Sonntag, 11. April 2021

Corona Recht

Das Berliner Verfassungsgericht hat den Antrag eines Rechtsanwalts abgelehnt, die Senatsvorschriften zur Eindämmung des Coronavirus teilweise außer Kraft zu setzen. Der Anwalt sah sich in seinen privaten und beruflichen Freiheiten in verfassungswidriger Weise eingeengt. „Insbesondere durch die Schließung von Bibliotheken und die Gebote, seine Wohnung nicht zu verlassen und nicht mit anderen (nicht zum Haushalt gehörenden) Menschen zusammenzutreffen.“
Das oberste Landesgericht lehnte den Antrag auf einstweilige Anordnung als unbegründet ab. „Im Rahmen der Folgenabwägung“ könnten die Corona-Regelungen kurzfristig nur dann außer Kraft gesetzt werden, wenn die Gründe dafür „besonderes Gewicht“ hätten und als unabweisbar erschienen.


msn-Nachrichten 18. April 2020

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben rund 50 Menschen in Stuttgart an einer ihnen zunächst untersagten Demonstration teilgenommen. Die Stadt sah sich durch den Richterspruch veranlasst, das von ihr erlassene Verbot des Treffens am Samstag auf dem zentralen Schlossplatz zurückzunehmen. Unter der Beachtung eines Abstandes von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern und einer Distanz zu Passanten von 2 Metern könne die Versammlung am Samstagnachmittag stattfinden, teilte die Stadt mit. Ein Privatmann hatte die Demonstration gegen die Einschränkung der Grundrechte in der Corona-Krise mit maximal 50 Teilnehmern angemeldet. Die Demonstration lief friedlich ab.

dpa 18. April 2020

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die vom Senat zur Eindämmung der Corona-Pandemie aufrechterhaltene Schließung von Läden mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche für unzulässig erklärt. Damit ist ein wichtiges Kriterium der Corona-Eindämmungsverordnung des Senats vorerst ungültig. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss habe das Gericht einem Eilantrag eines Sportgeschäfts in der Hamburger Innenstadt stattgegeben, teilte ein Sprecher mit. Der Senat habe aber bereits Beschwerde dagegen beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingereicht und beantragt, dass es bis zu einer Entscheidung bei der Regelung bleiben solle.

NDR 22. April 2020


In unserer modernen Gesellschaft ist der Besuch von Geschäften zum Kaufen von Nahrung und anderen für das Leben notwendiger Artikel unabdingbar. Der Maskenpflicht kann sich daher kaum jemand entziehen. Der Staat zwingt die Bürger, Masken beim Betreten von Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen. Wer sich weigert, wird, fürs Erste, mit Bußgeldern belegt - weitere Maßnahmen sind denkbar.

Es ist ermüdend und würde an dieser Stelle zu weit führen, alle Argumente, die aus medizinischer Sicht für und gegen das Tragen einfacher Masken im Sinne eines Schutzes gegen das Coronavirus sprechen, anzuführen. Wer die Einlassungen und Stellungnahmen von hochrangigen Fachleuten in den vergangenen Tagen und Wochen vernommen hat, muss meines Erachtens davon ausgehen: Der "Schutz" ist so minimal, dass im Grunde genommen nicht von einem wirklichen Schutz gesprochen werden kann. Selbst der Chef des Robert-Kochs-Instituts Lothar Wieler sagte vor wenigen Wochen im Hinblick auf die Schutzwirkung der Masken für andere: "Es gibt für diesen Fremdschutz bisher keine wissenschaftlichen Belege. Es erscheint aber plausibel, dass man einen Fremdschutz ausüben kann."1 Mit anderen Worten: Weil etwas plausibel scheint, müssen nun bundesweit Bürger einen schweren Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte hinnehmen?
Telepolis, 24. April 2020
In Jena, wo Maskenpflicht bereits Anfang April beschlossen wurde, gab es eine Klage dagegen. Die wurde vom Verwaltungsgericht Gera in einer Eilentscheidung abgewiesen. Weil auch Alltagsgegenstände als Masken akzeptiert werden, wertete das Gericht die Pflicht als verhältnismäßig.

taz, 26. April 2020

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht abgelehnt. Zwei Privatpersonen hatten sich ans Gericht gewandt, um die Verordnung, die seit Montag gilt, zu kippen.

