Supermarktes nebst Backshop mit einer Verkaufsfläche von 1.342 m² erteilt. Die Gemeinde Isernhagen hat für das Baugrundstück einen Bebauungsplan beschlossen, der seit dem 6. 8. 2015 rechtsverbindlich ist. Gegen diesen Bebauungsplan betreibt der Antragsteller ein vor dem OVG Lüneburg anhängiges Normenkontrollverfahren.

Den Eilantrag, mit dem insbesondere eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes geltend gemacht wird, hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts mit Beschluss vom heutigen Tage abgelehnt: Das Vorhaben führe nach den Immissionsprognosen, die Gegenstand der Baugenehmigung seien, nicht zu unzumutbaren Lärmimmissionen. Die entsprechenden Grenzwerte würden deutlich unterschritten. Die Gutachten berücksichtigten entgegen der Auffassung des Antragstellers auch die für die Anlieferung erforderlichen Rangierbewegungen von LKW's. Es sei in der Genehmigung sichergestellt, dass eine Anlieferung nicht zur Nachtzeit, also nicht vor 6.00 Uhr und nicht nach 22.00 Uhr erfolgen dürfe. Zudem sehe die Genehmigung Immissionsmessungen drei Monate nach Inbetriebnahme vor, um zu überprüfen, ob die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. 

Das Bauvorhaben sei auch nicht deswegen rücksichtslos, weil es - so der Antragsteller - zum Gefühl des Eingemauertseins und einer Gefängnissituation führe. Das Vorhaben halte die Abstände ein und sei an der Grenze zum Grundstück des Antragstellers sogar niedriger als dessen Wohnhaus. Einen Anspruch auf Beibehaltung eines „Wohnens im Grünen" gebe es baurechtlich nicht. Im Übrigen sei das Baugrundstück nicht unbebaut, sondern mit einer im September 2015 abgerissenen Kirche bebaut gewesen. Die Frage, ob der Bebauungsplan wirksam sei, habe das Gericht im Übrigen dahinstehen lassen können, da eine mögliche Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans für sich genommen den Antragsteller nicht in seinen Rechten verletze.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Aktenzeichen: 4 B 916/16

Geht nicht: Erst Richter am Burgwedeler Amtsgericht-dann dort als Rechtsanwalt?

Burgwedel-26. Juli 2016. Der 1954 geborene Antragsteller war seit 1983 als Richter am Amtsgericht Burgwedel tätig. Er war dort vornehmlich für Strafsachen zuständig. Ende Mai 2015 wurde er auf seinen Antrag in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt trat er in einer vor dem Amtsgericht Burgwedel anhängigen Strafsache als Verteidiger auf. Mit Verfügung vom 14. 4. 2016 untersagte der Präsident des Landgerichts Hannover dem Antragsteller unter Berufung auf §§ 71 DRiG, 41 Satz 2 und 3 BeamtStG i.V.m. § 2 Nds.RiG, vor seinem früheren Dienstgericht als Rechtsanwalt aufzutreten, und zwar rückwirkend ab Beginn seines vorzeitigen Ruhestands für die Dauer von 5 Jahren, d. h. bis zum 31. 5. 2020. 

Zur Begründung führte der Präsident des Landgerichts aus, die Tätigkeit des Antragstellers als Rechtsanwalt stehe im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit als Richter beim Amtsgericht Burgwedel. Ein Auftreten als Rechtsanwalt vor dem Amtsgericht beeinträchtige dienstliche Interessen.

Der Antragsteller hat gegen die Untersagungsverfügung Klage erhoben, über die das Gericht noch nicht entschieden hat. Nachdem der Präsident des Landgerichts Hannover nachträglich die sofortige Vollziehung seines Verbotes angeordnet hatte, hat der Antragsteller zusätzlich um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht. Nach seiner Auffassung beeinträchtigt eine Anwaltstätigkeit vor seinem früheren Gericht keine dienstlichen Interessen. Er hält die Untersagungsverfügung auch aus formalen Gründen für rechtswidrig und weist darauf hin, dass in der Vergangenheit im Gerichtsbezirk des Landgerichts viele Richter nach Eintritt in den Ruhestand als Rechtsanwälte tätig geworden seien, ohne dass es in irgendeinem Falle eine Einschränkung der Berufszulassung gegeben habe.

