Donnerstag, 7. September 2017

Splitter 11

 Roland Panter (Lehrte),
 Arifé Akcan-Hytrek
(Uetze) und Fabian
Heller (Burgdorf) mit der
Direktkandidatin (Zweite
von rechts).
Foto: Grüne Lehrte
Zur Direktkandidatur der Justizministerin

Ich hätte vielleicht doch nach Burgdorf zurückkehren sollen.

Dies vorweg geschickt, erkläre ich zur Nominierung von Antje Niewisch-Lennartz als Direktkandidatin der Grünen in Burgdorf, Lehrte und Uetze, dass es durchaus richtig klingt, wenn sie sagt, dass auch "außerhalb der großen Städte ... Gerichte in erreichbarer Nähe" zur "besten Infrastruktur für ein gutes Leben und Arbeiten" gehören. Doch richtig klingen ist noch lange nicht richtig sein. 

Antje Niewisch-Lennartz kann es seit ihrem Amtsantritt am 19. Februar 2013 nicht entgangen sein, dass von "funktionierenden Gerichten" in vielen kleineren Orten schon lange nicht mehr die Rede sein kann. Oft sind diese Gerichte deshalb nur noch Durchgangsstationen zu den Landgerichten, die sich nicht mehr "in erreichbarer Nähe" befinden, wobei ich eigentlich davon ausgehe, dass Nähe immer erreichbar ist. Aber eine  Richterin spricht wohl so wie die Direktkandidatin der Grünen.

Wer sich einen Tag lang als Zuhörer in einen Gerichtssaal begibt, muss vielerorts schon über sehr viel Sitzfleisch verfügen, wenn er nicht hin und wieder vor Empörung aufspringt. Denn die Urteile werden auch im Namen dieses Zuhörers gesprochen. Das ist nicht nur dann so, wenn ein Richter oder eine Richterin die Verhandlung souverän führt, sondern auch dann, wenn ein Richter oder eine Richterin nach wenigen Minuten erklärt, er oder sie könne der Verhandlung nicht mehr folgen.

Warum Antje Niewisch-Lennartz überhaupt von "erreichbarer Nähe" zu sprechen wagt, frage ich mich auch, weil sie nicht einmal auf Informationen reagiert, die persönlich in ihrem Ministerium abgegeben werden. Sind manche Eisen zu heiß? Und zur Direktkandidatin der Grünen reicht es sowieso immer noch? Ihre Amtszeit ist geprägt von Skandalen der Staatsanwaltschaft Hannover. "Ein System der Indiskretionen schadet der Justiz", ist zwar ein zutreffender Satz von ihr - er reicht aber nicht. Sie ist für die Justiz zuständig.

Ergo: Es war doch nicht falsch von mir, nach Burgwedel zu ziehen. Hier kann ich sie nicht wählen, in Burgdorf würde ich sie nicht wählen.

Wozu der Direktkandidatin überhaupt nichts mehr eingefallen ist

Der erste Splitter

Der zwölfte Splitter

1 Kommentar:

  1. Aus einer Gerichtsentscheidung, die mir zugeschickt worden ist: Wenn ein Gutachter unfähig ist, leiden darunter der Beklagte und der Kläger. Deswegen ist die Unfähigkeit eines Gutachters für den Prozessverlauf nicht relevant.

    Noch Fragen, Frau Justizministerin?

    AntwortenLöschen