Bei den Zeugen Jehovas führt eine Partnerschaft sogar zur Bandenbildung. |
Da die Zeugen Jehovas auf Dauer angelegt sind, obwohl sie täglich das Ende der Welt erwarten, sind sie in Deutschland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Dies vorausgeschickt und darauf basierend fordert die Bundesregierung von allen nicht verheirateten Paaren, die teils zur EU gehören und teils nicht, eine Erklärung, dass die Beziehung auf Dauer angelegt ist, bevor sie sich in Deutschland besuchen dürfen. Wie bei den Zeugen Jehovas setzt die Bundesregierung auf einen ausgeklügelten Strafenkatalog, um die Dauer zu gewährleisten.
1. Stellen Paare die Besuche innerhalb eines Monats ein, weil sie sich wieder getrennt haben, werden Bußgelder bis zu 5 000 Euro fällig. Der schuldige Teil ist dabei höher zu bestrafen als der nicht schuldige Teil. Da Bußgelder von Deutschen leichter einzutreiben sind, gilt bevorzugt der deutsche Partner/die deutsche Partnerin als schuldig, es sei denn der Nicht-EU-Partner/die Nicht-EU-Partnerin zahlt vor der Ausreise.
2. Das Bußgeld reduziert sich pro weiterem Monat um 100 Euro. Bei angefangenen Monaten gilt die folgende Formel: 100 Euro : 30 x Beziehungstage.
Die Bundesregierung behält sich Verordnungen ähnlicher Art für Einkäufe, Ausflüge, Kino- und Theaterbesuche, Sport, Hobbys, Beruf und Schule etc. vor. Sollten die Neuinfektionen auf 50 pro 100 000 Einwohnerinnen/Einwohner steigen, wäre vorübergehend alles auf Dauer angelegt. Wer sich in einem Supermarkt befindet, müsste dort bleiben, wer Sport treibt, dürfte weder rasten noch ruhen, wer ein Konzert besucht, müsste Zugaben fordern, bis die Bundesregierung Entwarnung gibt.
Ich beantworte eine Leseranfrage wie folgt: Die Sanktionen habe ich mir ausgedacht. Die Bedingung für eine Einreisegenehmigung hat sich die Bundesregierung ausgedacht.
AntwortenLöschen