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover ist mit Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Einschätzung des Präsidenten des Landgerichts gefolgt. Die angegriffene Verfügung und die Anordnung ihrer sofortigen Vollziehung seien in formaler Hinsicht nicht zu beanstanden; insbesondere sei die zunächst unterbliebene Anhörung des Antragstellers in zulässiger Weise nachgeholt worden. In der Sache spreche Überwiegendes dafür, dass durch die Tätigkeit des Antragstellers als Rechtsanwalt vor dem Gericht, an dem er jahrelang tätig gewesen sei, dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können. Eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen liege hier darin, dass das Auftreten des Antragstellers vor dem Gericht seiner früheren richterlichen Dienstausübung geeignet sei, aus Sicht eines Bürgers den Anschein zu erwecken, dass durch die persönlichen Beziehungen des früheren Richters zu aktiven Richtern und nichtrichterlichen Dienstkräften dieses Gerichts eine dort anhängige Rechtssache in einer nicht sachgerechten Weise gefördert werden könnte. Dabei komme es nur auf die Eignung an, diesen Anschein zu erzeugen. Der Antragsteller sei über 30 Jahre am Amtsgericht Burgwedel tätig und in dieser Zeit fast durchgehend allein für das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht zuständig gewesen. Wenn der Antragsteller sich nun ca. 6 Monate nach seiner vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand als Rechtsanwalt am Sitz seines früheren Dienstgerichts niedergelassen habe, um dort insbesondere in Strafsachen aufzutreten, dann könne bei einem vernünftigen Bürger der Eindruck entstehen, dass der Antragsteller kollegiale Kontakte zu noch aktiven Bediensteten seiner früheren Dienststelle nutze. Dies würde das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Justiz erschüttern und deshalb dienstliche Interessen beeinträchtigen. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass sich Mitarbeiter des Amtsgerichts, die viele Jahre mit dem Antragsteller zusammengearbeitet haben, einem Loyalitätskonflikt ausgesetzt sähen, wenn dieser nun auf Anwaltsseite vor dem Amtsgericht auftrete. Auch aus diesem Grund sei zu besorgen, dass durch die Tätigkeit des Antragstellers dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Bei der Untersagung der Tätigkeit nach § 41 BeamtStG handele es sich im Übrigen um eine sog. „gebundene" Entscheidung. Wenn eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen zu besorgen sei, sei die Beschäftigung zu untersagen. Es komme deshalb nicht darauf an, ob dies in der Verwaltungspraxis des Antragsgegners bisher auch so gehandhabt worden sei.

Gegen die Entscheidung ist innerhalb von zwei Wochen die Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Aktenzeichen: 2 B 3650/16 

Wieder viele Klicks

Burgwedel/Burgdorf-18. Oktober 2016. Die Geschichte, die ich von 2003 bis 2006 mit der Staatsanwaltschaft von Hannover erlebt habe (Ermittlungsverfahren erst verzögert, dann völlig vergessen, bis ich endlich drei Jobs wieder verloren hatte, Lügen am Telefon, Verleumdungskampagnen, über die ich die Staatsanwaltschaft Hannover regelmäßig informierte), bewegt offenbar immer noch viele Menschen. Das beweisen immer häufigere Klicks auf zwei meiner Berichte. Der eine heißt "Kaputt gemacht" Hier klicken, der andere "Das Schweigen" Hier klicken 

Vor Gericht zog die Staatsanwaltschaft Hannover Gründonnerstag 2006 ohne ein einziges Beweismittel, auf meinen Freispruch reagierte sie mit einer Berufung vor dem Landgericht in Hildesheim und wurde dort vom Richter geradezu zusammengefaltet.

Wem gehört der Elefantenstoßzahn?

Hannover-18. Februar 2017. Der Kläger wendet sich gegen die Einziehung eines Elefantenstoßzahns, der im Juni 2014 im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung von Polizeibeamten sichergestellt wurde. Die beklagte Region Hannover ordnete - nachdem dem Kläger eine Frist zum Nachweis der Besitzberechtigung eingeräumt worden war - im September 2014 unter Bezugnahme auf § 47 BNatSchG die Einziehung des Stoßzahns an. Es sei gemäß § 44 Abs. 2 BNatSchG grundsätzlich verboten, Teile dieser streng geschützten Tierart in Besitz zu haben. Der Kläger habe eine Berechtigung zum Besitz nicht nachgewiesen.

Der Kläger behauptet, dass der streitgegenständliche Stoßzahn vor der Unterschutzstellung des asiatischen bzw. afrikanischen Elefanten erworben worden sei. Es handele sich um ein Geschenk seines Vaters, der diesen wiederum von seinem Vater geschenkt bekommen habe. Dass sich der Stoßzahn bereits vor der Unterschutzstellung im Besitz der Familie befunden habe, müsse er gemäß § 46 Abs. 2 BNatSchG nicht nachweisen, sondern allenfalls glaubhaft machen. Bei dem Stoßzahn handele es sich nämlich um „Hausrat" im Sinne dieser Vorschrift. Dieser Pflicht sei er durch Vorlage entsprechender schriftlicher Zeugenerklärungen nachgekommen.

Die Beklagte ist der Ansicht, die vom Kläger vorgelegten Erklärungen genügten aufgrund ihrer Pauschalität und Widersprüchlichkeit weder einem Nachweis noch einer Glaubhaftmachung. Es fehle an einer konkreten zeitlichen Einordnung, wann der Stoßzahn in den Besitz der Familie gelangt sei.

