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Mittwoch, 25. April 2018

Tjaden tappt (261)

So sieht das e-book aus.
Endlich richtig geladen?

23. April 2018. Dieses Manuskript habe ich schon oft geladen. Als Print klappte es sofort, als e-book stimmte die Seitenzahl nie. Bei 43 war Schluss. Eine Leserin wunderte sich deswegen darüber, dass mein Krimi "Die Mörderin, die unschuldig ist" plötzlich zu Ende war. Besonders hatte ihr zwar die Fliege gefallen, die den Erzähler begleitete. Aber sie hätte natürlich auch gern gewusst, was aus der sechsfachen Mutter geworden ist, die in Mordverdacht geriet. 

Seltsamerweise sind die e-books stets erfolgreicher als die Print-Ausgaben. Das nie ganz richtig geladene Manuskript kletterte dieser Tage in der Katagorie Krimis gar auf Platz 128. Also probierte ich es heute mit der nächsten Ladung, die gelungen sein dürfte.

"Die Mörderin, die unschuldig ist" hat als Print 138 Seiten. Als e-book müssten es über 100 Seiten sein. Die Inhaltsangabe: Die Geschichte ist wahr. Wenn es um den Sorgerechts-Fall geht. Ein Jugendamt trennt sechs Kinder, verteilt sie auf Kinderheime, bringt sie bei Pflegeeltern unter. Die Gespräche und Protokolle sind echt. Wenn es um Kontakte mit Jugendämtern geht. Solche Gesprächsverläufe und Notizen kann man nicht erfinden.

Und was ist mit der Mordgeschichte? Diese Frage lässt der Autor offen. Der Prozessverlauf ist einem tatsächlichen Verfahren nachempfunden. Wie der Erzähler und eine Bekannte aus Regensburg ein Jugendamt hereinlegen, ist reine Fantasie. Aber möglich. Die Liebesgeschichte hat der Autor so verändert, dass sich niemand wiedererkennen kann. 



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Der Klick zur Print-Ausgabe

25. April 2018. Das Werk ist gelungen! Und es gibt auch schon weitere Leserinnen und Leser meiner kriminellen Liebesgeschichte. 

Mittwoch, 17. Mai 2017

Zu früh gestorben

Dieses Foto zeigt keine Naturlyriker,
sondern den "Dachluke"-Vorsitzenden
Frank Mehnert (links), den Garbsener
CDU-Ratsherrn Otto-Georg Hoffmann
(rechts) und mich.
Foto: Anita Kreutzer. 
Hauptperson segnet auf Seite 64 das Zeitliche

So manche Geschichte nimmt ein überraschendes Ende: Liebesgeschichten tun es, Erzählungen tun es, Krimis tun es auch. Davon wird gelegentlich auch der Autor überrascht. Wie jenes Mitglied unseres damaligen Literaturvereins "Dachluke", der uns bei jedem Treffen aus seinem Krimi vorgelesen hat, bis er uns mitteilte: "Meine Hauptperson ist auf Seite 64 gestorben. Einfach so. Ich kann deshalb den Krimi nicht zu Ende schreiben." 

Das fanden wir bedauerlich. Jedenfalls taten wir so, denn unser Literaturverein hatte bis dahin noch keinen Krimi-Autor hervorgebracht, obwohl er sich bereits einer gewissen Beliebtheit erfreute, weil die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" behauptet hatte, wir würden bei Lesungen vornehmlich Naturlyrik zu Gehör bringen, obwohl es in unseren Reihen auch keinen Naturlyriker gab. Aber das ist eine andere Geschichte, die ich hier nur erwähne, weil auch in Zeitungen gelegentlich Dinge stehen, die überraschend sein können.

Mir dagegen ist die Hauptperson in meinem Fortsetzungskrimi "Die Mörderin, die unschuldig ist" noch nicht weggestorben. Die Gefahr, dass die Angeklagte, die wegen dreifachen Mordes vor Gericht steht, doch noch unter meiner Tastatur das Zeitliche segnet, wird immer geringer, denn ich bin schon auf Seite 84 und erlebe Überraschendes auf andere Weise.