Die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, beeinträchtigt niemanden in seinen Persönlichkeitsrechten, so die Richter in ihrer Entscheidung. Das äußere Erscheinungsbild gehöre zwar zur geschützten Privatsphäre - sprich: Wer eine Maske tragen muss, kann nicht selbstbestimmt entscheiden, wie er von seinem Gegenüber wahrgenommen wird. Dagegen steht jedoch, dass der Mund-Nasen-Schutz dazu beiträgt, die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen, sie diene also dem Lebens- und Gesundheitsschutz, heißt es in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die beiden Antragsteller können gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht vorgehen.

NDR, 28. April 2020

Die Antragstellerin hatte sich mit dem Normenkontrolleilantrag gegen die in Niedersachsen seit dem 27. April 2020 geltende Maskenpflicht gewandt und argumentiert, diese greife unverhältnismäßig in ihre Grundrechte aus Art. 2 GG, insbesondere in die allgemeine Handlungsfreiheit, in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit ein.

Der Senat hat den Antrag aufgrund einer Folgenabwägung abgelehnt. Die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache gegen die genannte Verordnungsbestimmung gestellten Normenkontrollantrags (Az.: 13 KN 118/20) seien als offen anzusehen. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lasse sich nicht verlässlich feststellen, dass die Verpflichtung, in Verkaufsstätten des Einzelhandels und im Personenverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, eine objektiv notwendige Schutzmaßnahme im Sinne der §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) darstelle. Nach fachlichen Einschätzungen, unter anderem des Robert Koch-Instituts in Berlin, sei zwar nicht zu leugnen, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung filternde Wirkung auf die Ausatemluft haben könne, indem diese vorhandenen Tröpfchen und Partikel teilweise zurückhalte oder jedenfalls deren Austrittsgeschwindigkeit und damit den Ausbreitungsradius verringere. Abhängig vom Wirkungsgrad der Mund-Nasen-Bedeckung und der Zahl, der eine solche Maske tragenden Personen könne durchaus eine Maßnahme vorliegen, die den Schutz Fremder vor einer Infektion mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) verbessere. Jedoch seien die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Schutzmaßnahme nicht ohne Weiteres festzustellen.

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, 6. Mai 2020 Az. 13 MN 119/20

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die generelle Quarantänepflicht für Menschen einstweilig außer Vollzug gesetzt, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen. Das teilte die Justizbehörde gestern Abend mit. Die Entscheidung bezieht sich auf einen Paragrafen der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vom 8. Mai. Der Beschluss sei unanfechtbar.

Die Richter gaben damit dem Eilantrag des Eigentümers eines Ferienhauses in Schweden statt. Nach seiner Wiedereinreise muss der Mann nun nicht in die eigentlich vorgeschriebene vierzehntägige Quarantäne für Auslandsrückkehrer. Einzige Ausnahme von der Quarantäne-Regelung waren bisher Menschen, die mit einer Ausnahmegenehmigung einreisen, etwa Berufspendler.

tagesschau, 12. Mai 2020

Gastronom scheitert wohl mit Klage

Die erste Klage in Niedersachsen auf Schadenersatz wegen der coronabedingten Restaurantschließungen im März und April hat offenbar wenig Aussicht auf Erfolg. Ein Gastronom hat das Land auf Schadenersatz verklagt, weil er im Zuge der Infektionsschutzmaßnahmen, die die Landesregierung wegen der Corona-Pandemie angeordnet hatte, sein Lokal schließen musste.