Zu dem Termin sind sechs Zeugen geladen.
Az. 4 A 3981/15

Beginn: 21. 2. 2017, 9.00 Uhr, Saal 4, Verwaltungsgericht Hannover 

Klägerfamilie auf den Elefantenzahn gefühlt

Hannover-22. Februar 2017. Salomonisches Urteil eines pfiffigen Richters: Das Verwaltungsgericht präsentierte während der Verhandlung dem Kläger und Familienmitgliedern drei Elefantenstoßzähne. Sie sollten den eigenen herausfinden. Das gelang. Deshalb durften sie den Elefantenstoßzahn behalten.

Riechen Pferde besser als Kühe?

Hannover/Isernhagen-3. April 2017. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 31. März dem Eilantrag eines Nachbarn stattgegeben, der sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine dem Beigeladenen von der Region Hannover erteilte Baugenehmigung zur Errichtung von Pferdeställen wendet. 

Der Beigeladene betreibt eine Pferdezucht in der Dorfstraße in Isernhagen und beantragte die Umnutzung des sich auf seinem Grundstück befindlichen ehemaligen Kuhstalls sowie der Scheune zum Zwecke der Errichtung von Pferdeställen für insgesamt neun Aufzuchttiere und sieben Stuten nebst dazugehöriger Fohlen. Die Region Hannover beschied den Antrag des Beigeladenen unter Bezugnahme auf die dem Bauantrag beigefügte gutachterliche Geruchsprognose positiv. Es sei nicht davon auszugehen, dass mit dem Vorhaben unzumutbare Geruchsimmissionen verbunden seien. In dem Geruchsgutachten wird u. a. der Pferdehaltung derselbe sog. „Gewichtungsfaktor" im Sinne der niedersächsischen Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) zugemessen wie einer Rinderhaltung.

Gegen die nach § 212a BauGB von Gesetzes wegen sofort vollziehbare Baugenehmigung hat der Antragsteller erfolgreich um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht. Nach Auffassung der 4. Kammer steht auf der Grundlage der bislang vorgelegten Geruchsgutachten nicht sicher fest, dass die nach der GIRL zulässigen Werte eingehalten würden. Es bestünden jedenfalls Zweifel daran, ob für Pferde und Rinder bezüglich der Geruchsbelastung derselbe Gewichtungsfaktor anzulegen sei. Das werde in dem Geruchsgutachten nicht plausibel begründet. Bereits bei einer geringfügigen Erhöhung des Faktors seien die Werte der GIRL aber nicht mehr eingehalten. Die Frage, wie die Geruchsqualität der Tierart „Pferd" zu bewerten sei, bedürfe einer eingehenden wissenschaftlichen Überprüfung. Diese müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Dem Interesse des Antragstellers an der Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung sei vor diesem Hintergrund gegenüber dem Interesse des Beigeladenen an deren Ausnutzung der Vorrang zu gewähren.

Az. 4 B 2350/16 

Forderung auf 1600 Euro gesenkt

Burgwedel/Hannover - 25. April 2017. Der Kläger, ein privater Veranstalter, der die „Kunsttage Burgwedel" organisiert, wendete sich gegen einen Gebührenbescheid, mit dem er zu Gebühren für eine Brandsicherheitswache auf der Grundlage der Feuerwehrgebührensatzung der beklagten Stadt Burgwedel herangezogen wurde. Die Stadt Burgwedel hatte im Jahr 2016 die Gebühren für eine Brandsicherheitswache angehoben mit der Folge, dass der Kläger statt bislang 402,00 Euro nunmehr 5.187,00 Euro zahlen sollte.

In der mündlichen Verhandlung äußerte die 10. Kammer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Burgwedel. Diese sieht in Nr. 4 der Anlage zu § 4 vor, dass bei „kulturellen Veranstaltungen", die die örtliche Gemeinschaft fördern, keine Gebühren erhoben werden. Im Hinblick auf den von Clifford Geertz begründeten, in der Wissenschaft allgemein akzeptierten weiten Kulturbegriff bestünden Bedenken, ob die Regelung bestimmt genug sei.

Die Beteiligten einigten sich dahingehend, dass die Gebührenforderung auf 1.600,00 Euro reduziert wird und die beklagte Stadt die Kosten des Verfahrens trägt.


Az. 10 A 7706/16

"Kunsttage" eine gewerbliche Veranstaltung?

Großburgwedel/Hannover- 24. April 2017. Der Kläger, ein privater Eventveranstalter, der die „Kunsttage Burgwedel" organisiert, wendet sich gegen einen Gebührenbescheid, mit dem er zu Gebühren für eine Brandsicherheitswache auf der Grundlage der Feuerwehrgebührensatzung der beklagten Stadt Burgwedel herangezogen wird. 

