Dienstag, 13. April 2021

Tjaden tappt (578)

Nicht nur Rüdiger Nijenhof 
beeindrucken die Fakten von
Ulrike Weber (Miele)

Wenn sich einem bei einer Videokonferenz von WGS/Freie Burgdorfer die Haare sträuben


Aerosole sind das einzige, was viele unserer Schulen und Kindergärten überhaupt noch zusammenhält. Scheint die niedersächsische Kultusbürokratie zu meinen. Deshalb rennt Cindy-Patricia Heine wohl seit Monaten im Ministerium mit ihren Argumenten gegen eine Wand, was sie in unzähligen niedersächsischen Schulen und Kindergärten natürlich nicht dürfte, weil die sonst einstürzen würden. 

Seit Januar gebe es ein Konzept des Landeselternrates für geöffnete Schulen und Kindergärten, erzählt die Vorsitzende während einer Videokonferenz der WGS/Freie Burgdorfer am Montagabend.  "Masken reichen", habe man ihr entgegnet. Da brauche man nicht auch noch Luftfilter. Lautete also die Schluss-(Schließ-)Folgerung. 

Auch in Burgdorf gibt es Eltern, die ein Konzept haben. Rüdiger Nijenhof findet das nicht nur als Ratsherr der WGS/Freien Burgdorfer gut, sondern auch als Vater. Doch viele seiner Ratskolleginnen und Ratskollegen, außerdem die Verwaltung fürchten um die Gesundheit der Kinder. Nicht wegen Covid-19 und der anderen neuen Viren, lernt man aus dem Wortbeitrag von Rüdiger Nijenhof während der sehr gut besuchten Videokonferenz, sondern weil sich angeblich Kinder an Luftfiltern verletzen könnten. 

Niemand kann bestreiten, dass Luftfilter gegen Aerosole wirken und somit das Ansteckungsrisiko senken, Bund und Länder hätten in den Winterferien auch nur geschätzt 1,5 Milliarden Euro für Luftfilter in den Schulen und Kindergärten ausgeben müssen, damit der Schul- oder Kindergartenbetrieb hätte weiterlaufen können, aber wenn es um die Bildungspolitik geht, hat das Kostenargument stets Vorrang vor allen anderen Argumenten. Bedeutet: Der Schutz der Gesundheit ist während der Corona-Pandemie das wichtigste, gilt hier nicht. Deshalb hat während der Videokonferenz Jan Busch vom Luftfilter-Hersteller Miele wohl auch vergeblich darauf hingewiesen, wie nützlich und trotzdem preiswert in diesen Zeiten Luftfilter wären. 

Ob der Burgdorfer Rat das bis Donnerstag nächster Woche noch lernt?  

Sonntag, 11. April 2021

Corona Recht

Das Berliner Verfassungsgericht hat den Antrag eines Rechtsanwalts abgelehnt, die Senatsvorschriften zur Eindämmung des Coronavirus teilweise außer Kraft zu setzen. Der Anwalt sah sich in seinen privaten und beruflichen Freiheiten in verfassungswidriger Weise eingeengt. „Insbesondere durch die Schließung von Bibliotheken und die Gebote, seine Wohnung nicht zu verlassen und nicht mit anderen (nicht zum Haushalt gehörenden) Menschen zusammenzutreffen.“
Das oberste Landesgericht lehnte den Antrag auf einstweilige Anordnung als unbegründet ab. „Im Rahmen der Folgenabwägung“ könnten die Corona-Regelungen kurzfristig nur dann außer Kraft gesetzt werden, wenn die Gründe dafür „besonderes Gewicht“ hätten und als unabweisbar erschienen.


msn-Nachrichten 18. April 2020

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben rund 50 Menschen in Stuttgart an einer ihnen zunächst untersagten Demonstration teilgenommen. Die Stadt sah sich durch den Richterspruch veranlasst, das von ihr erlassene Verbot des Treffens am Samstag auf dem zentralen Schlossplatz zurückzunehmen. Unter der Beachtung eines Abstandes von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern und einer Distanz zu Passanten von 2 Metern könne die Versammlung am Samstagnachmittag stattfinden, teilte die Stadt mit. Ein Privatmann hatte die Demonstration gegen die Einschränkung der Grundrechte in der Corona-Krise mit maximal 50 Teilnehmern angemeldet. Die Demonstration lief friedlich ab.

dpa 18. April 2020

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die vom Senat zur Eindämmung der Corona-Pandemie aufrechterhaltene Schließung von Läden mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche für unzulässig erklärt. Damit ist ein wichtiges Kriterium der Corona-Eindämmungsverordnung des Senats vorerst ungültig. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss habe das Gericht einem Eilantrag eines Sportgeschäfts in der Hamburger Innenstadt stattgegeben, teilte ein Sprecher mit. Der Senat habe aber bereits Beschwerde dagegen beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingereicht und beantragt, dass es bis zu einer Entscheidung bei der Regelung bleiben solle.

NDR 22. April 2020


In unserer modernen Gesellschaft ist der Besuch von Geschäften zum Kaufen von Nahrung und anderen für das Leben notwendiger Artikel unabdingbar. Der Maskenpflicht kann sich daher kaum jemand entziehen. Der Staat zwingt die Bürger, Masken beim Betreten von Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen. Wer sich weigert, wird, fürs Erste, mit Bußgeldern belegt - weitere Maßnahmen sind denkbar.