NDR, 26. Juni 2020

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Corona-Beschränkungen für das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Land Nordrhein-Westfalen hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen - ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

ntv, 6. Juli 2020

Steuernachzahlung wegen Kurzarbeitergeld?

Rund sieben Millionen Menschen befinden sich wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit. Und als wäre das nicht genug, müssen sie nächstes Jahr eine extra Steuererklärung machen. Denn Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, genau wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld. Aber all das gilt als Einkommen und wird also auf den Steuersatz angerechnet. Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine erklärt das Prinzip des sogenannten Progressionsvorbehalts. "Ein furchtbarer Begriff", räumt er ein, "aber Progression heißt ja Steigerung, das steckt da drin. Und es steigt schlichtweg der Steuersatz."

tagesschau, 20. Juli 2020

Gästelisten landen bei der Polizei

Wer in Corona-Zeiten essen geht, hat das schon verinnerlicht: Man hinterlässt Namen, Anschrift und Telefonnummer. Die Corona-Verordnungen der Länder verlangen, dass die Restaurants die Angaben sammeln, damit Gesundheitsämter später mögliche Ansteckungsketten nachvollziehen können.

Die Daten würden nur im Falle einer Corona-Infektion verwendet, heißt es oft auf den Bögen. Doch es sind mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen auch die Polizei für ihre Ermittlungen auf Gäste-Listen zugegriffen hat - in Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern etwa. Der Gaststättenverband Dehoga befürchtet deshalb, dass es auch zu Konflikten zwischen Restaurantbetreibern und Gästen kommt, wenn die befürchten müssen, dass ihre Daten schnell bei der Poizei landen.

SWR, 30. Juli 2020

Volle Erstattung des Reisepreises bei Gefahr im Verzuge

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises verpflichtet ist, wenn ein Kunde die gebuchte Reise vor Reiseantritt storniert und zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Corona-Virus im Reisegebiet bestand. (Amtsgericht Frankfurt a. M., Urt. v. 11. 8. 2020, Az.: 32 C 2136/20 (18)).

Ordentliche Gerichtsbarkeit  Hessen, 11. August 2020

Juristisches Tauziehen um Demo in Berlin

28. August 2020. Die Berliner Polizei geht gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor, die Demonstration gegen die Corona-Politik zu erlauben. Sie legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Begründung der Polizei werde noch bis 18.30 Uhr nachgereicht, hieß es. Dann erhalten die Veranstalter der Demonstration noch einmal Gelegenheit zu einer kurzen Stellungnahme. Voraussichtlich will das OVG noch heute Abend seine Entscheidung verkünden.

Sollte das OVG die Aufhebung des Demonstrationsverbots bestätigen und damit den Veranstaltern Recht geben, wäre diese Entscheidung rechtskräftig. Die Polizei hätte dann keine Möglichkeit mehr für einen Einspruch. Würde das OVG hingegen die Entscheidung der ersten Instanz aufheben und der Polizei mit ihrem Verbot Recht geben, könnten die Anmelder der Demonstration kurzfristig noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen.

tagesschau

29. August 2020. Demo genehmigt. Hier klicken

Erste Klagen wegen Ischgl

Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz klagen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus im Tiroler Ski-Ort Ischgl auf Schadenersatz. Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) hat beim Landesgericht Wien erste Zivilklagen gegen die Republik Österreich eingebracht, teilte die private Organisation am Mittwoch mit. Dabei handele es sich um erste Musterprozesse, vorerst um keine Sammelklage. Die Klagen seien im Namen von Einzelpersonen erfolgt. Insgesamt hätten sich mehr als 6000 Tirol-Urlauber bei dem Verein als Geschädigte gemeldet. Viele davon stammen aus Deutschland.

Süddeutsche Zeitung, 23. September 2020

Beherbungsverbot kassiert: Ein Urteil von vielen

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.