Die Stadt Burgwedel hatte im Jahr 2016 die Gebühren für eine Brandsicherheitswache angehoben mit der Folge, dass der Kläger statt bislang 402,00 Euro nunmehr 5.187,00 Euro zahlen soll. 

Die Beteiligten streiten darüber, ob das Ausrichten eines Kunst- und Kunsthandwerkermarktes eine kulturelle Veranstaltung ist, die nach der Satzung von der Gebührenpflicht ausgenommen ist. Die Stadt verneint dies, weil der gewerbliche Charakter der Veranstaltung im Vordergrund stehe.
Az. 10 A 7706/16


Beginn: 25. 4. 2017, 12.30 Uhr in Saal 1 des Verwaltungsgerichtes Hannover 

Donnerstag, 21. April 2016

Tjaden tappt (113)

Bei Gerichtsprozessen wohnt Gerd Müller überall

Das ist ein Beispiel. Jede Ähnlichkeit mit tatsächlichen Ereignissen ist nicht nur gewollt, sondern unvermeidlich.

Sie mieten eine Wohnung, im Mietvertrag steht, dass Ihr Vermieter Gerd Müller heißt, in der Jahreszeitenstraße 2, Sommerdorf, wohnt. Mit den Nebenkosten bezahlen Sie einen Hausmeister, die Treppenhausreinigung. Nach zwei Jahren stellen Sie fest, dass Sie das Treppenhaus selbst reinigen müssen, einen Hausmeister haben Sie noch nie gesehen.

Also beschweren Sie sich per Einschreiben bei Ihrem Vermieter Gerd Müller. Der Brief kommt zurück. Da sich in Ihrer Wohnung inzwischen Schimmel ausbreitet, kürzen Sie Nebenkosten und Miete. Gerd Müller, Jahreszeitenstraße 2, Sommerdorf, nimmt sich einen Anwalt. Der Anwalt legt dem Gericht eine Meldebestätigung für seinen Mandanten vor. 

Vor Gericht weisen Sie auf das Einschreiben hin, das Sie zurückbekommen haben, Sie seien sogar in der Jahreszeitenstraße 2, Sommerdorf, gewesen. Dort kenne man Gerd Müller nicht. Trotzdem verlieren Sie den Prozess. Sie müssen die gekürzte Miete nachzahlen, die gekürzten Nebenkosten auch. Der Richter schreibt in seinem Urteil: "Herr Müller mag zwar schwer zu erreichen sein, aber er ist ordnungsgemäß gemeldet."

Das darf nicht wahr sein, denken Sie sich und legen Berufung ein. Der Anwalt von Gerd Müller zeigt dem Berufungsgericht an, dass sein Mandat inzwischen in der Dreijahreszeitenstraße 4, Herbststadt, wohnt. Auch dort schicken Sie ein Einschreiben hin, das ebenfalls zurückkommt, dafür interessiert sich aber das Berufungsgericht gar nicht, es bestätigt die Entscheidung der ersten Instanz.

Anschließend pfändet der Anwalt von Gerd Müller Ihr Konto, fordert von Ihnen auch noch die Kosten der Verfahren - und bekommt immer Recht. Auch Ihr Sparbuch wird gepfändet, das schicken Sie an Ihren Vermieter. Gerd Müller wohnt übrigens inzwischen nicht mehr in Sommerdorf, auch nicht in der Winterstadt. Der wohnt jetzt in der Überallallee, Rechtbekommercity. Das hat der Anwalt von Gerd Müller dem Gericht eindeutig, zweifelsfrei und ungeprüft per Meldebestätigung bewiesen. Ihr Sparbuch ist irgendwo verschwunden, Ihr Erspartes hat Gerd Müller nicht angerührt.

Das halten Sie für unmöglich, die Geschichte ist frei erfunden? Solche Gerichte, Richter und Anwälte gibt es gar nicht. Gibt es, Sie müssen nur Anjas Erste Property heißen und sich eine Kanzlei aus Leipzig nehmen, erfolgreich sind Sie damit vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven, vor dem Landgericht in Oldenburg, vor dem Amtsgericht in Burgwedel und vor dem Landgericht in Hannover. Das sind aber nur Beispiele. 

Eine ähnliche Geschichte. Hier klicken

Wenn Sie nun denken, dass irgendwann keine Vermieter keine Wohnungen an keine Mieter nicht vermieten, dann kann ich Ihnen nur sagen: Auch das gibt es schon länger...