Es ist ermüdend und würde an dieser Stelle zu weit führen, alle Argumente, die aus medizinischer Sicht für und gegen das Tragen einfacher Masken im Sinne eines Schutzes gegen das Coronavirus sprechen, anzuführen. Wer die Einlassungen und Stellungnahmen von hochrangigen Fachleuten in den vergangenen Tagen und Wochen vernommen hat, muss meines Erachtens davon ausgehen: Der "Schutz" ist so minimal, dass im Grunde genommen nicht von einem wirklichen Schutz gesprochen werden kann. Selbst der Chef des Robert-Kochs-Instituts Lothar Wieler sagte vor wenigen Wochen im Hinblick auf die Schutzwirkung der Masken für andere: "Es gibt für diesen Fremdschutz bisher keine wissenschaftlichen Belege. Es erscheint aber plausibel, dass man einen Fremdschutz ausüben kann."1 Mit anderen Worten: Weil etwas plausibel scheint, müssen nun bundesweit Bürger einen schweren Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte hinnehmen?
Telepolis, 24. April 2020
In Jena, wo Maskenpflicht bereits Anfang April beschlossen wurde, gab es eine Klage dagegen. Die wurde vom Verwaltungsgericht Gera in einer Eilentscheidung abgewiesen. Weil auch Alltagsgegenstände als Masken akzeptiert werden, wertete das Gericht die Pflicht als verhältnismäßig.

taz, 26. April 2020

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht abgelehnt. Zwei Privatpersonen hatten sich ans Gericht gewandt, um die Verordnung, die seit Montag gilt, zu kippen.

Die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, beeinträchtigt niemanden in seinen Persönlichkeitsrechten, so die Richter in ihrer Entscheidung. Das äußere Erscheinungsbild gehöre zwar zur geschützten Privatsphäre - sprich: Wer eine Maske tragen muss, kann nicht selbstbestimmt entscheiden, wie er von seinem Gegenüber wahrgenommen wird. Dagegen steht jedoch, dass der Mund-Nasen-Schutz dazu beiträgt, die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen, sie diene also dem Lebens- und Gesundheitsschutz, heißt es in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die beiden Antragsteller können gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht vorgehen.

NDR, 28. April 2020

Die Antragstellerin hatte sich mit dem Normenkontrolleilantrag gegen die in Niedersachsen seit dem 27. April 2020 geltende Maskenpflicht gewandt und argumentiert, diese greife unverhältnismäßig in ihre Grundrechte aus Art. 2 GG, insbesondere in die allgemeine Handlungsfreiheit, in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit ein.

Der Senat hat den Antrag aufgrund einer Folgenabwägung abgelehnt. Die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache gegen die genannte Verordnungsbestimmung gestellten Normenkontrollantrags (Az.: 13 KN 118/20) seien als offen anzusehen. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lasse sich nicht verlässlich feststellen, dass die Verpflichtung, in Verkaufsstätten des Einzelhandels und im Personenverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, eine objektiv notwendige Schutzmaßnahme im Sinne der §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) darstelle. Nach fachlichen Einschätzungen, unter anderem des Robert Koch-Instituts in Berlin, sei zwar nicht zu leugnen, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung filternde Wirkung auf die Ausatemluft haben könne, indem diese vorhandenen Tröpfchen und Partikel teilweise zurückhalte oder jedenfalls deren Austrittsgeschwindigkeit und damit den Ausbreitungsradius verringere. Abhängig vom Wirkungsgrad der Mund-Nasen-Bedeckung und der Zahl, der eine solche Maske tragenden Personen könne durchaus eine Maßnahme vorliegen, die den Schutz Fremder vor einer Infektion mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) verbessere. Jedoch seien die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Schutzmaßnahme nicht ohne Weiteres festzustellen.

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, 6. Mai 2020 Az. 13 MN 119/20

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die generelle Quarantänepflicht für Menschen einstweilig außer Vollzug gesetzt, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen. Das teilte die Justizbehörde gestern Abend mit. Die Entscheidung bezieht sich auf einen Paragrafen der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vom 8. Mai. Der Beschluss sei unanfechtbar.

Die Richter gaben damit dem Eilantrag des Eigentümers eines Ferienhauses in Schweden statt. Nach seiner Wiedereinreise muss der Mann nun nicht in die eigentlich vorgeschriebene vierzehntägige Quarantäne für Auslandsrückkehrer. Einzige Ausnahme von der Quarantäne-Regelung waren bisher Menschen, die mit einer Ausnahmegenehmigung einreisen, etwa Berufspendler.

tagesschau, 12. Mai 2020

Gastronom scheitert wohl mit Klage

Die erste Klage in Niedersachsen auf Schadenersatz wegen der coronabedingten Restaurantschließungen im März und April hat offenbar wenig Aussicht auf Erfolg. Ein Gastronom hat das Land auf Schadenersatz verklagt, weil er im Zuge der Infektionsschutzmaßnahmen, die die Landesregierung wegen der Corona-Pandemie angeordnet hatte, sein Lokal schließen musste.

NDR, 26. Juni 2020

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Corona-Beschränkungen für das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Land Nordrhein-Westfalen hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen - ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

ntv, 6. Juli 2020

Steuernachzahlung wegen Kurzarbeitergeld?

