Neue Serie: Ein Gerichtsverfahren-zwei Blickwinkel
In diesem blog sollen demnächst Gerichtsreportagen erscheinen, in denen Verhandlungen vor dem Burgdorfer Amtsgericht aus zwei Blickwinkeln betrachtet werden. Für den anschließend geschilderten Fall, der sich vor dem Burgwedeler Amtsgericht abspielt, scheint es aber nur einen Blickwinkel zu geben.
Ein Mann lässt sich von einem Anwalt beraten. Der Streitwert beträgt 120 Euro. Dafür darf der Anwalt ein Beratungshonorar von rund 30 Euro berechnen. Da der Mann über ein geringes Einkommen verfügt, beantragt der Anwalt beim zuständigen Gericht für ihn Beratungshilfekostenerstattung. Der Mann gibt seine Rente mit knapp 700 Euro an, das Wohngeld, das er bekommt, mit 62 Euro und seine Nebeneinnahmen mit rund 40 Euro. Dem Antrag beigefügt werden der Rentenbescheid, der Wohngeldbescheid und ein Kontoauszug.
Das Gericht akzeptiert den Antrag nicht, weil die von dem Mandanten angegebenen Gesamteinnahmen höher sind als die angegebene Rente. Der Anwalt weist noch einmal auf Wohngeld und Nebeneinnahmen hin. Wie hoch die Nebeneinnahmen sind, gehe aus dem Wohngeldbescheid hervor. Monate vergehen. Dann beginnt das Spiel von vorn. Das Gericht will vom Anwalt wissen, warum sein Mandant seine Gesamteinnahmen mit 802 Euro angibt, während seine Rente nur knapp 700 Euro beträgt.
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