Dienstag, 1. März 2016

Tjaden tappt (99)

Burgdorfer Anwalt soll scharfe Suppe bezahlen

Was wollen wir kochen, was wäre am 1. März 2016 Recht? Das Landgericht Hannover empfiehlt Kostenfestsetzungssuppe der schärfsten Art. Wichtigste Zutat: Pfeffer. Am ersten Tisch sitzt: Anjas Erste Property, ein Immobilienunternehmen, das angeblich in der Kennedyallee 102, Frankfurt, beheimatet ist, und derzeit von der Stadt Neu-Isenburg gesucht wird, weil es nur in Neu-Isenburg gefunden werden könnte - wenn überhaupt. 

Am zweiten Tisch sitzt: Ein Burgdorfer Anwalt, der diese Suppe gar nicht essen will, dafür stimmt aber die Adresse seiner Kanzlei. Das ist gut für den Suppenlieferanten "Juristen lassen Federn". In die Suppe kommt also auch ein bisschen Suppenhuhn.

Noch besser ist das für mich: Eigentlich müsste ich die Kostenfestsetzungssuppe, die 60 Euro kosten soll, auslöffeln. Denn ich habe mich beim Burgwedeler Amtsgericht darüber beschwert, dass Anjas Erste Property Lügen auftischt, wenn es um die Firmenadresse geht. "Das schreibt der Tjaden immer wieder", entschied das Burgwedeler Amtsgericht, "und da er das immer wieder schreibt, ist das nichts Neues. Nur mit Neuem kann er erfolgreich sein." Denn vor Gericht ist man oft in der falschen Küche. Besonders einfallslos kocht das Landgericht von Hannover, das vom Burgwedeler Amtsgericht mit an den Herd gebeten worden ist.

Die scharfe Suppe war schnell gekocht und an den Burgdorfer Anwalt geliefert. Beigefügt wurde eine Kosten festsetzende Rechnung mit Hinweisen wie "zahlen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen" und "Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist ohne weitere Mahnung die zwangsweise Einziehung zulässig".

Das schlug dem Burgdorfer Anwalt doch irgendwie auf den Magen. Er teilte der Suppenküche des Landgerichtes Hannover umgehend mit, dass er nicht esse, was er nicht bestellt habe, dafür bezahlen werde er schon gar nicht. Die Rechnung müsse also storniert werden.

Die Stornierung einer Rechnung wäre in diesem Fall etwas Neues. Was diesem Burgdorfer Anwalt passiert ist, könnte Anjas Erster Property nie passieren. Eine Kosten festsetzende Rechnung, vom Landgericht Hannover gerichtet an die Kennedyallee 102 in Frankfurt käme nie an. Das wiederum ist nichts Neues - und macht mich so erfolglos...

Anjas wird in Neu-Isenburg gesucht 





 

Mittwoch, 17. Februar 2016

Tjaden tappt (96)

Vergeblicher Anruf bei Anjas. 
"Frankfurter Neue Presse" reagiert auf meinen Tipp/Die Stadt Neu-Isenburg auch

Bei meinem 92. Tappen durch den Altkreis Burgdorf habe ich über ein Firmengeflecht berichtet, das nur eine Aufgabe hat: Geld aus einem englischen Steuerparadies in deutsche Häuser stecken, die so lange vergammeln, bis sie wieder abgestoßen werden. Die Mieter werden abgezockt. 

Als Firmensitze sind im Handelsregister schon viele Adressen angegeben worden. Keine stimmte. Bis die Spur in die Kurt-Schumacher-Straße 11 in Neu-Isenburg führte. Ich gab der Stadt einen Tipp, die "Frankfurter Neue Presse" rief mich an - und berichtete heute.

Meine jüngsten Berichte auf heinzpetertjaden.wordpress.com über Anjas Erste Property etc. hatten zu wütenden Kommentaren geführt, die angeblich von der Sekretärin des Anjas-Geschäftsführers stammten. In Wirklichkeit war der Kommentator aber wohl nur ein "Trittbrett-Fahrer", der meinte, mir etwas am Zeug flicken zu können. Wie das einige Leute schon seit Jahren in anonymen blogs und anonymen Briefen versuchen.

Dass die "Frankfurter Neue Presse" ebenfalls festgestellt hat, dass die Handelsregister-Eintragungen von Anjas Erster Property gar nicht stimmen, wundert mich keinesfalls.

Der Klick zum Bericht der "Frankfurter Neuen Presse" 

Samstag, 13. Februar 2016

Tjaden tappt (94)

Die Akte Tjaden...
Die Wahrheit ist manchmal ein stumpfes Schwert

Da mein Beitrag "Tjaden tappt (92)" immer noch zu den beliebtesten Posts auf diesen Seiten gehört und gestern auf wüste Weise anonym kommentiert worden ist, erzähle ich diese Geschichte. Der anonyme Kommentator behauptet, ich sei dement, Anjas Erste Property werde ein Opfer von mir, ich hätte bei der Stadt Neu-Isenburg einen Handelsregister-Auszug angefordert, der erst in Offenbach angefordert werden müsse und nun wolle ich die Gebühren dafür nicht bezahlen. Diese anonymen Kommentare habe ich nicht veröffentlicht, sie sind aber gespeichert. Derartige Beschimpfungen sind für mich nichts Neues. Sie sind sogar angekündigt worden. Dazu später.