Rund sieben Millionen Menschen befinden sich wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit. Und als wäre das nicht genug, müssen sie nächstes Jahr eine extra Steuererklärung machen. Denn Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, genau wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld. Aber all das gilt als Einkommen und wird also auf den Steuersatz angerechnet. Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine erklärt das Prinzip des sogenannten Progressionsvorbehalts. "Ein furchtbarer Begriff", räumt er ein, "aber Progression heißt ja Steigerung, das steckt da drin. Und es steigt schlichtweg der Steuersatz."

tagesschau, 20. Juli 2020

Gästelisten landen bei der Polizei

Wer in Corona-Zeiten essen geht, hat das schon verinnerlicht: Man hinterlässt Namen, Anschrift und Telefonnummer. Die Corona-Verordnungen der Länder verlangen, dass die Restaurants die Angaben sammeln, damit Gesundheitsämter später mögliche Ansteckungsketten nachvollziehen können.

Die Daten würden nur im Falle einer Corona-Infektion verwendet, heißt es oft auf den Bögen. Doch es sind mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen auch die Polizei für ihre Ermittlungen auf Gäste-Listen zugegriffen hat - in Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern etwa. Der Gaststättenverband Dehoga befürchtet deshalb, dass es auch zu Konflikten zwischen Restaurantbetreibern und Gästen kommt, wenn die befürchten müssen, dass ihre Daten schnell bei der Poizei landen.

SWR, 30. Juli 2020

Volle Erstattung des Reisepreises bei Gefahr im Verzuge

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises verpflichtet ist, wenn ein Kunde die gebuchte Reise vor Reiseantritt storniert und zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Corona-Virus im Reisegebiet bestand. (Amtsgericht Frankfurt a. M., Urt. v. 11. 8. 2020, Az.: 32 C 2136/20 (18)).

Ordentliche Gerichtsbarkeit  Hessen, 11. August 2020

Juristisches Tauziehen um Demo in Berlin

28. August 2020. Die Berliner Polizei geht gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor, die Demonstration gegen die Corona-Politik zu erlauben. Sie legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Begründung der Polizei werde noch bis 18.30 Uhr nachgereicht, hieß es. Dann erhalten die Veranstalter der Demonstration noch einmal Gelegenheit zu einer kurzen Stellungnahme. Voraussichtlich will das OVG noch heute Abend seine Entscheidung verkünden.

Sollte das OVG die Aufhebung des Demonstrationsverbots bestätigen und damit den Veranstaltern Recht geben, wäre diese Entscheidung rechtskräftig. Die Polizei hätte dann keine Möglichkeit mehr für einen Einspruch. Würde das OVG hingegen die Entscheidung der ersten Instanz aufheben und der Polizei mit ihrem Verbot Recht geben, könnten die Anmelder der Demonstration kurzfristig noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen.

tagesschau

29. August 2020. Demo genehmigt. Hier klicken

Erste Klagen wegen Ischgl

Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz klagen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus im Tiroler Ski-Ort Ischgl auf Schadenersatz. Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) hat beim Landesgericht Wien erste Zivilklagen gegen die Republik Österreich eingebracht, teilte die private Organisation am Mittwoch mit. Dabei handele es sich um erste Musterprozesse, vorerst um keine Sammelklage. Die Klagen seien im Namen von Einzelpersonen erfolgt. Insgesamt hätten sich mehr als 6000 Tirol-Urlauber bei dem Verein als Geschädigte gemeldet. Viele davon stammen aus Deutschland.

Süddeutsche Zeitung, 23. September 2020

Beherbungsverbot kassiert: Ein Urteil von vielen

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.

Die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels und Pensionen, müssen sich "mit sofortiger Wirkung" nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten, so das Gericht. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren in der Sache könne es noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin.

Zur Begründung teilte das Oberverwaltungsgericht in Niedersachen mit, dass sich das Beherbergungsverbot "nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme" darstelle. Es sei zweifelhaft, ob das Verbot geeignet und erforderlich sei.

tagesschau, 15. Oktober 2020

Gericht kippt Sperrstunde in Berlin

Wie Anwalt Niko Härting am Freitag auf B.Z.-Anfrage bestätigte, sei es ab sofort sechs Berliner Bars erlaubt, auch nach 23 Uhr geöffnet zu sein. Jedoch darf ab diesem Zeitpunkt kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.

Berliner Zeitung, 16. Oktober 2020

Die nächste Niederlage

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die strengen Corona-Vorschriften für Menschen, die nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen teilweise außer Vollzug gesetzt. Es sei nicht mit höherrangigem Recht vereinbar, wenn Einreisende aus Risikogebieten einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, während dies von Studierenden oder Berufspendlern aus Risikogebieten nicht verlangt werde. Ein sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung sei nach Ansicht des Gerichts nicht überzeugend dargelegt worden. Der Beschluss sei unanfechtbar. Geklagt hatten zweit Hoteliers.

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits am Wochenende angekündigt, die Einreise-Regeln ab morgen zu lockern. Bislang mussten Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten einen negativen Corona-Test vorlegen und zudem in eine fünftägige Quarantäne, die durch einen zweiten Test abgekürzt werden konnte.

tagesschau, 20. Oktober 2020

Betriebsschließungen: Müssen Versicherungen zahlen?

Ist der Corona-Shutdown im März eine Betriebsschließung, für deren Kosten Versicherungen aufkommen müssen? Das wollen zehn ostfriesische Gastronomen und Hoteliers am Landgericht Aurich klären.Der Streitwert in den Verfahren liegt laut Gericht zwischen 5.000 und einer Million Euro, wie NDR 1 Niedersachsen berichtet. Konkret gehe es um Versicherungen, die die Kläger für den Fall einer Betriebsschließung abgeschlossen hatten.