Die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels und Pensionen, müssen sich "mit sofortiger Wirkung" nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten, so das Gericht. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren in der Sache könne es noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin.

Zur Begründung teilte das Oberverwaltungsgericht in Niedersachen mit, dass sich das Beherbergungsverbot "nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme" darstelle. Es sei zweifelhaft, ob das Verbot geeignet und erforderlich sei.

tagesschau, 15. Oktober 2020

Gericht kippt Sperrstunde in Berlin

Wie Anwalt Niko Härting am Freitag auf B.Z.-Anfrage bestätigte, sei es ab sofort sechs Berliner Bars erlaubt, auch nach 23 Uhr geöffnet zu sein. Jedoch darf ab diesem Zeitpunkt kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.

Berliner Zeitung, 16. Oktober 2020

Die nächste Niederlage

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die strengen Corona-Vorschriften für Menschen, die nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen teilweise außer Vollzug gesetzt. Es sei nicht mit höherrangigem Recht vereinbar, wenn Einreisende aus Risikogebieten einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, während dies von Studierenden oder Berufspendlern aus Risikogebieten nicht verlangt werde. Ein sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung sei nach Ansicht des Gerichts nicht überzeugend dargelegt worden. Der Beschluss sei unanfechtbar. Geklagt hatten zweit Hoteliers.

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits am Wochenende angekündigt, die Einreise-Regeln ab morgen zu lockern. Bislang mussten Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten einen negativen Corona-Test vorlegen und zudem in eine fünftägige Quarantäne, die durch einen zweiten Test abgekürzt werden konnte.

tagesschau, 20. Oktober 2020

Betriebsschließungen: Müssen Versicherungen zahlen?

Ist der Corona-Shutdown im März eine Betriebsschließung, für deren Kosten Versicherungen aufkommen müssen? Das wollen zehn ostfriesische Gastronomen und Hoteliers am Landgericht Aurich klären.Der Streitwert in den Verfahren liegt laut Gericht zwischen 5.000 und einer Million Euro, wie NDR 1 Niedersachsen berichtet. Konkret gehe es um Versicherungen, die die Kläger für den Fall einer Betriebsschließung abgeschlossen hatten.

NDR, 21. Oktober 2020

Staatlicher Spielraum bei Corona-Maßnahmen

Deutliche Worte fanden die Verfassungsrichter vor allem zu den Gottesdienst- und Demonstrationsverboten im Frühjahr. Ein so "überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit" sei nur eng befristet hinnehmbar, Lockerungen unter Auflagen müssten immer wieder geprüft werden. Auch zum Schutz der Versammlungsfreiheit müssen alle Entscheidungsspielräume ausgeschöpft werden. Generell waren Karlsruhe immer zwei Punkte wichtig: Jede Maßnahme muss regelmäßig überprüft werden, und es sollten Ausnahmen möglich sein. Und schon in einer Entscheidung aus dem Mai steht, dass der staatliche Spielraum mit der Zeit geringer werden kann – "etwa bei besonders schweren Grundrechtsbelastungen und wegen der Möglichkeit zunehmender Fachkenntnis über Risiken und anderweitige Eindämmungsmöglichkeiten".

t-online, 29. Oktober 2020

Rüffel vom Verwaltungsgericht

Region Hannover-11. November 2020. Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Allgemeinverfügung der Region Hannover  zur Mund-Nase-Bedeckungspflicht in Ladengebieten, Einkaufszentren und auf Einkaufsstraßen als zu unpräzise kritisiert. Deswegen müssen ab 11. November in Ladengebieten, Einkaufszentren und Einkaufsstraßen Mund und Nase nicht mehr bedeckt werden. 