Die Stadt Neu-Isenburg hat am 8. November 2015 eine Mail von mir bekommen. Ich schilderte meine Erkenntnisse über Anjas Erste Property, deren Mutter auf der Isle of man sitzt und dort Geld einsammelt für den Häuserkauf in Deutschland. Diese Geschäfte erledigen mehrere Firmen, die sich Anjas Erste Property, Anjas Zweite Property, Beates Erste Property, Beates Zweite Property etc. nennen. Alle haben den gleichen Geschäftsführer, der alle paar Jahre ersetzt worden ist. Die Firmensitze wechselten in den vergangenen Jahren zwischen Wuppertal und Frankfurt. Die vorletzte Adresse war die Kennedyallee 102 in Frankfurt. Der Südwestfunk und ich stellten 2013 fest, dass es die Anjas und Beates dort gar nicht gibt. 


Meine Spur führte anschließend in die Kurt-Schumacher-Straße 11 in Neu-Isenburg. Dort waren Briefkästen aufgehängt worden. Also fragte ich am 8. November 2015 die Stadt Neu-Isenburg, ob man diese Firmen kenne. Meine Frage, gespickt mit Informationen, wurde als Bitte um eine Firmenauskunft gewertet. Bevor ich die bekommen sollte, sollte ich 15 Euro an die Stadtkasse überweisen. Meine Frage wurde nicht beantwortet. Deshalb bekam die Stadt Neu-Isenburg am 8. Dezember 2015 eine zweite mail von mir. Darauf wurde mit einer ersten Mahnung reagiert. 


An meinem dritten Informations-Versuch beteiligte ich auch eine Lokalzeitung aus dem Rhein-Main-Gebiet. Ein Redakteur rief mich deswegen vorgestern an, dann konfrontierte er die Stadtverwaltung mit meiner Geschichte, worauf ich einen Anruf des Ordnungsamtes aus Neu-Isenburg bekam. Die Forderung werde storniert, hieß es, meinen Hinweisen werde nachgegangen. Es handele sich um ein Missverständnis.

Polizeibeamte dringen mit Gewalt in
meine Wohnung ein - Figuren aus
dem Setzkasten fallen herunter.

Damit sind wir wieder bei dem anonymen Kommentator. Im Netz kündigte ein Polizeibeamter aus Wilhelmshaven an: "Hier entsteht demnächst ein Blog, in dem für Aufklärung gesorgt werden wird. Dem Leser werden interessante Möglichkeiten geboten, sich ein Bild von einem Herrn machen zu können, der sich öffentlich in schändlicher Art und Weise zu gewissen Themen äußert. Sein einziges Ziel ist die öffentliche Diffamierung von Personen, mit denen er in der jüngeren oder ferneren Vergangenheit zu tun hatte. Speziell hat Herr Heinz-Peter Tjaden ein Problem mit behördlichem Handeln. Verschont von seinem Treiben bleiben aber auch nicht ehemals kontoführende Stellen, ehemalige Vermieter, Regionale Politiker, Unternehmer, Tageszeitungen und andere behördliche Institutionen wie Ordnungsämter, Jugendämter, Gerichte und Staatsanwaltschaften."


Diesen Seiten gab dieser Polizeibeamte am 28. Juli 2015 den Titel "Die Akte Tjaden". Erwähnt wurden als Opfer meines "schändlichen Tuns" auch "ehemalige Vermieter", also Anjas Erste Property, denn ich habe in Wilhelmshaven in einem Haus gewohnt, das ab 1. April 2007 bis vermutlich 2013 Anjas gehörte.


Ich entdeckte diese Seiten ein paar Wochen später, weil eine Bekannte von mir unter anonymen Internet-Veröffentlichungen zu leiden hatte, in denen auch ich erwähnt werde. Die Wilhelmshavener Polizei sorgte umgehend für eine Löschung der "Akte Tjaden", die bis dahin von rund 300 Leserinnen und Lesern aufgerufen worden war.


Wer ist dieser Polizeibeamte? Im Auftrag des Wilhelmshavener Jugendamtes drang er am 17. Juni 2013 gegen 21.40 Uhr in meine damalige Wohnung ein, weil mein Patensohn bei mir vermutet wurde. Er und sein Kollege nannten sich Wiegand und Schweiger, diese Namen waren falsch. Im Internet und in einer Broschüre berichtete ich über meine Versuche, Licht ins Dunkel dieser illegalen Jugendamts-Aktion zu bringen. 