NDR, 21. Oktober 2020

Staatlicher Spielraum bei Corona-Maßnahmen

Deutliche Worte fanden die Verfassungsrichter vor allem zu den Gottesdienst- und Demonstrationsverboten im Frühjahr. Ein so "überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit" sei nur eng befristet hinnehmbar, Lockerungen unter Auflagen müssten immer wieder geprüft werden. Auch zum Schutz der Versammlungsfreiheit müssen alle Entscheidungsspielräume ausgeschöpft werden. Generell waren Karlsruhe immer zwei Punkte wichtig: Jede Maßnahme muss regelmäßig überprüft werden, und es sollten Ausnahmen möglich sein. Und schon in einer Entscheidung aus dem Mai steht, dass der staatliche Spielraum mit der Zeit geringer werden kann – "etwa bei besonders schweren Grundrechtsbelastungen und wegen der Möglichkeit zunehmender Fachkenntnis über Risiken und anderweitige Eindämmungsmöglichkeiten".

t-online, 29. Oktober 2020

Rüffel vom Verwaltungsgericht

Region Hannover-11. November 2020. Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Allgemeinverfügung der Region Hannover  zur Mund-Nase-Bedeckungspflicht in Ladengebieten, Einkaufszentren und auf Einkaufsstraßen als zu unpräzise kritisiert. Deswegen müssen ab 11. November in Ladengebieten, Einkaufszentren und Einkaufsstraßen Mund und Nase nicht mehr bedeckt werden. 

Fast alle Eilanträge abgelehnt

Die seit Anfang des Monats geltenden Einschränkungen des Teil-Lockdowns haben nach Angaben des Deutschen Richterbunds in den meisten Fällen Bestand. "In etwa neun von zehn Eilverfahren haben die Gerichte die Einschränkungen bestätigt, weil die Gerichte den Gesundheitsschutz der Bevölkerung im einstweiligen Rechtsschutz höher gewichtet haben als die Einschränkungen für die Betroffenen", sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Ihm zufolge gingen bis Montag insgesamt rund 600 Eilanträge gegen die Maßnahmen ein.

tagesschau, 18. November 2020

Quarantänepflicht gekippt

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die in der Corona-Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Nach Ansicht des Gerichts hat das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland, teilte das Gericht mit.

BR 24, 20. November 2020

Böller-Verbot geht Gericht zu weit

Das Oberverwaltungsgericht hatte das landesweite Abbrenn-Verbot für Feuerwerk gekippt. Ein derart umfassendes Verbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg. Die aktuelle Fassung des niedersächsischen Regelwerks verbietet in Paragraf 10a nicht nur den Verkauf, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen. Das Anzünden einer Rakete setzt nach Ansicht des Gerichts keinen engen Kontakt zwischen Personen voraus. Nach Ansicht des Gerichts könnte ein Verbot beschränkt auf öffentliche Plätze außerdem genauso effektiv sein. Darüber hinaus kritisierte das Gericht, dass das Land pauschal Feuerwerk jeglicher Art und damit auch Wunderkerzen und Knallerbsen verbieten wollte.

NDR, 19. Dezember 2020

Kein Rechtsanspruch auf Präsenzunterricht

Schülerinnen und Schüler, die kurz vor einem Abschluss stehen, haben einem Gerichtsbeschluss zufolge aktuell keinen Anspruch auf Präsenzunterricht. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) wies eine entsprechende Beschwerde eines Schülers zurück, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Angesichts des gewichtigen öffentlichen Interesses an der Bekämpfung der Corona-Pandemie sei es den Schülern von Abschlussklassen zuzumuten, auch bei unbestrittenen technischen Schwierigkeiten via Schulcloud zu lernen. Zumal es gerade für Abschlussklassen ein besonderes Konzept gebe, bei dem das Lernen zuhause mit Präsenzunterricht kombiniert werde.

dpa, 4. Februar 2021

Verfassungsgerichtspräsident betont Rolle des Bundestages

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat die Rolle des Bundestags in der Corona-Krise betont. "Die wesentliche Entscheidungen müssten vom Parlament getroffen werden", sagte er der "Rheinischen Post". Zwar seien Krisen in ihrem frühen Stadium die Stunde der Exekutive, ab einem bestimmten Zeitpunkt habe aber "der Gesetzgeber der Exekutive genauere Handlungsanweisungen zu geben". Je wichtiger die betroffenen Rechtsgüter seien, desto stärker sei der Gesetzgeber zur Entscheidung berufen.

Seit Monaten kritisieren Abgeordnete der Opposition in Bund und Ländern, dass Parlamente bei zentralen Entscheidungen der Pandemie-Bekämpfung keine große Rolle spielen.

tagesschau, 10. Februar 2021

Ein Richter ist fassungslos

Der frühere Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Jens Gnisa, empört sich über Pläne der Bundesregierung, im Kampf gegen die Pandemie das Infektionsschutzgesetz zu verschärfen. "Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit. Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus", so der Direktor des Amtsgerichts Bielefeld. Es gehe bei den Vorschlägen nun nicht mehr um einen Brücken-Lockdown von zwei oder drei Wochen, sondern um einen "nicht mehr einzufangenden Dauerlockdown", rügte er.

Gnisa nannte es eine "Nichtachtung der Justiz", wenn ab 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen nächtliche Ausgangssperren verhängt werden müssten - obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt worden sei. Auch seien die strengen Kontaktbeschränkungen aus seiner Sicht rechtlich zweifelhaft. "Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten, ihre Kinder zu treffen, entspricht für mich auch nicht dem Bild des Grundgesetzes".

tagesschau, 11. April 2021

Freitag, 9. April 2021

Tjaden-Notizen 2021

Erhard Niemann freut
sich: Ferienpass-Aktionen
ein großer Erfolg. 