In meinem Krimi versucht der Ich-Erzähler, den Fall auch mit Recherchen im Internet zu lösen. Dabei bin ich auf tatsächliche Fälle gestoßen, die Schwung in meinen ausgedachten Fall bringen. Auf ungeahnte Weise. 

Heute habe ich den von mir ausgedachten Namen eines Kindes gegoogelt, das in meinem Krimi in einem Heim aufwächst. Ein Kind mit diesem Namen gibt es tatsächlich, bei Facebook schreibt dieses Kind im Jahre 2011, dass es sich nach seiner Familie sehnt. Deshalb muss ich in meinem Krimi dafür sorgen, dass niemand glaubt, das ich die Geschichte dieses Kindes erzähle.

Doch es kommt noch toller: Die Angeklagte in meinem Krimi muss sich vor Gericht verantworten, obwohl sie die ihr zur Last gelegten Morde nie gestanden hat. Die Staatsanwaltschaft verlässt sich bei ihrer Anklage auf einen einzigen Zeugen, der zudem auch noch von der Unschuld der Angeklagten überzeugt ist. 

Beim Googeln habe ich heute einen Kommentar aus der "Neuen Zürcher Zeitung" gefunden, in dem ein Prozessbeobachter sich darüber wundert, dass eine Frau wegen dreifachen Mordes verurteilt werden kann, obwohl alles für ihre Unschuld spricht, der Staatsanwalt habe weder bewiesen, dass die Frau am Tatort gewesen ist, noch habe man am Tatort Spuren von ihr gefunden:

"Den Prozess vor dem Obergericht gegen die sogenannte Parkhaus-Mörderin (vgl. NZZ 19. 12. 01) habe ich im Publikum aufmerksam verfolgt. Dass die Angeklagte verwahrt wurde, erschien auf Grund der bewiesenen Serie von Brandlegungen und der Gewaltneigung nachvollziehbar. Rechtsstaatlich höchst fragwürdig und nicht überzeugend ist aber die Schuldigsprechung wegen dreifachen Mordes. Denn diese beruhte einzig auf dem Geständnis der psychisch höchst auffälligen, von Albträumen bedrängten, selbstdestruktiven und zu Selbstbezichtigung neigenden Frau. Völlig unverständlich ist das Fehlen auch nur einer einzigen Tatspur (DNS-Analyse) bei drei zum Teil heftigen Nahkämpfen, ebenso die fehlende Wiedererkennung der Täterin durch das überlebende Opfer. Mögliche suggestive Befragungen durch ehrgeizige Kriminalbeamte ohne Anwesenheit des Verteidigers oder Tonbandaufnahmen konnten nicht überprüft werden. Der Beweis der Täterschaft ist nicht erbracht. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Verurteilte die Täterin ist. Der Mörder dürfte noch frei herumlaufen."

Keine Bange, ich bin auf weitere Überraschungen vorbereitet. Wenn ein Krimi sogar den Autor überrascht, muss er - also der Krimi -  ja nicht schlecht sein...

"Die Mörderin, die unschuldig ist" Teil 1 und 2
"Der dunkle Informationsfluss - Die Mörderin, die unschuldig ist" Teil 3 und 4  

Donnerstag, 9. Februar 2017

Tjaden tappt (188)

Eine TG-Außeneinrichtung.
Fotografiert 2009 von
Heinz-Peter Tjaden
anlässlich eines Treffens Betroffener,
an dem der Leiter der Einrichtung
nicht teilgenommen hat. Wir
trafen uns im Café
gegenüber, aus der Einrichtung
wurden Fotos von uns macht!
Großeltern brechen Tür auf

Ein Großvater und eine Großmutter brechen in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG, bis 2012 Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, dann Step gGmbH Hannover, 2014 geschlossen) eine Tür auf, ihre Enkelin sitzt allein mit Fieber und Schüttelfrost in einem Zimmer, dort gibt es nur eine Isomatte und eine Decke für den Schlafplatz.

Hier weiterlesen

Anhänger des ehemaligen TG-Leiters haben mir auch schon anonyme Briefe geschickt. Hier klicken 

Anschau-bar

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