Fast alle Eilanträge abgelehnt

Die seit Anfang des Monats geltenden Einschränkungen des Teil-Lockdowns haben nach Angaben des Deutschen Richterbunds in den meisten Fällen Bestand. "In etwa neun von zehn Eilverfahren haben die Gerichte die Einschränkungen bestätigt, weil die Gerichte den Gesundheitsschutz der Bevölkerung im einstweiligen Rechtsschutz höher gewichtet haben als die Einschränkungen für die Betroffenen", sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Ihm zufolge gingen bis Montag insgesamt rund 600 Eilanträge gegen die Maßnahmen ein.

tagesschau, 18. November 2020

Quarantänepflicht gekippt

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die in der Corona-Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Nach Ansicht des Gerichts hat das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland, teilte das Gericht mit.

BR 24, 20. November 2020

Böller-Verbot geht Gericht zu weit

Das Oberverwaltungsgericht hatte das landesweite Abbrenn-Verbot für Feuerwerk gekippt. Ein derart umfassendes Verbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg. Die aktuelle Fassung des niedersächsischen Regelwerks verbietet in Paragraf 10a nicht nur den Verkauf, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen. Das Anzünden einer Rakete setzt nach Ansicht des Gerichts keinen engen Kontakt zwischen Personen voraus. Nach Ansicht des Gerichts könnte ein Verbot beschränkt auf öffentliche Plätze außerdem genauso effektiv sein. Darüber hinaus kritisierte das Gericht, dass das Land pauschal Feuerwerk jeglicher Art und damit auch Wunderkerzen und Knallerbsen verbieten wollte.

NDR, 19. Dezember 2020

Kein Rechtsanspruch auf Präsenzunterricht

Schülerinnen und Schüler, die kurz vor einem Abschluss stehen, haben einem Gerichtsbeschluss zufolge aktuell keinen Anspruch auf Präsenzunterricht. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) wies eine entsprechende Beschwerde eines Schülers zurück, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Angesichts des gewichtigen öffentlichen Interesses an der Bekämpfung der Corona-Pandemie sei es den Schülern von Abschlussklassen zuzumuten, auch bei unbestrittenen technischen Schwierigkeiten via Schulcloud zu lernen. Zumal es gerade für Abschlussklassen ein besonderes Konzept gebe, bei dem das Lernen zuhause mit Präsenzunterricht kombiniert werde.

dpa, 4. Februar 2021

Verfassungsgerichtspräsident betont Rolle des Bundestages

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat die Rolle des Bundestags in der Corona-Krise betont. "Die wesentliche Entscheidungen müssten vom Parlament getroffen werden", sagte er der "Rheinischen Post". Zwar seien Krisen in ihrem frühen Stadium die Stunde der Exekutive, ab einem bestimmten Zeitpunkt habe aber "der Gesetzgeber der Exekutive genauere Handlungsanweisungen zu geben". Je wichtiger die betroffenen Rechtsgüter seien, desto stärker sei der Gesetzgeber zur Entscheidung berufen.

Seit Monaten kritisieren Abgeordnete der Opposition in Bund und Ländern, dass Parlamente bei zentralen Entscheidungen der Pandemie-Bekämpfung keine große Rolle spielen.

tagesschau, 10. Februar 2021

Ein Richter ist fassungslos

Der frühere Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Jens Gnisa, empört sich über Pläne der Bundesregierung, im Kampf gegen die Pandemie das Infektionsschutzgesetz zu verschärfen. "Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit. Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus", so der Direktor des Amtsgerichts Bielefeld. Es gehe bei den Vorschlägen nun nicht mehr um einen Brücken-Lockdown von zwei oder drei Wochen, sondern um einen "nicht mehr einzufangenden Dauerlockdown", rügte er.

Gnisa nannte es eine "Nichtachtung der Justiz", wenn ab 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen nächtliche Ausgangssperren verhängt werden müssten - obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt worden sei. Auch seien die strengen Kontaktbeschränkungen aus seiner Sicht rechtlich zweifelhaft. "Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten, ihre Kinder zu treffen, entspricht für mich auch nicht dem Bild des Grundgesetzes".

tagesschau, 11. April 2021

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