10. Februar 2021. Bei einem winterlichen Geburtstags-Spaziergang haben sich der Vorsitzende Erhard Niemann und das Ehrenmitglied des Sehnder Regional-Museums, Joachim Pohl, noch einmal an die harmonische Zusammenarbeit im Vorstand erinnert, die viele Früchte trug. Pohl wurde gestern 85 Jahre alt. 


6. März 2021. Zeitungsartikel, Landkarten, Literatur aus Burgdorf, Lehrte und Sehnde: Das, was der Historiker Dr. Peter Löhr für seine Arbeit gesammelt  hat, befindet sich jetzt im Sehnder Stadtarchiv. Christian Löhr, Sohn des vor vier Jahren verstorbenen Experten, sorgte mit Erhard Niemann vom Regional-Museum Sehnde dafür, dass diese wertvollen Dokumente für die Nachwelt erhalten bleiben. Hans-Gustav Gorray als Leiter des Sehnder Stadtarchivs: "Wenn die Eltern oder Großeltern sterben, sollte der Nachlass nicht einfach so vernichtet werden. Es könnten sich wichtige Zeitdokumente darunter befinden, die für die späteren Generationen erhalten bleiben sollten." Wie jetzt bei dem Nachlass von Peter Löhr. 

26. März 2021. Nun heißt der Zusammenschluss auch laut neuer Satzung "WGS Freie Burgdorfer-Unabhängige Wählergemeinschaft Burgdorf". Der für drei Jahre gewählte Vorstand besteht aus Dr. Volkhard Kaever (seit neun Jahren Vorsitzender) und aus den stellvertretenden Vorsitzenden Lukas Kirstein (Organisation), Richard Massion (Finanzen), Heinrich Bührke (Mitgliederbetreuung) und Rüdiger Nijenhof (Öffentlichkeitsarbeit). "Wir verabschieden euch aus dem Vorstand, wissen aber, dass wir auch in Zukunft auf eure Mitarbeit zählen können", hat Kaever den scheidenden Vorstandsmitgliedern Fritz Haake, Hartmut Conrad (beide stellvertretende Vorsitzende) und Kurt-Ulrich Schulz (Schriftführer) mit auf den weiteren kommunalpolitischen Weg gegeben.

2. April 2021. Das hat noch niemand geschafft: Das Interview, das "Kreisblatt"-Mitarbeiter Leon Hogrefe (27, Student Geschichte und Politik an der Uni Hannover) am 31. März mit Rüdiger Nijenhof von der WGS Freie Burgdorfer geführt hat, ist bereits der beliebteste "Kreisblatt"-Artikel, obwohl das Interview noch gar nicht erschien. Bisher gibt es nur eine Ankündigung. Leon Hogrefe feilt noch an dem Text. Das Gespräch habe zwei Stunden gedauert, teilte er mir mit.

9. April 2021. Drei Stunden Ferienpass-Aktionen, vier Möglichkeiten für die 16 Kinder: Hufeisen schmieden vor dem Regionalmuseum auf dem Gutshof Rethmar mit dem Vorsitzenden Erhard Niemann, die Legehennen von Karl-Heinz Reinsch auf dem Gehöft "Blauer Engel" streicheln, in der Räucherstation von Werner Dunekamp Forellen räuchern und mit Katharina Niemann die Sankt-Katharinen-Kirche besichtigen.  

Dienstag, 6. April 2021

Corona-Virus (XV)

Uni Oxford plant Studie

Mit einer neuen klinischen Studie wollen Forscher der Universität Oxford prüfen, ob der Impfstoff des Herstellers Astrazeneca auch bei Kindern und Jugendlichen wirkt. Dafür soll das Mittel, das Konzern und Universität gemeinsam entwickelt haben, an 300 Freiwilligen zwischen 6 und 17 Jahren getestet werden. „Es ist wichtig zu untersuchen, wie Kinder und Jugendliche auf den Impfstoff reagieren, da einige Kinder von einer Impfung profitieren könnten“, sagte Andrew Pollard von der Uni Oxford einer Mitteilung vom Samstag zufolge. Die meisten Kinder würden nicht krank durch das Virus.

Der Tagesspiegel, 13. Februar 2021

Grenzen dicht gemacht

Die Bundespolizei hat sich in der Nacht bei klirrender Kälte von bis zu minus 20 Grad am Grenzübergang Schirnding zwischen Bayern und Tschechien postiert. Hier wie an allen anderen Übergängen zwischen Deutschland und dem neuerdings als "Mutationsgebiet" ausgewiesenen Tschechien gingen zwar keine physischen Schlagbäume herunter, aber jedes Fahrzeug auf der Bundesstraße wird angehalten, die Reisenden nach ihren Absichten befragt und falls nötig zurückgeschickt.

Bis zuletzt war nicht klar, welche Ausnahmen für das generelle Einreiseverbot, das Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verhängt hatte, gelten sollen. Von der Bundespolizei hieß es, dass nur Berufspendler aus Tschechien, die im medizinischen Bereich oder "kritischer Infrastruktur" arbeiten, die Grenze passieren dürfen.