Das dankten mir die beiden Polizeibeamten mit einem Strafantrag wegen Verleumdung. Die Verhandlung fand am 2. September 2014 vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht statt. Die Polizeibeamten belogen das Gericht mit einem Gleichmut, der mich erschreckte. Sie hätten sich vor der Wohnungsdurchsuchung bei mir vorgestellt. Auch der Grund für die Durchsuchung sei mir genannt worden. Die für die Durchsuchung verantwortliche Jugendamtsmitarbeiterin, die während dieser Aktion schweigend vor meiner Tür gestanden hatte, bekam im Namen des Oberbürgermeisters ein Aussageverbot. Meine Proteste dagegen wurden von der Stadt Wilhelmshaven abgewimmelt. Das Wilhelmshavener Amtsgericht verurteilte mich wegen übler Nachrede, die Richterin nannte das Aussageverbot für die Jugendamtsmitarbeiterin in ihrem schriftlichen Urteil "Beweisverkürzung", auf Deutsch: Behinderung der Justiz. Beim Oldenburger Landgericht legte ich Berufung ein, das Verfahren wurde auf Kosten des Staates eingestellt.


Außerdem hatte der Polizeibeamte, um den es hier geht, gegen mich einen Zivilprozess angestrengt, den ich im Dezember 2014 verlor. Sein Kollege log als Zeuge. Er behauptete sogar, vor meiner Tür hätten am 17. Juni 2013 nicht nur die beiden Polizeibeamten und die schweigende Jugendamtsmitarbeiterin gestanden, sondern auch der Vater meines Patenkindes und sein Fahrer. 


Nach der Verhandlung fragte ich auf schriftlichem Wege das Wilhelmshavener Jugendamt, wie dieser Fahrer hieß. Diese Auskunft wurde mir verweigert. Er sei kein "Verfahrensbeteiligter". Da wusste ich allerdings schon, dass weder der Vater noch der Fahrer nach ihren eigenen Angaben vor meiner Tür gestanden hatten, während die Polizeibeamten mit Gewalt in meine Wohnung eindrangen. 


Wenn es nun um den anonymen Kommentator von gestern geht. Welche Vermutung haben Sie? Meine Broschüre über diese Jugendamts-Aktion ist übrigens auf Initiative dieses Polizeibeamten verboten worden. Nur noch dieser Hinweis: Wird man wegen Verleumdung verklagt, gilt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht. Es gilt die umgekehrte Beweislast. Ich hätte beweisen müssen, dass ich die Wahrheit berichte. Das ist mir ohne Aussage der schweigenden Jugendamtsmitarbeiterin unmöglich gewesen.


Nach der Wohnungsdurchsuchung: Höhnisches Gelächter bei Anruf des Wilhelmshavener Jugendamtes Hier klicken 


"Frankfurter Neue Presse" berichtet über Anjas Erste Property Hier klicken  

Freitag, 5. Februar 2016

Tjaden tappt (92)

Die Briefkästen in Neu-Isenburg.
Der Bürger, der zahlen soll

Ist Behörden-Irrsinn neuerdings so alternativlos, dass er sich überall breit macht? Gestern bin ich in Burgdorf bei Bleich gewesen, ich brauchte eine Kopie des Vertrages, den ich am 6. Januar 2016 mit dem Käufer meines Autos abgeschlossen hatte, denn das Hauptzollamt aus Helmstadt hatte mir eine Mahnung wegen nicht bezahlter Kfz-Steuer in Höhe von 85 Euro für die nächsten 12 Monate geschickt. 

Heute bekam ich ein weiteres Schreiben dieses Hauptzollamtes, in dem mir die Abmeldung meines Autos am 24. Januar 2016 bestätigt wurde. Die Schulden, die ich jetzt noch habe, sollen 4,95 Euro betragen. Das Abmeldedatum stimmt zwar nicht, aber für Guthaben ist diese Behörde nicht zuständig - oder? Das ich haben müsste, wenn das Abmeldedatum korrekt wäre, denn sofort nach dem Auto-Verkauf habe ich 15 Euro an die Kfz-Steuer-Behörde in Halle überwiesen. 

Fast zeitgleich schickt mir die Region Hannover eine Mahnung für eine angedrohte Zwangsstilllegung meines (verkauften) Autos. Berappen soll ich schlappe 50 Euro. Der Vorwurf: Ich fahre mit einem nicht versicherten Auto durch die Gegend. Bei einem Anruf verweist mich die zuständige Mitarbeiterin an eine andere Regions-Behörde, sie sei nur für die Vollstreckung der Forderung zuständig. Bevor das Gespräch endet, fragt sie mich, ob ich mich noch an das Kennzeichen meines Autos erinnere. Diese Frage haut mich fast vom Hocker, denn das Kennzeichen steht auf ihrer Mahnung! Inzwischen überlege ich, ob ich den Kaufvertrag für mein Auto öffentlich aushängen sollte - in jedem Amtsgericht der Region Hannover.