Deutsche Welle, 14. Februar 2021

Psychische Belastung nimmt zu

In der Pandemie hat die psychische Belastung vieler Berufstätiger in Norddeutschland zugenommen. Die Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) veröffentlichte heute Zahlen über Krankmeldungen aufgrund von Depressionen, chronischer Erschöpfung und anderen psychischen Leiden im vergangenen Jahr. In Niedersachsen waren demnach Arbeitnehmer durchschnittlich 42,9 Tage krankgeschrieben. Das sind 4,6 Tage mehr als noch 2019 vor Beginn der Pandemie. In Schleswig-Holstein liegt die Zahl bei 46,1 Tagen (plus knapp sechs) und in Mecklenburg-Vorpommern betrug die durchschnittliche Anzahl der Krankentage 39,7 Tage (plus vier, bei Männern sogar plus 5,1). Bundesweit betrug die Krankschreibungsdauer wegen psychischer Erkrankungen 43,7 Tage (plus 4,2).

NDR, 15. Februar 2021

"Nicht immer neue Grenzwerte erfinden"

Laschet hatte am Montag am Rande einer Veranstaltung des baden-württembergischen CDU-Wirtschaftsrats gesagt: „Man kann nicht immer neue Grenzwerte erfinden, um zu verhindern, dass Leben wieder stattfindet.“ Damit wandte sich Laschet gegen die von Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vergangene Woche getroffene Entscheidung, statt des Inzidenzwerts von 50 den Wert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen zur Messlatte für weitere Lockerungen von Corona-Schutzmaßnahmen zu machen.

Kölner Stadt-Anzeiger, 16. Februar 2021

Methoden wie im Mittelalter

Dem ehemaligen SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel fehlt im Kampf gegen die Corona-Pandemie der Einsatz moderner Technologien. "Was mich am meisten ärgert: Wir behandeln die Pandemie mit den Mitteln des Mittelalters. Bei der Pest wurden die Menschen auch nur weggesperrt. Die Mittel des 21. Jahrhunderts lassen wir aber weitgehend ungenutzt liegen", sagte Gabriel der "Heilbronner Stimme"(Mittwoch).

InFranken, 17. Februar 2021

99 Prozent der Corona-Toten mit Vorerkrankungen

Nur ein Prozent der an Covid-19 Verstorbenen in Hamburg hatten keine Vorerkrankungen. Das zeigt die Untersuchung von 618 Corona-Todesfällen, die das Team der Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) obduziert hat. Die meisten Toten hatten demnach mehrere Vorerkrankungen; vor allem Bluthochdruck, Nierenminderleistungen, Lungenerkrankungen, Tumore und Diabetes. Die jüngste Verstorbene in Hamburg war 29 Jahre alt, der älteste 100 Jahre alt. Drei von vier Toten waren älter als 75 Jahre. Nur sieben Menschen waren jünger als 50 Jahre. Fünf von ihnen litten an Vorerkrankungen wie Diabetes.

NDR, 18. Februar 2021

Schnelltests in den Geschäften

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die ersten drei Sonderzulassungen für Corona-Tests zur Eigenanwendung durch Laien erteilt. Das teilte ein Sprecher mit. Bei allen drei Tests würden die Proben durch einen Abstrich im vorderen Nasenbereich entnommen. Dieser könne nach den von den Herstellern vorgelegten Studien jeweils durch Laien sicher durchgeführt werden, erklärte das Bundesinstitut weiter.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF, die Tests werde es in den nächsten Tagen in Geschäften geben, sie seien "also niedrigschwellig erreichbar". Er gehe davon aus, dass es in der nächsten Woche weitere Zulassungen geben werde.

tagesschau, 24. Februar 2021

Lehrter Krankenhaus schließt Notaufnahme

Ein Corona-Ausbruch im Klinikum Region Hannover (KRH) in Lehrte hat mittlerweile insgesamt 41 Menschen erfasst. Das berichtet NDR 1 Niedersachsen. 23 Patientinnen und Patienten und 18 Beschäftigte seien bisher positiv getestet worden, sagte ein Sprecher des Krankenhauses. Das KRH nehme seit Dienstag keine Notfälle mehr an. Die reguläre Aufnahme war schon am Montag eingestellt worden. Der Ausbruch gehe auf zwei Patienten zurück, die unabhängig voneinander in verschiedenen Stationen lagen, sagte der Sprecher. Beide seien bei der Aufnahme negativ getestet worden und hatten keine Corona-Symptome. Später hätten sie sich doch als infiziert herausgestellt. 

NDR, 24. Februar 2021

Robert-Koch-Institut entlastet Urlauber

Geht es jedoch um die neueste Studie, dürfen zumindest leidenschaftliche Urlauber und die komplette Tourismus-Industrie aufatmen. Im Herbst 2020 sollen Reisen in Urlaubsländer nämlich kein Pandemietreiber gewesen sein. So heißt es im Epidemiologischen Bulletin vom 25. Februar 2021: „Mittlerweile wurde die Sommerferienwelle von der zweiten großen Infektionswelle in Deutschland in den Schatten gestellt. In dieser spielen reiseassoziierte Infektionen nur eine sehr untergeordnete Rolle, weil die autochthone Übertragung überwiegt.“ Unter autochthonen Übertragungen versteht man die Übertragung zwischen zwei Landsleuten.

Merkur, 27. Februar 2021

Friseursalons wieder geöffnet

Am Montag dürfen in Deutschland die Friseursalons wieder öffnen, ein Ende der Corona-Mähne ist in Sicht. In Corona-Zeiten ließen sich schon viele Männer von ihrer Frau die Haare schneiden, beispielsweise Gerhard Schröder. Frauen klatschten sich billige Farbe aus der Drogerie auf den grauen Ansatz oder versuchten, den herausgewachsenen Pony so gut es geht zu ignorieren. Nun ist das vorbei: Die 80.000 Friseurbetriebe machen nach monatelanger Zwangspause wieder auf.

NTV, 28. Februar 2021

Geimpfte wie Getestete behandeln

Vizekanzler Olaf Scholz will derzeit geltende Einschränkungen wegen der Corona-Krise für Geimpfte zügig lockern. "Ich kann mir gut vorstellen, dass der Impf-Nachweis wie ein negativer Schnelltest genutzt werden kann. Geimpfte erhalten Zugang zu all jenen Orten, die ansonsten nur mit einem Schnelltest zugänglich sind", sagte er der "Süddeutschen Zeitung".

Dabei bezog sich Scholz auf erste Studien, die nahelegten, dass Geimpfte die Krankheit womöglich nicht mehr übertragen und damit kein Ansteckungsrisiko darstellen würden. Derzeit deutet sich an, dass Besuche von Theatern, Kinos oder Biergärten, abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen, in absehbarer Zeit wieder möglich sein könnten - allerdings unter Vorlage eines tagesaktuellen Coronatests.

ntv, 3. März 2021

Schritt- und fallweise Lockerungen

Der Lockdown in Deutschland soll nun schrittweise und fallweise gelockert werden. Bund und Länder verständigten sich am Abend darauf, dass je nach Inzidenz regional Geschäfte, Sportstätten oder Kinos wieder öffnen können.

Zudem versprachen die Teilnehmer, Schnelltests auszuweiten. Grundsätzlich sollen alle Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf regelmäßige Schnelltests einmal pro Woche haben. Hausärzte sollen in die Impfkampagne eingebunden werden, um die Zahl der täglichen Impfungen auf 200.000 hochzuschrauben. 

tagesschau, 4. März 2021

Schnelltests schnell ausverkauft

In Deutschland hat der großflächige Verkauf von Corona-Selbsttests im Einzelhandel begonnen. Beim Discounter Aldi sind die Tests seit Samstagmorgen direkt an der Kasse erhältlich. Vielerorts waren sie aber bereits nach kurzer Zeit ausverkauft. Die Abgabemenge der in Deutschland produzierten Tests ist bei Aldi zunächst auf eine Packung pro Kunde begrenzt. Eine Packung kostet rund 25 Euro und enthält fünf Tests. Aldi Nord und Aldi Süd hatten schon vorab darauf hingewiesen, dass die Aktionsware bei einer sehr hohen Nachfrage auch schon am ersten Aktionstag vergriffen sein könnte. Dies sei aber eine erste Charge, mehr Ware sei bereits unterwegs, sagte ein Sprecher von Aldi Süd. Laut Augenzeugenberichten sollen die Filialen nur wenige Packungen erhalten haben. 

ntv, 6. März 2021

Abgrund der Verdrossenheit

Deutschland bewegt sich auf einen Abgrund zu - ja, doch, einen Abgrund: an Verdrossenheit. Denn die Probleme in der Bewältigung der Coronakrise dauern an, werden nicht geringer, sondern scheinen sich im Gegenteil sogar auszubreiten. Impfen, Impfstoffe, Schnelltests, Testzentren - je genauer wir hinschauen, desto komplizierter scheint alles zu werden. Und eine Lösung sowieso.

Details übernehmen die Herrschaft: Probleme werden nicht kraftvoll angegangen, sondern zuerst in derart viele vorher zu regelnde Einzelpunkte zerlegt, dass dann alles zusammen nahezu nicht mehr zu bewältigen zu sein scheint.

Das führt dann beispielsweise dazu, dass hierzulande das Impfen so gar nicht vorankommt. Während in Israel von 100 Einwohnern 94,9 bereits geimpft sind, liegt die Zahl in Deutschland gerade mal bei 7,6. Und in Großbritannien werden täglich fast doppelt so viele Menschen wie in Deutschland geimpft. 

Der Tagesspiegel, 7. März 2021

Israel: Wieder Fans im Stadion

Es ist der Wunsch vieler Fans: Samstagnachmittag mal wieder zum Fußball gehen, ein bisschen jubeln, ein wenig schimpfen.

Während in Deutschland erst ganz langsam über Konzepte nachgedacht wird, wie man Fans wieder in Stadien und Hallen bringen kann, ist Israel bereits einen Schritt weiter. Das Land öffnet seine Fußballarenen schon ab diesem Wochenende – für maximal 1500 Zuschauer. Los geht es mit dem Spiel Hapoel Tel Aviv gegen Bnei Sachnin am Samstag.

Die Welt, 12. März 2021

Bisher keine Testoffensive

Die angekündigte Testoffensive bleibt bislang aus. Genug Schnelltests sind wohl da – aber wann sie wo verfügbar sind, ist unklar. Wirtschaftsverbände sind irritiert: Die einen unterbreiteten längst Konzepte, die anderen sehen sich alleingelassen. Kommunen proben den Alleingang. 