Doch mit der heutigen Post hat mich auch eine Mahnung aus Neu-Isenburg ereilt. Diese Stadt machte ich im vorigen Jahr darauf aufmerksam, dass sich mit Anjas Erster Property eine Firma in der Kurt-Schumacher-Straße 11 befinde, die Handelsregister-Auszügen zufolge einen Firmensitz in Frankfurt vorschwindelt. Dort und woanders zieht dieser Immobilienhai so schnell seine Kreise, dass er zum Beispiel 2011 dreimal und 2012 zweimal seine Adresse in Wuppertal und Frankfurt geändert hat. Keine stimmte.

Im vorigen Jahr hängte der Generalbevollmächtigte von Anjas Erster Property in der Kurt-Schumacher-Straße 11, Neu-Isenburg, Briefkästen auf. Ein Informant machte ein Foto, das ich auf http://heinzpetertjaden.wordpress.com veröffentlichte. Darauf reagierte dieser Generalbevollmächtigte mit großer Nervosität, während ich eine Rechnung von der Stadt Neu-Isenburg bekam (158853/RM-16-0296), weil ich angeblich eine Firmenauskunft angefordert hatte. Das war am 27. November 2015, zahlen sollte ich 15 Euro.

Ich schrieb ein zweites Mal an die Stadt Neu-Isenburg, wies darauf hin, dass ich keine Firmenauskunft brauche, ich hätte nur darauf hinweisen wollen, dass es mit Anjas Erster Property nach meinen Informationen  in dieser Stadt eine Personengesellschaft gebe, die in Neu-Isenburg aber keine Gewerbesteuer zahle. Eine Personengesellschaft habe immer dort ihren Sitz, wo der Geschäftsführer aktiv sei. Auch der Geschäftsführer habe - wie der Generalbevollmächtigte - sein Büro in der Kurt-Schumacher-Straße 11. Der Generalbevollmächtigte ist übrigens bis 2007 Geschäftsführer von Anjas Erster Property gewesen.

Heute hätte ich eigentlich mit einem Dankschreiben gerechnet. Doch - was bekam ich? Eine Mahnung über 21 Euro, weil ich die Firmenauskunft nicht bezahlt hätte. Was die Stadt herausgefunden hat, ob ich Recht habe, ist mir nicht mitgeteilt worden. Wozu auch? Wenn Behörden-Irrsinn neuerdings alternativlos ist...

Bei Gerichtsverfahren gibt Anjas Erste Property die Kennedyallee 102 in Frankfurt als Firmensitz an, im Handelsregister steht die Bockenheimer Landstraße 51 bis 53 in Frankfurt, in der Kurt-Schumacher-Straße 11, Neu-Isenburg, hängen die Briefkästen - interessiert aber keinen?

Lesetipps: Der Da Vinci Code - ausgetüftelt auf der Isle of man Hier klicken

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Die Fortsetzung der Auto-Geschichte (September 2017)

 

  

Donnerstag, 17. Dezember 2015

Tjaden tappt (77)

Von guten Mädels und bösen Jungs

Wenn sie an der Tischtennisplatte ihrem Verein wieder einmal einen Punkt gerettet hat, verliert sie darüber kein Wort. Wenn sie jemandem auf andere Weise hilft, auch nicht.

Kennengelernt habe ich sie vor 40 Jahren in einer Wilhelmshavener Kneipe, die es nicht mehr gibt, sonst könnte ich jedem noch den Stuhl zeigen, auf dem sie gesessen hat, wenn es auch den Stuhl noch gäbe.  Ich fragte sie, ob sie am nächsten Abend wieder da sein würde. War sie.

Als wir in Wilhelmshaven dafür gesorgt hatten, dass der Stadtnorden ein Freizeitheim bekam, spielten wir dort oft Tischtennis. Mit ihrer Ruhe, die sie auch behielt, wenn es bei Gleichstand um die letzten Punkte ging, brachte sie mich jedes Mal aus dem angriffslustigen Rhythmus - und gewann...

Auch nach Umzügen haben wir uns nie aus den Augen verloren. Wenn ich Hilfe brauchte, fragte sie nie lange. Sie half. Wenn es ein neues Buch von mir gab, las sie es. Hier klicken Heute habe ich eine Weihnachtskarte von ihr bekommen. Sie gehört zu den guten Mädels, ohne die diese Welt ärmer wäre und wohnt in Jever, also in einer Stadt, die einen Besuch wert ist...

Aber ich habe es auch immer wieder mit bösen Jungs zu tun. Jetzt stellte ein Kommentator bei Wordpress fest, dass einige dieser bösen Jungs vor mir Angst haben. Das ist gut so. Hier klicken

Anschau-bar

Gesund und umweltfreundlich. Foto: VVV Hannover-die  schmucke Stadt April-Sonntag in Hannover-List Bärenstarkes Hannover Im Süden von Hann...