Die Welt, 18. März 2021

Keine Einigkeit unter den Ministerpräsidenten

Berlin: Vor dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern am Montag sind die Ministerpräsidenten uneins. Der bayerische Regierungschef Söder sieht angesichts der steigenden Infektionszahlen keine Möglichkeit die Beschränkungen zu lockern. Der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung sagte er, die Notbremse muss für alle gelten und zwar konsequent. Dagegen setzt die Landeschefin von Rheinland-Pfalz, Dreyer, auf ein eigenes regionales Modell. Dort öffnet ab Montag in Orten mit einer Inzidenz unter 100 die Außengastronomie. Besucher müssen einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen. Dreyer sagte, sie blicke zwar sorgenvoll auf die bundesweit steigenden Zahlen, aber man könne nicht ganz Deutschland für weitere Monate komplett abriegeln. Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann rechnet dagegen damit, dass Lockerungen zurückgenommen und Maßnahmen verschärft werden. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig sagte, dass Menschen nach Mallorca dürften und nicht an die Ostsee, führe zu Unmut in der Torismusbranche. Deswegen bräuchte es dort weitere finanzielle Unterstützung.

Quelle: Bayern 2 Nachrichten, 20. 3. 2021 10:00 Uhr

20 000 statt 6000 Demo-Teilnehmer

Nach der Corona-Demo in Kassel hat die Polizei ihre Einsatztaktik verteidigt. Die Verantwortlichen hätten mit mehreren Beratern über die Möglichkeiten und Konsequenzen des Einschreitens diskutiert - und so entschieden, „dass die polizeilichen Maßnahmen und der temporäre Verzicht auf Zwangs- und Verfolgungsmaßnahmen in der Rechtsgüterabwägung notwendig und angemessen war“, heißt es in einer Mitteilung.


Zuvor hatte es Kritik am Verhalten der Polizei gegeben. Obwohl nur 6000 Teilnehmer zugelassen waren, zogen bei der Corona-Demo in Kassel mehr als 20.000 Demonstranten durch die Straßen. Die Polizei war zwar mit einem Großaufgebot vor Ort. Die Regeln setzten die Beamten allerdings nur selten durch. Bei nicht erlaubten Umzügen um dem Stadtkern hielten sich die Einsatzkräfte ebenfalls zurück.

Solinger Tageblatt, 21. März 2021

Der Gipfel nach dem Gipfel

Nach dem viel kritisierten Corona-Gipfel und Oster-Lockdown scheint Chaos in Berlin ausgebrochen zu sein. Bundeskanzlerin Angela Merkel setzte, selbst für die Ministerpräsidenten überraschend, einen neuen Blitz-Gipfel am Mittwochvormittag an.

Der Westen, 24. März 2021

Letzte Meldung: Merkel kippt Osterruhe

Spahn für weiteren Lockdown

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)lt einen weiteren Lockdown von zehn bis 14 Tagen für erforderlich. "Wenn wir die Zahlen nehmen, auch die Entwicklungen heute, brauchen wir eigentlich noch mal zehn, vierzehn Tage mindestens richtiges Runterfahren unserer Kontakte, unserer Mobilität", sagte Spahn bei einer Online-Diskussionsveranstaltung der Bundesregierung, bei der Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen konnten. Nötig sei ein Lockdown ähnlich wie an Ostern im vergangenen Jahr, sagte Spahn. Er selbst würde auch lieber Ostern im größeren Kreis der Familie feiern, sagte er. "Aber es geht halt dieses Jahr noch nicht." Wenn es gelinge, diese Welle zu brechen bevor sie im April zu groß werde, dann seien anschließend auch Öffnungsschritte möglich wie in Tübingen.

Süddeutsche Zeitung, 27. März 2021

Schnell entscheiden geht nicht

Der Chef des Beamtenbunds dbb, Ulrich Silberbach, hat die mangelnde Flexibilität in der deutschen Verwaltung im Hinblick auf die Pandemiepolitik kritisiert. "Kompetenzgerangel" und unklare Fragen der Haftung verhinderten eine wirkungsvolle Eindämmung der Krise, sagte der Gewerkschafter und Verwaltungsexperte. "Die Verwaltung muss viel zu viele Vorgaben auch in der Krise minutiös befolgen." Es gebe dadurch kaum Möglichkeiten, übergreifende und schnell getroffene Entscheidungen zu fällen.

Die Zeit, 29. März 2021

Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr in der Region Hannover

Im gesamten Gebiet der Region Hannover ist das Verlassen einer häuslichen Unterkunft einschließlich der jeweils zugeordneten, privat genutzten Nebenanlagen (z. B. Garten, Balkon, Keller) in der Zeit vom 1. April 2021 bis einschließlich zum 12. April 2021 jeweils in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 31. März 2021

Warnrufe nicht so wirklich falsch

„Für Deutschland insgesamt sehe ich Handlungsbedarf“, sagte der Präsident der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten jetzt der Deutschen Presse-Agentur. „Die großen Warnrufe sind da nicht so wirklich falsch.“ Kanzlerin Angela Merkel hatte erklärt, sie denke über klarere Vorgaben an die Länder nach.

Schleswig-Holstein habe mit der niedrigsten Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland noch eine sehr klare Sonderrolle, sagte Fickenscher, der in Kiel am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein das Institut für Infektionsmedizin leitet. „Wenn aber Entscheidungen bundesweiter Tragweite notwendig sein sollten, wird sich Schleswig-Holstein nicht verschließen können.“

Express, 3. April 2021

Kein schnelles Ende der Kontaktbeschränkungen

In der neuen Folge des NDR Info Podcasts "Coronavirus-Update" warnt die Virologin Sandra Ciesek vor überzogenen Hoffnungen auf ein baldiges Ende der Kontaktbeschränkungen. Die Impfungen hätten noch keinen großen Effekt auf das Pandemie-Geschehen. Zudem verweist sie auf Berechnungen des RKI, nach denen selbst ein vierwöchiger Lockdown nicht ausreiche.

tagesschau, 6. April 2021


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